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Mit der Heirat in D trägst du nun mal alle Risiken, daran änderst du nichts mit einer Scheidungsankündigung nach Termin. Das Problem sind nicht Termine, sondern die Dinge die schon Thread gesagt wurden. Du bist der klassische Schlupflochsucher, die wollen sich ans Recht halten und suchen darin Schlupflöcher, Tricks.
Die gibt es nicht. Mit der Unterschrift bist du zunächst mal in der Pflicht. Jahrelang. Geh nach China, heirate dort oder bleib hier, aber sei arm und dass die kluge Designerin arbeiten. Geht alles nicht? Tja, nur das zu kombinieren was man sich wünscht geht selten.
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(19-10-2022, 14:03)p__ schrieb: Du bist der klassische Schlupflochsucher, die wollen sich ans Recht halten und suchen darin Schlupflöcher, Tricks.
Stimmt.
Eine Idee kommt mir noch eingetragene Partnerschaften in Österreich,
die sind seit 2019 auch für getrennt-geschlechtliche Paare mit Familiennachzug möglich.
Vielleicht wäre ist das ein Schlupfloch.
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Leider kenne ich keinen Schlupflochsucher, von davon wegkam. Das ist ein Zustand, der die Meisten nicht verlassen können.
Wegkommen würde bedeuten, sich nicht mehr an Recht und Regeln als Vorgaben zu halten und darin die Schlupflöcher zu suchen, sondern nur noch an das, was man selber kontrollieren und festlegen kann und an Grenzen, die andere nicht überschreiten können. Problem: Die damit verbundene Veränderung will man dann jedoch nicht.
Baut keine Gefängnisse und sucht nach Tricks, rauszukommen, sondern baut eine eigene Hütte mit Ausgängen. Du hoffst in deinem Gefängnis auf ein Zeitschloss. Die Hütte ist möglicherweise kühler weil selbst gebaut, keiner serviert einem das Essen, während das Gefängnis geheizt und versorgt ist. Vor dieser Eigenverantwortung haben die Leute eben Angst. Sie wollen die Heizung und den Ausgang gleichzeitig. Jede Generation glaubt von Neuem, da müsste es doch ein Schlupfloch geben.
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andere Frage: gibt es "schon" Kinder?
Ich kann sonst mal meinen Kollegen fragen. Der hatte sich aus Asien einen Zierfisch mitgebracht. Der Zierfisch lebt jetzt hier und geht putzen. Der Kollege wollte jedoch aus y-Gründen nicht heiraten, hatte jedoch mit den Zierfisch Nachwuchs gezeugt, als er längerfristig in Asien zu tun hatte. Angeblich war es ein "Unfall".... klassische Story, haben wir bestimmt alle schon x-mal gehört ;-)
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Jaja, diese "Unfälle" sind Legion.
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(19-10-2022, 19:51)DrNewton schrieb: andere Frage: gibt es "schon" Kinder?
Ich kann sonst mal meinen Kollegen fragen. Der hatte sich aus Asien einen Zierfisch mitgebracht. Der Zierfisch lebt jetzt hier und geht putzen. Der Kollege wollte jedoch aus y-Gründen nicht heiraten, hatte jedoch mit den Zierfisch Nachwuchs gezeugt, als er längerfristig in Asien zu tun hatte. Angeblich war es ein "Unfall".... klassische Story, haben wir bestimmt alle schon x-mal gehört ;-)
Nein gibt es nicht.
Wäre super wenn du da mal nachfragen könntest,
vermute es war Familiennachzug über das Kind?
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ok. mach ich am Montag. Der Kollege ist gerade im Urlaub.
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Ich hätte der Dame auch die Sache mit Taiwan und dem Hausmann vorgeschlagen. Dann weisst Du auch wie gross die Liebe von Ihrer Seite her tatsächlich ist.
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So, habe mal den Kollegen abgefragt:
Kind geboren in Asien hat deutsche Staatsbürgerschaft. Daher kann die Kindesmutter hier leben, bis das Kind 18 Jahre alt ist.
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29-10-2022, 22:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-10-2022, 22:05 von Seditionist.)
(25-10-2022, 14:14)DrNewton schrieb: So, habe mal den Kollegen abgefragt:
Kind geboren in Asien hat deutsche Staatsbürgerschaft. Daher kann die Kindesmutter hier leben, bis das Kind 18 Jahre alt ist.
Danke dir für die Info.
Habe aber aktuell keine Familienplanung im Kopf.
Bin ein Egoist, der keine Zeit für Kinder hat.
(25-10-2022, 14:01)PeterSchmitz schrieb: Ich hätte der Dame auch die Sache mit Taiwan und dem Hausmann vorgeschlagen. Dann weisst Du auch wie gross die Liebe von Ihrer Seite her tatsächlich ist.
Taiwan geht nicht,
da die Taiwanesen den Festlandchinesen nicht über den Weg trauen,
da wäre das Visum noch schwieriger als im Schengenraum.
Ich habe gesehen wenn man sehr viel Asche auf dem Konto hat kann man sich einen Schengenpass kaufen ab 300.000 €
dafür bin ich leider zu arm.
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30-10-2022, 22:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-10-2022, 22:49 von Seditionist.)
Momentan scheint kurzfristige Ehe + Ehevertrag (Gütertrennung, Ausschluss von Unterhalt und Versorgungsausgleich)
und Vasektomie die "beste" Möglichkeit zu sein, meine Fernbeziehung risikoarm
in den Schengenraum zu schleusen.
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01-11-2022, 11:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-11-2022, 11:18 von DrNewton.)
Frage zum Ehevertrag:
Kann man "Gütertrennung, Ausschluss von Unterhalt und Versorgungsausgleich" vertraglich und rechtssicher in Deutschland vereinbaren?
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Nein, kann man nicht. Es steht auch in der faq: Gütertrennung ist sowieso Quatsch. Wenn, dann eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, derselbe Effekt aber keine Nachteile. Das ist auch angreifbar (und zwar insbesondere bei Zierfischimporten), aber noch relativ sicher.
Dies mit Unterhaltsausschluss zu kombinieren ist aber wieder eine ganz schlechte Idee. Der ist nämlich äusserst leicht zu kippen, im Prinzip immer. Und da der BGH in seinem irren Grössenwahn auch die salvatorische Klausel in Eheverträgen de facto abgeschafft hat, reisst man damit auch den restlichen Vertrag in den Orkus und verliert alles. Dumm mal Dumm gibt leider nicht schlau, sondern Doppeldumm.
Ehevertrag ist eine typische Hoffnung der Schlupflochsucher. Reines Schlangenöl.
Wer seinen Zierfisch importiert, wird meistens auf die Schnauze fallen und daran ändern auch ein paar Ausnahmen nichts. Die sowieso immer in spezieller Konstellation stattgefunden haben. Und sorry, liebe Importeure: Daran seid ihr ganz allein selber Schuld. Wer das weiss und es ausblendet, möge dann bitte auch still die Konsequenzen tragen, statt rumzujammern, was denn nun zu tun sei.
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Danke für die schnelle und frische Aufklärung. Das hatte ich mir schon gedacht....
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01-11-2022, 17:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-11-2022, 17:57 von Seditionist.)
(01-11-2022, 12:08)p__ schrieb: Dies mit Unterhaltsausschluss zu kombinieren ist aber wieder eine ganz schlechte Idee. Der ist nämlich äusserst leicht zu kippen, im Prinzip immer. Und da der BGH in seinem irren Grössenwahn auch die salvatorische Klausel in Eheverträgen de facto abgeschafft hat, reisst man damit auch den restlichen Vertrag in den Orkus und verliert alles. Dumm mal Dumm gibt leider nicht schlau, sondern Doppeldumm.
Danke für die Auskunft.
Kann man statt einem Ehevertrag mehrere abschließen?
Also einen separaten für Unterhalt und einen für modifizierte Zugewinngemeinschaft?
So dass wenn einer gekippt wird der andere noch Bestand hat?
Oder ist das den Schwarzkitteln gleichgültig bezüglich Nichtigkeit?
Rechtswahl Möglichkeit seit 2019 bei internationalen Ehen
Ich habe noch etwas interessantes bei internationalen Ehen gefunden und zwar gibt es
seit 2019 die Möglichkeit der Rechtswahl (EuGüVO und EuPartVO):
Zitat:Was ist bei der Rechtswahl zu beachten?
Ehegatten oder zukünftige Ehegatten haben ab dem 29.01.2019 die Möglichkeiten der Wahl des Rechts des gewöhnlichen Aufenthaltsort oder der Staatsangehörigkeit eines oder beider Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl. Die Rechtswahl muss die Schriftform wahren, datiert und von beiden Ehegatten unterzeichnet sein. Dabei sind elektronische Übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung der Vereinbarung ermöglicht, der Schriftform gleichgestellt.
Sieht der Mitgliedstaat, in dem beide Ehegatten im Zeitpunkt der Rechtswahl ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für Vereinbarungen über den ehelichen Güterstand zusätzliche Formerfordernisse vor, setzt sich die strengere Form durch. In Deutschland bedarf die Rechtswahl daher der notariellen Beurkundung.
D.h. ich könnte meine Holde nach chinesischem Recht und mit chinesischem Ehevertrag (Männerfreundlich) in Deutschland trauen.
Das scheint mir ein gangbares Schlupfloch zu sein wenn die Schwarzkittel nicht für das arme Hascherl das Recht brechen.
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In D Neues Papier zu nehmen und extra nochmal zu unterschreiben ändert selbstverständlich nichts an einer Nichtigkeit. Der Regelungsgegenstand ist derselbe (nämlich die Ehe und ihre Folgen), die Vertragsunterzeichnenden sind dieselben. Wäre typisches Schlupflochsucherdenken. Möglich wäre eine Trennung, die am Anfang den Güterstand regelt und am Ende eine extra Scheidungsfolgenvereinbarung, die Unterhalt regelt. Nur, dass du dann ziemlich miese Karten hättest, deine Vorstellungen einseitig in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zur Unterschrift zu bekommen.
Diese Diskussionen laufen immer gleich. Es sind immer dieselben Schnapsideen, die dann Stück für Stück widerlegt werden. Und anschliessend kommt immer die nächste Schnapsidee. Irgendwann wendet jemand seine Lebenszeit nicht mehr auf um zu antworten und die Freude ist gross: Kein Widerspruch mehr, die Schnapsidee funktioniert also, also gleich los, importieren und heiraten! Viel Spass dabei.
Es gibt genau zwei Möglichkeiten, um mit eurer riesigen, unverzichtbaren Lebensliebe das höchste Glück auf Erden zu schaffen, nur will die nie einer hören, Schlupflöcher sind ja viel wichtiger und viel bequemer.
- Wandert dorthin aus, wo eure angebetete Lebensliebe herkommt. Geht zu ihr statt sie zu euch. Gleicher Weg, gleiche Schwierigkeiten, andere Richtung. Dort könnt ihr wenigstens schnell wieder verschwinden, wenn die Lebensliebe -oh Wunder- mal erkaltet.
- Gestaltet die Ehe nicht durch Papiere, sondern durch tatsächliches Leben, das sich am Familienrecht orientiert. Niemals Minderverdienerinnen oder sonstige Loserinnen egal woher heiraten, mindestens gleiche Einkommensvoraussetzungen. Wenn Kinder sein müssen, dann niemals asymmetrische Berufsreduktionen wegen Baby.
Aber nein. Es muss eine dumme Braut sein weil die ist ja nicht so feministisch. Und sie würde ja auch was verdienen weil sie bei Altenpflege aushilft. Gands doll. Und wenn der dumme Zwerg auch dieses Geld noch zu den Verwandten "nach Hause" schickt ist das ja noch toller weil die unterstützt ja ihre Familie, toller Familiensinn.
Bei so viel Lust, sich einseifen zu lassen will ich nicht im Wege stehen. Tut, was ihr nicht lassen könnt.
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01-11-2022, 18:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-11-2022, 18:30 von Seditionist.)
(01-11-2022, 18:15)p__ schrieb: Bei so viel Lust, sich einseifen zu lassen will ich nicht im Wege stehen. Tut, was ihr nicht lassen könnt.
Vernünftig ist das nicht das ist klar.
Hast du eine Meinung zu der oben genannten Möglichkeit der Rechtswahl die seit 2019 gilt?
P.S.: Wenn du mir eine PM mit Bitcoinadresse schickst würde ich dir gern ein Weihnachtsgeschenk schicken.
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Und zur Ergänzung: Die Rechtswahl, Schnapsidee Nr. 6848375. Das ist EU-Verordnung Rom III, sie gilt in 17 Mitgliedssstaaten. Jetzt musst du nur noch China in die EU bringen und alles ist subber.
Das ausländische Scheidungsrecht wird zwar auch dann angewandt, wenn es nicht das Recht eines an Rom III teilnehmenden Staats ist. Aber: Vermögensrechtliche Folgen der Ehe und Unterhaltspflichten sind ausgenommen! Da nutzt dir ein Ehevertrag gar nichts, selbst wenn er gültig bleiben sollte, ausgeweidet wird du nach deutschem Recht wenn ihr in Deutschland gelebt habt.
Einigt ihr euch nicht bei der Scheidung, gilt das Recht des Staates, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Bumms. Aus ists. So, wieder ein halbe Stunde verbraten für ein Schlupfloch. Ich werde in Zukunft nur noch ohne Begründung wiederholen, dass Schlupflöcher Lügen von Idioten sind und es nur umgekehrt läuft: Punkt 1 oder Punkt 2 von oben gehen, alles andere geht nicht. Und wer glaubt, schlauer wie die Generationen vor ihm zu sein: Probierts einfach aus! Ist ja nur euer Geld, euer Leben, eure Gesundheit.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-11-2022, 18:55 von Seditionist.)
(01-11-2022, 18:30)p__ schrieb: Das ausländische Scheidungsrecht wird zwar auch dann angewandt, wenn es nicht das Recht eines an Rom III teilnehmenden Staats ist. Aber: Vermögensrechtliche Folgen der Ehe und Unterhaltspflichten sind ausgenommen! Da nutzt dir ein Ehevertrag gar nichts, selbst wenn er gültig bleiben sollte, ausgeweidet wird du nach deutschem Recht wenn ihr in Deutschland gelebt habt.
Nach diesem Artikel: https://www.germany.info/us-de/service/f.../-/2201070
ist EuGüVO und EuPartVO etwas Neues das zusätzlich zu ROM III gilt?
Zitat:
Zitat:Was bedeutet „anwendbares Güterrecht“?
Die Verordnung findet auf die ehelichen Güterstände Anwendung und auf all ihre zivilrechtlichen Aspekte, die sowohl die Verwaltung des Vermögens der Ehegatten im Alltag betreffen, als auch die güterrechtliche Auseinandersetzung, insbesondere infolge der Trennung oder Scheidung des Paares. Auch im Erbrecht kann die Bestimmung des Güterrechts relevant werden.
Was mich etwas stutzig macht ist das hier nur von Gütern die Rede ist und nicht von Unterhalt.
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Lesen! Was nutzt dir ein anderer Güterstand? Der hat Null mit Unterhalt zu tun, wie ich ebenfalls schon geschrieben habe, wohl auch nicht gelesen. Und der Versorgungsausgleich? Pfeifendeckel: Die vereinbarte Gütertrennung schließt den Versorgungsausgleich bei Scheidung eben nicht automatisch aus. Der Ausgleich der Rentenanwartschaften der Ehepartner ist Teil eines gesonderten Verfahrens. Einzig und allein den Zugewinnausgleich kann mal damit loswerden, aber das geht problemlos auch mit einer modifizierten Zugewinngemeinschaft. Du zahlst dann halt vorher fett Steuer an den Staat, nur bei Zugewinngemeinschaft gibts Steuerklasse 3. Auch das habe ich schon hier geschrieben: Andere Güterstände sind steuernachteilig.
Und speziell diese Steuerklasse ist ja bei den allermeisten Importperlen wichtig, denn die Damen sind ja nach erfolgtem Import selten in derselben Einkommensklasse wie ihr liebeskranker deutscher Freier. Die traurige Wahrheit für euch ist: Wenn sie gut verdienen würden, würden sie sich gar nicht erst mit euch einlassen. Mehr als eine Affäre würdet ihr nicht von denen bekommen. Wenn ihr wüsstet, wie über euch in den Herkunftsländern geredet wird...
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02-11-2022, 21:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-11-2022, 21:52 von Alles-durch.)
@Seditionist
Das Recht dient grundsätzlich dazu die ideologischen Vorstellungen unserer angeblichen Wertegesellschaft zu schützen. Was im Übrigen jede Gesellschaft für sich in Anspruch nimmt. Alles was dem entgegen läuft, ist sittenwidrig, verfassungswidrig, diskriminierend etc.. Deshalb musst Du Dich grundsätzlich mit jedem Vertrag im gesellschaftlichen Werterahmen Deines Wohnsitzes bewegen.
Da Deine Holde aus China kommt, hat sie in der europäischen Wertegesellschaft den Vorteil eine Zwangssituation behaupten zu können, was Du ja mit Xi selbst beschrieben hast. Das heißt Du musst useren Werterahmen sogar übererfüllen, weil Du ansonsten eine Zwangssituation ausgenutzt hättest.
Frauen sind opportunistisch. Eine Frau muss sich aus der Beziehung mit Dir mehr versprechen, als aus einer Trennung. Die Leistungen der Vergangenheit rechnet Dir keine Frau an -- also bspw. den Import. Vermutlich sind das Instinke unserer Steinzeitvorfahren, um die Brut optimal am Leben zu hallten.
Das Unterhaltsrecht unterliegt bspw. genau diesem opportunistischen Narrativ. Was Du versehentlich zu viel gezahlt hast, kannst Du nicht mehr zurück fordern, weil es verbraucht wurde. Für Sozialleistungen gilt das komischer Weise nicht.
Für mich als Mann ist das hart zu schlucken, weil ich statt auf Opportunismus auf Loyalität getriggert bin. Vermutlich der männliche Steinzeitinstinkt. Die Menschheit wäre wohl ausgestorben, wenn dem Mann die Loyalität gefehlt hätte, die Beute zu Frau und Kind zu bringen.
Beachte das Steinzeitnarativ und schaue Dir an in welchem gesellschaftlichen Werterahmen du Dich bewegst. Schlüpflöcher bzw. entgegenstehende Gesetze werden dann als Sittenwiedrig / nicht anwendbar ausglegt oder als quasi unerheblich vom Richter einfach unkommentiert ignoriert.
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@p__
Ich weiß nicht, ob Du das Thema der "qualifizierten Lebensgemeinschaft" auf dem Schirm hast. Ich kann mir gut vorstellen, dass sowas Europarecht werden könnte -- unter dem Vorwand der Gleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren. Keinen Trauschein zu haben, ist ja auch irgendwie ein Schlupfloch und die werden irgendwann geschlossen. Ggf. ist da im FAQ mal was zu schreiben. Wenn das über ein EUGH oder BVerfG-Urteil kommt, wäre der ein oder andere in der Falle.
https://www.ziv.unibe.ch/ueber_uns/perso...lf_ger.pdf
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Familienrecht ist Länderrecht, es gibt da keine Vorgabe der EU oder ein wie auch immer geartetes Europa-Familienrecht. Wie bei allem anderen auch herrscht bei nichtehelichen Partnerschaften eine sehr grosse Vielfalt, die auch hier im Forum immer wieder Thema ist, allem voran der französische PACS. Ein Schlupfloch für irgendwas ist das aber nirgends. Schon die Vorstellung ist lächerlich, Staaten würden eine Leichtversion der Ehe einführen, in denen dem Bürger Ehevorteile ohne Verpflichtungen beschert werden.
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(03-11-2022, 12:01)p__ schrieb: Schon die Vorstellung ist lächerlich, Staaten würden eine Leichtversion der Ehe einführen, in denen dem Bürger Ehevorteile ohne Verpflichtungen beschert werden.
Eher umgekehrt.
Die Leichtversion der Ehe hat Pflichten ohne Vorteile.
In Italien haben sich die Eheschließungen seit den 70ern halbiert, obwohl die Ehe dort einen enormen Stellenwert hat. Hintergrund ist, dass es im Familienrecht für Männer noch gemeiner endet als in Deutschland. Die Männer weigern sich zu heiraten.
Mit dem Argument der gleichgeschlechtlichen Ehe wurde dann für nicht ehelicher Lebensgemeinschaft ein Automatismus entwickelt, der gegenseitige Unterhalts/Versorgungs-Ansprüche begründet, wenn man 3-5 Jahre zusammen gelebt hat. Das Gesetz gilt natürlich auch für Heteros, womit der italiensiche Mann dann sozusagen nach 3-5 Jahren des Zusammenlebens automatisch eine Light-Ehe führt.
Soweit ich die französische PACS kenne, muss man dafür die Partnerschaft offiziell erklären oder eintragen lassen.
In Deutschland hat der BGH ebenfalls die nicht eheliche Lebensgemeinschaft mit dem Beschluss vom BGH- 09.07.2008, XII ZR 179/05 ein Stück weit Richtung Ehe geschoben und seine Rechtsprechung ausdrücklich geändert. Da wird auch ohne Trauschein oder Eintragung auf die Verhältnisse von Eheleuten abgestellt, die im Güterstand der Gütertrennung leben
Ich will damit sagen. Bei ungleichen Einkommensverhältnissen oder bei während des Zusammenlebens entstandenem Vermögens, hat man immer ein Risiko und sollte sich nicht drauf verlassen, dass man einen schönen Vertrag hat und die Rechtsprechung dann in 5-10 Jahren die selben ist, wie heute. Ich meine Du kannst Dich in Deutschland als Vermieter noch nicht einmal darauf verlassen, dass die Renovierungsklausel im Mietvertrag ein paar Jahre später noch gilt, weil der BGH die ständig kippt.
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Es war so gemeint, dass einige Staaten natürlich Leichtversionen der Ehe einführen, aber nicht im Traum daran denken damit auch Vorteile die wirklich etwas wert sind damit zu verbinden. Es wird nur das inkludiert, was sowieso auch in persönlichen Verträgen regelbar ist und dazu noch ein billiges Bonbon. Und es wird auch nichts ausserhalb des Landes anerkannt. PACS-Paare in Frankreich gelten im Ausland als unverbunden. Dies nur, weil ich schon das nächste Schlupfloch der Schlupflochfanatiker kenne: Ab nach Frankreich, sich dort mit PACS verbinden, dann nach Deutschland. Schlupflochsucher würfeln auch gerne international herum, man setzt immer grosse Hoffnungen auf das "Beste aus den Rechtsordnungen", hat aber generell Null Ahnung von den fatalen Details und auch gar nicht Zeit, Energie, Flexibilität, Sprachkenntnisse um so etwas auch nur ansatzweise durchzuziehen. Also redet man nur lange und gerne davon, wo einem dann Dinge erklärt werden die man nicht versteht. Das entspringt derselben einschienigen Hoffnungsdenkweise wie der irrige Glaube, man könne die Ehe durch Kombination anderer Massnahmen weniger katastrophal gestalten.
Ich vermute, du spielst aber auf so etwas wie die Common Law Ehe an. Erstens brauchts das in Deutschland nicht, weil wichtige Teile davon schon existieren, siehe Bedarfsgemeinschaft und §1615l BGB. Zweitens hat das mit Schlupflöchern nichts zu tun, das ist nur eine schlechte Situation die das Risiko hat, noch schlechter zu werden. Es ist ein übler Weg für Übelwegsucher.
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