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Kurz vor dem Exitus
#26
(17-05-2022, 17:25)NoNas schrieb: Wenn das Kind jetzt 5 Jahre alt wird und ich mehr Unterhalt zahlen muss

Dein Titel ist 100% - also dynamisch. Das bedeutet, dass die Steigerung des Betrags im Alter 6 und 12 erfolgt automatisch. Die Kindesmutter muss darum gar nicht kümmern und sie  kann damit gar nichts verpennen.

Falls du im Ausland lebst, dann kann auf Antrag von der Kindesmutter dein Selbstbehalt gemindert werden, falls dort die Lebenskosten günstiger sind. D. h. dass aus 100% kann 105% oder 110% usw. werden (ich bezweifle, dass bei höheren Lebenskosten im Ausland eine Steigerung des Selbstbehalts möglich ist)
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#27
Aber was ich nicht ganz verstehe ist, mit welcher Grundlage kann Sie mich dann finden lassen? Und wieso kann der Titel vollstreckt werden wenn ich ihr immer den Mindestunterhalt zahle? Muss es nicht erst beweise geben das ich mehr Verdiene? Wenn niemand weiß wo ich hinziehe wird es doch extrem schwierig mich zu finden? Oder ist es so das wenn die mich hier in DE nicht mehr finden (obwohl ich Unterhalt zahle), das dann alle Länder in der EU kontaktiert werden bis man mich findet und weiß wie viel ich wirklich verdiene?

Ich will einfach nur meine ruhe und das ist mein gutes recht, ich bestimme über mein Leben und nicht irgendeine H**** oder der Staat.
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#28
Ich zahle seit über 10 Jahren 0 Euro und bin im Ausland. Big Grin
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#29
Wenn niemand weiss wo du bist, wird dich keiner pfänden können. Aber innerhalb der EU ist "finden" eben leicht und wird in Zukunft vielleicht auf Knopfdruck funktionieren. Die kontrollgeile zentrale Junta ist eifrig dabei, zentrale Register, Durchgriffs- und Zugriffsmöglichkeiten zu vergrössern.
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#30
(18-05-2022, 08:48)NoNas schrieb: Und wieso kann der Titel vollstreckt werden wenn ich ihr immer den Mindestunterhalt zahle?

M. E. nach:

Das Zahlen von dem so genannten  Mindestunterhalt ist vielleicht als Schutz vor der strafrechtlicher Verfolgung anzusehen. (auch in dem Fall, dass nach dem Titel mehr als Mindestunterhalt gezahlt werden muss). Falls der  Mindestunterhalt gezahlt wird, kann man ehe nicht behaupten, dass die Kinder wegen dem Kindesvater in einer wirtschaftlicher Not seien.

Bei einer Strafanzeige ist eine Internationale Fandung leichter umzusetzen.

Ganz andere Sahe ist eine Zivilrechtliche Verfolgung und das Vollstrecken von der Differenz, welche über dem  Mindestunterhalt gezahlt werden muss. 
Der Betrag in dem Unterhaltstitel kann sehr wohl mehr als das Mindestunterhalt sein. So dass die nicht gezahlte Differenz permanent wachsen würde.

Falls zwischen den Staaten eine Vereinbarung besteht und falls der Gläubiger Interesse hat und falls die Adresse des Schuldners bekannt ist, kann man diese Differenz international  vollstrecken, unabhängig davon, ob der Mindestunterhalt gezahlt wurde oder nicht.
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#31
@wunder007 und wie genau hast du das gemacht?
@p__ ich will ja eh meine spuren verwischen, z.b. mich nach Österreich abmelden und von dort aus weiter ins Ausland und dann noch in einem anderen Land leben und im anderen Land arbeiten. Auch den Unterhalt will ich nicht direkt von meinem Bankkonto zahlen, vielleicht frage ich Freunde hier oder finde einen anderen weg.
@Kapitalist Das Kind ist eh in keiner Notlage die Eltern von hier sind richtig reich und Sie wohnt auch kostenlos in einem Haus. Den Eltern gehört die
Immobilie und haben noch mehrere Immobilien, das lustige ist Sie hat ein schöneres Auto als ich, bekommt aber Harz4 weil Sie nicht arbeiten will. Ich hab mal gelesen das wenn man mich nicht erreichen kann, also wenn man z.b. um Vermögensauskunft bittet. Das mit der Nachzahlung schwierig sein soll. Da ich erst nachzahlen muss wenn ich davon Kenntnis bekomme. Im schlimmsten Notfall melde sich meine Freundin an und ich bin Offiziell nirgends gelistet. Also ich lasse dann alles über Sie laufen. Sollte es mit meinem Projekt klappen, dann verdiene ich über das Internet Geld ohne Arbeitgeber und dann läuft das über meine Freundin, wir hauen ab und Sie bekommt keinen Cent mehr. Wünsche der Mutter nur das schlechte da Sie einfach übel aufs Geld aus ist. Irgendwie will ich ihr einfach einen rein drücken und dem Staat gleich mit. Den alls Vater hat man keine rechte, wo sind da die Feministinnen die sich beschweren?
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#32
Nochmal: Spuren verwischen geht in der EU schlecht. Wenn du beispielsweise Familie in Portugal hast und die Ex weiss das, werden sie sofort vermuten dass du dort bist, auch wenn du dich nach Österreich abgemeldet hast. Da es Meldepflicht für Portugiesen gibt, und für EU-Bürger verschärfte Meldepflicht, bist du dann auch schon aufgeflogen. Ausser, du lebst als U-Boot dort, aber das könntest du überall und bringt mit der Zeit gewaltige Probleme mit sich. Kein Konto, kein legaler Aufenthalt, keine Arbeit...

Was die Ex weiss, weiss auch das Jugendamt. Sie ist zur Mitwirkung verpflichtet.

Früher oder später wird eine falsche Spur in der EU überhaupt keine Wirkung mehr zeigen, wie schon erwähnt stricken die an zentralen Registern. Dann gucken die gar nicht mehr nach Österreich, sondern ins Zentralregister.

Es sind schon Leute böse aufgeflogen, weil sie die absehbaren Entwicklungen nicht berücksichtigt haben. Das passierte früher schon Vätern in Osteuropa. Da hatte man lange seine Ruhe und schwupps waren die Länder in der EU und schwupps kam die Angleich der Rechtsbestimmungen und der europäische Vollstreckungsbefehl. Da diese Länder auch sehr gläubigerfreundlich sind, kam es da zu bösen Radikalpfändungen. Mir sind persönlich solche Fälle bekannt. Einer ist anschliessend als Sozialfall nach D zurückgekommen, der hatte nichts mehr. Es frisst sich durch, das wird auch in Balkanländern passieren, die bisher noch sicher erscheinen.
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#33
Du hast schon sehr viele fehler gemacht. Ich habe kein Titel gegen mich.
Ich habe ganz einfach vor über 10 Jahre auf Dino gehört.
Mit meiner Russischen Frau bin ich hier sehr sicher.
In Russland ist man sicher auch in anderen Länder.
Du fragst zu viel.
Du must es machen.
Aber ich denke leider hast du zu viel angst sorry.

Ich habe mir meine Abfindung auszahlen lassen und habe alles verkauft und einen neuen Reisepass und bin ins Ausland gegangen und bis jetzt ist alles gut gelaufen.
Es gab immer nur kleine probleme und das seit über 10 Jahren.
Ich habe einen neuen Perso und einen neuen Reisepass und in ca 4 Jahren sind die Ex Kinder 21 Jahre alt.
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#34
@NoNas: Geht es hier eigentlich überhaupt nur um Kindesunterhalt, oder auch um Gattenunterhalt? Bestand / besteht eine Ehe? Zum Kind: wie alt? Und wie alt bist du selbst?
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#35
(14-05-2022, 23:17)Kapitalist schrieb:
(14-05-2022, 22:58)Gautama schrieb: Muss nur noch zur Klage angenommen werden das Ganze, mh? Ich glaube, die anderen Tipps sind da schon iwie zielführender. Bitte - bin kein Verfassungsrechtler. Kann mir DAS aber nur schwer vorstellen

Vorerst geht es nicht um die Klage, sondern um VKH-Antrag. Zu dem Antrag gehört auch beschreibung des Sachverhalts.

(14-05-2022, 13:56)Samenwahl schrieb: [quote="NoNas" pid='211723' dateline='1650651659']
und bald ist die Sache gelaufen

Gab es schon Überprüfung nach § 302 InsO Ausgenommene Forderungen?

Ich habe gelesen, das es solch Fälle gab, dass nach der Wollverhaltensperiode die Leute erfahren, dass "das war nichts" keine Restschuldbefreiung.
Denn bei Überprüfung nach § 302 InsO Ausgenommene Forderungen wird erklärt: Sie haben nich plausibel erklärt, warum Sie damals nicht ausreichend gekümmert haben, um mehr zu verdienen.

Nein, man hat sich schriftlich geäußert über mehrere Seiten, daß es wohl zu weiteren Forderungen kommt, außer jenen, die unter die Insolvenz fallen. Ich lehne die Forderungen kategorisch ab und verweise auf das Einkommen und Vermögen der KM und dessen Prüfung. Tenor: Ich bin nicht Unterhaltspflichtig vielmehr ist die KM Barunterhaltspflichtig geworden. Nun ist wieder Funkstille, mal sehen was nach der Insolvenz passiert?

Zur Arbeit zwingen können sie mich nicht, vor Gericht ziehen sie nicht, Titel haben sie nicht? so what?
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