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Unterhaltsvorschuss
Wenn du damit zufrieden bist, ist alles in Ordnung.

Die Unterhaltsvorschusskassen haben Rückholquoten von 10-20%, somit sind solche "grosszügigen" Vergleiche immer noch ein saugutes Geschäft für die und erhöhen die Rückholquote, vor allem schalten sie damit einen Schuldner auf Wohlverhalten statt sich damit Arbeit und Ärger zu holen.

Allerdings gebe ich zu bedenken, dass das Risiko nun wieder ganz bei dir liegt. Wird deine Gesundheit schlechter, schaffst du es nicht mehr die versprochenen Gelder zu bezahlen stehst du wieder ganz am Anfang und hast die Gesamtsumme wieder am Hals plus zusätzliche Nachteile. Solche langlaufenden Vereinbarungen, in denen man bis zum Tod noch etwas abstottert sich extrem vorteilhaft für die Gläubiger, weil damit auch jede Verjährung und Verwirkung zu deinen Gunsten ausgehebelt wird. Wenn andere gar nichts zahlen und der Gläubiger die teuren fruchtlosen Vollstreckungsversuche leid sind haben die ihre Schulden längst verjährt, während du noch Geld zusammenkratzst und abstotterst.

Ich gehe da mehr nach Machiavelli vor. Eifrig verhandeln und machen, sehen wie weit sie gehen und anschliessend sich an nichts halten. Pfändungsfestigkeit ist das einzige wichtige Ziel.
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(17-12-2022, 12:27)p__ schrieb: Ich gehe da mehr nach Machiavelli vor. Eifrig verhandeln und machen, sehen wie weit sie gehen und anschliessend sich an nichts halten.
Du bist echt die Härte! Big Grin  Tongue
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Hallöchen in die Runde,

nach dem Vergleich im Dezember 2022 vor dem Amtsgericht wegen Unterhaltsvorschuss habe ich Post von der Unterhaltsvorschusstelle bekommen wegen Überprüfung der Unterhaltsverpflichtung für das Kind......................

Muss ich die überhaupt geben? Gilt nicht die Zweijahresfrist ab Vergleich?
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Korrekt. Du bist gut informiert. Die Zweijahresfrist beginnt erst ab Rechtskraft einer eventuellen gerichtlichen Entscheidung (egal ob Vergleich oder Beschluss), nicht ab der letzten Auskunftserteilung.

Aber wie immer: Sie versuchen den Betrug halt mal und ignorieren dabei das Recht. Geht ja nur gegen Unterhaltspflichtige.
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Ok, danke. Dann ignoriere ich das Schreiben.
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Schick ihnen eine Rechnung für den entstandenen Bearbeitungsaufwand. Entstand schliesslich, um einen schuldhaften Rechtsbruch abzuwehren, denn bei Anfragen vom Jugendamt darf vorausgesetzt werden, dass sie rechtmässig sind. Der Aufwand ist also hoch, den Rechtsbruch zu beweisen.
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Sehr gut Smile die werden sich freuen.
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