09-03-2023, 17:34
Keinen Belastungseifer zeigen, nur Fragen beantworten, Aussagen begründen. Nicht schwierig.
KM rückt Kinderausweis nicht raus
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09-03-2023, 17:34
Keinen Belastungseifer zeigen, nur Fragen beantworten, Aussagen begründen. Nicht schwierig.
09-03-2023, 21:39
Berichte mal wie es ausgeht. Ich tippe mal die "Dame" wird ermahnt werden und das wars.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
10-03-2023, 09:24
(09-03-2023, 12:15)datrainer schrieb: Kurzes Update: Sie braucht deine Unterschrift nicht zur Beantragung eines Reisepasses. Entweder erzählst du Märchen oder der Richter hat keine Ahnung. https://www.verwaltungsvorschriften-im-i...105713.htm 6.1.3.4 Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Einwilligung des anderen Elternteils zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, ist die Einwilligung zum gewöhnlichen Aufenthalt nachzuweisen. Zweifel können insbesondere dann bestehen, wenn z. B. das Kind seinen Hauptwohnsitz nicht beim antragstellenden Elternteil hat, ein zeitlich enger Zusammenhang zwischen Antragstellung und einem Umzug besteht oder der angegebene Wohnort des Kindes nicht mit den Daten des Melderegisters übereinstimmt. Erklärungen des Elternteils, die über die Zustimmung zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes hinausgehen, sind für die Pass-beantragung unerheblich (z. B. gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes beim antragstellenden Elternteil wird akzeptiert, gegen die Passerteilung wird jedoch Einspruch erhoben), soweit sie nicht Zweifel am Aufenthaltsbestimmungsrecht des antragstellenden Elternteils wecken. Wenn der antragstellende Elternteil erklärt, das Kind halte sich aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei ihm auf, ist die Entscheidung vorzulegen. V.
10-03-2023, 10:37
(10-03-2023, 09:24)Voldemort schrieb:(09-03-2023, 12:15)datrainer schrieb: Kurzes Update: Vielleicht hat auch die Verwaltung keine Ahnung. Für die Beantragung eines Personalausweises mussten meine Ex und ich jüngst bei der Gemeinde zur Unterschrift erscheinen. Beide gemeinsames Sorgerecht. Der PA war für meinen ältesten Sohn. Ich habe erst später erfahren, daß meine jüngste Tochter und mein jüngster Sohn bereits einen PA haben. Hä? Wieso fragt mich dann bei denen keiner? Also, ich habe neulich die Entscheidung der Gemeinde bei dem PA für meinen Ältesten nicht hinterfragt. Vielleicht war das so ein Corona Ding.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
10-03-2023, 10:45
die Passvorschrift ist seit Jahren die selbe, zumindest dieser Passus.
Einen Betrug/Urkundenfälschung kann man da für die KM nicht draus basteln. V.
10-03-2023, 10:45
(10-03-2023, 09:24)Voldemort schrieb: Sie braucht deine Unterschrift nicht zur Beantragung eines Reisepasses. Das ist die Reichweite der Rechtsfolgen aus einer Unterschrift. Nicht die Frage nach ihrer Fälschung. Wenn sie verlangt wurde und dann gefälscht, ist das Urkundenfälschung nach §267 StGB. Eben auch, wenn sie weniger bewirkt wie angenommen. Übrigens: Schon der Versuch ist strafbar.
10-03-2023, 10:51
@p
stimmt wäre schön dämlich gewesen von der KM. Bei SB, die ihre eigene Vorschrift nicht kennen legt man diese einfach vor und schon flutscht es. V.
10-03-2023, 10:54
Es kann auch ein Formular sein, auf dem eben beide Unterschriften drauf sollen. Und im Kleingedruckten steht, dass die Unterschrift eines weiteren Elternteils nicht zwingend sei.
Das passt auch, weil auch bei getrennten Eltern zunächst die Regel gemeinsamer Entscheidungen gilt. Sie sind halt nur nicht erzwingbar. Merke: Auch ein Diebstahl von Falschgeld ist Diebstahl.
10-03-2023, 11:02
es ist kein Formular. Ich hab den Pass schon mehrfach beantragt.
Da kam mündliche der Hinweis auf Unterschrift es 2. ET, ich hab die Vorschrift gezückt und die Sache war geklärt. Aber wenn sie die Unterschrift gefälscht hat hat die die Vorladung zu recht. V.
10-03-2023, 11:12
Könnte in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Zettel und Verfahren geben.
10-03-2023, 11:18
(10-03-2023, 11:12)p__ schrieb: Könnte in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Zettel und Verfahren geben. das stimmt. Aber die Vorschrift gilt natürlich bundesweit und kann auch nicht durch einzelne Länder außer Kraft gesetzt werden. Aber passieren wird der KM nichts. Vielleicht bekommt sie einen erhobenen Zeigefinger und weiß beim nächsten mal, dass sie alleine unterschreiben kann. Damit ist sie fein raus. V.
10-03-2023, 12:00
Unterschiedliche Formulare können unterschiedliche Rechtslagen suggerieren, wenn man sie nicht genau durchliest und nicht perfekt beraten wird.
Tatsächlich kann sogar die Wirkung auch in den Bundesländern unterschiedliich sein, so wie beim Konflikt zwischen Melderecht und Sorgerecht in Bayern. Das hat aber nichts mit einer Bundesvorschrift zu tun, sondern mit den uralten (und absichtlichen) verschiedenen Regelungsbereichen der Rechtsgebiete, deren Überschneidungen dann über länderspezifische Verwaltung unterschiedliche Folgen haben können. Da ist es dann umgekehrt: Eigentlich sind Veränderungen des gewöhnlichen Aufenthalts nur gemeinsam zu treffen, das Melderecht der Länder missachtet das aber (=Umzug ohne Unterschrift möglich), ausser Bayern. Genauergesagt sehen die Anderen keine Blockadewirkung und verweisen jeden Beschwerer aufs Familienrecht. Die Diskussion hat jedoch wie gesagt nichts zu tun mit dem Tatbestand der Unterschriftenfälschung. Die soll nur zeigen, dass Notwendigkeit und Wirkung von Unterschriften im Zusammenhang mit Sorgerecht und Kind manchmal differieren kann.
10-03-2023, 13:38
Dame ist nicht erschienen, nach 15 minütiger Wartezeit wurde keine Zeugenaussage benötigt.
Ob es einen neuen Termin gibt werde ich ja erfahren oder ob es ein (Versäumnis-) Urteil gibt. Mir stellt sich die Frage: Ob ich nicht auch als Geschädigter Anspruch darauf habe, zu erfahren wie’s es ausgegangen ist wenn kein neuer Termin kommt. Oder ob das nur durch akteneinsicht der Anwältin laufen kann. Auch wenn sie keine Vollmacht benötigt hätte, (hat sich ja dann anscheinend nicht gut genug informiert) oder im Amt wissen sie nicht richtig zu arbeiten… Aber alleine der Versuch ist wie p ja schon schreibt strafbar, daher bleibt wohl abzuwarten. Denn Staatsanwaltschaft hatte ja geladen und nix wegen Geringfügigkeit oder kein öffentliches Interesse eingestellt.
10-03-2023, 17:11
Ein Versäumnisurteil gibt es meines Wissens nur im Zivilprozess nach BGB. Hier geht es aber um ein Strafverfahren. Wenn deine Exe keine GUTE Begründung für das Fernbleiben liefern kann, sind Staatsanwalt und Richter gerne angepißt und verhalten sich beim zweiten Anlauf entsprechend. Kann deiner Exe blühen, zum nächsten Termin zwangsweise vorgeführt zu werden, d.h. eine Polizeistreife holt sie zu Hause ab und bringt sie zum Gericht.
Bibel, Jesus Sirach 8.1
Mittlerweile weiß ich was sich aus der Urkundenfälschung ergeben hat:
1200 Euro Geldstrafe Nicht schlecht, aus Fehlern lernt man hoffentlich. Mehr Einzelheiten sind nicht rauszubekommen. Ab wieviel Tagessätzen ist man denn vorbestraft? Weiß das jemand? Könnte mir vielleicht bald auch nützen? Maus war nämlich beim Jugendamt und möchte einfach mehr Zeit mit dem Papa haben. Aber Mutti möchte dies am Stück wohl nicht, über einen Tag mehr überlegt sie aber immer noch. JA Dame ist jetzt im Urlaub. Sie weiß wohl warum.
10-08-2023, 21:16
Betroffene gelten im Führungszeugnis als vorbestraft, wenn mehr als 90 Tagessätze als Strafe verhängt wurden. Es taucht also im Führungszeugnis auf. Betroffene gelten grundsätzlich auch bei Verhängung einer Geldstrafe von weniger als 90 Tagessätzen als vorbestraft, aber es taucht nicht im Führungszeugnis auf. Steht man jedoch wieder vor Gericht, zählt man als bereits belastet.
Dass sie tatsächlich bestraft wurde, ist ein grosser Erfolg. Geht oft auch anders aus. Mit Pardon. Vermute, es war nur ein Standard-Strafbefehl.
11-08-2023, 02:08
Ich halt das für nicht grad wenig, grad auch, weil die Meinungen etwas auseinander gingen.
Liebe Frau machen sie das bloß nie wieder…. Obwohl ich mittlerweile fest davon überzeugt bin, dass auch reisevollmachten meine Unterschrift tragen. Es kann mir keiner erzählen das Mütter nie nach sowas gefragt werden, Gerade wenn sie einen anderen Nachnamen haben.
20-06-2024, 10:04
Muss noch mal was fragen:
Die Vermutung liegt nahe, dass meine Unterschrift weiterhin gefälscht bzw. Missbraucht wird.insbesondere was urlaubsvollmachten angeht. Ich werde jedes Mal am Flughafen angesprochen und wir müssen telefonisch bei der KM nachfragen ob der Urlaub genehm ist. (Im Beisein der Bundespolizei) Auf der anderen Seite wird daher anscheinend immer eine Vollmacht vorgelegt… Meine Tochter trägt den Nachnamen von mir, KM heißt anders. Ich möchte daher heraus finden ob dem wirklich so ist. Kann ich zb. Bei der Bundespolizei einen Vermerk eintragen lassen, dass bei Ausreise des Kindes ich informiert werden muss? Oder hätte ich andere Möglichkeiten?
20-06-2024, 13:17
Frag doch mal bei der Bundespolizei, ob es da ein Register gibt, weil du jedesmal trotz Namensgleichheit angesprochen wirst.
Ob die Ex eine Vollmacht gefälscht hat, könnte mal durch das Kind auffliegen. Zeiht Mutti bei der Kontrolle einen Zettel aus der Tasche? Hier steht nur was von Ausschreibung in den Fahndungssystemen: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Si..._node.html |
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