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Hallo Leute,
Ich bekomme seit 3 Monaten Krankengeld (3200€) und meine Noch Frau will jetzt die Trennung und war bei ihrer Anwältin wegen KU und TU. Ein Kind (17) ist vorhanden. Sie verdient 1700€ Netto Teilzeit 80%).
Wie komme ich so schnell wie möglich in H4, um keinen Unterhalt zu zahlen?
Krankengeld und ALG1 würde noch über 2 Jahre bezogen werden, so dass da ja was zu holen wäre.
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Unmöglich. Kindesunterhalt wird aber sowieso nicht mehr wirklich lange ein Problem sein. Um Trennungsunterhalt wirst du nicht herumkommen.
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(31-03-2022, 16:55)p__ schrieb: Unmöglich. Kindesunterhalt wird aber sowieso nicht mehr wirklich lange ein Problem sein. Um Trennungsunterhalt wirst du nicht herumkommen.
@p_: gibt es keine Möglichkeit, wie sie leer ausgehen könnte?
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Wie lange noch bis zum 18ten?
Das sollte wenn möglich bis da hin in die Länge gezogen werden. Dann müsste die Tochter selben klagen (oder ihr einigt euch), vom JA gibt's dann nur noch begrenzt Hilfe. Einkommen der EX sollte dann fiktiv auf 100 % berechnet werden.
Solange ihr noch zusammen wohnt gibt's keinen Unterhalt, evtl bleibt das kind auch bei dir.
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Der Trennungsunterhalt schreibt die Eheverhältnisse fort. Halbteilungsgrundsatz. Das Krankengeld kann man auch nicht wie einen Urlaub bei Krankheit abbestellen und sagen "ich will lieber ALG 2". Weigerst du dich zu zahlen, zweigt die Gegenseite den Unterhalt an der Quelle ab.
Über so kurzlaufende Dinge würde ich mir auch keine Sorgen machen. TU dauert 12 Monate ab Trennung, wenn er länger geht dann nähert er sich den Gründen nach dem Ehegattenunterhalt an. Kindesunterhalt ab 18 zahlen sowieso immer beide Eltern. Dein Problem wird Zugewinn- und Versorgungsausgleich sein sowie das Risiko langlaufenden Ehegattenunterhalts. Beachte die faq-Regeln zur Ärgervorbeugung.
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Als erste Maßnahme: krankgeschrieben bleiben!
Ansonsten wird es so werden, wie @p schon schrieb: der Kindesunterhalt wird nicht das Problem werden, da überschaubar. Das Kind ist fast schon volljährig. Das Problem wird die Differenz der Einkommen bleiben, das Richtergesindel neigt dazu dies auszugleichen. Was würde denn deine Frau in Vollzeit verdienen? Ich würde ab sofort verlangen, dass sie wieder in Vollzeit zurückkehrt. Hinderungsgründe wie Kinderbetreuung gibt es nicht mehr. Ziel sollte sein, die Differenz zwischen euren beiden Einkommen so gering wie möglich zu halten - umso geringer werden die Unterhaltsbeträge ausfallen. Du darfst davon ausgehen, dass man (wegen langdauernder Ehe, nachehelicher Solidarität oder sonstigem BlaBla) deiner Exe auch nach der Scheidung noch nachehelichen Unterhalt zugestehen wird, um die Einkommensdifferenz auszugleichen - auch wenn deine Ex längst mit dem nächsten Stecher das Lager teilt.
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In den ersten zwölf Monaten des Trennungsunterhalts gibt es noch keine Pflicht zur Vollzeit. Danach dann Stück für Stück schon.
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01-04-2022, 13:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-04-2022, 13:49 von Austriake.)
(01-04-2022, 09:18)p__ schrieb: In den ersten zwölf Monaten des Trennungsunterhalts gibt es noch keine Pflicht zur Vollzeit. Danach dann Stück für Stück schon.
Wenn sie aber schon in der Trennungsphase, noch vor der Scheidung wieder Vollzeit arbeiten geht, sind seine Chancen besser. Drängen kann er sie ja mal.
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Ja, das kostet nichts, dazu aufzufordern. Aber mehr ist nicht drin. Die ersten 12 Monate der Trennungszeit werden einfach nur die ehelichen Verhältnisse fortgechrieben.
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Genau in einem Jahr wird das Kind 18.
In Vollzeit und STK 2 würde sie etwas 2400€ verdienen.
Wie schaut es mit der Aufforderung der Auskunftserteilung aus? Ich habe aus Anraten meines Anwalts lediglich den Krankengeldbescheid und meine Ausgaben der gegnerischen Anwältin zugesandt.
Heute habe ich von einem Freund erfahren, dass ich Belege für die letzten 12 Monate einreichen muss, auch wenn künftig nicht mehr mit einer Fortführung der Arbeit gerechnet wird. Sollte ich die Gehaltszettel der letzten 12 Monate lieber nachreichen, bevor eventuell geklagt wird?
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(01-04-2022, 16:26)Franz schrieb: Genau in einem Jahr wird das Kind 18.
In Vollzeit und STK 2 würde sie etwas 2400€ verdienen.
Na also, da schrumpft ja die Differenz eurer Einkommen schon deutlich.
Zu den Auskünften: ich wäre da sparsam. Du mußt was vorlegen, aber ob deine Angaben richtig sind oder nicht muß die Gegenseite beweisen. Gibt hierzu ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm. Das Gericht selbst stellt keine eigenen Ermittlungen an. Viele Männer sorgen sich nämlich, ob ihre Angaben bei Gericht glaubwürdig sind oder nicht - darauf kommt es aber nicht an. Die Gegenseite muß BEWEISEN (können), daß du falsche Angaben gemacht hast.
Von daher ist es ratsam, den Zugriff auf alle Dokumente zu sichern und die Gegenseite nicht mit Informationen zu versorgen. Sollen die sich doch selber die Mühe machen was zusammenzutragen. Natürlich wird der Gegenanwalt den leichtesten Weg wählen und dich auffordern, du mögest dieses oder jenes vorlegen - wenn du es nicht machst, müssen sie sich selber anstrengen.
Da du bereits einen Anwalt hast, befrage ihn. Schliesslich bekommt er ja auch dein Geld dafür.
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07-04-2022, 11:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-04-2022, 11:48 von Franz.)
Heute Schreiben von der gegnerischen Seite erhalten:
1. Ich soll ein Attest für meine Krankheit vorlegen, aus der die Art der Krankheit hervorgeht. Ich hätte eine Erwerbsobliegenheit ggb. meinem minderjährigen Kind. Ich soll auch mitteilen, ab wann ich gedenke wieder einer normalen Arbeit nachzugehen.
Dürfen diese Informationen erfragt werden? Datenschutz, wird doch damit verletzt.
2. Ich soll die Mieteinnahmen meiner Eigentumswohnung angeben. Die Wohnung habe ich meinem Bruder unentgeltlich überlassen. Er zahlt lediglich die Nebenkosten. Das weiß meine Exe. Daher schreibt die Gegenseite, dass fiktive Mieteinkünfte für die Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden können.
Was gebe ich hier am besten an?
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Zu 1: geht die nichts an, du legst lediglich die Krankmeldungen vor. Wenn ein Arzt deine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, was wollen dann eine Anwälting und deine Ex daran herumdeuteln? Krank ist krank, basta. Dein Arzt unterliegt der Schweigepflicht, und einen Datenschutz gibt es ja auch noch, wie du schon richtig fetsgestellt hast.
Zu 2: Das, was du von deinem Bruder bekommst - so weit das nachprüfbar ist. Spekulationen, was du so alles verdienen oder einnehmen könntest, mußt du nicht noch mit eigenen Angaben befeuern. Irgendwann wird man dir vorwerfen, es schuldhaft unterlassen zu haben Lotto zu spielen und den Jackpot zu knacken, um für Kindesunterhalt leistungsfähig zu sein. Ich würde überhaupt keine Informationen der gegnerischen Anwältin zukommen lassen. Es reicht, wenn du später dem Gericht darlegst, was für Einkommen du hast. Gib der Gegenseite nicht noch die Chance, sich optimal auf die Gerichtsverhandlung vorzubereiten. Denn - was du einmal selbst eingeräumt oder ausgesagt hast, bekommst du nicht mehr aus der Welt!
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Das Spiel der Anwälte mit Schwachsinn und Gegenschwachsinn hat begonnen. Briefeschreiberei, die die Mandaten viel Geld kostet.
Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit knüpft sich an einen Mangelfall, §1603 BGB. Der bist du nicht. Damit sind die Argumentation und weitere Nachweise hinfällig.
Fiktive Mieteinnahmen können dir angerechnet werden, dazu gibts diverse Beschlüsse. Beispiel: Urteil des OLG Jena vom 27.08.2009, Az. 1 UF 123/09. Mieteinnahmen zu verschenken wird dir als Unterhaltsdrückerei reingedrückt. Deshalb bereitet man sich auf eine Trennung vor und richtet Umgehungskonstruktionen ein, damit das nicht passiert. Frag bitte nicht, was genau, denn das hilft dir jetzt sowieso nichts mehr.
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@p__ , @Austriake: Danke euch vielmals.
Die Wohnung (mit in die Ehe gebracht) habe ich übrigens bereits letztes Jahr verkauft, aber die Gegenseite weiß noch nichts davon. Wollte mit der Info warten, bis der Zugewinn verhandelt wird. Das Geld habe ich verzockt bzw. muss den Rest noch irgendwie ausgeben, damit beim Zugewinn mir nicht viel angerechnet wird. Macht das Sinn?
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22-05-2022, 20:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-05-2022, 20:23 von Franz.)
Lange war Ruhe und es kam nichts von der gegnerischen Seite (Anwalt). Jetzt kam plötzlich ein Brief vom Jugendamt. Darin werde ich aufgefordert, aufgrund der Höhe meines Krankengeldes ab nächsten Monat 573€ Kindesunterhalt an das Jugendamt zu überweisen. Es liegt ein Formular zur Auskunftserteilung bei.
Fragen:
Thema Kindesunterhalt
1. Warum kommt jetzt plötzlich das Jugendamt mit der Aufforderung? Ich habe doch letzten Monat alles dem gegnerischen Anwalt zugesendet. Kann ich einfach darauf verweisen?
2. Muss ich tatsächlich die 573€€ überweisen, obwohl keine Bereinigung des Krankengeldes durchgeführt wurde? Oder kann ich zunächst mal nur den Mindestunterhalt überweisen?
2. Warum wurde das Krankengeld nicht bereinigt?
Zum Beispiel zahle ich immer noch die Miete und die Nebenkosten der Wohnung der Kindsmutter und des Kindes, obwohl ich letzten Monat ausgezogen bin. Muss dies beim KU nicht berücksichtigt werden?
3. Ich bin zurzeit bei einem Freund unterkommen und habe noch keine eigene Wohnung. Somit kann ich dem Jugendamt keine Mietkosten benennen, damit diese beim KU berücksichtigt wird. Gibt es hierfür eine Lösung?
4. Das JA will die Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate. Ich beziehe seit ca. 6 Monaten Krankengeld und werde auch nicht mehr arbeiten können. Muss ich trotzdem die Verdienstbescheinigungen zuschicken?
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Wer vertritt denn die Kindsmutter nun beim Kindesunterhalt? Ihr Anwalt oder das Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft? Beide gleichzeitig geht nicht.
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(22-05-2022, 22:19)p__ schrieb: Wer vertritt denn die Kindsmutter nun beim Kindesunterhalt? Ihr Anwalt oder das Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft? Beide gleichzeitig geht nicht.
Ich schätze das Jugendamt, da von ihrem Anwalt seit Auskunftserteilung nie wieder etwas zurückkam. Anscheinend ist die Ex unzufrieden mit ihrem Anwalt und ist zum Jugendamt gegangen im Rahmen einer Beistandschaft.
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1) Dann gib keine erneute Auskunft, sondern fordere sie auf, die von dir bereits gemachten Auskunftsunterlagen von der Mutter zu nehmen. Kann sein, dass sie trotzdem rumzicken, weil die Fehler und Faulheit anwaltlichen und jugendamtlichen Sauladens immer der Pflichtige ausgleichen soll. Dann kopierst du exakt dieselben Unterlagen nochmal, keine neuen Informationen geben.
2a) Ohne Titel musst du gar nichts. Das Jugendamt fordert erst einmal. Was wirklich bezahlt werden muss, entscheidet ein Gericht.
2b) Weil das Jugendamt immer das Maximum fordert. Die scheren sich nicht um irgendwas, das weniger Unterhalt bedeutet. Sie sind offiziell dazu da, das Unterhaltsmaximum aus dem Unterhaltspflichtigen herauszuholen. Sie sind kein Vermittler und haben nur die Interessen von Kind und Staat zu vertreten - gegen dich.
3) Mietvertrag aufsetzen.
4) Ja.
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Danke p__.
Ich habe dem Jugendamt noch nicht geantwortet, da bekomme ich heute wieder Post von denen.
Titel: Mitteilung über die beabsichtige Gewährung und Rückforderung staatlicher Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Darin wird ein Zahlbetrag von 314€ gelistet. Dem Schreiben liegt ein Ermittlungsbogen bei, der noch mehr Fragen beinhaltet als im ersten Schreiben.
Soll bzw. kann ich hier auch auf die bereits erteilte Auskunft hinweisen?
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(24-05-2022, 23:01)Franz schrieb: Titel: Mitteilung über die beabsichtige Gewährung und Rückforderung staatlicher Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Für dich ändert das gar nichts. Auch für die Auskunft nicht. Die bereits gegebene Auskunft zählt.
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