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Kind in Ausbildung muß trotzdem volles Unterhalt zahlen
#1
Hallo.
Ich bin seit 8 Jahren geschieden, 2 Kinder und wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Mein Unterhalt geht jeden Monat zum 1. raus ... ohne Versäumnisse.
Jetzt hat meine große (16 Jahre) zum 01.08 eine Ausbildung angefangen .. 200km weit weg. Die Wohnung wird von der Ausbildung gestellt und kostet ihr 330€ warm.
In der Wohnung ist allerdings nicht viel drin .. Bett, Schrank und ne kleine Küche.
Allerdings brauch ja das Kind eine gewisse Grundausrüstung ... Kleidung, Geschirr und und und.
Leider hat sich meine Exfrau sogut wie gar nicht drum gekümmert. Die ganzen Kosten blieben bei mir hängen und was dazu zahlen will sie auch nicht. Was mich doch sehr traurig macht.
Wir haben auch ihre Sparbüchse auf Ihr Konto gebracht und haben ordentlich bei Omas und Opas geld gesammelt .... also das Kind ist voll versorgt und kann los legen.
Na jedenfall hab ich zum 01.08 nur noch den halben Unterhalt (für die zweite Tochter) gezahlt und promt rief das JA an und meinte das ich doch Bitte das ganze Unterhalt zahlen soll.
Ich hab erstmal panikartig bezahlt.
Dann war ich beim JA vorsprechen und hab den Fall geschildert .. das ich halt viele Kosten hatte und damit alleine gelassen wurde. Und damit meine Pflicht, Unterhalt an meine Tochter zu leisten, erfüllt habe. Aber sie haben nur gesagt sie können da nix machen und ich muß den vollen unterhalt an meine Exfrau zahlen.
Meine Exfrau hat jetzt Antrag gestellt für eine neue Unterhalts Berechnung. Letzten 12 Lohnscheine hab ich abgegeben und sie meinte das es bis zu 4 Wochen dauert.
Das heißt ich muß auch am 01.09 noch einmal den vollen Unterhalt zahlen.

Im Internet steht überall das ich nur noch an meine Tochter (in Ausbildung) den Unterhalt zahlen muß. (korrigiert mich Bitte wenn ich falsch liege)
Meine Exfrau hat keinen Tietel. Eigentlich sind wir so gut klar gekommen aber was sie jetzt für eine Nummer abzieht ist voll unfair.

Ich bin jetzt echt ratlos. Was kann ich tun?
Muß ich wirklich den vollen Unterhalt an Ihr zahlen obwohl die große nicht mehr bei ihr wohnt?
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#2
1. Das Jugendamt hat gar nichts mehr zu sagen. Gemäss §1713 BGB erfüllt die Mutter nicht mehr die Bedingungen, eine Beistandschaft beim Jugendamt einzugehen, denn das Kind lebt nicht mehr bei ihr, sondern in einer eigenen Wohnung. Weise das Jugendamt auf diese Tatsache hin und teile ihnen mit, dass sie gemäss §1715 Abs. 2 BGB nicht mehr vertretungsberechtigt sind und die Beistandschaft ab einschliesslich 1.8. endete.

2. Beide Eltern sind unterhaltspflichtig. BEIDE. Auch die Mutter hat Auskunft zu geben. Ihr habt eine Haftungsquote für den Unterhalt zu errechnen. Die Berechnung orientiert sich mit ein paar Differenzen am Volljährigenunterhalt, wenn der Volljährige in der eigenen Wohnung lebt.

3. Ohne Titel sind auch keine Schulden entstanden.
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#3
(16-08-2023, 21:24)todi1978 schrieb: Im Internet steht überall das ich nur noch an meine Tochter (in Ausbildung) den Unterhalt zahlen muß.
Dein Bericht ist nicht klar.
Du berichtest ausführlich über deine ältere Tochter, die eine Ausbildung beginnt, willst dann aber den Unterhalt für deine jüngere Tochter einstellen? Verstehe ich das richtig?
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#4
Erstmal Danke für die Infos.
Nein die jüngere Tochter bekommt natürlich den Unterhalt (kam jetzt etwas falsch rüber). Der wird ja jetzt vom Jugendamt neu berechnet.

Ich war nochmal bei JA und hab nochmal gefragt ob ich der großen Tochter den Unterhalt überweisen kann .. aber das wurde verneint.
Ich muß den Unterhalt an der Mutter überweisen. (Meine große hat von dem Unterhalt .. den ich am 01.08 überweisen habe .. noch kein Pfennig gesehen)
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#5
Oh, dieses Jugendamt.

Das Geld geht nicht mehr an die Mutter, sondern ans Kind, die Mutter muss selber zahlen. Sie erbringt keine Betreuungsleistung mehr.
Siehe auch OLG Koblenz vom 26.09.2012, Az. 13 UF 413/12.

Das Kindergeld erhält übrigens der aufs Konto, der mehr Unterhalt leistet und hat es ebenfalls ans Kind weiterzureichen.
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#6
Deine Ex ist nun auch verpflichtet Unterhalt zu zahlen. D.h. sie muss auch ihr Gehalt ggü. dem JA ebenfalls offenlegen. Hat sie dies bereits gemacht?

Hast du einen guten Draht zu deiner Tochter?
Wenn sie bisher keinen Cent von deiner Ex des Unterhaltes den du zum 1.8. überwiesen hast bekommen hast, wird sie aller Wahrscheinlichkeit nach auch den Unterhalt den du zum 1.9. an deine Ex zahlst nicht an die Tochter weiterleiten.
Evtl. kannst du ja mit deiner Tochter besprechen, dass du an die Mutter vorerst keinen Unterhalt für sie zahlst und sofern alles geregelt ist, Höhe und ob du direkt an die Tochter zahlen kannst, dann ihr (deiner Tochter) direkt die Nachzahlungen zahlst.
Somit gewinnst du etwas Zeit zur Klärung mit dem JA, ohne dass du Unterhalt an deine Ex für eure Tochter zahlst den sie sowieso nicht weiterleitet.
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#7
Ja hat Sie gemacht. Der Unterhalt wird jetzt neu berechnet .. das kann aber einige Wochen dauern laut Jugenamt.

Das mit dem Kindergeld ist interresant. Merk ich mir.

Kann mir was passieren wenn ich den nächsten Unterhalt direkt an meine große bezahle?
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#8
Da keiner von Euch Elternteilen mehr berechtigt ist, die Unterhaltsforderung gegen den anderen geltend zu machen und auch das Kind die Forderung nicht geltend machen kann (wegen Minderjährigkeit), ist das ein Fall für einen Ergänzungspfleger (1909 BGB). Du musst den Sachverhalt bei Gericht anzeigen und dann wird ein Ergänzungspfleger bestellt. Der vertritt dann das Kind gegen Euch beide.
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#9
Wie p schon geschrieben hat, direkt an die Tochter zahlen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#10
§1909 BGB gibt es nicht mehr. Neu ist jetzt der kürzer gefasste §1809 BGB und das heisst dort auch nicht mehr Ergänzungspfleger.

Zunächst mal gibt es die Pflicht der Eltern, sich zu einigen, genau das ist nämlich der wichtigste Inhalt der gemeinsamen Sorge, wie heute leider unter all dem Juristengebrüll incl. fetter Honorarrechnungen gerne überdeckt wird. Erst wenn einer vors Familiengericht geht und Anträge stellt, kann ein Pfleger ins Spiel kommen. Durch das Gericht bestellt, nicht von einem Elternteil herbeigepfiffen. Aber auch dann muss der nicht sein, auch ein Ersetzungsantrag nach § 1628 BGB ist ebenso möglich.

Ein Pfleger ändert nichts an den unterhaltsrechtlichen Tatsachen, an der neuen Realität, die nun entstanden ist.
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#11
Ich glaube, hier herrscht ein Missverständnis. Zitat: "Jetzt hat meine große (16 Jahre) zum 01.08 eine Ausbildung angefangen ..

Sie ist also noch kein 18. Trotzdem, wie zuvor gesagt: Da das Kind woanders wohnt, s. 1. Antwort von ´p

Das Problem, welches ich sehe ist folgendes: Das Forum gibt dir die fachlich richtigen Auskünfte. Der nächste Schritt ist aber der, sich gegen JA und Co auch durchzusetzen und "richtig" aufzutreten. JA und Co wissen, wie man Unterhaltspflichtige unter Druck setzt. Und das hat auch schon einmal funtkioniert, als Du "panikartig" reagiert hast.

Bekommst Du das hin, Dich gegen die zu positionieren - ohne fremde Hilfe?
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#12
Ja das bekomm ich hin.

Ich bin ehrlich gesagt echt enttäuscht vom dem JA.
Meine EX hat sich das Geld einverleibt und meine Große steht jetzt da ohne Geld. Bin gespannt wie es weiter geht ...
Den nächsten Unterhalt werd ich auf jedenfall meiner Großen überweisen.
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