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Vorlage volljähriger Kinder des Kindergeldbescheides
#1
Hallo Zusammen,

habe zwei Kinder im Alter von 21 und 18 Jahren. Nun erhielt ich von dem hiesigen Finanzamt die Information,

Mit der Abgabe der Anlage Kind haben Sie die steuerliche Berücksichtigung Ihres
am X.Y.2001 geborenen Kindes beantragt. Für dieses Kind habe ich das
Kindergeld oder vergleichbare Leistungen sowie den Kinderbonus mit 1.389 €
(gesetzlicher Anspruch auf Kindergeld sowie den Kinderbonus) angesetzt. Sofern
Ihnen aufgrund einer verspäteten Antragsstellun~ abweichend vom gesetzlichen
Anspruch tatsächlich nur für sechs Monate rückwirkend Kindergeld ausgezahlt
wurde (Auszahlungsbeschränkung), könnte dies berücksichtigt werden. Hierzu ist
die Vorlage des Kindergeldbescheids oder einer Bescheinigung der Familienkasse
erforderlich.
(Rechtsgrundlagen: Auszahlungsbeschränkung - § 70 Abs. 1 Satz 2
Einkommensteuergesetz, Bescheinigung der Familienkasse - § 68 Abs. 3
Einkommensteuergesetz)
Mit der Abgabe der Anlage Kind haben Sie die steuerliche Berücksichtigung Ihres
am X.0Y.2004 geborenen Kindes beantragt. Für dieses Kind habe ich das
Kindergeld oder vergleichbare Leistungen sowie den Kinderbonus mit 1.389 €
(gesetzlicher Anspruch auf Kindergeld sowie den Kinderbonus) angesetzt. Sofern
Ihnen aufgrund einer verspäteten Antragsstellung abweichend vom gesetzlichen
Anspruch tatsächlich nur für sechs Monate rückwirkend Kindergeld ausgezahlt
wurde (Auszahlungsbeschränkung), könnte dies berücksichtigt werden. Hierzu ist
die Vorlage des Kindergeldbescheids oder einer Bescheinigung der Familienkasse
erforderlich. ·
(Rechtsgrundlagen: Auszahlungsbeschränkung - § 70 Abs. 1 Satz 2
Einkommensteuergesetz, Bescheinigung der Familienkasse - § 68 Abs. 3
Einkommensteuergesetz)


Nun habe ich die Kinder mit Fristsetzung angeschrieben mir die Vorlage des Kindergeldbescheides vorzulegen.
Die Frist ist unverrichteter Dinge abgelaufen. Was kann ich als nächstes tun um die Vorlage des Kindergeldbescheids 
zu erhalten?

Viele Grüße,
Helmute2000
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#2
Habe es gefunden:

https://www.haufe.de/steuern/rechtsprech...34958.html

Auch ein sog. nachrangig Berechtigter hat Anspruch auf Erteilung einer Kindergeldbescheinigung.
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#3
Mal ne klein frage. Wohnen die Kinder alleine oder noch bei der KM?
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#4
Beide Kinder Leben noch bei der KM.
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#5
Ich hab auch noch zwei Kinder, 21 u. 23. Die eine studiert, was der andere macht, keine genaue Ahnung, nach letzen Recherchen hat der zwei Firmen u.a. eine UG am Start, studiert jedoch wieder an einer Fernschule. Unterhalt fließt keiner, die 21jährige bekommt Bafög, der andere lebt wohl auf Kosten der (neuen) Familie oder so. Auskunft werde ich nicht bekommen, ich will da aber auch nicht rumrühren, ansonsten muss ich womöglich noch die Fernschule finanzieren, daher verkneif ich mir das, meinen Ältesten mit in die Steuererklärung mit reinzunehmen.
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#6
@IPAD, Wirklich traurig was Deutschlands Mütter aus „ihren“ Kindern machen, die sind Anfang 20 und kennen ihren Vater nicht. In was für einer Welt leben wir hier und warum werden Kinder bei solchen Menschen groß? Oder hast du freiwillig auf Kontakt verzichtet?
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#7
Ich hab unfreiwillig verzichtet nachdem die Mutti die Kinder zum Geldeintreibrn anhielt. Da war die rote Linie für mich überschritten. Nach zwei Jahren oder so kam mein Sohn, dann 16 oder 17, von sich aus wieder, das hielt bis er seinen schiefen Lebensweg von mir abgesegnet haben wollte. Heut ist er vorbestraft, keine reelle Ausbildung, erstes Studium geschmissen, und lebt im Größenwahn, morgen als großer Unternehmer die Welt zu erobern. Meine Tochter meint heute noch, ich hätte sie - FINANZIELL - im Stich gelassen. Von daher null Kontakt.
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#8
Hallo Zusammen,

ich habe heute erneut telefonischen Kontakt mit der Familienkasse aufgenommen, dort bestätigte man mir, das der Vorgang bei der zuständigen Fachabteilung in Bearbeitung wäre. Ich denke, dass ich demnächst die gewünschte Kindergeldinformationen bald bekommen werde.

Das Amt hatt mir heute jedenfalls bestätigt, das mein Antrag rechtens ist und bearbeitet wird!

Ganz ohne dazutun der Kindesmutter, verhindern kann sie diesen Rechtsakt nicht mehr.

Ich halte euch auf dem laufenden und würde jedem empfehlen, dies genauso zu handhaben!

Viele Grüße,
Helmut

P.S.: Für 2022 benötige ich die Informationen wieder, ab dem 1.1.2023 werde ich gleich wieder bei der Familienkasse einen Antrag stellen! Musterantrag kann ich ggf. liefern.
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#9
Hallo Gemeinde,

habe heute den Bescheid von der Familienkasse erhalten, darin wird die Auszahlung des Kindergeldes von Januar 2021 - November 2022 mit dem Betrag mtl. 219,00 € mir als Vater, der seine Kinder das letzte Mal 2010 gesehen hat, bescheinigt.

Es geht also ganz problemlos ohne die Mitwirkung der Kindesmutter!

Wenn jemand einen Musterbrief möchte bitte ich um PN.

Viele Grüße,
Helmute2000
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#10
Stell ihn doch anonymisiert ein.
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