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hi folks...wie ich schon letztes jahr geschrieben habe, steht meine ehe nach fast 11 jahren vor dem aus.
es ist halt passiert...ich konnte die ewigen depressionen nicht mehr ab, auch das angebot, nochmal
zum neurologen mit meiner frau zu gehen, um da eine heilung zu finden wurde mit einem NEIN belegt.
dann die vorkommnisse mit meiner 2ten tochter aus erster ehe...haben mir den rest gegeben und noch
einige andre sachen.
da sie vor der ehe eine wohnung mit ex-freund gekauft hat und diese wohnung eine gute wertsteigerung
in den letzten jahren erfahren hat...
wir sind uns im endeffekt einig über trennung...scheidung etc., der punkt im gütertrennungsvertrag, der
die beteiligung am zugewinnausgleich trennend regelt...bereitet mir kopfweh...ich habe in der ehe alle
möglichen sachen f sie gekauft etc...kennt man ja..aber wie könnte ich den zugewinn kostensparend
regeln?
wenn ich einen %satz X vom zugewinnausgleich aus der wertsteigerung der wohnung vorschlage, verteilt
auf mehrere jahre...wäre das ok? andersrum würde sie auf nix verzichten...
bb
netlover
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Ich kenne deinen Vertrag nicht, kostensparend bedeutet jedoch immer: Eine Einigung zwischen den Ex-Eheleuten direkt. Nicht über ein Gericht entscheiden lassen. Aus dem Satzfetzen "alle möglichen sachen f sie gekauft" glaube ich herauszulesen, dass auch irgendwelche Gegenstände strittig sein können. Mein Rat dann: Lass sie sausen. Meist lohnt sich das Gestreite wegen Zeug nicht. Spekulation: Gehts u.a. um ein Auto? Der letzte Absatz ist nicht zu beurteilen ohne den Kontext. Ich rate dringend zu frühzeitiger anwaltlicher Konsultation. Offenbar gehts bei dir um erhebliche Beträge.
Vielleicht wäre es auch mal an der Zeit, das eigene Leben zu revidieren. Zwei Ehen, die zweite offenbar unvernünftig lange dahingetaumelt, endgültiger Abschied einer Tochter.... ohne dir zu nahe zu treten wollen, aber auch auf deiner Seite dürfte es so einiges aufzuarbeiten zu geben. Es gibt auch bei dir Gründe für diese Serie von unerfüllten Erwartungen, die zu identifizieren könnte dir in den restlichen Jahren mehr Glück und Ruhe verschaffen.
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hallo p
vielen dank für deine worte.
hat nicht jeder unerfüllte erwartungen? etwas zu erwarten, bedeutet auch - daß es nicht eintritt.
das war mir vorher fast klar. daß es mit der ersten tochter solche ausmaße annimmt, wäre mir
nie in den sinn gekommen.
leider treffen die PPPPPP der flugvorbereitung nicht für das leben zu...
proper
preflight
planning
prevents
poor
performance
in beiden fällen...fehlt ein P...kann das tödlich enden.
bb
netlover
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(11-06-2023, 22:42)netlover schrieb: hat nicht jeder unerfüllte erwartungen? etwas zu erwarten, bedeutet auch - daß es nicht eintritt.
Die Formulierung mit den unerfüllten Erwartungen war die höfliche Version. Ich kanns auch ein bisschen klarer formulieren: Zwei kaputte Ehen, eine davon offenbar überlang trotz früher Zeichen dass es nicht geht, eine Tochter die sich endgültig verabschiedet hat, das ist nicht nur Pech, wie es faule und denkbefreite Menschen gerne irgendwelchen höheren Mächten zuschiebt. Es muss auch Muster in deiner eigenen Person geben, die dafür Agens waren.
Denen (vielleicht mit professioneller Hilfe) nachzugehen könnte gewinnbringend sein, um nicht in die die nächste Schleife mit tragischem Ende zu geraten.
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11-06-2023, 23:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-06-2023, 23:58 von netlover.)
wer ohne schuld...der trinke das erste bier...
ich werde nie behaupten - ein unschuldslamm zu sein...wobei ich die bezeichnung
gescheiterte ehe nicht anwenden möchte. jede ehe ist erfolgreich bis zum schluß..
sonst hätte man ja nicht geheiratet...
wie haben das blos die eltern vorhergegangenen generationen
geschafft...ein leben zusammen zu bleiben?
was fehlt uns da...
aber genug siniert...
bb
netlover
grüße aus dubai
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Es geht nicht um Schuld. Nicht mal ansatzweise.
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(11-06-2023, 23:55)netlover schrieb: wie haben das blos die eltern vorhergegangenen generationen
geschafft...ein leben zusammen zu bleiben?
was fehlt uns da...
Ich denke es gibt mehrere Gründe warum die Leute früher verheiratet blieben:
Fairere gesellschaftliche Rahmenbedingungen für Männer anstatt rechtloser Zahlsklave
und Sündenbock für alles weibliche Fehlverhalten wie es heute usus ist.
Sozialer Druck gegen Scheidung.
Natürlichere Lebensweise der Spezies Mensch, ohne die moderne Welt Neurosen.
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ich schon wieder....
gestern habe ich die trennungsvereinbarung unterschrieben, mit trennungsdatum 30.6.2022.
jetzt hätt ich doch noch ein paar fragen:
1. kann der richter eine zu meinen ungunsten vereinbarte vereinbarung aushebeln?
2. gibt es nach dem scheidungsurteil die möglichkeit einen antrag auf wohnungszuweisung zu stellen - oder nur in gewaltschutzverfahren?
3. wenn jetzt ein jahr vergangen ist - kann man dann vereinfacht antrag auf scheidung stellen? muß ein anwalt genommen werden?
4. wer sollte den antrag stellen? der der am wenigsten verdient und PKH beantragen und der andre ehepartner hat keinen?
ansonsten verläuft alles ruhig - ich will nur weg oder meine bald exfrau soll nach der scheidung ausziehen.
5. wenn sie den antrag auf wohnungszuweisung stellt -- ist es möglich - auf grund ihres grundbesitzes sie zu verpflichten, daß sie ihren
mietern ordnungsgem. wg eigenbedarf kündigt oder sind da große hürden drangesetzt?
vielen dank auch...
bb
netlover
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12-07-2023, 17:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-07-2023, 17:49 von Theo.)
Hallo netlover,
zu 1. wenn keiner von Euch durch die nachteilige Vereinbarung Gefahr läuft, zum Sozialfall zu werden, wird sich der Richter nicht für die Frage der Fairness der Vereinbarung interessieren;
zu 2. den Antrag auf Wohnungszuweisung kann man bis zu einem Jahr nach Rechtskraft der Scheidung stellen, auch wenn keine Gewalt im Spiel ist;
zu 3. nach einem Jahr könnt Ihr ganz regulär den Antrag stellen, auch mit nur einem Anwalt;
zu 4. keine Ahnung bezüglich PKH
zu 5. erstens kann kein Richter sie im dazu verpflichten, ihren Mietern zu kündigen; er kann die Tatsache, dass sie noch eine Eigentumswohnung besitzt höchstens berücksichtigen bei seiner Entscheidung, wem er die Ehewohnung zuteilt; zweitens wird der Richter das in diesem Fall aber schon deshalb nicht tun, weil Deine Nochfrau den Mietern nicht so einfach kündigen kann, da sie ja nicht alleinige Eigentümerin ist.
Aber habt Ihr den Punkt „Ehewohnung“ in Eurer Trennungsvereinbarung nicht abgehandelt? Oder ist es so, dass Du gemäß Vereinbarung ihr die Wohnung überlässt, um möglichst schnell geschieden zu werden, und jetzt nach einer Möglichkeit suchst, hintenrum die Vereinbarung in diesem Punkt auszuhebeln?
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hallo theo..
zu 5: stimmt...hat sie mit ihrem ex-freund - dh - er muß die kündigung mit unterschreiben oder genügt tatsächlich eine kündigung durch einen vertragspartner
im falle eigenbedarf?
alle anderen punkte sind dann klar...
danke
netlover
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Er müsste auc h unterschreiben. Sie kann über das gemeinsame Eigentum nicht allein verfügen
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12-07-2023, 23:05
warum hast du 5 sterne und ich nur 4?
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schluck...warum hast du keinen?
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so...jetzt hab ich schon wieder ein paar fragen...
notartermin...
1. wir hatten einen notartermin
2. im termin habe ich festgestellt, daß die anwältin meiner frau nicht sauber gearbeitet hab
3. darauf hin ist der termin ohne ergebnis und unterschrift unter eine vereinbarung beendet worden
frage:
1. was passiert, wenn wir einen erneuten termin haben wollen, um unsre übereinkunft zu beurkunden?
2. kann das jetzt nur noch nach dem scheidungsantrag vor gericht geklärt werden?
3. oder kann das gericht dann den überarbeiteten vertrag als scheidungsgrundlage verwenden?
ideen?
vielen dank
bb
netlover
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1. Wenn alles korrekt ist, wird beurkundet. Ein vorheriger schiefgegangener Versuch hat keine Folgen darauf.
2. Entweder vorher regeln oder es wird beim Gerichtstermin entschieden.
3. Ja. Aber: Kann! Nicht "muss"! Probieren. Es kommt ganz gut, wenn man vor Gericht sagt, dass man sich im Grunde einig war, dass die notarielle Fixierung aber wegen Anwaltsversagen misslungen ist, deshalb möge man die Einigung nun so beschliessen.
Vermutlich kassiert die gegnerische Anwältin trotz fachlichem Versagen trotzdem. Das schafft nur der abgrundtief ehrlose und verrottete Beruf des Juristen. Jeder Klempner kriegt einen Tritt in den Hintern, wenn das Abfluss immer noch leckt, aber Juristen können sich alles erlauben.
Eine Einigung vor Gericht könnte teurer kommen wie die vorige notarielle Beurkundung. Fordere die Ex auf, die Differenz von der Anwältin zu verlangen, die durch ihre Versagen diese Mehrkosten verursacht hat.
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ich schon wieder....
also...wir haben einen notarvertrag über trennungs- und scheidungsfolgen vorm notar unterzeichnet.
meine frau will damit die scheidung beantragen über ihre anwältin, die sie bezahlt.
stimmt es, daß beim scheidungstermin in dieser konstellation mit nachträglichem vertrag ich auch
einen rechtsanwalt haben muß?
das macht mich irgendwie schlapp...
vielen dank f eine einschätzung.
bb
netlover
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Weiss ich nicht. Aber wenn, dann kannste es mit einem sogenannten Fluranwalt versuchen.
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was ist denn das?
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hat aber auch fallen....der arme korridoranwalt...wenn...
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