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(17-10-2022, 15:23)DrNewton schrieb: Hallo :-)
Super. Vielen Dank für die Bereitstellung / Veröffentlichung des Urteils. Kann sehr hilfreich sein :-)
Danke, Danke, Danke.
Gemeinsames Sorgerecht habe ich. Insofern wäre das Urteil sodann bei mir auch anwendbar.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Kindesunterhalt am 31.12.22, welcher bis zum 31.12.2019 fällig gewesen ist bzw. wäre dann verjährt?
Theoretisch ja, sofern Du alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllst.
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Ich geh dann mal 'n Faß aufmachen
:
Die Forderungen der UVK sind........................................................VERJÄHRT!
Der PfÜB ist zurückgenommen, so das mein Arbeitgeber mir jetzt die noch aus dem PFÜB auf einem Sonderkonto festliegenden Gehaltsbestandteile auszahlt
UND lt. meiner Anwältin muss die UVK selbst mir auch noch nen Batzen erstatten + Zinsen und Schadenersatz
Hoch die Tassen
18 Jahre Lügen, Nötigung, Erpressung, Existenzvernichtung und Gesundheitszerstörung haben endlich ein ENDE!!
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Lass die Korken knallen. Wobei die Gesundheitszerstörung sicher kein Ende hat, die ist ja nun schon zerstört.
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(03-11-2022, 17:18)p__ schrieb: Wobei die Gesundheitszerstörung sicher kein Ende hat, die ist ja nun schon zerstört.
Leider...............................................................
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Schadensersatz = Zinsen oder kannst Du da was seperat geltend machen?
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(04-11-2022, 13:31)kay schrieb: Schadensersatz = Zinsen oder kannst Du da was seperat geltend machen?
Weiss ich noch nicht.
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(04-11-2022, 22:01)Gast1969 schrieb: (04-11-2022, 13:31)kay schrieb: Schadensersatz = Zinsen oder kannst Du da was seperat geltend machen?
Weiss ich noch nicht.
Waere hoechst interessant zu wissen. Nach meinem Kenntnisstand koennen nur Zinsen gefordert werden es sei denn Du kannst einen konkreten Schaden nachweisen.
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02-01-2023, 22:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-01-2023, 22:50 von Gast1969.)
(05-11-2022, 12:21)kay schrieb: (04-11-2022, 22:01)Gast1969 schrieb: (04-11-2022, 13:31)kay schrieb: Schadensersatz = Zinsen oder kannst Du da was seperat geltend machen?
Weiss ich noch nicht.
Waere hoechst interessant zu wissen. Nach meinem Kenntnisstand koennen nur Zinsen gefordert werden es sei denn Du kannst einen konkreten Schaden nachweisen.
Yep, einen konkreten Schaden kann ich leider nicht Nachweisen
Aber nichtdestotrotz:
AUF IN DIE NÄCHSTE RUNDE!
:
Zahlungsklage meinerseits ist eingereicht! Es wäre ja auch zu schön gewesen, wenn die UVK mal einfach die "ohne Rechtsgrund eingezogenen Gelder" unkompliziert aufgrund des og. Beschlusses erstatten würden..............................................................aber stattdessen "Schweigen im Walde"
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die Zahlungsklage hoffentlich zzgl. entstandenem Zinsschaden und der Kosten!?
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(02-01-2023, 23:08)DrNewton schrieb: die Zahlungsklage hoffentlich zzgl. entstandenem Zinsschaden und der Kosten!?
Selbstverständlich!