Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Gemeinsamer Immo-Besitz - wie Haus aufteilen
#1
Hallo!

Meine Frau und ich besitzen eine gemeinsame Immobilie, die wir bewohnen.

Zahlenbeispiel:

Kaufpreis 400k€.
Wir haben 100k€ von meinen Eltern bekommen, 70k€ hatten wir selbst.
Also Finanzierung mit 170k€ Eigenkapital, 230k€ Darlehen.

Darlehen läuft auf uns beide, Grundbuch auch 50/50, Zugewinngemeinschaft.

Welcher Anteil der Bude gehört mir überhaupt? Wie kriegen wir das im Trennungsfall auseinander? Es gibt ja drei Möglichkeiten:

a) Ich behalte das Haus

Dann müsste ich ihren Anteil ausbezahlen. Kann ich nicht -> Also Bude kommt weg .

b) Sie behält das Haus

Kann ich meinen Anteil durch Zwangsversteigerung dann rausholen? Sie wird mich ja auch nicht ausbezahlen können.

c) Wir beide behalten das Haus

Ich könnte das Darlehen weiter bedienen während sie mit den Kindern drinbleibt. Das wäre ja auch eine Art Unterhalt und gleichzeitig ein Teil meiner Altersvorsorge. Wäre das möglich/sinnvoll?

Ciao, SW
Zitieren
#2
Deine Frau hat echt einen guten Deal gemacht. Von euren €70k Eigenkapitel hat sie wahrscheinlich auch nur einen kleinen Teil dazu beigetragen, der Großteil kam von dir, stimmts?

Bei Immobilien im Scheidungsfall gibt es m. E. nur eine Lösung: So schnell wie möglich verkaufen.
Verkaufserlös - Restdarlehen = Nettoverkaufserlös --> davon gehen jeweils 50% an dich und deine Ehefrau.

Warum sollte sie im Haus bleiben während du die Kreditraten weitertilgst? Was essen deine Frau und deine Kinder dann? Wer kommt für die Reparaturen auf? Du kannst dann Samstags morgens antanzen und die Heizung reparieren während sie mit dem neuen Lover oben im Bett liegt.

Du hast schon genug Geld verbrannt (€100k von deinen Eltern und dein Anteil der €70k), ich würde hier nichts mehr hinterherwerfen. Dazu noch die bereits erfolgten Kreditraten der letzten Jahre (vermutlich auch von dir finanziert) und deine erbrachten Eigenleistungen. Für deine Frau war das der Deal ihres Lebens.

Grüße Lullaby
Zitieren
#3
Es macht bei der Scheidung einen Unterschied, ob Du oder die Ehegemeinschaft die 100kEUR von deinen Eltern bekommen hast. Im Idealfall existiert ein Schriftstück (unterschrieben von deinen Eltern) dass dich als alleinig Begünstigten benennt.

Bei deiner Finanzplanung ist zu beachten, dass Du auch noch Kindesunterhalt, weitere Unterhaltsarten an deine Ex-Frau, eine neue eigene Wohnung und Gerichtsverfahren mit der schlechteren Steuerklasse bezahlen musst. Ein Angebot, weiterhin die Raten zu bezahlen kann zudem noch weitere Begehrlichkeiten wecken.
Zitieren
#4
(13-09-2022, 15:17)DerU schrieb: Es macht bei der Scheidung einen Unterschied, ob Du oder die Ehegemeinschaft die 100kEUR von deinen Eltern bekommen hast. Im Idealfall existiert ein Schriftstück (unterschrieben von deinen Eltern) dass dich als alleinig Begünstigten benennt.

Bei deiner Finanzplanung ist zu beachten, dass Du auch noch Kindesunterhalt, weitere Unterhaltsarten an deine Ex-Frau, eine neue eigene Wohnung und Gerichtsverfahren mit der schlechteren Steuerklasse bezahlen musst. Ein Angebot, weiterhin die Raten zu bezahlen kann zudem noch weitere Begehrlichkeiten wecken.

Alles völlig richtig. Kindesunterhalt ist unabhängig von den Kreditraten. Von irgendwas müssen die Frau und ihre Kinder ja auch ihr Essen kaufen. 

Wer zahlt dann die Dachreparatur, falls das Dach undicht ist oder die Heizung wenn sie ausfällt?

Ob das Schriftstück von den Eltern (falls sowas überhaupt existiert) den Anforderungen entspricht und anerkannt wird, entscheidet im Streitfall die Familienrichterin. Sie hat hier viel Spielraum.

Grüße

Lullaby
Zitieren
#5
Wenn keiner der Beiden den anderen auszahlen kann, ist ein Verkauf und die Teilung des Erlöses das Sinnvollste. Natürlich sicher auch für die Kinder blöd, aber leider nicht zu ändern.

Wenn z.B. Du Deiner Ex das Haus zum Wohnen überlassen würdest, ist ja das Problem nicht gelöst. Denn wenn Du von einer "Zwangsversteigerung" redest, so reden wir in diesem Fall tatsächlich von einer "Teilungsversteigerung". Und die hat zwingend ebenfalls den Verlust des Hauses zur Folge, da ja einer von Euch das Haus nicht selbst ersteigern kann, also tut es jemand anderes. Zusätzlich kostet eine Teilungsversteigerung auch nicht gerade wenig.

Lässt Du sie drin wohnen und zahlst das Darlehen vollständig selbst, hat das nur Auswirkungen auf den Ehegattenunterhalt. Ist solcher überhaupt fällig? Eher nein, ist zu vermuten. Auf den Kindesunterhalt hat es keine Auswirkungen. Evtl. kommst Du eine Stufe niedriger, weil Dir was aus dem Hypo-Darlehen angerechnet wird. Vielleicht.... Und wenn, dann ist das marginal.

Im Grunde müsste sie dann zumindest Miete zahlen und das nur auf ihren 50% Anteil, denn der andere Anteil gehört ihr ja. Bezüglich ihres Anteils ist sie Dir gegenüber dann zwar ausgleichspflichtig bezüglich der hälftigen Darlehensrate, aber das Geld wirst Du nie sehen.

Das ist also eine ganz wacklige "Altersvorsorge" Und wer will schon die nächsten 30 Jahre bezüglich einer Immobilie mit der Ex zu tun haben, oder habt Ihr Euch doch noch ein bisschen lieb - Achtung Ironie

Dann ist wegen des obigen Zahlenwerkes noch zu besprechen, inwieweit die Nummer im Rahmen des Scheidungsverfahrens erst einmal bezüglich des Zugewinns auszurechnen ist.
Nichts desto Trotz ändert auch eine solche Ausrechnung nichts an den Besitzverhältnissen.

Am Besten - würde ich derzeit sagen - das Haus aus dem Scheidungsverbund raus nehmen und verkaufen. Das selbst investierte Eigenkapital ist dann halt verzockt.
Zitieren
#6
So lange die Immobilienpreise noch so hoch sind, bestmöglich verkaufen. Am Besten machst Du das und behältst den Verkaufserlös so lange auf deinem Konto, bis das Familiengericht bei der Scheidung den Zugewinn errechnet und geurteilt hat.
Paar Dinge zu beachten: wenn Du ausziehst und sie bleibt drin, muss sie dir Miete zahlen für deine Hälfte. Oder es wird ihr, falls sie Trennungs-/Ehegattenunterhalt von dir bekommt, der Wohnvorteil auf die Höhe des Unterhalts angerechnet (damit hat sich meine Exe ins Bein gehackt - das Gericht hat den Wohnvorteil in einem 360 qm-Haus höher bewertet als ihren Unterhaltsanspruch. Sie blieb drin wohnen und bekam keinen Trennungsunterhalt).
Je nachdem, wie hoch ihr Anspruch ist und wie hoch der Wóhnvorteil kann das eine interessante Variante sein. Im Übrigen ist das völlig unabhängig davon, ob die Hypotheken weiter bezahlt werden (ihr haftet gegenüber der Bank wahrscheinlich gesamtschuldnerisch. Wenn du nichts mehr zahlst, holt die Bank das Geld bei ihr. Oder umgekehrt).
Möglicherweise dauert es auch bis zur Versteigerung länger als bis zum Scheidungstermin - das heißt, die Anrechnung des Wohnvorteils reicht über das Scheidungsdatum hinaus. Natürlich nur interessant, wenn deine Ex noch irgendwelche Unterhaltsansprüche gegen dich hat.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#7
Wenn eine Immobilie beiden zu 50 % gehört und einer zieht aus, dann ist der Mietvorteil zu 100 % anrechenbar.

Beispiel, Haus hat einen " Mietwert " von 1500. Der Mann zieht aus und die Frau bleibt. Somit sind 1500 auf den Trennungsunterhalt in Abzug zu bringen.
Das gilt aber erst nach Ablauf des ersten Trennungsjahres !
Zitieren
#8
Immer wieder faszinierend, 170k EK einbringen und dann 50 50 im Grundbuch. Ich würde auf keinen Fall die Mutter im Haus lassen die kriegst du nie mehr raus und sie wohnt dann zur billig Miete drin.
Ich weis es nicht aber so wie es in Deutschland läuft werden die 100k von deinen Eltern durch den Immokauf mit 50 50 bestimmt als Schenkung an die Frau angesehen.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  § 1628 nur bei gemeinsamer Sorge? Anton 13 5.231 03-03-2022, 13:53
Letzter Beitrag: Aufstieg
  Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV Zahlesel_RUS 25 16.052 04-07-2018, 23:42
Letzter Beitrag: Zahlesel_RUS
  Kindesunterhalt und besitz eines Hauses Freebird 9 7.263 17-04-2017, 09:49
Letzter Beitrag: neuleben
  Wegfall gemeinsamer Geschäftsbeziehung - Trennung PapaRA 13 8.002 18-03-2017, 05:19
Letzter Beitrag: CheGuevara

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste