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Schlaganfall - und was nun?
#1
Hallo! 

Ich hatte vor ein paar Monaten einen Schlaganfall. Ich habe zwei Söhne, 11 und 18, die seit 7Jahren bei mir leben. Die Mutter hat sich aus dem Staub gemacht, hatte Schulden und sich um nichts mehr gekümmert. Der Große hat keinen Kontakt mehr zu ihr, der kleinere hat regelmäßig Umgangskontakte wahrgenommen.

Seit meinem Schlaganfall möchte der kleine bei ihr wohnen. Der große wohnt weiterhin bei mir. Ich bekomme nur Krankengeld 67% und Pflegegeld, Pflegegrad 3. Ich möchte Unterhalt zahlen und auch das Kindergeld, aber ich weiß beim besten Willen nicht, wie ich das bewerkstelligen soll. Die Kosten für die Wohnung fressen den Selbstbehalt auf, es bliebe mir nicht 1 € mehr zum Leben. Meine Frage deshalb: wie ist das, wenn man aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht umziehen kann? Meine Ex-Frau gibt alle zwei Jahre die einesstattliche Versicherung ab, ist verschuldet, und hat sich gerade eine neue Wohnung genommen von knapp 100 Quadratmeter. Ich muss meinen Sohn durchbringen und mein kleiner Sohn sagt, er kommt bald wieder, aber jetzt noch nicht. Das war alles zuviel für ihn. 
Selbst wenn ich die Wohnung wechseln könnte, dann könnte ich ja schon wieder umziehen um eine größere zu nehmen wenn er zurückkommt. Meine Ex hat ein sehr gutes Gehalt aber auch nur den Selbstbehalt wegen der Pfändung . Das übrige kriegt sie durch ihre Familie schwarz deshalb kann sie sich auch die teure Wohnung leisten.

Ich habe mal gehört, dass der andere auffangen muss, wenn er deutlich mehr verdien. Das ist hier der Fall. Aber gilt das auch, wenn sie die EV abgegeben hat? Was kann ich machen, um den Selbstbehalt zu erhöhen, ich muss ja schließlich auch noch den älteren durchbringen der bei mir wohnt.Wird mir da was angerechnet? Fragen über Fragen. Wer hat schon mal in einer ähnlichen Situation gelebt? Ich weiß nicht, ob ich jemals wieder arbeiten kann. Die Prognose ist ärztlicherseits: in zwei Jahren sehen wir weiter. 

Ich habe einen Termin beim Anwalt aber erst in 10 Tagen. Bitte gebt mir Ideen, damit ich sie mit ihm durchsprechen kann. Ich schreibe per Sprachcomputer, weil das andere noch nicht funktioniert.
Beste Grüße Tim
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#2
Gute Besserung. Pflegestufe 3 ist schon heftig.

Liegen denn überhaupt schon Unterhaltsforderungen vor? Wenn ja, hast du einen krankheitsbedingten Mehrbedarf. Wie hoch der ist, wird dann zu verhandeln sein, da gibt es keine Festbeträge, du wirst einiges nachweisen müssen.

Die Vermögensauskunft der Ex wäre mal wichtig gewesen, jetzt nicht mehr. Solange sie selber unterhaltspflichtig ist und sich mit Schulden herausreden will, muss sie trotzdem zahlen. Es gibt die Obliegenheit zur Privatinsolvenz, wenn dadurch Unterhalt gezahlt werden kann. Bei einem guten Einkommen aber hohen Altschulden dürfte das der Fall gewesen sein. Aber das ist vorbei, jetzt ist sie nicht mehr pflichtig, sondern berechtigt. Pflichtig ist sie und du noch gegenüber dem 18jährigen, aber sofern der keine allgemeinbildende Schulden mehr besucht, ist er nachrangig.
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#3
Offensichtlich liegen noch keine Unterhaltsforderungen vor. Werden wohl aber kommen. Dein Anwalt wird Deine zahlen aufnehmen und wenn es zu einem Gerichtstermin kommt, wird es auf eine Mangelfallklage hinaus laufen. Letztlich wird noch aus zu würfeln sein, inwiefern sich eine Unterhaltspflicht ergeben könnte, oder eben auch nicht.

Dein Krankheitsbild, die Pflegestufe etc, sind leicht nachzuweisen. Mit fiktivem Einkommen braucht da nun wirklich ernsthaft niemand rum hampeln.

Die Pflicht, die Wohnung zu wechseln gibt es nicht in diesem Zusammenhang. Du wirst das Kommende auch ein wenig auf dich zukommen lassen müssen. Würde mich aber jetzt noch nicht vollkommen verrückt machen. Wichtiger ist der Blick auf Deine "Gesundheit" im Rahmen des Möglichen.

Krankengeld läuft nicht ewig. Man wird Dich alsbald nochmals begutachten und dann vielleicht nochmal. Gffls. wird dann die Krankenversicherung sagen, dass Du Erwerbsminderungsrente beantragen sollst. Derzeit läuft es auf die volle EU-Rente hinaus. Die Höhe dessen, kannst Du Deiner Renteninformation entnehmen.

Auch EU-Rentner müssen gflls. Unterhalt zahlen. Das hängt eben von der Höhe ab. Die zeitliche Differenz zwischen Krankengeldbezug und Auszahlung der erstmaligen Rentenzahlung, wird überbrückt durch die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung. Da musst Du dann die Arbeitsagentur ansprechen.

Check erst mal, ob Du mit dem Anwalt klar kommst. In der Folge solltest Du hier Zahlen einstellen, sonst kann man kaum etwas sagen. In Deiner Situation ist es übrigens sehr ratsam, Mitglied beim VdK zu werden. Die stellen für Dich Anträge (Rente z.B. u.a.) und legen auch Widersprüche ein. Die sind da sehr fit.

Verbeiße dich nicht in die finanzielle Situation der Mutter und deren katholischer Einnahmen. Das ist nicht stichhaltig nachweisbar, wird kaum zu Ergebnissen führen und die Schulden der Ex sind ausschließlich ihr Problem. Soll sie sich bis zum St. Nimmerleinstag auf diese Weise durch schlängeln. Das ist die blödeste variante die es gibt. Irgendwann fällt ihr das auf die Füße. Nicht Dein Problem.
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#4
Danke für eure Gedanken! 

Die Aufforderung zur Unterhaltszahlung habe ich heute bekommen. Danke für den Hinweis mit der Rente. Daran habe ich noch gar nicht gedacht.

Zu den Zahlen:
Meine Ex hat selbstständig gearbeitet, immer zu Null. Sie hat ca. 80.000 € Schulden. Jetzt wie durch Zauberhand verdient sie in Anstellung ca 4000 € brutto, 
Ich habe immer gearbeitet, zu Schluss habe ich auf 30 Stunden reduziert, damit ich für die Kinder da sein konnte. Dann der Schlaganfall, 67% von ohnehin nur 75%, das macht 1600€.
Die Miete mit NK und Energie 1300 €. Umbaumassnahmen weil ich nicht in die Wanne kann. Ich muss an meine Gesundheit denken, da hast du recht. Aber ich muß trotzdem für den Großen da sein. Der macht Abitur. Und wie es mit mir weitergeht, dass ist noch nicht absehbar.
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#5
Hast du vielleicht damals eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen? Manchmal hat man das nach vielen Jahren ja gar nicht mehr so genau auf den Zettel.
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#6
Nein, ich habe keine Berufsunfähigkeit abgeschlossen
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#7
(12-05-2023, 23:44)Tim schrieb: Der macht Abitur.

Bis Schulende ist er somit privilegierter volljähriger Unterhaltsberechtigter und sollte unbedingt die verbleibende Zeit nutzen, um Auskunft von der Mutter fordern. Oder hat er das schon getan? Das könnte auch für dich wichtig sein, um dir das Argument offenzuhalten dass sie aufgrund sehr viel höherem Einkommen Unterhalt für den Jüngeren selbst tragen soll.

Bei so hoher Miete und Umbaukosten besteht die Gefahr, dass dir die Gegenseite das Unterlassen eines Umzugsversuches vorwirft. Du brauchst auch weniger Platz, wenn der Jüngste weg ist und der Ältere vermutlich auch bald geht. Wo sind deine Versuche, in eine kleinere, behindertengerechte Wohnung umzuziehen, wird die Gegenseite fragen. Die blosse Behauptung von dir, nicht umziehen zu können genügt nicht.

Das heisst nicht, dass diese Argumente beim Richter durchdringen. Aber auf solche Versuche solltest du dich vorbereiten.
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#8
Nun hast Du dann - den Vorredner entsprechend - ein weiteres Thema für den Anwalt:

1. Das Einfordern von Unterhalt für Deinen 18-jährigen, welches er in eigenem Namen machen muss. Siehe "Glossar" im Forum: Unterhalt für erwachsene Kinder.

2. Die Unterhaltsforderung an Dich. Was ja Grund für den Termin war.

Als Nächstes versuchst Du es mal mit einem Wohngeldantrag.

Hier eine gute Seite zwecks Info wegen "Aufstockung" und anderer Dinge:

https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/wo...auffordert

Auf der anderen Seite wissen wir zwar Alle, wie schwer es ist, eine passende Wohnung zu finden, (je nachdem wo Du wohnst sowieso), aber am Ende des Tages muss man Deine Situation auch losgelöst von der Unterhaltssituation mal sehen.

Es ist ohnehin fraglich, ob eine zukünftig zumindest wahrscheinlich zu zahlende EU-Rente so hoch sein wird, wie das derzeitige Krankengeld. Die Tendenz geht eher zu einem niedrigeren Betrag.

Die derzeitige Miete schränkt Dich in nahezu Allem jetzt schon so stark ein, dass man von einer "Lebensqualität" ohnhehin kaum mehr sprechen kann. Das Suchen einer kleineren Wohnung, auch wenn es weh tut, weil Du Umbaumaßnahmen hast machen müssen etc - wird mittelfristig so oder so kaum zu umgehen sein,
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#9
Das mit dem Umziehen gestaltet sich schwer: bei Krankengeld kein Kredit, der Dispo wird gestrichen und aufgrund Krankengeld eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mit Einschränkungen,weil mein Arbeitgeber mich gekündigt hat, nachdem die Rückkehr in spätestens einem Jahr nicht möglich ist.
Wer krank ist wird doppelt bestraft.
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#10
Moment mal, wenn deine Ex nun 4.000 Brutto verdient so kannst du darauf abstellen, dass sie ein Vielfaches deines Einkommens zur Verfügung hat, spätestens wenn du nur noch EU-Rente bekommst. Da gabs schon Urteile die bei dieser Konstellation die Ansprüche verworfen haben. Ihre Altschulden sind böse, aber nicht von dir verursacht, muss sie sehen wie sie klar kommt. Sorry: Frech die Alte selbst nicht gezahlt zu haben und nun die Habd aufhalten. Sie hätte auch einfach UVS beantragen und sich damit zufrieden geben können.
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