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Umgangs-/Aufenthaltbestimmungsrecht
#51
UPDATE :

Heute hat es im Briefkasten geflattert mit Anwalts und Gerichtsschreiben.

Die gute Nachricht, das Familiengericht welches die ex in einer anderen Stadt die Klage eingericht hat, für unzuständig erklärt. Und verwies nach paragraph 152 II FamFG.

Meine Anwältin fertigte ein schreiben an das örtliche Gericht zur Kenntnisnahme, zur darlegung das meine Abpfindung zur Tilgung genutz wurde, welches für Ehebedingte Zwecke aufgenommen wurde. Sie hat Chronologisch alle Kosten aufgelistet mit samt Rechnungsbelege und Nachweise das das Geld erhalten wurde, sodass lückenlos das Darlehen bedient wurde. Zur beantragung für Prozesskostenhilfe. 

Wie würdet ihr dies bewerten? Stehen die chancen gut das die Schulden anerkannt werden, sodass letzendlich durch tatsächlich kein Vermögen verfüge? Der Darlehengeber war mein Vater, haben dies schriflich festgehalten mit Zinsen,laufzeit,sicherheiten und tilgungsvereinbarung.

2. 

Eine weite Klage wurde seitens der Ex eingericht. Diesmal geht es um das Spannende Thema Unterhalt :-)

Sie behauptete in dem Schreiben das, ihr gesagt hätte das sie und Kinder von mir kein cent bekäme. Weiterhin hat sie erwähnt das sie von den ganzen Schulden nix wisse, das ganze hat sie über Eidesstaatliche Versicherung geschworen und gekennzeichnet das ihre Worte der Wahrheit entpsrechen. 
Ich habe dazu Stellung genommen und Per WhatsApp Verlauf als Beweis das ich darlegen kann das sie sowohl von den Schulden wusste und das sogar für welche Zwecke.
Wie würde das jetzt beim Gericht die Falsche Aussage auf ihr Eidesstaatliche Versicherung auswirken?
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#52
Siehe https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid215263
Deine Anwältin macht das richtig mit Tilgung & Co, es ist trotzdem Glückssache.
Wenn du selber Stellung nimmst, dann bitte nur über die Anwältin. Man redet sich da sonst sehr leicht um Kopf und Kragen! Die Gerichte sehen enttarnte Lügen der Ex gewöhnlich sehr locker. Wird oft einfach ignoriert.
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#53
Wahnsinn das sie 156stgb locker sehen oder hinwegsehen, mal gucken ob das Strafgericht dies dann auch so sehen wird
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#54
Es muss schon krass sein, dass die überhaupt zuhören.
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#55
Mal schauen ihre Klageschrift besteht aus 80% unwahrheiten die  von meinerseits alles belegbar ist. Mal schauen ist von Richter zu Richter immer anders, sowie ich mitbekommen habe, die Richterin die mein Fall übernehmen wird, soll neu sein und meistens nehme neue leute ihren Job sehr genau und ernst. Abwarten und Tee trinken
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#56
Wenn sie NACHWEISLICH eine falsche Eidesstattliche Erklaerung abgegeben hat, kannst Du sie anzeigen. Das ist auch kein Kawaliersdelikt. Natuerlich wandert sie dafuer nicht in den Knast aber das gibt eine schon ordentlich einen auf den Deckel. Selbst bei einer Frau. ABER nochmals, es muss NACHWEISLICH sein. Eine Aussage eines Verwandten oder Freundes dass die Gutste davon wusste, reicht dafuer nicht aus.

Betr. Klageschrift: Spare Dir den Aufwand da seitenlang und ausfuehrlich jede einzelne Luege auseinanderzunehmen und Dich zu rechtfertigen. Das liest der Richter einfach nicht und nervt den nur. Den Fehler machen leider viel. Und nun kommen wir wieder zur Kernaussage zurueck, es hat eh keine Konsequenzen fuer die "Dame" da sie quasi Narrenfreiheit hat. Konzentriere Dich auf das Wesentliche. Wenn Du ihr eine falsche eidesstattliche Versicherung wirklich zweifellsfrei nachweisen kannst, zerstoert das ihre Glaubwuerdigkeit und dann kannst Du den Rest fast mit Dreizeilern erledigen. So eine eideststattliche Falschaussage waere ein kleiner Joker fuer Dich......
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#57
@kay

Um nochmal sichergehen, das eidesstaatliche Versicherungsschreiben, wurde an die Klageschrift hinzugefügt. Betrifft der eidesstaat der ganzen klageschrift was mit gesendet wurde, oder nur der kleine Text wo sie ihre Unterschrift abgegeben hat. Falls ja hätte ich was handfestes. Denn sie behauptet sie hätte über verbindliche Schulden nix gewusst, obwohl ich ein Nachrichten Verlauf verfüge der mehr als 1 jahr alt ist wo ich sie zu Kenntnis gesetzt habe das ich schulden bei mein Vater habe und diese eines tages begleichen müsse.

In der Eidesstaatliche Versicherung steht folgendes:

Im Kenntnis der Bedeutung einer eidessattlichen Versicherung und der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Verischerung und dem Wissen, dass die Erklärung dem Gericht vorgelegt wird, versichere ich, (Ex) hiermit folgendes an Eides Statt:

Ich habe den Schriftsatz der Anwältin vom...gelesen. Der Schriftsatz ist nach meinem Angaben gefertigt worden. Sämtliche Tatsachenbehauptungen in diesem Schriftsatz entsprechen der Wahrheit. ( betrifft dieser Satz die Gesamte Klageschrift oder nur den Schriftsatz seperat des Eidessattlichen ?)

Weil weiter darunter behauptet sie nur ich würde Unterhalt Zahlung verweigern und das ich Bewusst meine Abpfindung mein Vater geben würde um ihr dies zu enthalten obwohl die Beweislage eindeutig zeigt das ich bei mein Vater die Schulden hatte
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#58
Überlass es deiner Anwältin. Du bist da zu unsicher.
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#59
Ist eine eidesstattliche Falschaussage bzgl. Vermögenswerten nicht eventuell sogar ein Ausschlusskriterium für nachehelichen Unterhalt?

In Hinsicht auf Verletzung der Treuepflicht und unangemessene Härte durch versuchten Finanzbetrug
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#60
(05-08-2023, 14:05)Surajin schrieb: Ist eine eidesstattliche Falschaussage bzgl. Vermögenswerten nicht eventuell sogar ein Ausschlusskriterium für nachehelichen Unterhalt?

Träumer.

Ich konnte meiner Exe vor dem OLG Stuttgart die Unterschlagung/Veruntreuung/Diebstahl von mind. 60.000 € nachweisen (es war viel mehr, ich konnte nur die 60.000 beweisen).
Kommentar des vorsitzenden Richters dazu: "warum haben sie ihre Frau nicht damals gleich aus dem Haus geworfen? Jetzt im Nachhinein muß ich davon ausgehen, daß sie einverstanden waren". Kommentar Ende. Hätte ich damals meine Exe mit drei Kindern auf die Strasse geworfen, die hätten mich bei Gericht regelrecht geschlachtet.

Merke: vor Gericht, oder genauer gesagt vor deutschen Richtern bist du als Mann der [Unterschreitung des Mindestniveaus]. Du hast schon verloren, bevor es überhaupt losgeht.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#61
Zitat:In Hinsicht auf Verletzung der Treuepflicht und unangemessene Härte durch versuchten Finanzbetrug

Würde so eine Ausgangsposition es eigentlich leichter machen einen Vaterschaftstest durchzusetzen ?
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#62
(09-08-2023, 13:30)Alimen T schrieb:
Zitat:In Hinsicht auf Verletzung der Treuepflicht und unangemessene Härte durch versuchten Finanzbetrug

Würde so eine Ausgangsposition es eigentlich leichter machen einen Vaterschaftstest durchzusetzen ?

Ich möchte dir dringend davon abraten, ständig neue Kriegsschauplätze zu eröffnen. Hast du erst jetzt Zweifel an der Vaterschaft bekommen, nachdem ihr euch getrennt habt, oder schon vorher? Wenn ja, warum? Wenn du deine Zweifel nicht glaubhaft darlegen kannst, wird man das so verstehen als das was es ist: Rachegelüste an der Ex. Niemand ausser dir oder deiner Exe hat ein Interesse daran, den Streit ständig weiter zu eskalieren, im Gegenteil.

Wenn Verdachtsmomente vorliegen, daß deine Exe dich finanziell betrogen hat, setz dich hin mit einem Anwalt und besprich das mit dem. Nimm es dem Anwalt nicht übel, wenn der keine Erfolgsausssicht sieht und dir von einem weiteren Vorgehen abrät.
Und zudem sind unsere Staatsanwaltschaften dermaßen überlastet mit Strafanzeigen "gegen rechts/rechte Hetzer", dass die gar nicht mehr dazu kommen, Kriminelle zu verfolgen. In deinem Fall schon gar nicht, weil es außer dir keinen Geschädigten gibt. Du bist männlichen Geschlechts, also automatisch sowieso eher Täter als Opfer. Niemnad, wirklich niemand wird sich deinetwegen aus dem Fenster lehnen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#63
Update:

Anwaltliches Schreiben der gegnerischen Seite ist eingangen. Der beinhaltet, das ihre mandantin (grundlos) die umgangskontakte verweigert und dies vor Gericht klären möchte.

Verstehe nicht was sie vor Gericht klären möchte, wenn es diesbezüglich kein Grund besteht um darüber vor dem Gericht streiten zu können.

In der gleichen Zeit ist auch der Beschluss vom Amtsgericht eingetroffen.
-Dieser besagt das meine beschwerde wegen Prozesskostenhilfe abgeholfen wurde und nun diese zum OLG weitergeleitet wurde.

In diesem Schreiben habe ich gemerkt das ich es mit einer überforderten und ahnungslose Richterin zu tun habe.

Ihre Begründung beruhte sich auf Spekulation und von mir wurden sachen gefordert, die letzendlich nicht eingereicht wurden, weil ich bisher kein schreiben erhalten mit der aufforderung erhalten habe. 

Am ende schrieb sie das durch mein Vermögen die schulden getilgt wurden, genug übrig bliebe um die Gerichtskosten selber zu tragen. Die Richterin hat einfach die Zinsen außeracht gelassen und die nicht berücksichtigt. Selbst wenn dies so ist, wäre ich damit immer noch unter 10.000 euro schonvermögen damit ich anspruch auf Gerichtskostenhilfe  habe. Deswegen  frage lch mich ob die Richterin das garnicht weiß.


Kann man gegen diesen Beschluss direkt beschwerde oder einspruch erheben?
Oder ist der zug abgefahren und muss dies beim OLG machen?
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#64
Weißt wie hoch sich die Gerichtskosten belaufen ?
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#65
(11-08-2023, 00:26)Alimen T schrieb: Weißt wie hoch sich die Gerichtskosten belaufen ?


Aktuell nicht, aber habe kein cent, was mir eigentlich auch egal ist, daher verstehe ich nicht warum die auf etwas beharren was ich nicht besitze. Obendrauf habe ich denen noch ein Schuldenbereinigungsplan vorgelegt mit 95.000 Euro schulden, welches in kürze Zur Insolvenz angemeldet wird. Also hätte ich das Vermögen was die Spekulierren ohnehin nicht.
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#66
Update:

Heute weiteres Beschluss erhalten, diesmal wurde Verfahrenshilfekosten vom Antragstellerin ( kindesmutter) zurückgewiesen. Kindesmutter lebt von sbg2 und hat kein einkommen. Ich weiß aktuell nicht was meine Anwätlin in ihr Stellungsschreiben erwähnt hat, aber kann man dies als erfolg betrachten? Weil in der Regel sollten VKH bewilligt werden wenn man vom Amt lebt.
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#67
Das ist ein grosser Erfolg, wenn die Ex mit Verfahrenskostenhilfe klagen wollte und die Verfahrenskostenhilfe abgelehnt wurde. Dann fehlt es nämlich an Erfolgsaussichten in der juristischen Vorprüfung. Das ist auch Bedingung, nicht nur "kein Geld haben".
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#68
(17-08-2023, 20:46)p__ schrieb: Das ist ein grosser Erfolg, wenn die Ex mit Verfahrenskostenhilfe klagen wollte und die Verfahrenskostenhilfe abgelehnt wurde. Dann fehlt es nämlich an Erfolgsaussichten in der juristischen Vorprüfung. Das ist auch Bedingung, nicht nur "kein Geld haben".

Genau daran hatte ich auch gedacht gehabt, aber in der Klage ging es um einstweilige Verfügung Kindesunterhalt daher hatte ich mich gewundert gehabt über den Beschluss, weil normalerweise hat ja jedefrau erfolgsaussichten auf Erfolg wenn es um Unterhalt geht
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