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Auswandern/Unterhalt
#1
Guten Tag, ich spiele schon länger mit dem Gedanken Auszuwandern (Land hat kein Abkommen mit DE), habe Kinder für die ich momentan auch ganz normal Unterhalt zahle . Jetzt meine Frage sollte ich Auswandern und nicht mehr den vollen Unterhalt zahlen können sondern nur noch einen Teil, wie sieht es dann mit rechtlichen Folgen aus ? Da meine ex vom Amt lebt und wir uns eigentlich gut verstehen , kann ich selbst da keine Einigung finden , da dies nicht in ihrer Hand liegt. Hat jemand zufällig Erfahrungen ? 

Lg
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#2
Hast Du vernünftigen Kontakt zu Deinen Kindern?

Da Du selbst schreibst, daß Du Dich mit der Mutter eigentlich gut verstehst, vermute ich, daß das der Fall ist.

Wie willst Du den regelmäßigen Kontakt zu den Kindern sicherstellen, wenn Du ausgewandert bist?

Zum Unterhalt: Besteht ein Titel? Wenn ja, bist Du verpflichtet, die dort angegebene Summe zu zahlen. Tust Du das nicht, laufen Schulden für Dich auf.

Besteht kein Titel, solltest Du versuchen, Dich irgendwie vernünftig mit der Mutter zu einigen.
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#3
Ich würde die Kinder natürlich besuchen , Videocall usw. 

Das Problem ist meine Ex ist verheiratet , und bekommt somit keinen Vorschuss mehr , ich bin auch verheiratet aber in dem Land wohin ich gerne auswandern würde .
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#4
(09-11-2022, 12:52)asialife schrieb: Ich würde die Kinder natürlich besuchen , Videocall usw.

Ist Dir klar, daß ein Videocall die Anwesenheit des Vaters nicht ersetzen kann?

(09-11-2022, 12:52)asialife schrieb: Das Problem ist meine Ex ist verheiratet , und bekommt somit keinen Vorschuss mehr , ich bin auch verheiratet aber in dem Land wohin ich gerne auswandern würde .

Existiert jetzt ein Kindesunterhaltstitel oder nicht?
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#5
Wenn du wirklich auswandern willst und es kein Mitgliedsland des UN-Unterhaltsübereinkommes mit seinen 65 Vertragsstaaten ist, kann man beim Auflaufen von Unterhaltschulden nur noch versuchen, dich dort zu pfänden. Das ist in den meisten Ländern von Deutschand aus aufwendig und teuer, wird in der Praxis bei Unterhaltschulden eher nicht gemacht.

Auswandern heisst aber auswandern, weg sein. Keine Rückkehr wenns einem nicht mehr passt, kein Erbe in Deutschland. Auserdem sollten die Aussichten gering sein, dass das Land in Zukunft Kursänderungen vornimmt. In Moldavien könnten sie dich irgendwann vielleicht greifen, in Peru eher nicht.
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#6
(09-11-2022, 13:19)Simon ii schrieb:
(09-11-2022, 12:52)asialife schrieb: Ich würde die Kinder natürlich besuchen , Videocall usw.

Ist Dir klar, daß ein Videocall die Anwesenheit des Vaters nicht ersetzen kann?

Ja das ist mir klar, meine Kiinder sind aber keine Kleinkinder mehr , und ich habe in dem Auswanderungsort auch eine Familie.

(09-11-2022, 12:52)asialife schrieb: Das Problem ist meine Ex ist verheiratet , und bekommt somit keinen Vorschuss mehr , ich bin auch verheiratet aber in dem Land wohin ich gerne auswandern würde .

Existiert jetzt ein Kindesunterhaltstitel oder nicht?
Ja dieser existiert seit 3-4 Jahren

(09-11-2022, 15:16)p__ schrieb: Wenn du wirklich auswandern willst und es kein Mitgliedsland des UN-Unterhaltsübereinkommes mit seinen 65 Vertragsstaaten ist, kann man beim Auflaufen von Unterhaltschulden nur noch versuchen, dich dort zu pfänden. Das ist in den meisten Ländern von Deutschand aus aufwendig und teuer, wird in der Praxis bei Unterhaltschulden eher nicht gemacht.

Auswandern heisst aber auswandern, weg sein. Keine Rückkehr wenns einem nicht mehr passt, kein Erbe in Deutschland. Auserdem sollten die Aussichten gering sein, dass das Land in Zukunft Kursänderungen vornimmt. In Moldavien könnten sie dich irgendwann vielleicht greifen, in Peru eher nicht.

Dieses Land wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht so schnell dem UN-Unterhaltsübereinkommen beitreten.
Die Frage ist wie das mit dem neuen Reisepass nach 10 Jahren abläuft.
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#7
Der Unterhaltstitel gilt weiter, Schulden werden auflaufen solange er nicht weg ist. Wenn du in einem Land bleibst, in dem von Deutschland aus nur schwierig vollstreckt werden kann, wirst du aber keine Probleme haben.
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#8
Hast du eine Ahnung wie das mit dem Reisepass aussieht, der muss ja irgendwie neu beantragt werden nach 10 Jahren .
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#9
Auswandern heisst auswandern, wie ich schon sagte. Da beantragt man keinen neuen Reisepass für das Land der Vergangenheit. Wenn doch, bekommst du Probleme.
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#10
Handelt es sich hier um eine Unterhaltsflucht mit allen Konsequenzen oder um Auswandern wegen deiner neuen Familie dort?

Irgendwie klingt das alles nicht so als hättest du dich mit dem Gedanken schon länger auseinandergesetzt. Verstehe nicht was dein Ziel ist?

Du willst keinen Unterhalt mehr zahlen, aber gehst davon aus, dass du hier weiterhin Kontakt zu deinen Kindern haben wirst, geschweige denn eine gute Beziehung zu der Mutti? Dein Ernst?
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#11
Wer sagst das ich keinen Unterhalt Zahlen will ? ich kann halt nicht garantieren das ich immer den vollen Satz Zahlen kann, und das ist mein haupt Problem . Die Mutter meiner Kinder intressiert mich relativ wenig, einzig der Kontakt zu meinen Kindern , aber ich habe nunmal auch eine Familie im besagten Land , und diese ist nicht wichtig oder wie soll ich das verstehen ?
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#12
Der Kontakt zu deinen Kindern läuft nun mal über die Mutter. Wie sie darauf reagieren wird, wenn du plötzlich weniger Unterhalt zahlst? Wird sich dann zeigen, wenn's so weit ist.

Spoiler alert: die wird es nicht gut finden.

Vllt. könntest du deine Anliegen etwas präzisieren und eigene Überlegungen von etwaigen Ausgängen erläutern. Wie hast du dir das ganze denn vorgestellt und was glaubst du, was auf dich zukommen wird?
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#13
Das einzige Problem was ich daran sehe ist , dass der Computer job irgendwann nicht mehr exsistiert und ich somit schauen muss das ich den Unterhalt trotzdem zahlen kann. Ich möchte halt nicht die Gefahr laufen das ich irgendwann Probleme in DE bekomme weil ich eventuell mal etwas weniger gezahlt habe . Ich habe es außerdem satt hier in DE außer meinen Kindern hält mich hier einfach nichts mehr, und in meinen alten Job möchte ich auf garkeinen Fall wieder einsteigen .
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#14
Hi, ich zahle seit Jahren immer nur die ca. 200 Euro obwohl ich zu ca. 350 verurteilt worden bin. Keine Post, keine Schergen in dem asiatischen Land. Habe auch einen neuen Reisepass bekommen, erst vor kurzem. 

Problem ist nur die Schikanen in dem besagten Land wegen Corona und anderem dummrn Zeug. Man verschiebt die Unterhalsprobleme zu halt anderen Problemen...
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#15
Ja, weil du strafrechtlich nicht belangt werden kannst. Wer den gesetzlichen Mindestunterhalt zahlt, ist auf der sicheren Seite.

Düsseldorfer Tabelle kannst du ruhig ignorieren wenn du ins Ausland ziehst und nicht mehr vorhast hier eine Existenz zu verfolgen. Wer den Mindestunterhalt zahlt, der lebt ruhig und kann sich frei bewegen. Die paar Kröten aus Prinzip zu verweigern sind den Stress nicht wert.

Ab dem 1. Januar 2023 liegt die Höhe des Unterhaltsvorschusses bei

monatlich 159 Euro für Kinder unter 5 Jahren.
monatlich 227 Euro für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren.
monatlich 296 Euro für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren.

Das müsstest du zahlen, damit dir keiner wirklich auf den Sack gehen kann, sondern nur die Ohren volljammert.
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#16
(10-11-2022, 01:06)asialife schrieb: weil ich eventuell mal etwas weniger gezahlt habe

In dem Moment laufen Schulden auf. Wenn die Gegenseite die konsequent verfolgt, wirst du die nie los. Ich sage nicht, dass das harmlos ist oder tragisch ist, man sollte es eben wissen. Ich kenne tatsächlich sowohl Fälle, in denen das folgenlos blieb und ich kenne Fälle, in denen nach vielen Jahren eine Rückkehr unumgänglich wurde und dem Vater dann der Hintern aufgerissen wurde.
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#17
(10-11-2022, 11:13)Badman schrieb: Ja, weil du strafrechtlich nicht belangt werden kannst. Wer den gesetzlichen Mindestunterhalt zahlt, ist auf der sicheren Seite.

Düsseldorfer Tabelle kannst du ruhig ignorieren wenn du ins Ausland ziehst und nicht mehr vorhast hier eine Existenz zu verfolgen. Wer den Mindestunterhalt zahlt, der lebt ruhig und kann sich frei bewegen. Die paar Kröten aus Prinzip zu verweigern sind den Stress nicht wert.

Ab dem 1. Januar 2023 liegt die Höhe des Unterhaltsvorschusses bei

monatlich 159 Euro für Kinder unter 5 Jahren.
monatlich 227 Euro für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren.
monatlich 296 Euro für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren.

Das müsstest du zahlen, damit dir keiner wirklich auf den Sack gehen kann, sondern nur die Ohren volljammert.

Danke für die Info das müsste machbar sein , hätte sonst auch keine Kosten in dem Land .
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#18
(10-11-2022, 11:13)Badman schrieb: Ja, weil du strafrechtlich nicht belangt werden kannst. Wer den gesetzlichen Mindestunterhalt zahlt, ist auf der sicheren Seite.

Düsseldorfer Tabelle kannst du ruhig ignorieren wenn du ins Ausland ziehst und nicht mehr vorhast hier eine Existenz zu verfolgen. Wer den Mindestunterhalt zahlt, der lebt ruhig und kann sich frei bewegen. Die paar Kröten aus Prinzip zu verweigern sind den Stress nicht wert.

Ab dem 1. Januar 2023 liegt die Höhe des Unterhaltsvorschusses bei

monatlich 159 Euro für Kinder unter 5 Jahren.
monatlich 227 Euro für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren.
monatlich 296 Euro für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren.

Das müsstest du zahlen, damit dir keiner wirklich auf den Sack gehen kann, sondern nur die Ohren volljammert.

Du schreibst in der ersten Zeile vom "gesetzlichen Mindestunterhalt" (der sich ja bekanntlich nach der Ddorfer Tabelle richtet), benennst dann aber die Beträge zum Unterhaltsvorschuss. 
Liegt hier möglicherweise ein 'Verschreiber' vor?

Nur zur Klarstellung: Wer TROTZ Titel in Höhe des Unterhaltsvorschusses regelmäßig zahlt, macht sich strafrechtlich nicht angreifbar?
Unabhängig davon, ob sich der zur Zahlungen Verpflichtete im Inland oder Ausland aufhält?
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#19
Die DDorf-Tabelle ist eine Richtlinie. Der Staat zahlt Unterhaltsvorschuss, daraus lässt sich der Betrag ableiten, der Straffreiheit garantiert. Andernfalls würde sich der Staat selbst strafbar machen. Also ist das der gesetzliche Mindestunterhalt, der die Bedürfnisse des Kindes deckt.

Wer trotz einem vollstreckbaren Titel „nur“ den Unterhaltsvorschuss zahlt wird strafrechtlich nicht belangt. Schulden laufen dennoch auf, aber im Ausland darf man diese ruhig als „fiktiv“ betrachten. Interessiert die Behörden dort nicht.
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#20
§170 StGB gibt es durchaus her, auch bei höheren Zahlungen zu Verurteilungen zu führen, aber da ist die Lustlosigkeit in der Justiz gross, ausserdem führen Strafen dann zum Risiko, dass gar kein Geld mehr fliesst. Dann hat auch die Kassiererseite und der Staat etwas zu verlieren.

§170 StGB: Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Staat hat keine gesetzliche Unterhaltspflicht, der macht sich nicht mit §170 StGB strafbar. Der Lebensbedarf bestimmt sich gem. §1610 nach der Lebensstellung des Bedürftigen. Das Juristengesockse hat das freilich de facto umgedreht, bestimmend ist tatsächlich die Lebensstellung des gar nicht anwesenden Vaters. Schwachsinn, aber ist so hingedreht. Wer also viel verdient, dessen Kind hat einen höheren Lebensbedarf und kann damit auch bei höheren Zahlungen als nur Unterhaltsvorschuss verurteilt werden. Deswegen steht am Anfang jeder richterlichen Tätigkeit die eigenständige Ermittlung der zivilrechtlichen Verhältnisse. Ist der (zivilrechtlich festgestelle) Lebensbedarf gedeckt gewesen?

Wer panische Angst vor §170 StGB hat, der hat tatsächlich kein oder sehr niedriges Einkommen und zahlt ein bisschen was.
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#21
Danke für die Klarstellung im Detail. Wieder was gelernt.
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#22
alles klar. vielen Dank, ihr beiden. Das hat zur Aufklärung beigetragen!
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