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24-10-2022, 12:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-10-2022, 12:22 von Ein Vater.)
Fakten
-nicht verheiratet zusammen Lebend.
-Kind 3 Jahre alt.
-Mutter arbeitet wieder seit 1 Jahr 20 Stunden pro Woche.
-Kind in Kindergarten (5 h) kann jederzeit verlängert werden
-Haus gehört mir
-Mutter hat keinen cent auf der Seite um irgendwas selbst neu zu kaufen
Mein Vorschlag wäre jetzt ich einige mich jetzt auf eine Unterhaltstufe lasse diese titulieren beim JA. Biete der Mutter eine einmalige Summe an das sie sich ein Leben neu aufbauen kann. Ich möchte allerdings die Einmalzahlung auch anrechnen können wenn es ihr dann doch einfällt gegen den Unterhaltsvorschlag zürckwirkend vorzugehen.
Geht sowas ?
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Hinsichtlich der Kindeserziehung hast du keine eigenen Ambitionen, bzw. beruflich nicht möglich?
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(24-10-2022, 12:20)Ein Vater schrieb: Fakten
-nicht verheiratet zusammen Lebend.
-Kind 3 Jahre alt.
-Mutter arbeitet wieder seit 1 Jahr 20 Stunden pro Woche.
-Kind in Kindergarten (5 h) kann jederzeit verlängert werden
-Haus gehört mir
-Mutter hat keinen cent auf der Seite um irgendwas selbst neu zu kaufen
Mein Vorschlag wäre jetzt ich einige mich jetzt auf eine Unterhaltstufe lasse diese titulieren beim JA. Biete der Mutter eine einmalige Summe an das sie sich ein Leben neu aufbauen kann. Ich möchte allerdings die Einmalzahlung auch anrechnen können wenn es ihr dann doch einfällt gegen den Unterhaltsvorschlag zürckwirkend vorzugehen.
Geht sowas ?
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Nahezu identischer Fall wie bei mir. Unser beider großes Glück ist nicht verheiratet zu sein und kein gemeinsames Wohneigentum zu haben. Ich habe gemeinsames Sorgerecht, du auch? Ich verdiene ca. 3 mal soviel wie sie (sie ist in Teilzeit 80% meines Wissens).
Bei mir lief es folgendermaßen ab:
- Mutti zog in einer Nacht- und Nebelaktion aus der gemeinsamen Wohnung aus, ich wusste von nichts. Das Kind nahm sie mit.
- Ich blieb in der Wohnung.
- Zahle KU nach DDT, keinen Cent mehr. Mutti hat mehrfach vor Gericht auf Höherstufung geklagt. Teilweise mit Erfolg, teilweise erfolgslos.
- Der Mutti gab ich einmalig ohne Anerkennung einer Rechtsbasis 1.500 Euro, damit sie sich Möbel usw kaufen konnte. Dafür verzichtete sie schritflich auf alle anderen Ansprüche (Hausrat usw.). Über Rechtsanwälte geregelt.
- Umgangsregelung war 40% bei mir, 60% bei ihr. Lief jahrelang problemlos.
- Seit das Kind 12 ist und "alleine entscheiden darf", kommt es nicht mehr zu mir.
- Ich habe mir ein völlig neues Leben aufgebaut, habe bisschen "Karriere" gemacht, reise viel und habe ausgefallene Hobbies. Von Frauen, Pudel und white knights halte ich mich seitdem konsequent fern.
Grüße
Lullaby
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Kindesunterhalt geht nach Düsseldorfer Tabelle, davon abzuweichen ist immer unsicher und verlangt genaue Risikobeurteilung. So ist zum Beispiel eine Vorab-Einmalzahlung nicht rechtssicher auf künftigen Unterhalt anzurechnen. Vorsicht!
Und dann gibts es noch Betreuungsunterhalt nach §1615l BGB. Solltest du gut verdienen, könnte das auch ein Thema werden.
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24-10-2022, 14:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-10-2022, 14:07 von Ein Vater.)
Also ich habe bereits Kinder aus meiner Ex-Ehe und leider ist mir wieder der Fehler unterlaufen ein Kind aus der Beziehung zu haben. Für meine Lebensgefährtin ist es das erste Kind und wie da die Erst "mamas" eben so sind will man alles perfekt machen und vergisst dann das es auch noch ein Leben neben einem Kind gibt. Ich verdiene relativ gut und habe es jetzt 6 Jahre geschafft meine Einkommensverhältnisse nicht offen zu legen. Möchte ich nicht. Mit meiner Ex Frau habe ich eine Unterhaltvereinbarung getroffen und die selbe Stufe würde ich wieder anbieten zzgl eben einer einmal Zahlung denke an 5-10K. Man bekommt eine Frau nur so los habe ich gelernt. Dafür möchte ich aber die Sicherheit das ich eben in den nächsten Jahren nicht unnötig vom JA oder Anwälten transaliert werde. Hausrat etc kann sie mit nehmen bis auf ein paar Dekoartikel und evtl ein Billigregal ist das nix.
Umgang mit dem Kind. Habe ich mir ehrlich noch keine Gedanken gemacht ziel sollte es aber sein das ich alle kinder gemeinsam habe. Ich habe das Sorgerecht und würde das Kind natürlich sehen wollen aber davon mache ich das nicht abhängig. Dieses Gefühls hin und her hatte ich schon. Wenn eine Frau das merkt dann lässt sie dich da verhungern. Das mit dem Umgang regelt sich denn Frau will ja auch Freizeit
@Betriebsmittelbereitstellung genau das war meine Frage wäre eine Einmalzahlung auf den Unterhalt anzurechnen? wenn ich jetzt zb. Gruppe 7 vereinbare Madam dann zum RA läuft ich alles offenbaren muss und am Ende nicht mal das in Abzugbringen kann dann bringt das nix. Mit dem Betreeungsunterhalt ist ja immer so eine Sache. Mutter hat vor Kind 30 Wo Stunden gearbeiten. War dann 2 Jahre Elternzeit. Kind geht jetzt in Kita und sie arbeitet 20 Wochenstunden. Das kann sie ja jederzeit erhöhen. Ja ich verdiene gut und evtl werden auch die letzten 3 Jahre herangezogen.
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Mal ne ganz andere Frage, warum möchtest du die Frau los werden? In den meisten Fällen trennen sich ja die Frauen von den Männern. Was bleibt dir nach Trennung: zwei Ex Frauen und vier Kinder die du kaum siehst.
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Zuerst mal muss man selbst wissen in welcher Art von Beziehung man leben will. Ich bin zu alt um in einer Zweckbeziehung die nächste Zeit zu leben um dann wenn das Kind alt genug ist festzustellen man lebt neben einander her. Meine Erfahrung ist einfach das sich die Damen an meiner Seite zu klucken entwickeln und ich nicht die des Versorgers einnehmen möchte.
Ich hatte immer geregelten Umgang mit Meinen Kinder. Zur Zeit gerichtlich festgesetzt bisschen mehr als 100 Tage im Jahr. Den Alltag macht meine EX ich habe meine Wochenenden und viel Ferienzeit. Das ist für mich voll okay. Mein Ältestes Kind ist mittlerweile so alt um das selbst zu bestimmen wo es leben möchte und macht auch auf die Mutter Druck und ist jetzt öfter bei mir.
Je mehr die Mutter dagegen redet um so mehr möchte es zu mir. Die Zeit ist da auf unserer Seite. Man kann nur immer für die Kinder da sein und sie in dem zu bestärken und zu unterstützen was sie wollen.
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(24-10-2022, 14:01)Ein Vater schrieb: wäre eine Einmalzahlung auf den Unterhalt anzurechnen?
Das habe ich schon beantwortet. Rechtssicher ist das nicht oder kaum zu machen. Natürlich kann es super funktionieren, wenn die Ex mitspielt. Tut sie das nicht mehr, weil ihr irgendein Furz quer im Hintern sitzt und sie Ärger machen will, bist du es, der die Zeche zahlt. § 1612 BGB ist da ganz klar ("monatlich, Geldrente") und wird auch immer zum Nachteil des Verpflichteten ausgelegt. Jeden Monat entsteht von Neuem ein Anspruch nach DD, der nicht deshalb wegfällt weil früher mal mehr bezahlt wurde. Das Problem wird völlig unlösbar, wenn auf Seiten der Berechtigten auch noch irgendwelche Sozialleistungen laufen.
Und wie schon oft im Forum beschrieben, ist es ungünstig, am Anfang mit grossen Scheinen zu winken. Dadurch entsteht ein Maßstab, eine Erwartungshaltung, an dem das gemessen wird, was danach kommt. Du erkaufst dir ein paar Monate Wohlverhalten und bezahlt mit 16 Jahren Grantigkeit, weil zu du wenig ausspuckst, obwohl du es ja dicke hast, wie du gleich am Anfang bewiesen hast.
Spar dir das alles. Bezahle nach Düsseldorfer Tabelle. Versuche, ein gutes Verhältnis zu bewahren, aber lass dich zu nichts bequatschen, gib nie mehr wie du musst, verkaufe vielmehr Unterhalt als Grosszügigkeit. Mehr- und Sonderbedarf (wenn nachgewiesen) wirst du zum Beispiel bei hohem Einkommen sowieso fast immer allein zahlen müssen, also kannst du auch so tun, als wäre das grosszügig.
Es ist nicht als Angriff gedacht, aber ich bin neugierig: Was bringt einen Mann dazu, nach bereits gemachten Erfahrungen mit Scheidung, Vaterschaft, Unterhalt dazu, freiwillig noch einmal diese ganze Mühle mitzumachen? Nochmal ein Vierteljahrhundert Unterhalt? Ich könnte das durchaus verstehen, wenn die neue Partnerin selber im ähnlichen Einkommensbereich ist, aber nochmal mit einer wirtschaftlichen Null ein Kind zeugen, wieso?
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Solange du nicht zu einer Tituliering gezwungen wirst solltest du das nicht freiwillig nachen.
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25-10-2022, 00:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-10-2022, 00:48 von Seditionist.)
Wenn du Geld übrig hast kann das helfen Frauen zamer zu machen.
Die Ex von Lafontaine hat für ein paar immobilien dann auch kleinbei gegeben.
Wobei ClusterB's teurer sind als geistig gesunde Frauen
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Ist toll hier das man immer viel Input bekommt. Meine Erfahrung ist halt das Frauen erst gehen wenn du Ihnen das versüßt. Man kann fast auch keine Frau mit dem eigenen Kind auf die Strasse setzen ohne Kohle. Das mit Zusatzbedarf habe ich bei meinen anderen Kinder auch so gemacht. Da bezahle ich für ein Kind alles weil man mir geraten hat ich soll wegen 30 € im monat nicht mein Einkommen offen legen. Warum aber den Unterhalt, den ich zahlen will, nicht titulieren lassen ?
Gut nun zur Frage warum das alles wieder? Gute Frage eine genaue Antwort habe ich nicht. Kann nur soviel sagen ich habe entgültig meine Familienplanung abgeschlossen.
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Du bist nicht verheiratet und musst nichts tun, damit sie geht, sie war mit dir nie rechtlich verbunden. Sie ist rechtlich lediglich die Mutter eines gemeinsamen Kindes, mehr nicht. Und das bleibt sie auch, wenn ihr Traumkörper nicht mehr in deiner Nähe ist, dieses Element kannst du ohnehin nicht lösen.
Du bist zu sehr im "Geld an Frauen geben" denken verhaftet, vermutlich auch der Grund dafür, sich mit einer wirtschaftlichen Null einzulassen und der Grund für sie, sich mit dir einzulassen. Das kann man schon tun, wenn man kein gemeinsames Kind produziert und die Beziehung informell, ohne wirtschaftliche Verbindung belässt.
Bleibe bei der Düsseldorfer Tabelle und bezahle Kindesunterhalt. Wenn du der Mutter unbedingt Geld geben willst, darf das den Differenzbetrag zwischen ihrem Einkommen vor dem Kind und ihrem jetzigen Kind keinesfalls übersteigen. Aber eigentlich ist Halbtagsjob zu wenig, sie hat mehr zu arbeiten. Wie sie ihr Leben ansonsten finanziert, ist allein ihr Problem. Väter werden zu fiktivem Einkommen verurteilt, keine Sau fragt sich wie sie leben sollen wenn sie nach §850d ZPO gepfändet werden und krepieren. Ich würde keinen Cent mehr zahlen wie ich muss, dann das was du zahlen musst ist sowieso sehr viel.
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(25-10-2022, 08:53)Ein Vater schrieb: Meine Erfahrung ist halt das Frauen erst gehen wenn du Ihnen das versüßt.
Mütter kommen zurück, weil Du ein Kind mit der hast! Und dann musst Du der ein zweites Mal das Leben versüßen, damit die geht. Dann kommt die wieder zurück, ........ Bist Du irgendwann mit dem Süßstoff geben aufhörst und dann bist Du der Feind. Wenn Du lange genug abgezockt wurdest, wirst Du dann vermutlich irgendwann keinen Bock mehr haben, der auch nur 1 Cent mehr zu geben als Du musst.
(25-10-2022, 08:53)Ein Vater schrieb: Warum aber den Unterhalt, den ich zahlen will, nicht titulieren lassen ?
Die Titulierung ist auf Jahre und Jahrzehnte! Ob Dein Einkommen ebenso knallhart auf Jahre und Jahrzehnte vom Arbeitgeber / Kunden garantiert ist, bezweifle ich.
Alles was Du aus den Händen gibst ist weg und jeder hat die Erfahrung, dass die Damen über die Zeit immer mehr wollen. Deine Ex wird jetzt von einer mütterideologisch verstrahlten Sekte gebrainwasht (Jugendamt, Gericht, Alleinerziehende, Pädagoginnen, Kindergärtnerinnen,......). Diese Sekte unterstellt dem Vater grundsätzlich Unterhaltsbetrug, Rache, etc.. Wenn Du Deiner Ex freiwillig 1 Euro gibst, dann hast Du die um den zweiten betrogen ist die Denkweise dieser Sekte.
Wenn jemand mit einer solchen Leichtigkeit, wie Du es hier tust, die Kohle verteilt und sich einer Titulierung unterwirft, dann richt das für die Sekte nach Betrug, weil Du in Wahrheit viel mehr zahlen müsstest. Ganz davon ab kommst Du nie wieder von der Zahlung und Titulierung runter, selbst wenn Du morgen einen Bankrott - Krankheit oder sonst was hin legst. Die Pfänden Dir gnadenlos das Minimum weg wegen Deinem Bankkonto in der Schweiz und den Goldbarren unter der Matratze und den übrigen Millionen, die Du versteckst.
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Teilweise verstanden. Teilweise habe ich das aber alles schon mal durch. Ich weiss das ich der Mutter zu nix verpflichtet bin aber wie bekomme ich sie im extrem fall raus? Räumungsklage etc? Dann ist das Verhältnis zerstört. Bei meiner Ex Frau hatte ich einen Ehe vertrag aber klar verlässt man das Nest nicht wenn da so bequem ist. Wäre jetzt nicht anders. Wenn du in einer 3 Zimmer Mietswohung lebst und Netto 1800 € hast dann sind die begehrlichkeiten natürlich anders. Aber Danke
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Beginne mal mit der Aufforderung, auszuziehen. Du kannst ihr durchaus bei der Wohnungssuche helfen.
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Ich würde vielleicht auch erstmal bei dir selbst anfangen, es wiederholt sich alles, wonach suchst du, ist das tatsächlich der richtige Weg. Du hast jetzt anscheinend eine tolerante Frau die sogar drei Kinder aus erster Ehe toleriert. Bevor du in dieselbe Falle ein drittes Mal tappst, eventuell mal als erstes einen Psychologen aufsuchen?
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(25-10-2022, 15:34)stayFather87 schrieb: Ich würde vielleicht auch erstmal bei dir selbst anfangen, es wiederholt sich alles, wonach suchst du, ist das tatsächlich der richtige Weg. Du hast jetzt anscheinend eine tolerante Frau die sogar drei Kinder aus erster Ehe toleriert. Bevor du in dieselbe Falle ein drittes Mal tappst, eventuell mal als erstes einen Psychologen aufsuchen?
Bisher der beste Vorschlag in diesem Thread!
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@stayfather danke für den netten ratschlag aber ich denke das habe ich im Griff. Ich brauche juristische Ratschläge ?
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Juristisch wurde Dir das ganze ja schon erklaert. ABER ich bin der Meinung, dass manN sich ruhig Umgang/Freiheit oder wasauchimmer erkaufen kann wenn manN sich das locker leisten kann. Das kommt aber auf die Exe an. Einer Borderlinerin oder sonstwie psychisch Gestoerten kannst Du alles Geld der Welt nachwerfen und es ist sinnlos. Du kennst DEINE Exe am besten. Wenn die nicht eine psychische Macke hat und Du meinst dass sie mit einer Wohnungseinrichtung und Startkapital die Fuesse still haelt, probiere es. Streit vor Gericht kostet auch VIEL Geld und letztendlich ist es egal an wen die Kohle geht. Bei Gerichtsmist laesst manN aber zusaetzlich meist noch ordendlich Nerven.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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(25-10-2022, 17:14)Ein Vater schrieb: @stayfather danke für den netten ratschlag aber ich denke das habe ich im Griff. Ich brauche juristische Ratschläge ?
Das nicht so schnell wegwischen,
es gibt auch Männerfreundliche Psychologen / Therapeuten die Sachen sehen die einem selbst nicht auffallen
und einem so weiterhelfen.
Diese Frau kann ich empfehlen:
https://shrink4men.com/about-dr-tara-pal...hrink4men/
Ist zwar recht teuer aber sie ist kritisch in alle Richtungen und sehr professionell.
Vielleicht einfach mal 2h buchen und ihre Meinung anhören.
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25-10-2022, 21:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-10-2022, 22:01 von DrNewton.)
Ich hatte auch mal jeweils 1,5h Stunden bei unterschiedlichen "Psychologen / Therapeuten" gebucht, auch wegen Zweitmeinung usw. kennt man ja. Macht man beim Arzt, RA, etc. hin und wieder.....
Fazit 1: beide ungefähr deckungsgleich mit ihren Aussagen
Fazit 2: habe danach etwas mehr verstanden wie "Frau" und wie meine "Ex-Frau" tickt; Stichwort: was "Frau" sagt und was "Frau" macht sind zwei unterschiedliche Welten. Habe etwas mehr verstanden, warum die Beziehung auseinander gegangen ist und warum "Frau, jetzt so tickt"
Fazit 3: Gerichtskeule ist sinnlos, ausser man hat einen Geldspeicher, starke Neven und keine anderen Hobbies. Da ich noch "frisch" bin und andere Hobbies habe ..... war die Entscheidung klar, wohin danach die Reise geht.
Ich kann es jedem empfehlen sich mal mit einem Psychologen / Therapeuten zu unterhalten. Meine hatte ich vor Ort in D durch Freunde empfohlen bekommen. Zuvor war ich immer diesem Berufsstand gegenüber sehr abgeneigt......
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kommt drauf an, an wen du gerätst. Kannst auch einen schlauen Nachbarn haben der dir die Augen öffnet. Oder Videos auf Youtube sehen. Eigentlich ist alles an Infos kostenlos und günstig vorhanden. Mir fällt z.B dieses Buch ein: https://www.amazon.de/Lob-Sexismus-verst...102&sr=8-1
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oh, fast vergessen: Die Beratung musste ich zunächst bezahlen (RE an mich). Konnte mir jedoch das Geld von der Krankenkasse des Kindes wiederholen. Der Therapeut 1 hatte mir diesen Tipp gegeben, da es ja schließlich um meinen Sohn ging und wie mit diesem im Zusammenhang mit der Trennung der Exe umzugehen sei; auf der RE stand: Datum - Verhaltenstherapie - 870 GOÄ 2,3 - Erstgespräch.
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Danke Leute. Um mal den Kreis zu schliessen. 2016 Scheidung meiner Ex Frau die damals Schwanger war mit dem 3. Kind. Ich konnte das mit ihr nicht mehr mit ihr machen. Viele Gründe geht zu weit. Trennung ging noch ganz gut .. Scheidungsvereinbarung.. Umgang geregelt ... bis eine neuen Frau kam. Ex hatte ja zeit war ja 3 Jahre Elternzeit zuhause und ich hatte Kinder im Wechselmodell. Hat mir das Unmöglich gemacht mit Job zu vereinbaren. 2 Mal vor dem Familiengericht wegen aufhebung Wechselmodell. Sie wollte das nicht Aufheben weil sie ja Geld in Mengen bekam (ich hohes Einkommen sie nix) sie wollte aber maximale Freizeit.
2017 ging ich für 1,5 Jahre in Therapie ich war durch hatte richtig gesundheitsliche Problem ( Magen, kein Schlaf, Herzrasen etc. ) und habe mir wirklich vieles im Männerbereich angehört und gelesen. Mache ich auch heute noch. Habe meine Triggerpunkte kennengelernt. Habe auch selbst erfahren das ich meine Bedürfnisse nie richtig geäussert habe selbst unzufrieden war und das dies in Beziehnungen rein spielt ist klar oder? Ich habe vieles verändert und eine Erkenntnis ist einfach, wenn ich Bedürfnisse in eine Beziehung habe und die werden nicht mehr befriedigt dann gibt es nur 3 Möglichkeiten -akzeptieren, verändern oder gehen.
Seit 2018 dann gerichtliche Umgangsvereinbarung mit ca. 110 Tage im Jahr kinder bei mir. Nur Wochenende und Ferien. Ex Frau kann Alltag machen wenn sie so gern durchoganisierte.
Heute habe ich so gut wie keinen Kontakt mehr zu meiner Ex Frau. Ab und zu eine Mail. Kinder kommen zur Haustüre und Ex sehe ich nicht mehr. Läuft seit dem. Ich bin ein entspannter Vater geworden.
Ich möchte nicht in Zweckbeziehungen untergehen. Habe das Gespräch oft genug gesucht mit meiner Lebensgefährtin. Sobald Frau ein Kind hat tickt sie anders oder zumindest meine Frauen ;-).
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Männer behaltet mal Eure Eier in der Hose.
Diesen Unterwerfungs-Gequatsche kenne ich von russischen Schwiegermüttern.
"Schlägt er? Trinkt er? -- Also was willst Du bleib bei ihm!"
"Ein Vater" hat eine konkrete Frage und die lautet, wie er die ungeheiratete Mutter seines Kindes aus seiner Wohnung bekommt.
Ich kenne das Problem!
Das wichtigste ist, dass Du erstmal den Ball flach hältst und extrem nett bleibst. Wenn die Dame auf die Idee kommt Dir Gewalt zu unterstellen -- da reicht es schon vor dem Kind angeblich laut geworden zu sein -- dann ist "Ein Vater" derjenige der seine Wohnung verlassen muss. Die Dame benötigt noch nicht einmal einen Beweis - die braucht nur die Bullen zu rufen und von einem üblichen Streit unter Partnern mit etwas dramatologie erzählen.
Du hast im Grunde nur eine Chance. Extrem nett bleiben und für die Dame eine neue Wohnung suchen. Ich musste meine Ex einen Kredit für die Finanzierung einer Eigentumswohnung damals geben, damit ich die raus bekomme. Mach solche Sachen aber schriftlich und extrem eindeutig, sonst siehst Du das Geld nie wieder.
Nicht Deine Ex hat das Problem eine Wohnung zu finden. Du hast das Problem für Deine Ex eine Wohnung zu finden.
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