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Der Kampf gegen den Satan
#1
Hallo Community,

Ich versuche mein Fall kurz zu schildern und im Anschluss diesbezüglich meine Fragen zustellen.

Eheschließung 2019

Von Papa ein privatdarlehen aufgenommen in höhe von ca 50.000 Euro für Hochzeit Flitterwochen Wohnungseinrichtung etc. Verwendet

Kind bekommen, danach gemerkt das sie eine narzistin ist mit persönlichkeitsstörung.seid dem mein leben zur hölle gemacht. 

Gemerkt das die ehe keine zukunft hat.

Bei banken maximum an kredite genommen für freie zwecke.

Aus gesundheitlichen gründen meine arbeit verloren. Abpfindung erhalten auf anderes kpnto auszahlen lassen und angegeben das ich damit ehebedingte verbindlichkeiten getilgt habe. Paar wochen später kam es endgültig zur trennung. Weil sie erfahren hat das ich arbeitslos bin und hat mich ausgesperrt

Bin arbeitslos, habe kein Geld. 
Psychatrischer Facharzt hat mich zur massiven depression mit trauma attestiert bis auf weiteres  arbeitsunfähig verschrieben

Privatinsolvenz wird eingeleitet.

Sie beharrt jetzt auf die abpfindung und erfindet lügen das ich vermögen ins ausland gebracht hätte, was nicht stimmt. 

Was kann ich dagegen tun, was erwartet mich und wer ist in der beweispflicht?
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#2
Mit Anlauf mehrfach gegen die Wand gerast, was? Du hast wirklich keinen Punkt ausgelassen.
1. Heirat
2. Ohne die Dame zu kennen
3. Sofort ein Kind
4. Riesiger Privatkredit für Jux und Luxus.
5. Riesige Bankkredite für Jux und Luxus oder um das Geld beiseite zu schaffen. Hoffentlich nicht, denn dann fährst du ein, dafür interessiert sich auch der Strafrichter. Geldströme lassen sich heute gut nachverfolgen.
6. Job gegen die Wand.
7. Ehe kaputt, Privatinsolvenzsversuch, Megastreit.

Was heisst "Sie beharrt auf Abfindung"? Geht es um Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt? Bei Kindesunterhalt kann sie beharren wie sie will, du bist sowieso voll unterhaltspflichtig und wirst mit oder ohne Abfindung aufgrund fiktivem Einkommen zu mindestens Mindestunterhalt verurteilt. Die Abfindung kann man dir obendrein leicht nachweisen, dafür genügt eine Auskunft des Arbeitgebers. Du wirst dann der illoyalen Vermögensverringerung bezichtigt und der Stichtag wird vorverlegt. Noch ein Packen Schulden obendrauf, der nicht von der Insolvenz erfasst werden wird.

Das sieht alles nach totalem Zusammenbruch aus. Wenn du noch was erreichen willst, musst du diese Baustellen über viele Jahre hinweg angehen. Scheidung abschliessen, Insolvenz abschliessen, Kindesunterhalt bezahlen, arbeitsfähig werden. Oder du verabschiedest dich aus dem Land und fängst woanders neu an, wenn du etwas kannst das gut verkäuflich ist und gesundheitlich dazu in der Lage bist.
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#3
Ich habe eh abgeschlossen nochmals zu arbeiten, daher kann der staat so viel schulden auf mein nacken zetteln wie er will, den kindesunterhalt werde ich nachkommen.

Mir ist nur wichtig das kein strafverfahren eingeleitet wird.
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#4
Wenn du Kindesunterhalt immer zahslt, wird eine Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung unwahrscheinlich. Ohne Einkommen wird das aber schwierig.

Bei Bankkrediten und Insolvenz ist dagegen nicht alles gegessen. Wieso willst du überhaupt in Insolvenz, wenn du in Zukunft sowieso mit den Schulden lebst? Eine Insolvenz füttert nur die Anwälte. Schon die Mindestgebühren betragen 2000 EUR.
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#5
Ja zu dem Zeitpunkt habe ich etwas anders gedacht wie heute, habe den schuldenberater schon bezahlt, daher lasse ich es mal so laufen. Die nächsten 2-3 jahre lebe ich erstmal vom kranken und arbeitslosengeld. Danach versuche ich die erwerbsminderungsrente zu erreichen. Ansonsten bleibt mir die letzte option die Flucht ins ausland, was kein problem wäre aber wegen den kindern versuche ich hier zu bleiben da meine Bindung zu ihnen sehr eng ist
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#6
Das Risiko ist hoch, dass die Ex dein Verhältnis zu den Kindern Stück für Stück stranguliert, vor allem weil du nicht ausspuckst, was sie erwartet. Oben hast du von einem Kind gesprochen. Wegen einem Kind und der kurzen Ehe lohnt es sich nicht, alles zerbrechen zu lassen. Für ein Kind ist der Kindesunterhalt meistens bezahlbar (es gibt Ausnahmen, bei mir wars auch nicht bezahlbar). Da würde ich eher zusehen, gesund zu werden und bald wieder in Arbeit zu kommen, zumal die wirtschaftlichen Aussichten in diesem Land gerade von düster zu rabenschwarz abrutschen.

Weitere Schnellschuss-Abenteuer mit Sofortheirat & Co solltest du dir allerdings gut überlegen. Das ist durchaus auch keine "nur die Ex war so krank" - Sache, sondern viel grundsätzlicher.
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#7
Sorry aufgrund der kurzen zusammenfassung hatte ich vergessen das 2. Kind zu betonen, also wir haben 2 Gemeinsame Kinder.

Das heißt später ab 6 jahren müsste ich bei einem netto einkommen von 3.000 euro ca 900 abdrücken, geschweige noch an das Teufel wenn sie noch weiterhin aus der Staatskasse sich bedient, daher würde sich das arbeiten sich nicht mehr lohnen für die paar euro mehr die mann hätte für das man schuften musste und obendrauf weniger zeit für die Kinder hätte.
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#8
Bei zwei Kindern und einem Durchschnittseinkommen sieht die Sache schon anders aus, vor allem wenn man. gesundheitlich nichts mehr bringt. Da wird der Aufstockerpfad interessanter, hat aber auch Spätfolgen. Die Hürden für eine Erwerbsminderungsrente sind dagegen hoch und auch vom Unterhalt abgekoppelt.
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#9
Genau, ich hätte aktuell anspruch auf erwerbsminderungsrente ca.1300 euro da dürfte nicht all zu viel weggenommen werden, zudem ich bei mein eltern lebe und meine mietsausgaben nur auf den papier stehen würde
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#10
Wenn Du sagst, "dass Du das Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet" hast, stellt sich die Frage nach dem Stadium. Antrag schon gestellt? Somit also ist der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan als Nullplan schon durch?
Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens sind alle Angaben zu machen, in Bezug auf Schulden und vorhandenes Vermögen. Nun ergibt sich also gleich Mehreres wegen des Vermögens aus der Abfindung:

1. Wurde das Geld tatsächlich komplett ausgegeben? Dann ist es im Verbraucherinsolvenzantrag erst mal nicht anzugeben. Denn in Anlage 4 wird nur danach gefragt, ob man Vermögen/Vermögensgegenstände verschenkt oder veräußert hat (in den letzten 4, bzw. 2 Jahren) Wurde aber Vermögen - hier: Abfindung - quasi verprasst, kann ein Gläubiger den Antrag auf Restschuldversagung stellen, wenn er davon erfährt. Ist Deine Ex evtl. auch Gläubiger im Verfahren? Wenn nicht, dann kann sie eine Restschuldversagung auch nicht beantragen.

2. Ist ein Teil des Geldes aber noch da, und ist es im Antrag als Vermögen nicht angegeben worden, dann wird es bitter. Die Restschuldbefreiung wird versagt - § 290 InSO. Das Ganze kann auch ohne Zutun der Ex heraus kommen, nämlich bei Abgabe einer Steuererklärung, die man dem Treuhänder zu geben hat. Beispiel: Verfahren startet per Beschluss am 01.08.2023. Treuhänder verlangt die Steuererklärung von 2022 um Rückerstattungen für die Masse zu generieren.

Ist aber der Antrag wahrheitsgemäß ausgefüllt, dann kann die Ex an eventuell noch vorhandene Summen aus der Abfindung gar nicht ran. Denn diese holt sich der Insolvenzverwalter/Treuhänder und er ist Herr des Verfahrens. Ist also wahrheitsgemäß alles angegeben worden, ist das Strampeln der Ex nach der Kohle völlig sinnlos. Sie kann sie nicht mal kurz vor der Insolvenz heraus pressen, da der Insolvenzverwalter aufgrund der Rückschlagsperre (bis zu 3 Monate vor Eröffnung des Verfahrens) sich das Geld dann bei der Ex holen kann.

Wenn Du sagst "dem Kindesunterhalt werde ich nach kommen", nehme ich das einfach so an. Du hast also - zumindest derzeit - noch die Mittel. Woher auch immer. Dann kann strafrechtlich diesbezüglich auch nichts passieren. Offensichtlich gab es auch noch kein Unterhaltsverfahren. Also wäre erst mal soweit "alles gut".

Dein "Einkommen" jedoch, setzt sich zusammen aus ALG I. Aktuell zumindest. Danach ist die EU-Rente angepeilt. Somit ergibt sich für die Dauer des Insolvenzverfahrens kein pfändbarer Lohnbestandteil. Denn bei zwei unterhaltspflichtigen Kindern ist der Freibetrag schon sehr hoch. (s. Pfändungsfreigrenzentabelle)

Im Rahmen des Unterhaltsverfahrens muss man dann halt versuchen, eine Mangelfallberechnung durch zu bekommen. (s. Freibetrag für Nicht-Erwerbstätige) und zig Dutzend Atteste usw. vorlegen - in der Hoffnung auf Erfolg.

Somit ist dahingehend der Drops gelutscht. Ein Strafverfahren seitens der Ex, welches von Erfolg gekrönt sein Könnte, sehe ich nicht.

Es gibt noch einen Stolperstein, der nicht zutreffen muss, aber kann: Nehme ich Kredite auf und gehe kurze Zeit später in die Insolvenz, kann ein Kreditgeber davon ausgehen, dass man schon zur Zeit der Aufnahme wusste, dass die Sache schief geht. Er kann dann zumindest versuchen, den Straftatbestand des "Eingehungsbetruges" anzuzeigen. Bezüglich dessen, muss man dann schon sehr clever, fundiert und durchdacht agieren und begründen, dass dem nicht so war und warum...
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#11
Der Antrag auf Insolvenzverfahren wurde noch nicht erstellt, mit dem Antrag lässt sich mein Schuldenberater noch ruhig zeit da er meine Situation kennt. Inmoment befinde ich mich in der Phase wo der schuldenbereinigungsplan erstellt wird. Daher er wartet bis ich AlG1 beziehe damit er dies als grundlage verwendet für das Insolvenzverfahren.


Zu Punkt 1.
Ich habe ein Darlehenvertrag mit einer Privatperson vereinbart, dies beinhaltet zinssatz laufzeit, sicherheit und gesamttilgung innerhalb von 8 Jahren. Er kann beweisen das er das Geld zu verfügung hatte und ich kann zu 70% anhand von Rechnungen nachweisen das der darlehen für diese Zwecke floss. Mit der Abpfindung konnte ich einschließlich den gesamt darlehen inclusive zinsen tilgen, sodass von der abpfindung 2500 euro übrig blieb.

Die Exfrau steht derzeit nicht in der gläubigerliste, weil sie derzeit gegen mich keine Forderung gelten machen konnte, da das verfahren beim gericht noch nicht eröffnet wurde.
Ich habe 2 kredite aufgenommen, der eine ist 18 monate alt und der andere 6 monate und bei beiden Kredite wurden mehr als 3 monatsraten getilgt, sodass in diesem Fall der Vorwurf des Betruges entfällt.
Da ich bis vor kurzem von einer Scheidung nix wusste, und meine ex mich aus der gemeinsamen wohnung mich ausgesperrt hat, sodass ich gewungen war die scheidung einzureichen um meine Rechte einzufordern, würde auch in diesem Fall der Vorwurf des Eingehungsbetruges wegfallen.
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