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Tochter wird 18 - Wechselmodell läuft aus
#1
Hallo,

meine Tochter wird nächstes Jahr nun schon 18 Jahre alt.
Damit verbunden sind ja einige Veränderungen, ich bin einigermaßen planlos.
Die bisherige Praxis ist eine 30/70 Betreung, sie ist ca. 10 Tage monatlich bei mir zuzüglich halber Ferienzeiten, der Hauptwohnsitz ist bei der KM, die Vollzeit arbeitet.
Sie ist ab diesem Jahr in der 11. Klasse auf dem Weg zum Abitur.
Ich beziehe Bürgergeld, Tochter ist also Teil der Bedarfsgemeinschaft, entsprechend zahlt das Amt also anteilig "Betreuungsgeld" und Mietkosten.
Die KM erhält Unterhaltsvorschuss  welcher ja auch wegfällt - und Kindergeld.
Ab 18 muss sich Tochter entscheiden, wo ihre Meldeadresse sein wird.
Die KM hat nun gegenüber der Tochter behauptet: falls Tochter ihre Meldeadresse bei mir hätte, könne die KM ihre Miete nicht mehr zahlen, denn dann wäre sie ja unterhaltspflichtig.
Sie würde dann zu ihrem Freund ziehen müssen - und Tochter ihr Zimmer bei Ihr verlieren, der Schulweg ist dann auch zu weit. Wohngeld würde sie wohl nur 50€ erhalten.. Ihr Einkommen kenne ich nicht, ist wohl eher "normal".

Wenn allerdings die Meldeadresse bei der KM wäre, müsste ich in eine kleinere Wohnung umziehen und Tochter würde ihr Zimmer bei mir verlieren ...
Tochter möchte eigentlich bei beiden Eltern auch weiterhin ihr Zimmer behalten und fühlt sich ziemlich unter Druck ...
Ich spüre schon wieder leichte Panik.
Für Ratschläge zur Planung wäre ich sehr dankbar.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#2
spring nicht über den fluß...bevor du ihn siehst...

also:

1 jahr noch hin - wenn guter kontakt zur ex besteht...einfach einen plan
ausarbeiten - wer was wann wieviel.

wenn nicht - dann nicht unbedingt auf die tochterwünsche eingehen - oder
längerer schulweg...ist noch keiner dran gestorben...

bb
netlover
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#3
Die Tochter wird das entscheiden. Du hast wenig Handlungsspielraum.
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#4
Die Tochter will ja gar nicht entscheiden, es belastet sie nur zusätzlich zum ganzen Schulstress.
Ihr fehlt natürlich auch Hintergrundwissen, was genau wie berechnet wird.
Sie möchte auch nicht daran "schuld" sein, dass ich oder die KM umziehen "muss".
Der "Verlust" unserer "Umgangszeiten" würde sie schon belasten, sie wäre ja dann tatsächlich nur noch auf Besuch hier, wir haben eine innige Bindung.
Letztendlich geht es um's Geld - welche Konstellation ist die praktikabelste.
Wo könnte ich mich denn mal beraten lassen ? Mir fehlt der Durchblick.
Unterhalt, Kindergeld, Bürgergeld, Wohnkosten, Bedarfsgemeinschaft, Anrechnung etc. pp.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#5
Zum erwachsen werden gehören leider auch solche Dinge, zum Beispiel zu lernen seine eigenen Belange zu vertreten.
Was genau wie berechnet wird ist einfach, auch der Volljährigenunterhalt hat feste Berechnungsschemas. Das kannst du ihr vermitteln.

Am Kontakt ändert sich überhaupt nichts, den gestaltet ihr so wie ihr euch einig seid. Da hat keiner dreinzureden.

Junge Erwachsene haben auch dann Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie zwischen 18 und 24 Jahre alt sind und bei ihren Eltern wohnen oder ohne Zusicherung des Jobcenters ausgezogen sind.
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#6
Dann lass die Tochter - wenn sie möchte - zu Dir ziehen, so bleibt die Bedarfsgemeinschaft erhalten. Das Kindergeld steht der Tochter zu, so hat sie als Schülerin etwas Geld zur Verfügung.
Gegenüber der Mutter verzichtest Du halt auf den Unterhalt. Dann nimmst Du den Entscheidungsdruck von der Tochter. Dann soll die Mutter ihr eben einen Fuffi zusätzlich zu stecken, und gut is....

Sollte der 18-jährigen dann immer noch etwas fehlen, so gibt es massenhaft Jobs, wo man sich bis zu 530 € etwas dazu verdienen kann. Auch 100 oder 150. Bei uns schließen die Gastronomen, weil sie kein Personal finden. Wird woanders nicht anders sein. Ein Witz, eigentlich. Ein bisschen Kellnern nebenher, eröffnet die Realität da draußen und hat noch niemandem geschadet.

Als ich 18 war, hatte ich schon Ferienjobs beim Raiffeisen-Markt hinter mir und mit 19 habe ich mal ne Kneipe eröffnet. Nun gut, mein Abenteuerdasein ist nicht repräsentativ, aber es bewirkt, dass man kein verbogenes, unrealistisches Weltbild bekommt. Das hat sich ja leider manifestiert. Wir haben so was ja sogar als Außenministerin.

Im Grunde erpresst die Mutter die eigene Tochter aufs Verwerflichste. Wenn die, ihre Miete nicht mehr zahlen kann, weil UHV und KG weg fallen, ist ihr Finanzkonstrukt auf Sand gebaut und eine Lügenbaronin ist sie noch dazu.

Ich habe mir bis heute sehr gut gemerkt, wie mir (nicht) geholfen wurde, als ich später nochmal auf die Schule ging. (Mit 19) . War halt Spätzünder. Zuerst hieß es, "mach Dein Abi", "sei fleißig", tu dies und das. Aber bitte behellige uns nicht mit Förderung. So war das "früher". Ich habe dann von Halbwaisenrente und Kindergeld gelebt und 300 DM Miete gezahlt. Manchmal war der Kühlschrank tagelang leer.

Ich würde der Tochter sagen: "Ich kann Dich nicht groß unterstützen, aber Du bekommst hier Dein Zimmer. Kindergeld oben drauf. Essen und Trinken ist gesichert. Wir schaffen das." Das verhalten der Mutter, wird ihr noch auf die Füße fallen, denn die Tochter wird das realisieren.

Und dann würde ich nicht mehr in solchen Konstruktionen denken, wie man irgendwo noch was locker machen kann. Augen zu und durch. Das sind wertvolle Zeiten, die prägen und sie werden besser.
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#7
(03-10-2023, 14:18)Nappo schrieb: Dann lass die Tochter - wenn sie möchte - zu Dir ziehen, so bleibt die Bedarfsgemeinschaft erhalten. Das Kindergeld steht der Tochter zu

Das Kindergeld in der Bedarfsgemeinschaft (BG) wird von ihrem Bürgergeld als Einkommen angerechnet.

(03-10-2023, 14:18)Nappo schrieb: Gegenüber der Mutter verzichtest Du halt auf den Unterhalt. Dann nimmst Du den Entscheidungsdruck von der Tochter. Dann soll die Mutter ihr eben einen Fuffi zusätzlich zu stecken, und gut is....

Nicht ich, sondern die Tochter ist unterhaltsberechtigt.
Und ich bin mir nicht sicher, ob die Tochter sogar verpflichtet ist, Unterhalt von der Mutter einzufordern - welcher dann wiederum als Einkommen in der BG als Einkommen angerechnet wird.

(03-10-2023, 14:18)Nappo schrieb: Sollte der 18-jährigen dann immer noch etwas fehlen, so gibt es massenhaft Jobs, wo man sich bis zu 530 € etwas dazu verdienen kann. 
Das ist auch so eine Sache.
Gilt nicht auch dann für die Tochter in der BG die anrechnungsfreie Höchstgrenze von 100 € ?
Sie ist da sehr korrekt und will nicht inoffiziell arbeiten ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#8
Ich kann darauf nur mit meiner ganz persönlichen Meinung entgegnen und bitte Dich daher ausdrücklich, mir das nach zu sehen. Ich bin weit davon entfernt, Dich angreifen zu wollen, solltest Du das eventuell so auffassen.

Zu 1. Nun, dann bekommt sie eben Bürgergeld statt Kindergeld. Ich verstehe das Problem nicht. Es ist doch uninteressant, wie das ausgezahlte Geld bezeichnet wird.

Zu 2. Sie ist nicht verpflichtet, den Unterhalt einzufordern. Möchte ich zumindest behaupten. Diesbezüglich gibt es bei Bezug von Bürgergeld doch einen Anspruchsübergang, so dass die Bürgergeldstelle den Unterhalt fordern würde?

Zu 3. Das ist der Punkt an dem ich mich regelmäßig aufreibe. Natürlich soll man nicht schwarz arbeiten gehen. Warum versucht man nicht, aus einem Bürgergeld-Szenario heraus zu kommen, in dem man sich einen (Neben-) Job sucht?

Ist das nicht eigentlich der Sinn der Sache, in´s Berufsleben einzusteigen, um aus einer Sozialleistungs-Situation heraus zu kommen? Ich verstehe das nicht. Wohl auch, weil ich da völlig anders ticke.

Ich versuche es mal so. Es gibt auch "Nicht-Trennungs-Kinder". Ich zum Beispiel. Die bekommen keinen Unterhalt oder Sozialleistungen o.ä. Die müssen die Eltern fragen, ob sie was übrig haben. Die gehen Nebenjobs annehmen, oder nach der Schulzeit in eine Ausbildung oder was weiß ich. Ich für meinen Teil habe immer Lösungen gesucht. Auch wenn ich in vielen doofen Situationen war. Aber die Suche danach ist doch was für mich. Für meine Eigenverantwortung, für meine persönlichen Ziele, Vorstellungen und Wünsche. Ich habe nie darauf abgestellt, von irgendwoher Sozialleistungen bekommen zu wollen und mich dann bei der Job-Suche nach eben diesen gesetzl. Vorgaben gerichtet. Nicht nur für mich, war der Bezug von Sozialleistungen doch nur eine Notsituation, aus der ich schnell heraus wollte. Ich habe einmal im Leben für ein paar Monate Sozialhilfe benötigt. Das war noch im alten Jahrtausend. Das war für mich eher bedrückend und ich habe damals ganz schnell gesehen, aus dieser Situation heraus zu kommen. Übrigens gab es damals noch Regelungen, bei denen man diese zurück zahlen musste. Ich habe das mit 50 DM Schritten dann auch getan.

Nochmals: Mit Verlaub, aber ich kann nicht nachvollziehen, wieso ein Mensch mit 18 glaubt, er müsse jetzt schon sein Leben auf den Bezug von Sozialleistungen ausrichten und bei der Job-Suche auch danach handeln. Mein erster Kommentar zu dieser Sache hat doch eine Lösung aufgezeigt. Das Kindergeld + Nebenjob würde doch für eine Abiturientin, die im Hause eines Elternteils wohnt, reichen?

Ich verstehe es eben tatsächlich nicht. Vielleicht kann ich mich da auch nicht hinein denken.
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#9
Ich kann dazu nur sagen, wir als Eltern, sind die Rolemodels, das was wir unseren Kindern vorleben, werden sie erstmal versuchen nach zu eifern.
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#10
Ist auch nicht so motivierend, wenn man arbeiten geht, und man trotzdem kaum mehr Geld zur Verfügung hat. Das merken selbst Jugendliche schnell, dass es besser ist, wenn der Staat alles zahlt. Noch demotivierender ist es, sollten die Eltern das selbstverdiente Geld für Kost und Logis von einem eintreiben (müssen). Egal.

Die Frage ist doch, wie lange dauert es, von der Volljährigkeit bis zum Schulabschluss und was hat die junge Dame dann vor mir ihrem Leben?

(01-10-2023, 16:57)Pistachio 00 schrieb: Die KM hat nun gegenüber der Tochter behauptet: falls Tochter ihre Meldeadresse bei mir hätte, könne die KM ihre Miete nicht mehr zahlen, denn dann wäre sie ja unterhaltspflichtig.
Sie würde dann zu ihrem Freund ziehen müssen - und Tochter ihr Zimmer bei Ihr verlieren
Diese emotionale Erpressung finde ich immer noch unter aller Sau. Das kann man der Tochter auch genauso sagen. Zur Begründung würde ich aber nicht stumpf auf der Mutter rumhacken, sondern die Frage stellen, was nach der Schule passieren soll? Will die Tochter studieren? Dann ist die Mutter auch unterhaltspflichtig mit den genannten Konsequenzen. Ist der Tochter somit verboten, ein Studium aufzunehmen? Darf die Mutter der Tochter die Zukunft vorschreiben, damit die Mutter ein schöneres Zuhause hat? Selbst wenn sie nicht studieren möchte würde ich dieses Beispiel bringen, um der Tochter aufzuzeigen, dass sie ihren eigenen Weg gehen muss und keine Einkommensquelle für die Mutter oder auch den Vater ist.

Wie wäre es mit eine salomonischen Lösung und die Tochter nimmt ab 18 eine eigene Wohnung? Wink
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