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Unterhalt beim Studium
#1
Hallo...

habe mal wieder ne Frage....
geht um meine Tochter...

Eckdaten:
21 Jahre,
nicht privelegiert, Studiert ab Oktober 23 auswaerts mit eigener Wohnung.
Bedarf 930 Euro abzueglich volles Kindergeld.
Meine Daten...Normalverdiener, meine Ex auch.
Beide Barunterhaltspflichtig, also Teilung des Unterhaltsanspruches.
1650 Euro Selbstbehalt. keine fiktiven Berechnungen mehr, keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Was kann man alles in Abzug vom Einkommen bringen?
Mir bekannt:
4 Prozent Altersvorsorge
5 Prozent berufsbedingte Aufwendungen

Frage;

gibt es noch Erwerbstaetigenbonus...oder nur bei Ehegattenunterhalt?
Beitraege zur Betriebsrente? Abzugsfaehig?
Wenn Exe mit neuen Partner zusammenlebt, der auch Verdient, gilt für Sie dann bei der Berechnung ihres Anteils ein verminderter Selbstbehalt?
Gibts es sonst noch etwas abzugsfaehiges?

Vielleicht weiss der eine oder andere noch nen Tip....
Hier gibts viel Basiswissen...aber jeder Fall ist anders...

MfG

Bumpi
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#2
Kind muss Unterhalt von euch beiden einfordern, und das schon seit dem 18. Lebensjahr

Du und deine Ex müssen sich entweder einigen, oder deine Tochter muss euch auf Unterhalt verklagen und dann herrscht eh Anwaltspflicht
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#3
Vor allem muss sie vorrangig Bafög beantragen.
Es sei denn, ihr seid 100%ig sicher, dass sie es nicht bekommt.

Erwerbstaetigenbonus - Nein.
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