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Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen
#51
Ich folge der Argumentation von netlover, du brauchst da jetzt einen richtigen Dobermann als Anwalt. Die Sachlage ist nicht Konfus, die Strafsache wegen Missbrauchsvorwürfen muss schnell beendet werden, dann kann Anwalt Dobermann, die Mutter und ihre Helfer wegen Verleumdung dran bekommen, die Beschlüsse, die jetzt existieren wirken dann alle sehr fragil - und die Mutter? Die hat Euer Kind bis zum geht nicht mehr manipuliert. Dafür sollte sie auch büßen müssen dafür - in welcher Form auch immer.

Fakt ist aber sie ist die absolute Hauptbezugsperson für Eure Tochter. Das werden alle Richter auch immer so sehen. Aber es gab auch Fälle wo Elternteilen die Kinder weggenommen wurden. Selten aber es gab sie.
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#52
Der Richter will dich für dumm verkaufen. 80% des Beschlusses sind irrelevant, ein Wortgebläse das nichts zur Sache tut. Der Rest ist löchrig wie ein schweizer Käse. Begründungen gibts genug, um den zu zerfetzen. Beispiele:

Zitat:Das Gericht ist jedoch - wie das Kreisjugendamt - der Ansicht, dass der zeitliche Abstand zwischen dem festgesetzten Umgangsausschluss und dem hiesigen Antrag des Antragstellers viel zu kurz bemessen ist.

Indem aber keinerlei Zeithorizont gesetzt ist, verletzt der Richter den selbstgestellten Anspruch, einen völligen Umgangsausschluss nicht verhängen zu dürfen. Somit wird der Umgangsausschluss sehr wohl unbegrenzt. Der Richter zieht sich darauf zurück, den St. Nimmerleinstag abzuwarten und solange zu behaupten, es sei schliesslich alles offen. Was genau wird wirksam in welchem Zeitrahmen unternommen, um das Kind wieder zum Vater bringen, die Blockade wirksam zu beseitigen? Was sollen die fassbaren Schwellwerte sein? Ansonsten ist der Umgangsausschluss de facto eben doch dauerhaft.

Zitat:Das Gericht kann dem Antragsteller daher nur anraten, sich zurückzuziehen und KIND die Zeit zu lassen, die sie benötigt, um wieder ein unbeschwertes Verhältnis zu ihrem Vater aufbauen zu können.

Der Richter rät nicht, er zwingt und fodert rechtswidriges Verhalten, Umgang ist Pflicht. Ratschläge haben in Beschlüssen ohnehin nichts verloren, es ist zu beschliessen, nicht zu raten.

Zitat:Insoweit hat KIND bereits in der erst kürzlich zurückliegenden Anhörung des Vorverfahrens eindeutig ausgeführt, kein Umgang mit dem Antragsteller zu wünschen. Das Gericht hat daher keine erneute Kindesanhörung durchgeführt, um die zu erwartenden physischen und psychischen Belastungen für KIND möglichst gering zu halten.

Welche Anhaltspunkte hat der Richter, wieso eine Anhörung das Kind belastet? Ein Umgangsausschluss ist die härteste aller Folgen und er hört weder das Kind an noch hinterfragt er die Begründungen, wieso es nicht wolle? Ich vermute, der Vater hat in seinem Antrag das sehr wohl hinterfragt, warum lässt der Richter den Antrag mit den darin genannten Faktoren unbeachtet?

Das Strafverfahren wurde eingestellt. Auch wenn Restzweifel jetzt in einer Beschwerde beleuchtet werden, so wäre jetzt zumindest wieder betreuter Umgang zu beginnen. Der Vater ist weder Straftäter noch wurde das Verfahren eröffnet, ein Tatverdacht bestand also schon mal nicht.

Zum Thema "zur Ruhe kommen" könnte ich noch einige Seiten schreiben, schon allein dieser Ausdruck beweist die grandiose Inkompetenz einer Möchtegern-Küchentischpsychologin. Es ist die Grabesruhe, die hier von ihr gefeiert wird. Vielmehr beweisen die Äusserungen, dass eine Entfremdung stattgefunden hat, die vorrangig anzugehen ist anstatt die für Kindeswohl negativsten Folgen mit einem unbegrenzten Umgangsausschluss zu verfestigen.

Du brauchst einen Anwalt, der das in juristisch akzeptable Worte fasst, der die massenhaften anderen Fehler benennt und dann kannst du beim OLG Ärger machen. Ich sehe die Chancen dafür nicht schlecht. Und wie jedesmal erwähnt, das bedeutet nur, dass du viel zahlen musst, aber nicht dass wieder Umgang stattfindet. Wenn du Geld hast, wäre ein Privatgutachten sinnvoll gewesen, vielleicht auch jetzt noch (möglichst bei einer vätefreundlichen Psychologin oder Therapeutin), denn der Beschluss strotzt nur so von uralten, nicht mehr haltbaren Behauptungen über Kindeswohl und Umgang. Vielleicht kannst du dir da jemand empfehlen lassen, sollte aber jemand vom Kaliber einer Ursula Kodjoe sein.
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#53
@netlover

Bzgl. der Anzeigen wegen falscher Verdächtigung warte ich noch das aussagepsychlogische Gutachten. Die StA möchte es mit dem Verweis auf die Persönlichkeitsrechte des Kindes nicht rausgeben. Da die KM Widerspruch gegen die Einstellung habe ich erneut Akteneinsicht beantragt. Der Anwalt für die Strafsache hat die Erwartungshaltung hinsichtlich einer Verurteilung wegen falscher Verdächtigung etc. schon gedämpft – der Nachweis sei in der Praxis schwierig. Hinzukommt KM und Helfer ihren Dreck nie öffentlich vorgetragen haben. Die Aufdecker Organisation und die betreuenden Anwälte werden sicher den Rahmen der Legalität im Blick halten.

Die KM wird sich wie die vielen Helfer darauf berufen, dass das Kind alles einfach so erzählt hat. Helfer und Mutter hätten lediglich aufgeschrieben und weitergegeben. Ich möge die Manipulation erstmal beweisen.

Bzgl. Anzeigen wegen Prozessbetrug (KM hat vielfach gelogen) hat mir eine frühere Anwältin erzählt, dass die StA diese Anzeigen zur Klärung ans Familiengericht zurückgeben. Dort verliefe es sich da im Sand. 

Könntest Du deinen Fall etwas genau schildern. Kann ich den Fall hier im TFQ nachlesen?

Wenn ich mich zurückziehe, hat die Mutter aktuell kein Drama mehr und wird sich zum Nachteil des Kindes weitere Dramen suchen und konstruieren. Anzeigen halte ich auch für den richtigen Weg. Diese sind schon in Vorbereitung.

Ich habe meinen Fall aus der perspektive der KM in einem von Damen besuchten Forum geschildert. Den Charakter meiner Ex (KM) habe ich sogar noch entschärft, um die Geschichte glaubhafter zu machen. Nach anfänglichen Mitleidsbekundungen haben dort alle die wahre Geschichte durchschaut und das virtuelle Abbild der KM bekam deutlich die Meinung gegeigt.

@p_

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Mir sind auch ähnliche Sachen ins Auge gesprungen.

Nach Einstellung der Strafsache muss die Begründung „Kind will ja nicht“ herhalten. 

Der gleiche Richter hat im vorangegangenen Verfahren die Einstellung des Ermittlungsverfahrens als Bedingung für den nächsten Umgangsantrag gestellt. Das habe ich auch so vorgetragen – in dem Punkt hat er auch noch sein Protokoll frisiert. Mit der Kostenfestsetzung zu meinem Nachteil unterstellt er mir dann Mutwilligkeit – für die Befolgung seines eigenen Beschlusses. 

Findet am OLG ein mündlicher Erörterungstermin statt? Wenn nein, würde ich einen bundesweit aktiven Anwalt nehmen.

Mit einem lokalen Helden als Anwalt war ich schon bei der Scheidung schon schlecht beraten. Er kannte zwar die verschiedenen Richter am LG und wusste, wie diese entscheiden. Vor Gericht verstummte er plötzlich und war dann gedanklich wahrscheinlich schon beim nächsten Juristenstammtisch und der Abrechnung. Befangenheitsanträge, um ggf. an einen selbst unterhaltsgesschädigten Richter zu kommen waren für diese Figur undenkbar.

Ein Gegengutachten wurde mir aus dem Umfeld eines bekannten Professors für ca. 3000 EUR angeboten. Meine Gutachterbefragung und Kritik (falsch zugeordnet Testergebnisse; 2/3 Literatur veraltet; keine Querverweise, daher keine Nachvollziehbarkeit; Literatur wird am Ende benannt, nicht jedoch nicht im Text) fand ebenfalls nicht nicht weg in Protokoll. Ich denke auch darüber nach hier noch einen Antrag auf Korrektur des Protokolls zu stellen. Rückblickend sollte man schon im ersten Verfahren darauf bestehen.

Über eine Anwalts Empfehlung für das OLG Oldenburg wäre ich noch wie vor sehr dankbar.
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#54
(09-12-2021, 15:39)DerU schrieb: Findet am OLG ein mündlicher Erörterungstermin statt?

Das entscheidet das OLG selbst. Zum Gegengutachten hatte ich dir in deiner Situation ja schon früh geraten. 3000 EUR wäre sogar billig gewesen. Das zu unterlassen ist wohl der einzige echte Fehler gewesen, den du gemacht hast.
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#55
Ich habe mit einem RA u.a. bzgl. Revision gesprochen. Das BVerfG hätte entschieden, dass auch induzierter Kindeswille (durch Manipulation der KM geäußerter Kindeswille) nicht gebrochen werden darf. Die Empfehlung ist wieder klein anzufangen: z.B. Briefe an das Kind anlässlich Geburtstag/ Weihnachten etc. zu senden. Wenn KM diese nicht übergibt, eine Pflegschaft zur Übergabe der Post am FamG beantragen.

Wenn kein Zeitraum für einen Umgangsausschluss genannt wird, gelten zwei Jahre.

Eine ähnliche Diskussion musste ich bereits mit einer Psychiaterin führen. Sie vertrat die Auffassung, Kindeswille sei immer ernst zu nehmen und dürfe niemals gebrochen werden. Ich fragte daraufhin, was ich machen soll, wenn sich das Kind nicht die Zähne putzen möchte oder den Besuch der Schule verweigert und wie in ihrer Praxis verfahren wird, wenn Kinder die Hygienemaßnahmen ablehnen. Sie antwortete, dass sie die Kinder dazu bringt alle Hygienemaßnahmen einzuhalten.

Eine genauere Prüfung, auch die des Gutachtens (ggf. mit Gegengutachten) läuft noch.

Das große Ärgernis bei einem Gegengutachten ist, dass es der Richter unbeachtet und ungelesen in die Akte legen kann und sich weiterhin – auch aus einem mangelhaften – Gutachten bedienen kann, um die Akte schnellstmöglich zu schließen. Daher hatte ich mich seinerzeit dagegen entschieden und darauf gehofft, dass die Manipulation des Kindes erkannt wird. Es soll Richter geben, die einer KM bei Manipulation und Lügen vor Gericht ins Gewissen reden. Dieses Glück war mir nicht vergönnt.

Der Film „Weil Du Mir Gehörst“ erscheint mir vor dem Hintergrund noch beschönigend – die Handlung sollte sich eher an der eingangs erwähnten BVerfG Auffassung orientieren.

Ich werde zunächst Mal abwarten was eine genauere Prüfung ergibt. Mutti ist anscheinend auch sehr gut beraten. Ihr Wiederspruch wegen der Einstellung der Strafanzeige läuft noch. Das aussagepsychologische Gutachten liegt mir auch noch nicht vor. Sie hat mit der Strafanzeige viele Ressourcen des Staates gebunden und Kosten verursacht – vielleicht steigen damit meine Chancen bzgl. einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung. Ein Betrugsversuch – sie ließ eine Monat Ehegattenunterhalt pfänden, der bereits bezahlt war – ist auch noch nicht zur Anzeige gebracht.

Vielen Dank für die Hilfe und anregende Diskussion.
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#56
Das Unbeachtet lassen von vorgebrachten Feststellungen ist aber der Haken, mit dem sich die Revision begründen lässt. Der Richter kann das Privatgutachten natürlich ignoriert lassen, aber er muss erklären können, warum er das tut. Warum ist Faktor A irrelevant für die Entscheidung?

Beim Kindeswillen fängt die Diskussion erst an anstatt zu Ende zu sein. Denn die eigentliche Frage ist: Was ist der Kindeswille? Das ist bei einem Vierjährigen völlig anders zu ergründen wie bei einem 14jährigen. Hat der Richter das durch fragen oder ein Gutachter das in Nähe der Mutter erfasst, dann ist dieser behauptete Kindeswillen das bei einem Vierjährigen höchst angreifbar.
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#57
Den nicht gefestigten Kindeswillen habe ich bereits versucht in den Anträgen herauszuarbeiten. Das Kind hat sich u.a. sogar positiv zum Vater bei einem unangekündigten Jugendamtsbesuch geäußert – nach Beginn des Umgangsboykotts / Beginn der Manipulation. Das Kind sagte sinngemäß: „Ja, meinen Vater würde ich gern wiedersehen – aber nicht seine böse Freundin“ „Mein Papa hat mir nur einmal eine Backpfeife gegeben, aber ich weiß nicht mehr wofür.“

Ich habe die Gutachterin bei der Befragung darauf angesprochen und das JU zitiert. Sie führte darauf hin aus, dass wenn sich ein Kind einmal positiv äußert, bei nachfolgenden Befragungen jedoch immer negativ, sei dies eine konstante Willensäußerung.

Die Gutachterin schrieb zur Bewertung des geäußerten Kindeswillen: „Die eingeschränkte Datenerfassung lässt keine abschließende Bewertung der subjektiven Bedeutsamkeit, der Konstanz und Autonomie als Ausdruck eines kindlichen Willens zu.“

In den Beschlüssen bleibt all dies unbeachtet.

Danke für den Punkt. Ich werde das nochmal mit dem RA besprechen.
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#58
Nach Rücksprache mit dem RA ist festzustellen, dass dieser keine Revision des vorliegenden Beschlusses als zielführend erachtet, sondern neu und ganz klein (z.B. Erlaubnis 1x im Jahr einen Brief an das Kind zu schreiben etc.) beginnen möchte. Auf der einen Seite kann ich es verstehen, dass kein RA die drei von mir initiierten Leitzordner bei Gericht lesen möchte. Auf der anderen Seite scheue ich den Aufwand in Stress, Lebenszeit und Geld für „fast nichts“ durch alle Instanzen rauf und runter zu klagen.

Darüber hinaus stelle sich mir die Frage, ob es sich lohnt für den Versuch, dass ein Pfleger einen Brief, anlässlich des Geburtstags und zu Weihnachten versucht zu übergeben viel Geld zu bezahlen. Lehrer sind mit der Briefübergabe ebenfalls schon gescheitert (Kind verweigert Annahme). Aktuell werden nur Grüße und meine Freude über die schulischen Entwicklungen dem Kind ausgerichtet.

Das Kind wird in ein oder zwei Jahren ein eigenes Handy haben. Den Kontakt zu Lehrern und Ärzten werde ich aufrechterhalten. Der juristische Weg scheint mir eher eine ABM-Maßnahme für Juristen zu sein – auf Kosten der Väter.

Das BVerG hat mit der Entscheidung, dass auch induzierter Kindeswille nicht gebrochen werden darf dem AG eine einfache Möglichkeit an die Hand gegeben Anträge abzulehnen. Familienrecht-Algaeu zeigt ebenfalls diese unüberwindbare Hürde auf. Die Zeit Spielt auch gegen mich, dass Kind wird weiter entfremdet und je älter es wird, umso mehr werden die Aussagen „gefestigt“ protokolliert.

Wenn ich jetzt aufhöre, hat mich das ganze Theater ca. 1000 EUR gekostet. Den TFAQ Hinweis, nur einen Umgangsantrag zu stellen kann ich unterstreichen.

Die Sache mit den Gegenanzeigen werde ich weiterverfolgen. Die ersten Beschwerden über Helfershelfer sind schon raus. Mir hilft das bei der Bewältigung des Traumas.
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#59
(13-09-2021, 12:38)DerU schrieb: Rückzug kommt noch nicht in Frage.

Du sieht, die Energie reicht nicht unbedingt lange und die Realität dringt dann doch durch.
Es ist keinesfalls gegen dich gerichtet, aber das macht so manche Fallbesprechung von Anfang an traurig. Man weiss anhand der Randbedingungen sowieso schon, wo es endet, aber der Vater meint, da müsse man unbedingt "kämpfen" und dürfe "nicht aufgeben". Dann rät man trotzdem zur Bremse, erzählt aber lang und breit von den Möglichkeiten die de facto einfach nicht durchzuhalten sind, aber der Vater will das unbedingt hören, weiss aber von Anfang an dass das eigentlich sinnlos ist. Ein Kreisverkehr ohne Ausgang, der nur durch anhalten beendet wird, nicht durch eine Ausfahrt.

Und so passiert es dann auch. Mach jetzt die Gegenanzeigen und Beschwerden, das ist gut für dich selber, Teil der Bewältigung. Bleibe in der Sprache knapp, aber schneidend, lakonisch, man neigt immer dazu, zu viel zu schreiben. Kümmere dich ansonsten nur noch um dich selbst, lass ich nicht von vermeintlichen Hoffnungszeichen aus der Ruhe bringen, gehe jetzt weiter und lasse den Schaden zurück.

Briefe, die jetzt schon vom Kind nicht angenommen werden kannst du dir sparen. Das sind nur Briefe an dich selbst. Das hält dich zudem geistig an der Malaise dran. Rechne auch nicht damit, dass ein Handy des Kindes irgendwas ändert. Vielleicht ja, vielleicht nein, aber das ist nicht von dir abhängig. Die Entfremdung ist nun mal vorhanden und verfestigt. Ohne Entfremdung sind Handys eine tolle Sache. Mit Entfremdung das Gegenteil. Denn nun ist die Möglichkeit da, den abgetrennten Elternteil zu kontaktieren, aber das bedeutet auch dass man keine Ausreden hat, wenn man es nicht tut, das verstärkt sich selbst. Wenn sich sowas wieder beim Kind lockert, dann als Erwachsener, bei eigenen biografischen Brüchen. Oft aber nie. Ein guter Kontakt wird nie wieder draus.
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#60
Nachfolgend eine kleine Aktualisierung meines Falles.

1/ Gegen die Kostenfestsetzung aus der letzten Runde vor dem AG (ich habe vergeblich eine Umgangspflegschaft beantragt – Antrag wurde abgelehnt – ich sollte KMs Lügen RA bezahlen) habe ich Widerspruch beim OLG eingelegt. Dies ging auch ohne eigenen RA. Ergebnis: AG hat Umgang rechtlich korrekt ausgeschlossen, ich hätte wissen müssen, dass Antrag aussichtslos ist. Das OLG gab noch den ergänzenden Hinweis, dass das Kind erst eine Therapie machen soll. Das OLG Urteil hat mich nur 66 EUR gekostet, da der Streitwert nur auf dem Judaslohn des gegnerischen RA beruht (ca. 800 EUR) und nicht auf dem des Kindes (4000 EUR).
Vielleicht taugt dies als Strategie für Andere, die zum Viertel des Preises einer Erstberatung eines eigenen RA beim OLG vorfühlen möchten, wie dort gedacht wird.


2/ KM wurde zwischenzeitlich angezeigt „wegen aller in Frage kommenden Delikte“. Die Anzeige wurde durch einen RA verfasst. Die KM hat unter anderem einen frei erfundenen Missbrauch zur Anzeige gebracht, was Vater Staat einige 1000 EUR gekostet haben sollte. Das Verfahren gegen mich wurde eingestellt. Der Illusion, dass auch die vielen Lügen der KM vor dem FamG gerügt werden könnten, geben ich mich nicht mehr hin. Die Familienrichter: innen ließen sich nur zur gern belügen, um die Akten schnell schließen zu können.
Die Anzeige läuft schon einige Monate und wurde noch nicht eingestellt. Etwaige Anwaltskosten oder Geldstrafen der KM würden jedoch von ihrem übernommen werden. Sodass eine Verhaltensänderung bei der KM eher unwahrscheinlich erscheint. 
Die KM ließ auch eine bereits bezahlte Rate Nachehelichen Unterhalt pfänden. Diesen Vorfall will ich mir aufheben für eine weitere Runde. 


3/ Der zuständige JU Mitarbeiter (Nr.2) hat das Amt nach ein paar Monaten verlassen. Seine Zuständigkeit hat eine Dame (Nr.3) übernommen. JU Mitarbeiter Nr.2 war der Meinung, dass ein Antrag für eine Umgangspflegschaft im November 2021 zu früh sei (auch Richters Meinung) – einen Antrag im März 2022 würde er jedoch unterstützen. Der KM ist die Notwenigkeit der Therapie seit 15 Monaten bekannt. Angeblich steht das Kind auf Wartelisten. JU Dame Nr.3 sollte mal bei der KM nachfragen, wie der Stand ist. Ich habe die in Frage kommenden in Erfahrung bringen können und werde ich dort nach Details der Wartelisten erkundigen. Eine Auskunft, ob JU Dame Nr.3 einen Antrag für eine Umgangspflegschaft unterstützt wird, wurde bisher verweigert. Der Dame liegt auch die wissenschaftliche Stellungnahme vor – bliebt jedoch ihrerseits unkommentiert. 

Frage: Kann ich das JU bitten/ beantragen, dass der KM bei der Suche „geholfen“ wird?

4/ Umgang mit der Situation
Mir hilft es sich darüber klar zu werden, dass es Dinge gibt (Umgangsausschluss) die man nicht ändern kann und akzeptieren muss. Stattdessen versuche ich mich auf Dinge im Leben zu konzentrieren, die ich beeinflussen kann. Das klingt einfach, als Betroffener fällt die Umsetzung jedoch schwer – ganz besonders, wenn es das eigene Kind ist. In dem Zusammenhang das Buch [Eifert Georg, H., Matthew McKay und P. Forsyth John: Mit Ärger und Wut umgehen: Der achtsame Weg in ein friedliches Leben mit der Akzeptanz? und Commitmenttherapie] empfehlen.

Ein bekannter Unterhaltspreller sagte bei Maischberger auf dem Sofa neben einer Familienrichterin sinngemäß: „Ich habe die Gesetze nicht gemacht, ich muss mich nur daranhalten; die Kinder gehören nun mal zur Mutter; wenn die nicht möchte, dass der Vater sie nicht sieht, ist das halt so“

Auch wenn ich dies selbst vielfach vor Augen vorgeführt bekam, ist die Akzeptanz nicht leicht. Ich versuche das Thema auf kleiner Flamme weiter zu kochen.
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#61
(13-05-2022, 12:23)DerU schrieb: Ein bekannter Unterhaltspreller sagte bei Maischberger auf dem Sofa neben einer Familienrichterin sinngemäß: „Ich habe die Gesetze nicht gemacht, ich muss mich nur daranhalten; die Kinder gehören nun mal zur Mutter; wenn die nicht möchte, dass der Vater sie nicht sieht, ist das halt so“ 

Auch wenn ich dies selbst vielfach vor Augen vorgeführt bekam, ist die Akzeptanz nicht leicht. Ich versuche das Thema auf kleiner Flamme weiter zu kochen.

Moin,

ich kann Dich da voll verstehen. Hatte damals auch mit der Situation zu kämpfen, dass man zwar zahlen darf (soll / muss) jedoch die Kinder nicht sieht oder Zeit mit denen verbringen darf / kann. Schade, um die Kinder.
War damals bei 2 Psychologen, einer wurde mir von einem guten Freund empfohlen. Dieser hatte mir sehr gut alles erklärt und die Augen geöffnet, wie Exen nach der Trennung ticken. Auch musste ich lernen, dass es einen großen Unterschied bei den Exen gibt, zwischen dem was sie sagen und was sie tun.... und alle Maßnahmen (mehr Zeit mit dem Kind / der Kinder) machen nur Sinn, wenn das die Exe auch will - ansonsten hilft da nur die juristische Brechstange, mit den bekannten Risiken und Nebenwirkungen (also besser sein lassen).

Seit der 2ten Beratung habe ich angefangen, meinen innerlichen Frieden mit der Situation zu schließen und kümmere mich um die schönen und interessanten Dinge im Leben. 
Meinen Kindern ist meine Telefonnummer bekannt. Wenn was ist, kann man ja durchklingen. Ich denke mit zunehmenden Alter, vielleicht ist dann Interesse da, vielleicht nicht.
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#62
1) Seltsam, dass die sich auch inhaltlich geäussert haben. Das OLG fürchtete wohl um die Akzeptanz des Juristenmülls.

2) Gut, dass das der Anwalt verfasst hat. Auch nach einer Einstellung wird es schon etwas rumoren und signalisieren, dass Taten zur Anzeige gebracht werden, auch in Zukunft.

3) Nein. Denen kannst du gar nichts vorschreiben. Einzige Möglichkeit ist eine Fachaufsichtsbeschwerde, die natürlich nichts bringen wird.

4) Kann jeder hier gut nachvollziehen. Es hilft auch, weitere Veränderungen im Leben zügig anzugehen. Das lenkt die Energien besser um. Akzeptanz ist eigentlich nicht der richtige Ausdruck. Man muss gar nichts akzeptieren, aber hinnehmen dass man es mit einem unveränderlichen Faktum zu tun hat. Ich habe beispielsweise Unterhaltsschulden hingenommen, aber werde sie nie akzeptieren und habe lieber die Vermögensauskunft abgegeben wie einen Cent gezahlt, obwohl ich das Geld leicht besorgen könnte.
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#63
Gerichtliche Sorge - und Umgangerklärungen sind das Papier nicht wert. Als Vater zerreibst Du Dich in diesem Sumpf von hinterfotzigen Mütern, Beraterinnen, inkompetenten Richtern usw. Eine Mutter wird in D NIEMALS wg. eines Verstoßes gegen Sorge und Umgang verurteilt werden. Die kann machen, was sie will. Jugendamt und der ganze Stuß ist überflüssig.
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#64
Vor einigen Tagen hat die StA mitgeteilt, dass man nicht weiter gegen die KM wegen falscher Verdächtigung bzgl. Missbrauchsvorwurf ermitteln möchte. Die Mutwilligkeit sei nicht zu erkennen. Das Kind können man wegen psychischer Belastung nicht fragen.

Einige hatten mir zu der Anzeige geraten bzw. waren sogar erfolgreich. Es muss nachgewiesen werden, dass die Anzeige bewusst wahrheitswidrig erfolgte. Wie kann der Nachweis erfolgen?

Der beauftragte RA hat sich leider als Niete herausgestellt. Vereinbart war mir den Schriftsatz zu Durchsicht zu übersenden – dies wurde nicht eingehalten. Stattdessen wurden Beleidigungen aus dem Jahre 2017 mitangezeigt. (hier gilt eine Frist von drei Monaten)
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#65
Ich habe mich in einem ähnlich gelagerten Fall dann beim Oberstaatsanwalt über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens beschwert. Nach drei Monaten kam ein halbwegs freundlicher Brief, daß man kein öffentliches Inetresse in der Strafverfolgung erkennen könne.
Ich glaube, mittlerweile hilft noch nicht mal eine Anzeige nach §145d StPO, wenn Mutti Polizei- und andere Beamte für die Ausführung des persönlichen Rachefeldzuges einspannt. Offenbar ist das so gewollt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#66
(19-07-2022, 12:36)DerU schrieb: Einige hatten mir zu der Anzeige geraten bzw. waren sogar erfolgreich. Es muss nachgewiesen werden, dass die Anzeige bewusst wahrheitswidrig erfolgte. Wie kann der Nachweis erfolgen?

Wenn eine Planung nachweisbar ist. Beispiel: Sie schickt einer Bekannten eine Nachricht, dass sie eine Beschuldigung vor hat, um dich zu Fall zu bringen.
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#67
Mir geht es wieder besser – nachdem ich mir wegen einer depressiven Episode infolge des Verlustes des Kindes helfen lies. Das Kind ist mental abgeschrieben bzw. ich bin mir bewusst, dass niemand gegen den erklärten Willen von Mutti vorgehen wird.

Aktuell bin ich zum Nachtreten aufgelegt. Daraus ergeben sich die folgenden Fragen.

1/ Unterlassungsklage
Mutti hat die Karte Missbrauchsvorwurf inkl. Anzeige gespielt. Das Verfahren wurde von der StA eingestellt, nachdem ein Gutachter durch Sichtung der Akten zum Ergebnis kam, dass die kindlichen Aussagen nicht frei von Suggestion etc. seien. Die Gegenanzeige u.a. wegen falscher Verdächtigung wurde eingestellt, weil Mutti die Manipulation nicht nachzuweisen sei. Es hätte einer Zeugenaussage á la „Ich habe gehört, dass Mutti KV demnächst falsch verdächtigen will“ bedurft. 

Gibt es Erfahrungen mit Unterlassungsklagen? Ich gehe davon aus Mutti den Vorwurf aufrecht erhält – öffentlich hat sie dies jedoch nicht vorgetragen.

2/ StGB 170 – Nichtzahlung nachehelicher Unterhalt
Im Zusammenhang mit dem Missbrauchsvorwurf habe ich die Zahlung des nachehelichen Unterhalts eingestellt – KU jedoch weiterbezahlt. Mutti ließ pfänden – jedoch einen Monat zu viel. RA der Mutti erklärte auf meine Beschwerde hin wahrheitswidrig meinem Arbeitgeber, dass ich den Betrag nachgezahlt hätte. Ich kann beweisen das dies nicht so ist. Es soll RA geben die wegen falscher Pfändungen selbst einsitzen.

Angenommen ich würde diesen Vorgang (Betrug?) zur Anzeige bringen und die Roben ermitteln/ klagen mich fälschlicherweise wegen StGB 170 an, welche Kosten können max. entstehen?

3/ 2.399 EUR Pfändungsfreibetrag durch drei neue Kinder
(Frage für einen Freund) Er stellt sich die Frage, ob folgender Lebensentwurf möglich ist. Er und sein Einhorn haben drei Kinder beide gehen ca. halbtags arbeiten. Er verdient nur 2.399 EUR  - was dem aktuellen Pfändungsfreibetrag bei drei Kindern entspricht. Er zahlt für ein Kind aus erster Ehe Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses. Ihm gehört nichts, was man ihm wegnehmen könnte. Schulden, geringe Rente und gelbe Briefe interessieren ihn nicht.  Was hätte er zu befürchten?
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#68
1. Probiers halt, hat ja keine Anwaltspflicht, ist also billig.
2. Such nach dem Stichwort Überpfändung.
3. Zwecklos, es geht nach §850d und nicht nach §850c ZPO. Die Pfändungstabelle gilt NICHT bei Unterhalt. Ich erklär das jetzt nicht im Detail - geht nicht.
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#69
Danke für die Antworten.

zu 1 (Unterlassungsklage) noch eine paar Rückfragen.

a/ Mutti ließ die Vorwürfe durch das Kind an u.a. Aufdeckerorganisation/ Gutachterin vortragen. Ich würde mich auf die Vorwürfe beschränken, die nicht das Kind sondern nur Mutti kommuniziert hat. Sinnvoll?

b/ Ich kenne die Aussage eines RA, dass bei strittigen Unterlassungserklärungen die Sache an das Familiengericht zur Klärung weitergebenen wird. Was das Familiengericht unter Klärung verstehen, durfte ich bereits kennen lernen. Ein Richter sagte wörtlich, dass es ihm egal sei wer hier die Wahrheit sagt. Wenn dem so wieder so sein wird, würde ich unterliegen und müsste auch ohne eigenen RA, dass Verfahren bezahlen. Richtig?

c/ Hilft es den Streitwert auf 5001 EUR zu setzten, um am LG anzufangen und somit die Fam Richter des AG rauszuhalten?
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#70
Zivilrecht, die Kosten zahlt der Unterlegene. Nur die aussichtsreichsten Dinge zu beantragen ist essentiell. Sonst sagt der Richter, du missbrauchst das Gericht für deinen Privatkrieg.

Zuständig für die Festlegung des Streitwertes ist das Gericht. Es hat dabei die Vorschriften des GKG zu beachten. Nach § 52 Abs. (1) GKG ist der Streitwert aus dem Antrag des Klägers zu bestimmen. Die Gegenseite und du kann auch beantragen, ihn zu berichtigen. Aber du kannst den nicht einfach selber festsetzen.
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#71
Kurze Aktualisierung. Mir geht es emotional wieder besser. Kein Kontakt zum Kind seit bald 4 Jahren. Das Kind hat eine Therapie begonnen.

Kurze Frage zur Auswahl der weiterführenden Schule.

Schule A: ca. doppelt so langer Schulweg mit Bus gegenüber B, bietet YT Videos für Fünftklässler, Probeunterricht, keine Freunde aus aktueller Klasse

Schule B: Im Nachbarort, kein Schulbus notwendig, es wird kein Aufwand für Schülerwerbung betrieben

Mutti ist von Schule A überzeugt und bittet kurzfristig zu Unterschrift. Angeblich sei dies auch Kindeswunsch. Lehrergehalt und -ausbildung, Lehrplan, spätere Prüfungen etc. sind identisch. Ich wünsche mir für das Kind den kürzeren Schulweg, sowie den Fortbestand von Freundschaften und bevorzuge Schule B.  Mutti kommuniziert immerhin, hat jedoch keine Argumente.

1/ Kann ich bei Weigerung das Sorgerecht verlieren?

Mutti ist bereits erfahren das Kind ohne Zustimmung des Vaters um-/ abzumelden, sowie vielfach umzuziehen.
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#72
ich glaube nicht, daß du es aus der Distanz beurteilen kannst, was besser ist. Ich würde dem zustimmen.
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#73
Zustimmen und fertig. Wie kannst Du die Situation aus der Ferne beurteilen?

Eine andere Frage ist doch, haben beide Schulen freie Kapazitäten?
Bei mir ist es aktuell so, dass die Wunschschule 1 und Wunschschule 2 ausgebucht sind und mein Kind an eine andere Schule für den Besuch der Orientierungsstufe (Klasse 5-6) verwiesen wurde. Hatte sodann Kontakt mit dem Schulamt aufgenommen, dort wurde mir das Reglement erklärt. Es geht zunächst nach den von der Gemeinde definierten Straßennamen und wenn dann doch Kapazitäten frei sind, nach der Entfernung zum Wohnort. Die am dichtesten wohnen werden zuerst genommen .... --> vielleicht ist Schule A auch ausgebucht bzw. dein Kind wird auf Grund der Entfernung auf Schule B vom Schulamt "umgelenkt".
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#74
Ich drücke immer "neue Beiträge ansehen". Sehe also diesen. Dann sehe ich: "Oh. Der Thread ist älter". Also lese ich mal den Anfang der Geschichte durch....Danach Seite 2. Seite 3 überflogen usw. Drama, Lügen der Ex. Voll aufmunitioniert. Hat alles getan, Dir das Kind zu entziehen. Unfähiger Richter. Eigener Anwalt taugte auch nichts. Der Versuch vieler Ratschläge im Forum. Leider doch wieder ein (fast) vorhersehbares Ende. Kein Umgang - seit 4 Jahren.

Heute Dein neuer Post. Immer wieder schön zu hören, wie etwas verlaufen ist. Danke dafür, übrigens! Macht nicht Jeder.

Erster Satz. "Mir geht es emotional wieder besser" . Übersetzung: " Mir geht es besser, aber noch nicht gut."

Nach dieser Ochsentour, permanentem Beschuss und psychisch als auch finanziell existenzbedrohenden Nummer, die Du der Ex, Anwälten und Richtern zu verdanken hast, die Frage der Ex nach einer Unterschrift.

Sodann hast Du Dich wieder mit der Sachlage beschäftigt. Soll ich die Unterschrift leisten? Was wäre das Beste für das Kind? Welche Schule soll es nehmen? Kann man mir das Sorgerecht entziehen?

Die Infos kommen mit Sicherheit ausschließlich von Seiten der Ex. Wahrscheinlich mehr dummes manipulatives Gerede drumherum, als objektive Betrachtungsweise und ausnahmsweise auch mal mit Wahrheitsgehalt.

Du bist wieder mitten drin.... Weil man Dich jetzt gerade aktuell braucht. Für eine Unterschrift.

Gegenfrage und ich gebe die Antwort direkt dazu:

1. Konntest Du denn das Sorgerecht überhaupt "leben"? Du hattest ja nicht mal Umgang. Antwort: Nein
2. Würde Deine Meinung und Neigung zur Schule B zählen bei der Mutter? Würde sie abwägen? Antwort: Nein
3. Geht es Dir aktuell immer noch gut oder genauso gut wie gestern, als die Anfrage noch nicht da war? Antwort: Nein. Denn Du musst Dich wieder damit auseinandersetzen

Ich kann nur sagen, was ich machen würde und dies unter maximalem Selbstschutz, denn das ist das was blieb. Sonst nichts. Außer Kosten, Ärger und Kindesentzug.

Liebe sogenannte Mutter,

durch Dein Zutun habe ich keinen Umgang mit unserem gemeinsamen Kind. Du wolltest die alleinige Verantwortung. Du hast sie. Bei Fragen hilft Dir Dein Anwalt. Von mir benötigte Unterschriften wird es nicht geben. Ich kann solche Fragen nicht ausreichend beantworten. Ich habe keinen Kontakt zu unserem Kind, somit kann ich keine verantwortungsvolle Entscheidung treffen. Das Problem ist von Dir alleine zu lösen.
Weitere E-Mails oder Anfragen per Whatsapp und Co werden nicht mehr beantwortet.

Mit angemessenen Grüßen


Warum das? Weil Du nun leider zu entsorgten Vätern gehörst. Kind entfremdet. Kein Umgang und das dauerhaft. Wieso noch einen Gedanken an den Entzug des Sorgerechtes verschwenden? Schlimm genug, dass Du zahlen musst. Das lässt sich nicht ändern, aber alles Andere schon. Nämlich die ständige Erinnerung an diese Terroristin. Also gilt: Abgrenzung.

Bei einem "Nein" würdest du sowieso das Sorgerecht verlieren. Sie Schreiberei geht wieder los und du würdest wohl ebenfalls wieder zum Anwalt laufen. Neue Kosten. Kein vernünftiges Ergebnis.

Also soll sie rennen und sich mühen. Sie hat es nicht anders verdient. Soll sie ins Schwitzen kommen, denn es geht bei der Schule um einen Termin. Und der wackelt, wenn sie zuerst das Gericht bemühen muss. Pech gehabt.
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