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Auszeit nehmen
#1
Hallo zusammen,

ich habe vor, mir eine Auszeit zu nehmen, dabei sind für mich noch einige Fragen trotz Recherche unklar, speziell was §170 StGB und dessen Anwendung angeht. Ich werde versuchen, mich kurz zu halten. Vielleicht hat das jemand von Euch schon ähnlich gemacht und kann mir hier Tipps geben?

Meine Situation:
Ein unterhaltspflichtiges Kind, 15 Jahre alt. Unterhalt dynamisch tituliert befristet bis zur Volljährigkeit. Keine Unterhaltsschulden. Keine weiteren Schulden oder Verpflichtungen, alleinstehend. Kein Kontakt zum Kind und zur Mutter. Beistandschaft durchs Jugendamt.
 
Mein Problem:
Beruflich stehe ich kurz vorm Burnout und habe Angst, richtig krank zu werden. Daher ist „Durchhalten“ keine Option mehr für mich. Ein beruflicher Wechsel würde meine Situation wahrscheinlich auch nicht signifikant verbessern (zumindest meine Einschätzung).
 
Mein Vorhaben:
Für 2-3 Jahre ins günstigere Ausland gehen ohne weiteres Einkommen zu generieren. Finanzieren würde ich mich aus Ersparnissen. Deutsches Konto würde ich als Ausländerkonto weiterführen und daraus Unterhalt bezahlen bis Kind volljährig ist, damit keine Strafanzeige wegen §170 StGB droht.

Vor meiner Abmeldung aus Deutschland noch den Job kündigen und arbeitssuchend melden. Nach meiner Abmeldung dann auch bei der Agentur für Arbeit ins Ausland abmelden. Soweit ich weiß bleibt der ALG1 Anspruch nach Abmeldung bis zu 4 Jahre bestehen (wenn das so stimmt).

Für eine Aufenthaltsgenehmigung im neuen Land und eine internationale Krankenversicherung wäre gesorgt. Die deutsche Krankenversicherung würde ich auf Anwartschaftsversicherung umstellen lassen. Nach 2-3 Jahren dann Rückkehr nach Deutschland arbeitssuchend auf ALG1 und schauen, ob das (dann volljährige) Kind mich auf Erwachsenenunterhalt verklagt und – falls ja -  in welcher Höhe ausgeurteilt wird. Bis zu meiner Rente sind es dann noch 4 Jahre, ggfs. die letzten 3 Jahre auf Hartz IV, falls nicht anders möglich.

Ziel ist es, gesund zu bleiben, keine weiteren Steuern mehr in Deutschland zu bezahlen, im Rahmen der Legalität zu bleiben und in Ruhe mein Leben ohne störende Nebengeräusche (Gerichtsverfahren, Anwälte etc.) zu führen.
 
Meine Fragen:
Kann eine Klage auf Aufenthaltsbestimmung kommen, wenn meine neue Anschrift nicht bekannt ist, auch wenn weiter Unterhalt bezahlt wird? Soll ich sie ggfs. dem Jugendamt nach Auswanderung mitteilen um eine Klage zu vermeiden?

Nächste Einkommensauskunft ist in 2025 fällig. Da bereits ein Titel existiert würde ich diesen weiter bedienen und lediglich einen Brief schreiben, dass ich aktuell kein Einkommen erziele. Ist das ausreichend oder droht dann ebenfalls eine Klage?

Wenn Kind volljährig ist und nach einem Gerichtsurteil kein weiterer Unterhalt von mir fließt, kann dann auch der §170 StGB greifen (Kind ist gesund, keine Behinderung)? Oder gilt der nur für Kindesunterhalt? 

 
Vielen Dank für Eure Meinungen / Aufklärung.
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#2
Die Sache ist doch praktisch durch. Wenn du den Titel bis 2025 bedienst, ist das Kind schon 17. Bis dahin kann dir keiner was, weil du ja zahlst. Es gibt auch keinen Grund, deinen Aufenthalt amtlicherseits feststellen zu lassen. Zahl bis 18, dann werden die Karten ohnehin neu gemischt, Mutti wird pflichtig, das gesamte Kindergeld geht in den Bedarf. Was du dann machst, kannst du dir noch überlegen.

§170 StGB gilt für jeglichen Unterhalt. Der greift also immer. Die Frage ist also nur, ob eine Anzeige gegen dich auch wirklich verfolgt wird. Das ist ab Volljährigkeit selten der Fall.
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#3
Die Frage nach dem 170er beantwortet sich hier: "...Deutsches Konto würde ich als Ausländerkonto weiterführen und daraus Unterhalt bezahlen." Thema durch. Du zahlst ja den titulierten Unterhalt. Du brauchst Dir dann also keine Sorgen machen.

Deinem Text zufolge, verdienst Du sehr gut. Privat versichert. Ordentlich gespart. Super! Pack die Koffer und lass es Dir gut gehen! Isch jönnet Dir! ,-)

Du machst Dir allerdings sehr sehr viele Gedanken. Kopfmensch? Das Dir Burnout droht, ist vorstellbar. Du planst bis in´s letzte Detail. Das ist gut! Aber lass das nicht zur Passion werden. Pläne funktionieren nur bis zum ersten Feindkontakt ,-)

Zitat: "
Nächste Einkommensauskunft ist in 2025 fällig. Da bereits ein Titel existiert würde ich diesen weiter bedienen und lediglich einen Brief schreiben.

Die ist dann "fällig" wenn zu Dir das Auskunftsbegehren (nach 2 Jahren) kommt. Du solltest weniger aktiv sein. Defensiver werden! Wenn Du einen Brief schreibst, dass Du nun (ab 2025) weniger verdienst, geht das ganze Bla Bla los. Erwerbsobliegenheit etc. pp. "Wir wollen aber unter diesen Umständen den Titel nicht herab setzen etc pp". Wenn Dich dieses Schreiben (Auskunft) erreicht, dann gibst Du Auskunft (und schreibst KEINEN Brief vorher selbst). Darin schreibst Du (formlos!) : Ich verdiene nunmehr aufgrund Krankheit weniger. Werde aber weiterhin den Titel bedienen. PUNKT.

Da wissen die gar nicht mit um zu gehen. Sie werden ein wenig Schwachsinn formulieren. Dich bedrohen mit allerlei Unfug. Darauf gehst du nicht ein und zahlst den Titel weiter - weil Du kannst. Danach passiert: Nichts!

Du hast allerbeste Voraussetzungen, die nächsten 4 Jahre bis zur Rente hin zu bekommen. Du darfst halt nur aus "Dummheit" keine Fehler machen. Und in der Zwischenzeit hast Du Zeit, Dich mit den Voraussetzungen für eventuellen Unterhalt ab 18 auseinanderzusetzen. Im Forum gibt es auch viel davon zu lesen.

Dann bist du vorbereitet. Grundsätzliches schrieb ´p oben schon.

Du willst Deinen Auslandsaufenthalt auf 2-3 Jahre wegen des eventuellen Erwachsenenunterhalts beschränken. Würde ich nicht tun. Wenn es Dir dort gefällt, bleib doch bis zur Rente - oder länger. Wer weiß, wie es dort läuft?

Wenn Deine Adresse im Ausland unbekannt ist, wird man dich (ab dem a8. LJ. des Kindes) vielleicht versuchen zu finden. Vielleicht. Vielleicht auch nicht. Und wenn man dich findet, naja, dann regelst Du das eben aus dem Ausland heraus. Oder zumindest so lange, wie Du noch nicht zurück gekehrt bist.
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#4
Hallo.
Klingt nach einem guten Plan. Meinen Vorrednern kann ich mich anschließen. Praktisch würde ich Dir empfehlen unauffindbar zu sein. Selbst, wenn es jetzt noch nicht nötig scheint. Zur Übung und Vorbereitung aus schlimmeres taugt es immer. Beispielsweise bei der Abmeldung aus D das Zielland nicht angeben, sondern was wie Tschad. Abmeldung am besten schriftlich, dann bleiben deine Dokumente unauffälliger...
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)
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#5
Aus meinen eigenen praktischen Erfahrungen:

ALG 1-Anspruch bleibt tatsächlich vier Jahre lang bestehen. Auf taggenauen Termin achten! Du mußt dich rechtzeitig in Deutschland wieder anmelden - ich musste meine Anmeldebscheinigung vom Einwohnermeldeamt vorlegen, es ging um zwei Tage.
Lass dir einen neuen Reisepass mit zehn Jahren Gültigkeit ausstellen, bevor du Deutschland verläßt.
Was den §170 StGB angeht: ich wurde zwei mal angezeigt, beide Male hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nach einiger Zeit wieder eingestellt. Die juristische Situation ist bei dir folgende: du bist verpflichtet, bis zum Tag X einen monatlichen Betrag als Kindesunterhalt zu bezahlen, dieser Verpflichtung kommst du auch nach. Über den Tag X hinaus gibt es (derzeit noch) keine Unterhaltspflicht, die müßte erst in einem neuen Verfahren geurteilt werden. Da du deshalb eine über den Tag X hinausgehende Unterhaltspflicht nicht hast, kannst du auch nicht gegen eine Unterhaltspflicht verstoßen - hast ja keine.
Wegen der Krankenversicherung weiß ich nicht, wie das bei dir aussieht. Ich war (und bin wieder) freiwillig pflichtversichert bei der DAK. Als ich Deutschland verlassen habe, habe ich ordentlich die Krankenversicherung gekündigt und die DAK noch explizit darauf hingewiesen, dass im gleichen Monat die rechtskräftige Scheidung erfolgt ist und meine Ex-Frau immer noch als Familienmitglied mitversichert ist und eine Versichertenkarte besitzt - mit der sie fleißig medizinische Leistungen in Anspruch nimmt. Die DAK möge dafür Sorge tragen, dass diese Versichertenkarte eingezogen wird - haben sie natürlich nicht gemacht. Ca. sechs Monate später kam die DAK an (ich war da schon im Ausland, bekam den Brief aber von Bekannten nachgeschickt) und wollte mir die medizinischen Leistungen, die meine Ex nach der Scheidung unberechtigterweise in Anspruch genommen hatte, als Privat-Patienten-Leistungen in Rechnung stellen, waren in Summer ca. 8.000 €. Konnte ich nur abwehren, weil ich zuvor die DAK aufgefordert hatte, die Versichertenkarte einzuziehen. War ziemlich aufregende Sache damals.
Und später, als ich zurückkam, wollte die DAK für die vier Jahre meiner Abwesenheit Beiträge kassieren nach dem Tarif für Selbstständige, monatlich ca. 700.- €. Konnte ich abwehren, weil ich im Ausland krankenversichert war und die leicht nachweisen konnte. Hier also muß man sorgfältig sein!
Ansonsten ist es sehr, sehr hilfreich, wenn dein Aufenthaltsort ausserhalb Deutschlands gar nicht erst bekannt wird. Du bist weg, fertig.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#6
Off Topic: @Austriake: Das war eine gute Idee, auf den richtigen Umgang mit der KV hin zu weisen. Die sind knallhart - und manchmal falsch - unterwegs, rückständige Beiträge zu fordern. Vor 2 Jahren hatte ich einen Anruf eines Freundes aus der Schweiz. Sein Mitarbeiter - vormals in Deutschland - bekam von der KV eine Rechnung in Höhr von 100.000 € ! Die lag schon beim Beitreibungsamt der Schweiz und er hätte bei einer Pfändung sogar seinen Job verloren. Ich habe ca. 6 Monate mit der KV gekämpft und das Ding von 100.000 € auf 6.000 € drücken können. Ja, man muss da sehr aufpassen und das sind keine einfachen Fälle.
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#7
Vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten. Bin auch freiwillig bei der DAK versichert und denke dass ich das Thema KV mit einer Anwartschaftsversicherung erledigen kann. Wenn man ü55 ist, ist es ein leidiges Thema falls man wieder zurückkehren muss. Neuen Reisepass habe ich diese Woche schon beantragt. Die haben auf dem Bürgeramt ein bisschen rumgezickt, weil ich den mit 48 Seiten wollte. Wahrscheinlich sind es schon zu viele, die sich ausklinken. Habe denen einfach erklärt, dass mein Arbeitgeber mich im Oktober entsenden wird und das mit viel Reisetätigkeit verbunden ist.

Danke auch für die Tipps, sich defensiver zu verhalten und nicht auffindbar zu sein. Werde ohnehin erstmal keine feste Adresse haben und etwas herumreisen, bis ich etwas passendes gefunden habe. Da ich auch keine Familie mehr in D habe (keine Eltern mehr, Geschwister im Ausland) gibt es da auch keine Berührungspunkte.
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#8
(24-05-2023, 09:05)Forrest Grump schrieb: Die haben auf dem Bürgeramt ein bisschen rumgezickt, weil ich den mit 48 Seiten wollte. Wahrscheinlich sind es schon zu viele, die sich ausklinken.

Dürfen sie eigentlich nicht verweigern. Zumal die paar Seiten fette 22 EUR extra kosten, insgesamt skandalöse 82 EUR.

Abmeldung nicht in Länder wie Tschad machen. Das wirkt von vornherein lächerlich und hat deswegen keine Irreführungswirkung. GB oder so etwas ist besser. Plausibel, Nicht-EU.
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#9
Noch eine andere Idee, bis zur Rente hast du ja nur noch einige Jahre. Warum nimmst die gesundheitlichen Belastungen des Systems nicht an und akzeptierst das du krank bist. Du gehst dann quasi in den Weg der Frührente. Deine Ersparnisse behältst du und die Risiken, verbunden mit dem Wechsel in ein anderes Land minimierst du. Es reicht evtl. auch ein langer Urlaub in einem anderen Land, bei vorhandener Arbeitsunfähigkeit bzw. Frührente.
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#10
Hallo, aus eigener Erfahrung kann ich berichten: Ich war damals bei der AOK freiwillig pflichtversichert. Als ich aus D abgewandert bin, habe ich die Versicherung auf "Anwartschaft" umgestellt und zahle aktuell monatlich ca. 65 Euro. Darüber hinaus bin ich bei meinem neuen Arbeitgeber im Ausland auf Mindestlohn "angestellt", demzufolge unter Pfändungsfreigrenze und über die eine lokale Krankenkasse hier "normal" versichert. Der Plan ist, sollte ich wieder nach D zukommen, kann ich normals als gesetzlich Versicherter weiter machen, ohne umfangreiche Diskussionen, wie man wieder in die Versicherung einsteigen kann. Ich weiss von Auswanderern, dass es Probleme gibt, wenn man nach Jahren wieder in Deutschland ist und man sich gesetzlich versichern will. Oftmals hilft dann hier nur der Weg, "fiktiv" H4 zu beantragen (ob man es bekommt bzw. einen Anspruch darauf hat ist eine andere Sache), jedoch ist man dann zunächst automatisch über eine gesetzliche Krankenkasse seiner Wahl nach deutschem Recht pflichtversichert. H4-Freunde müssen die aufnehmen. Über diesen Umwege sind Freunde von mir dann doch wieder in Deutschland gesetzlich versichert worden. die Alternative wäre dann nut die private KV gewesen. FAZIT: Es gibt irgendwie immer Mittel und Wege sich in Deutschland wieder günstig anmelden zu können.

Bzgl. Reisepass:
Meiner war abgelaufen. Konnte diesen problemlos in der deutschen Botschaft beantragen. Wegen Corona-Massnahmen (ja ,die Beamten waren sehr vorsichtig) wurden nur wenige Termine in der Woche zur Verfügung gestellt. Die ganze Toilette dort war voll mit den ausgedruckten deutschen Corona-Verordnungen. Wenn man sich angemeldet hat, am Empfang wurde man von einem Sicherheitsmann zur Toilette begleitete und dieser hat aufgepasst, dass man seine Hände gem. Verordnung wäscht. Der Hammer: Die Sachbearbeiter der Deutschen Botschaft haben alle hinter dickem Panzerglas gesessen und man kommunizierte mit einer Sprech-Einrichtung.... jetzt weiss ich, dass die Beamten in der Corona-Zeit gemacht haben: Verordnungen ausdrucken, lochen, tackern und auslegen!

Zu §170: ich weiss dass meine Eltern und auch Freunde von der Polizei bzgl. §170 und Ermittlung meines Aufenthaltsortes zwecks Befragung vorgeladen worden sind. Alle haben sich entweder nicht geäußert und / oder unwissentlich gestellt. Vor zwei Wochen bin ich von PL in die Türkei und später wieder zurückgeflogen. Ging alles problemlos, hatte zunächst etwas Angst, dass die mich aus der EU nicht raus oder reinlassen, wg. Ermittlungen nach §170... vielleicht hatte ich auch einfach zu viel Panik .....
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#11
(22-05-2023, 14:03)Forrest Grump schrieb: Ziel ist es, gesund zu bleiben, keine weiteren Steuern mehr in Deutschland zu bezahlen, im Rahmen der Legalität zu bleiben und in Ruhe mein Leben ohne störende Nebengeräusche (Gerichtsverfahren, Anwälte etc.) zu führen.

Ist so ein Auslandsabenteuer wirklich das Richtige, um Stress und Burnout zu entgehen? Ich sehe es so wie stayFather87:

(24-05-2023, 09:26)stayFather87 schrieb: Warum nimmst die gesundheitlichen Belastungen des Systems nicht an und akzeptierst das du krank bist. Du gehst dann quasi in den Weg der Frührente.

Wenn ich dich richtig verstanden habe willst du ja den Unterhalt nicht prellen, sondern weiter zahlen. Mit der Frührente schaffst du klare Verhältnisse und einfache Berechnungen ohne großen Stress.

Natürlich kannst du auch weiterhin ins Ausland. Ob nur für Urlaub oder dauerhaft ist ja egal, aber du ersparst dir irgendein Versteckspiel, wenn du doch eh nur ein paar Jahre weg willst.
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#12
(24-05-2023, 23:41)Nintendo schrieb: Mit der Frührente schaffst du klare Verhältnisse und einfache Berechnungen ohne großen Stress.

Im Prinzip eine gute Idee, aber ich denke, dass das bei mir nicht funktionieren würde bzw. mir der Prozess zu lange dauern würde. Körperlich wurde bei mir (noch) nichts festgestellt. Es sind Stresssymptome, die ich habe. Schlafstörungen, Schwindel und ab und zu neurologische Aussetzer bedingt durch den Schlafmangel (speziell bei Rufbereitschaften) und den stressigen Job. D. h. ich müsste Frührente auf psychische Störung / Depression beantragen, monatelang Ärzte / Vertrauensärzte aufsuchen, Rehas machen, vielleicht noch Medikation unter Aufsicht, etc. Habe nicht die Nerven, das so durchzuziehen.
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#13
Grade dieser Prozess könnte dir aber helfen, auch grade eine gesündere Zukunft als deine Gegenwart zu leben.

Die Wahrscheinlichkeit das du im Ausland in dein „altes“ Raster zurück kehrst und durch den Ortswechsel zusätzlich belastet bist, halte ich für viel riskanter.
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#14
(25-05-2023, 13:12)stayFather87 schrieb: Die Wahrscheinlichkeit das du im Ausland in dein „altes“ Raster zurück kehrst und durch den Ortswechsel zusätzlich belastet bist, halte ich für viel riskanter.

Das ist ein guter Punkt, der oft übersehen wird, wenn man ohne externen Takt aus dem Stress heraus weit weg zieht. Viele sind dann lange eifrig in Stressfortsetzung beschäftigt, das "neue Leben" zu organisieren, haben aber danach ungesunde Leere und schaffen keine sinngebende Resonanz in ihrem Leben. Typische Ausweichmanöver sind Löffellisten abarbeiten.

Wird vor dem Wegzug gerne ignoriert, "erst mal den Stress loswerden, dann sehen wir weiter" und mündet im Frührentner-Syndrom, der seine letzten sozialen Kontakte verliert, sich erst selber Stress macht, dann der Flasche und / oder Öde verfällt.

Muss dir nicht passieren, aber ist ein Grund, sich vorher gründlich Gedanken über die Struktur des nachher nach dem Abflug zu machen.
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#15
Moin.

Hab auf meinem Weg in die Frühpensionierung auch überwiegend die Psychoschiene gewählt; so schlimm wie Du vermutest ist es nun auch wieder nicht. Man entwickelt da im Umgang mit Ärzten etc. ein gewisses Phlegma. Ich hab mich im Gegenteil immer innerlich köstlich über diese Figuren amüsiert. Ich teile die Einschätzung dass die geplante Auslands"flucht" eigentlich nicht nötig ist, es sei denn es reizt das Unbekannte. Ich würde da an Deiner Stelle noch mal in mich gehen.

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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