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Zahnspange
#1
Hallo zusammen,
ich bin geschieden seit 4 Jahre und zahle für 2 Kinder Unterhalt.100%
Meine Ex hat jetzt einer meiner Kinder (12) ein Dokument mitgegeben zum Unterschreiben 
das sie eine Zahnspange bekommt.
In dem Dokument sind auf der letzten Seite auch Sonderleistungen wo sie hier angekreuzt hat.

Meine Frage:kann ich das einfach Unterschreiben oder kann sie mich im Nachhinein 
auf Sonderbedarf hierzu verklagen ?

PS:vor 1 Woche habe ich von ihrem Anwalt einen Brief bekommen wo sie Sonderbedarf fordert .
Hier geht es um die Sonderleistungen von meinem Kind (15).
Hier sollte ich die hälfte der 3 Sonderleistungen der Zahnspange zahlen wo sie im Jahr 2020 abgeschlossen hat.

Deshalb bin ich hier vorsichtig wenn ich was Unterschreiben sollte.

Danke schonmal für eure Hilfe
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#2
Kindern und Jugendlichen steht bei bestimmtem Schweregrad eine zuzahlungsfreie kieferorthopädische Behandlung zu. Die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3, 4 und 5 werden also von der Krankenkasse bezahlt. Eltern müssen zunächst einen Eigenanteil von 20 Prozent übernehmen.
Er wird aber von den Krankenkassen nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet. Da gibts also nichts, was Sonderbedarf wäre, weil keine Kosten anfallen.

Korrekturen bei Behandlungsgrad 1 und 2 fallen nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen privat bezahlt werden. Es gibt eine kleine Schnittmenge, Behandlungsgrad 2 wird gerne von den Richtern als Sonderbedarf ausgeurteilt, Behandlungsgrad 1 weniger, da steht der Sinn einer Behandlung in Frage. Lehnst du ab, kann die Mutter dir das allerdings auf die typisch weiblich-hinterfotzige Weise heimzahlen, nach dem Motto "Dein Vater will nicht, dass du schöne Zähne bekommst".

Gerne verkauft man Eltern aber auch private Zusatzleistungen für die Kinder. Deren Nutzen ist umstritten. Diese Zusatzleistungen sind kein Sonderbedarf.

Sonderbedarfsforderungen müssen innerhalb eines Jahres nach dem Anfallen der Kosten erfolgen. Wenn das 2020 war, ist das nicht mehr einzufordern.

Lag eine Einkommensauskunft der Mutter bei? Sonderbedarf ist immer von beiden Eltern zu tragen.
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#3
Die 3 Leistungen waren im letzten halben Jahr ,meine Ex hat das aber alles 2020 unter Dach und Fach gebracht.
So meinte ich es.

Einkommen liegt nicht vor.

Text vom Anwalt:
Insgesamt ist ein Sonderbedarf von 952,29 Euro angefallen.
Der Sonderbedarf ist von beiden Elternteilen nach den Einkommensverhältnissen quotal
zu tragen.Obwohl unsere Auftraggeber weniger verdient,bieten wir an ,sich hieran 
hälftig zu beteiligen der Höhe von 476,15 Euro bei Eingang der Zahlung bis zum 30.04.2023

Danke dir für die Info.
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#4
Angenommen, du erkennst einen Teil der Kosten als Sonderbedarf an:
Sonderbedarf unterliegt der anteiligen Haftungsquote. Immer dann, wenn Eltern für den Kindesunterhalt (Sonderbedarf ist auch Kindesunterhalt) anteilig nach Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen haften, kann ein Elternteil vom anderen Auskunft über dessen Einkünfte und Vermögen verlangen, wenn er ohne diese Auskunft seinen Haftungsanteil nicht errechnen kann. Diese gegenseitige Auskunftspflicht der Eltern ergibt sich aus § 1618a BGB. Die Auskunftsansprüche reichen so weit, wie die Auskunft zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs erforderlich ist. Die Worte "weniger verdient" reichen nicht aus. Nie. Offenbar wird dir eine Karotte vor die Nase gehalten, damit du bezahlst und nicht weiter nachfragst.
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#5
Zusätzlich: Diese Unterschrift solltest Du nicht leisten, da es sich - wie erwähnt - um Zusatzleistungen des Zahnarztes handelt, der diese Leistungen "empfiehlt". Bei genauerem Hinsehen wirst Du merken, dass da irgendwo steht, dass diese Zusatzleistungen freiwillig sind und zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen dann berechnet werden - nach erfolgter Unterschrift.

Ansonsten wie beschrieben: Nach erfolgreicher Behandlung werden Eigenanteile erstattet.

Ich kenne einen Fall, der sich an den Eigenanteilen beteiligte. Als die Erstattung kam... Sagen wir es so: Auf seinen Anteil wartet er noch heute und das wird wohl auch so bleiben. das hat die Mutter einkassiert.
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#6
Hallo,
Ich habe jetzt in der Praxis Angerufen und gefragt warum hier beide Elternteile Unterschreiben müssen.
Hier wurde mir kommuniziert das sie immer beide Eltern Unterschreiben lassen.
Ich möchte natürlich meiner Tochter das ermöglichen.
Wie gesagt ,kann sie hierzu bei Unterschrift die Zusatzleistungen von mir holen ?
Komisch ist ,sie hat hierzu selber keine Unterschrift getätigt (ich soll der 1 sein)
Desweiteren weiß ich das es hier eine Zahnzusatzversicherung gibt ,die hab ich selber sogar bis vor 2 Jahren Bezahlt.

Auf dem Formular stehen 2 Varianten drauf :Variante 1 Monatlich 47 Euro 
Variante 2 inklusive Bracket 65 Euro Monatlich. Also wie oben beschrieben kein Sonderbedarf.

Bankverbindung (SEPA)muss man in der Arztpraxis machen und gleich abgeben.(nicht dabei)
Sie kann ja kaum hier mein Konto Eingeben und selber Unterschreiben.
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#7
Mich würde interessieren ob das fiktive Einkommen der Frau herangezogen wird in so einem Fall
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#8
Wenn die Mutter per eigener Unterschrift "Sonderleistungen" bestätigt und die Praxis dies so akzeptiert (was sie ja verneint hat), sehe ich keine Möglichkeit für die Mutter, diese im Nachhinein als Sonderbedarf geltend zu machen.
Neben der Verpflichtung, Sonder- und Mehrbedarf möglichst günstig zu halten, wenn er nicht verhinderbar ist, sind die "Sonderleistungen" eine Art Zusatzleistung des Zahnarztes, welche keiner medizinischen Notwendigkeit unterliegen.

Willst Du diese Leistungen Deinem Kind möglich machen, schreib die Mutter an: "... dazu ist Voraussetzung, dass Du vorab die daten der bestehenden Zahnzusatzversicherung mitteilst, um abklären zu können, welche Leistungen dort übernommen werden." Wer war den Versicherungsnehmer der Versicherung, als du diese noch gezahlt hast? Wenn Du, dann kannst du dort nachfragen.

Dein Konto kann sie angeben. Dann wäre sogar schon ein Straftatbestand. Ein Lastschriftmandat ist immer vom Kontoinhaber (mit) zu unterschreiben. Beispiel: Eine KFZ-Versicherung läuft auf Deine Frau, aber du zahlst. Dann unterschreibt sie als Versicherungsnehmerin und Du auch, als Kontoinhaber. Das gilt bei allen anderen Sachen auch.
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#9
Wie läuft das eigentlich mit gebrauchten Spielsachen und Klamotten die nicht mehr benötigt werden ?
Könnte man da einen fiktiven Verkaufswert auslegen und somit die Beteiligung an der Zahnspange drücken ?
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#10
Nein.
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