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Aufteilungsbescheid, Anlass zur Lebensweichenstellung..
#1
Guten Abend ihr Lieben.

Mit diesem Beitrag heiße ich mich nun selber Wilkommen in der Runde, mit einem mehr oder minder klassischen Fall. 
Und der ist tief. 
Ein Boden ist langsam absehbar. 
Leider.
Ich hoffe, mit Eurer Unterstützung an der Inso vorbeizukommen, um eine (wenn auch sehr stark reduzierte) Lebensperspektive wahren zu können. 
Oder sehe ich es zu pessimistisch, zu optimistisch?-)

--
kurze, emotionale Zusammenfassung des Hintergrundes und ein Dankeschön (vorab, hoffentlich) an die Aktiven von Euch: 
Bislang war ich nur stiller Mitleser, aber nun brauche ich dringend Euren aktiven Rat, lesen alleine hilft jetzt halt nicht mehr.
Weil nach 9 Monaten KU und Unkosten für VB, Gericht und Abzock-RAinnen, u.a. um das ABR für 2 Kids 8J und 10J zu erhalten (zumindest das habe ich bewahrt) - und dem immer noch laufenden KU-Verfahren trotz Selbsttitulierung im Hintergrund (da werde ich ja gleich von zwei RAinnen verfolgt die den Verfahrenswert bei DDT130 Niveau abkassieren wollen) - geht schlicht und ergreifend das Geld aus.
Dieses TFAQ hat mich bereits lange still begleitet, es ist für mich wichtig und emotional festigend zu sehen, dass "ich" kein Einzelfall bin. 
D schafft sich ab und das System ist irre. 
Nun denn, bevor ich mich komplett entsorgen lasse, hoffe ich auf Euer Schwarmwissen und auch Eure Unterstützung.
Danke vorab für alle, die Ihr Euch Zeit nehmt am Wahnsinn meiner kleinen Welt teilzuhaben!
Und generell ein Danke an P__ für die Betriebsmittelbereitstellung - wenn es Karma gibt, komscht in Himmel zu den Jungfrauen :-P 
--

Nun endlich zur Sache: 
Die Entourage der Exe (zukünftige M-Millionärserbin) hat es erfolgreich geschafft, mich finanziell gegen die Wand zu fahren.
Es geht um eine mehrjährig (!) rückwirkend beim FA durchgesetzte Aufteilung der Steuerlast (ich möchte das genaue Jahr hier nicht schreiben).
Da ich als Angestellter >90% des Einkommens erwirtschaftete, die xxx-pädagogisch tätige Frau bei Halbtagsanstellung die verbleibenden <10%, ist das natürlich verständlich.
Es ist ja auch ungerecht, dass Frau viel mehr Steuer zahlen musste (bei <10% Einkommen) und ich so wenig (bei >90% Einkommen).
Nun bekommt Frau x.xxx€ im mittleren Bereich zurück und mir sollen y.yyyy€ gepfändet werden, die Zahlen sind im Bereich 3-6k€ und mehr möchte ich zum Schutz der Privatsphäre nicht nennen - Vater Staat (zählt das als Väterkategorie?) freuts, weil Frau bekommt zwar Geld zurück aber ich soll ja knapp 3.000€ mehr zahlen als Frau zurück bekommt. Staat gewinnt. Und jaaa, ich habe erst von meinem AG erfahren, dass es da was gibt, vom FA... nämlich eine Gehaltspfändung. Das tat nichtmal weh, weil beim AG konnte ich rechtzeitig aussteigen; anderes Thema.

Es ist bitter, dass knapp 6k€ reichen für ein game-over, aber alle Rücklagen sind nun einmal mittlerweile weg.
Alle.
Nichts mehr da, außer Kisten voller Kuscheltiere von zwei Kindern, die ich auch seit fast einem Jahr (fastWink nicht mehr gesehen habe.
Mit großen Tricks konnte ich den Kontakt zur Kleinen testen - da hätte ich bei einem Psychogutachten Chancen, aber diese Schiene kann ich mir fortan ja nur über VKH leisten, was wiederum der Notwendigkeit in der Darstellung als Vorzeige-Papa widerspricht, um überhaupt eine Chance zur Nichtentsorgung als Papa zu wahren. 
Ist das alles kompliziert.
Wenn ich diese beiden Kinder nur nicht lieben würde.
Die Liebe ist aber da, ich habe es versucht, schaffe es nicht, sie zu verdrängen.
Im Gegenteil, es ist schön zu spüren, dass es beide gibt.
"Das Einzige was auf dieser Welt bleibt ist meine Asche und die beiden Kids" - keine Ahnung von wem hier im TFAQ dieser Spruch nochmal genau stammte, er hat mich geerdet.

Zurück zum Thema.
Geld.
Es geht allen nur um mein Bestes.




Den KU für den laufenden Monat habe ich einfach mal nicht überwiesen, trotz Selbsttitulierung, da ich aus dem Pudel-Podcast gelernt habe, dass in der Vergangenheit aufgelaufene KU-Schulden ja durchaus in die Privat-Inso-Masse fließen.

Die Frage, vor der ich nun stand: Aufgeben, oder aufgeben?
Dachte ich, Endegelände, es ist vorbei. 
Aber nun konnte ich mit ein paar Telefonaten das FA überzeugen, dass Vater Staat ja nichts davon hat, wenn ich Inso anmelde.
Sie bieten nun Ratenzahlung an.

Was mach ich jetzt, Inso oder nicht?
Und wenn ja, wie?
Ein P-Konto habe ich noch nicht, derzeitige Verbindlichkeiten ca 15k€, aber die Scheidungskosten, das KU-Verfahren und evtl UG-Verfahren (Gutachten) noch nicht inkludiert.
Laut meiner Cashflow-Tabelle der nächsten Jahre müsste ich mich derzeit die "magischen 3 Jahre" weiterhin mit 40+ Stunden im Hamsterrad der deutschen Ingenieurskunst abrackern, um bei 1.800€ zu landen. Das wäre es mir auch durchaus wert.
Auf der anderen Seite könnte ich versuchen, ein P-Konto zu eröffnen und mehr oder weniger Schuldenfrei zu werden, und bei einem neuen Job die 1.370€ als "Luxus" zu nutzen.
Es gibt ja den BGH Beschluss vom 27. Oktober 2021 - XII ZB 123/21 - die direkte Linie der Großeltern mütterlicherseits - und ja, da entspreche ich nach alldem was passierte gerne dem Bild meiner Schwiegereltern ab Tag Null der Beziehung zu Ihrer geliebten Adoptivtochter als "Erbschleicher" - und den weißen Ritter mit Geld gibt's ja auch schon. 

Leute.. wie konnte ich mein Leben so vor die Wand fahren?
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#2
Willkommen. Dein Beitrag ist leider häufig, Väter fragen erst, wenn eigentlich 95% schon gelaufen ist und man so tief im Mist sitzt, dass es nur noch darum geht, wohin man welche Brosamen rollt. Geld schon weg, Kinder schon weg, mit der Ex sicher kein Wort mehr möglich, schon Verfahren geführt, die erste Pfändung schon gehabt...

War mir neu, dass man viele Jahre rückwirkend die gemeinsame Veranlagung aufheben kann, wenn einem danach ist.
Das Finanzamt ist ein bitterer Gäubiger. Schulden bei denen werden gnadenlos eingetrieben, auch nach einer Insolvenz. Ja, du wirst nie wieder eine Steuererstattung bekommen. Das überdauert eine Insolvenz.

Erstmal die Kinder: Wie ist da der Stand? Warum kein Umgang? Deswegen schon vor Gericht gewesen? oder bereits laufendes Verfahren? Mit schon begonnenen Gutachten?

Die Insolvenz: Dazu gibts hier andere Experten. Generell sehe ich das eher skeptisch, wenn das Finanzamt so eine grosse Rolle spielt, siehe oben. Wie hoch sollen denn die Raten sein? Wieso 15000 EUR weitere Schulden, noch mal die Scheidungskosten eingerechnet?

Du selbst: Klingst depressiv, sarkastisch. Das meine ich nicht negativ, sondern als momentanen Pegel, als Zustandssicht. Hast du dir schon einmal das Hinwerfen-Szenario in Details überlegt, bist du der Typ der das machen könnte? Dazu gehört vor allem, die "Rasen betreten verboten" Schilder nicht mehr zu beachten, sondern zu tun was Zielen dient.
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#3
Hallo Elfenpapa...
Das was du durchmachst, habe Ich hinter mir .
Das ganze geht bei mir seit 10 Jahren.
Ist Stand..Insolvenz zu Ende..Alles gut..
Nur noch einmal Unterhalt im unteren dreistelligen Bereich..kann Ich mit leben.
Zum Unterhalt..
Was heisst Selbsttitulierung?
Wenn Du nicht zahlst  werden die Dich sofort mit Auskunftspflicht verklagen.
Dann haben Sie Ihren Titel.
Rückstaendiger Unterhalt geht nicht mit in die Insolvenz, wenn du leistungsfähig
Warst. Alles was bis 1 Jahr zurück liegt kann sogar in dem Sozialrechtlichen Vorbereich
Gepfändet werden, und kann im Fall einer Insolvenz als verbotene unerlaubte Handlung angemeldet werden
Also aufpassen..und ist von der Restschuldbefreiung ausgenommen.
Wenn du laufenden Unterhalt im Insolvenzverfahren nicht zahlst,
Kann Dir die Restschuldbefreiung versagt werden, für alle Schulden.
Im Verfahren gilt..laufender Unterhalt vor Schulden..Es gibt aber dann Freibetraege.
Also mal eben..Ich Zahl mal nicht..das nützt nichts..und wenn Du Dein Einkommen verringert oder sonstige Einkommensverkürzungen generierst, werden Sie Dir fiktiven Unterhalt berechnen.. Deine Kinder sind minderjährig..
Also worst Case..
Wie gesagt..das habe Ich alles Hinter mir.. 
Übrigens ist unerlaubte Handlung ein Begriff aus den Sozailrecht und nicht Strafrecht bei Unterhaltssachen
In Verbindung mit Insolvenverfahren..
Hoffe ,Ich konnte Dich ein bisschen aufklären..
Gruß Bumpi
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#4
Hallo..
Zum Finanzamt und Insolvenz..
Finanzamtschulden sind generell Insolvenzfaehig..
Es sei denn ,sie resultieren aus Steuerstraftaten oder Strafen hieraus ( Bußgelder usw.)
Finanzaemter, wie P schon schrieb, sind die hartnäckigsten   Gläubiger die
Es gibt..je nach dem welches Finanzamt..werden Sie immer wieder versuchen   zu Pfaenden, Aufzurechnen usw.
Trotz Vollstreckungsverbot im Insolvenverfahren.
Desgleichen werden Sie die Steuer Schulden fast immer Als verbotene unerlaubte
Handlung im Verfahren anmelden, was du dann widersprechen musst
Usw. Komplizierte Sache dann.
Wenn du weitermachen willst im Hamsterrad, musst du auf alle Faelle 
Den Unterhalt bedienen..dann kannst du das Insolvenzverfahren
Durchziehen und bist die Schulden los..Nur den Unterhalt eben nicht..das wird noch Jahre so laufen..
Ich habe es auch so gemacht...
Gruß 
Bumpi
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#5
Moin.
Ich habe auch die PI durch. Waren damals noch 6 Jahre. Den laufendenden und betitelten Unterhalt habe ich aus meinem
Einkommen als Angestellter bedient und habe rechtzeitig Antrag auf SGB II Aufstockung gestellt, so sind keine
neuen Schulden aufgelaufen. War dann rund 10 Jahre Aufstocker, das hat mich aber auch vor überzogenen
Unterhaltsforderungen geschützt. Sogar die Richter haben kapiert, das meine Ex dann mit Steuergeldern alimentiert werden würde,
wenn sie mich noch mehr ausgeplündert hätten. Das hätte ich mir dann ja über die Aufstockung vom Amt wiedergeholt.
Auf Gehaltserhöhungen habe ich 6 Jahre verzichtet und das gegenüber meinem AG immer so argumentiert, das die ja meine Gläubiger
wegfressen würden.
Mit der Inso habe ich alle Konsumentenkredite und die Immobilienfinanzierung (für die Ex)
in die Cloud hochgeladen. Vom Finanzamt habe ich auch gehört, dass die Steuererstattungen bis zur Restschuldbefreiung
mit eigenen Forderungen aufrechnen. Musste an das Finanzamt für das Trennungsjahr nur noch eine Kleinigkeit nachzahlen. Das habe ich dann
gemacht und es war billiger, als einen Anwalt auf meine Ex zu hetzen, sich an der Steuernachzahlung zu beteiligen. Die hätte ja eh nix gehabt.
Nachteile bei einer Inso sind aktuell wohl Probleme bei der Anmietung von Wohnungen wegen der miesen SchuFa. Ansonsten kann man auch
alles andere am Markt problemlos weiter machen, Mobilfunk, Kreditkarte, das geht auch Pre-Paid.
Alles Gute für dich.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#6
Der Zustand der offiziellen Pleite einschliesslich öffentlich gemachter Abgabe der Vermögensauskunft ist heute in 98% aller finanziell getönter Lebenssituationen irrelevant und kein Nachteil.

Schufa-Auskünfte zur Wohnungsbesichtigung sind illegal, dazu muss erst der Mietvertrag auf dem Tisch liegen. Und auch dann ist das kein Problem, wenn man keine Lust auf diesen Quatsch hat. Es gibt Leute, die treten bei sowas als liebendes Paar an das zusammenziehen will, der Kreditwürdige mietet die Wohnung und legt Auskünfte vor, Monate später wird dann im besten Einvernehmen umfirmiert.
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#7
Die Aufteilung der Steuerschuld ist auch rückwirkend möglich. Das Wörtchen "Rückwirkend" bezieht sich (meist) auf den Zeitraum von bis zu 4 Jahren. Dies aber nur dann, wenn die die Aufteilung betreffende Steuerschuld noch nicht (!) gezahlt war.

Den Kindesunterhalt "einfach mal nicht zu überweisen" mag der aktuellen Situation geschuldet sein, fällt Dir aber auf die Füße und ist ein gefundenes Fressen für die Gegenseite. In Sachen "Unterhalt" ist ganz offensichtlich derzeit ein Verfahren am laufen. Du sprichst an keiner Stelle von einer anwaltlichen Vertretung. Da hier Anwaltspflicht (spätestens beim Termin) gilt, wäre die Frage, wie dieser (falls vorhanden) sich dir gegenüber derzeit äußert.

Vermögensverlust gegen Null im Laufe des Spießrutenlaufs durch die Menge der deutschen Familiengerichts-Schergen ist eher die Regel als die Ausnahme. Um die Sinnhaftigkeit einer Verbraucherinsolvenz abschätzen zu können, bedarf es einer genauen Aufstellung der Forderungen - auch der, die noch kommen, da der Entstehungszeitpunkt gilt und diese ebenso der Gläubigerliste zuzuordnen wären.

Wenn ein Gehalt ausreicht, um einerseits den KU zu bedienen und andererseits noch Luft wäre, um die Forderungen durch vernünftig ausgerechnete und ausverhandelte Ratenzahlungen weg zu bekommen, ist das eine Variante, eine Inso zu verhindern. Dabei sollte es aber so austariert sein, dass es sich nicht um "Angstraten" handelt. Angstraten sind Raten, die zwar aktuell einen Gläubiger von Pfändungen und Co fern halten, aber nicht geeignet sind, in einem vertretbaren Zeitraum die Schuld tatsächlich los zu sein.

Als Ingenieur lasten dann gleich zwei Probleme auf Dir. Einerseits wird man Dir in Unterhaltsverfahren immer unterstellen, Du könntest ja wenn Du nur wolltest so und so viel verdienen etc. bla bla und daher mit fiktiven Summen herum hantieren. Andererseits kann ein laufendes Insolvenzverfahren gleichzeitig in Deiner Liga dazu führen, dass so mancher Unternehmer sich ein wenig "abgeschreckt" fühlen könnte. Die Einen juckts nicht, die Anderen sind "entsetzt". Das ist von Person zu Person anders.

Wenn Deine Ex "so was wie eine Pädagogin" ist, ist das leider kein Grund zur Beglückwünschung. Eine ganz schwierige Spezies. Ich belasse es dabei, denn sonst verlasse ich zwangsläufig den Bereich der halbwegs noch akzeptablen Betitelung in Richtung Dritter.´

Hier kommt eventuell der Hinweis von ´p zum tragen, trotz der natürlich vorhandenen Liebe zu den Kindern, aus Eigenschutz "hin zu schmeißen". Dies dann, wenn man bei klarem Gedanken in der Lage ist zu folgern, dass man nun wirklich alles probiert hat, die Gesundheit genügend gelitten hat, der Geldbeutel ohnehin und Erfolgsaussichten nur noch Bestand eigener Fantasie sind. Den Rest regelt die Zeit und ja, das ist tatsächlich so. Jedenfalls fragte wohl ´p gerade deshalb auch danach, inwiefern denn Unterhaltsverfahren noch laufen.

Die Vorredner haben ja schon einiges zur Inso gesagt. Fragen bleiben da natürlich immer und die ergeben sich auch im weiteren Verfahren, so man es einleitet. Theoretisch kann ein Gläubiger immer eine Einrede zur Versagung der Restschuldbefreiung machen. dann kommt es eben darauf an, ob man Angriffsfläche produziert hat oder dies eben nur einen Versuch darstellt, dem man leicht und vernünftig argumentiert, entgegen treten kann. Denn das Insolvenzgericht befragt nach einer solchen Einrede den Schuldner und bittet um Stellungnahme. Trotzdem sind diese Einreden "eher selten". Das Jugendamt z.B. macht das gerne. All das kann man aber nie vorhersagen.

Schlußendlich: Ob Du eine Inso favorisieren solltest oder nicht, kann man am bekannten Zahlenwerk noch nicht ableiten.
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#8
(16-11-2023, 12:14)Nappo schrieb: Die Aufteilung der Steuerschuld ist auch rückwirkend möglich. Das Wörtchen "Rückwirkend" bezieht sich (meist) auf den Zeitraum von bis zu 4 Jahren. Dies aber nur dann, wenn die die Aufteilung betreffende Steuerschuld noch nicht (!) gezahlt war.

Aha, Danke, das klärt es. § 268 AO. Die Aufteilung der Steuerschuld kann nur dadurch verhindert werden, wenn der Ehegatte die ursprünglich geringere Nachzahlung unverzüglich leistet, also in der Regel bevor die Ehe auseinanderfliegt. Die sofortige Tilgung der Steuerschuld. Oder anders gesagt, hinterher ist man immer schlauer.

Wenn sich die Umgangsgeschichte hinzieht, teure Gutachten anstehen (die sind wirklich teuer!), eine lange Unterbrechnung bereits stattgefunden hat, eine Entfremdung da ist, dann würde ich schon überlegen, das Ganze einzustellen. Allerdings hätte ich dann ebenso wenig Lust, bei irgendeinem anderem Thema mit Staat oder Ex zu kooperieren um zu irgendwelchen Einigungen zu kommen. Es wird viel sinnlos im Leben, wenn einem das Wichtigste, Persönlichste, Erfüllendste mutwillig und absichtlich vernichtet wird, die Beziehung zu deinen Kindern.

Kontrolliert hinwerfen ist dann oft keine grosse Sache mehr. Hab ich auch gemacht und nie bereut.
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#9
Zum Thema FA: wenn ich es richtig verstanden habe läuft es so, dass auch nach einer Inso die Schulden "intern" bestehen bleiben, sie werden nur nicht mehr eingefordert oder vollstreckt. Aber bevor Du einen Cent Steuererstattung wiedersieht, rechnen die erstmal mit den Altverbindlichkeiten auf. Also, man weiß ja nie, was das Leben so für einen noch vorbereitet hat, aber drumrum kommt man wohl nicht. Übrigens haben die ihren Kurs geändert (dazu gibt es auch ein BMF Schreiben vom Dezember 2022). Während früher immer die Leute in die Insolvenz getrieben worden sind ("weil wir dann sicher sind, dass wirklich nichts zu holen ist oder war") sind die FA mittlerweile dazu übergegangen, Ratenangebote wohlwollend zu prüfen. Selbst ich mit meinen oberen xx.xxxx Euro konnte erfolgreich eine langfristige Ratenvereinbarung erreichen. Ich habe die Höhe der Rate so gewählt, dass ich es jederzeit zahlen kann und mir diese Rate finanziell nicht wehtut. Darüber hinaus konnte ich auch die Einstellung des Steuerstrafverfahrens gegen eine kleine Geldauflage bewirken und dass alles ohne die f***** Anwälte (die meinen ja immer es geht nur mit denen, und nur die sind die Experten, bla bla.). Außer Stundensätze von 300 Euro und mehr abzurechen ist die Berufsgruppe wohl nicht in der Lage und absolut überflüssig. Ich habe regelmässig die Straf- und Bussgeldstelle besucht und mit den Leute verhandelt. Nach 6 Jahren wurde es jetzt endlich eingestellt. Mittlerweile habe ich auch sogar Kaffee und Kekse dort angeboten bekommen .... also: immer schön verhandeln, Poker-Face auf, freundlich, aber hard in der Sache, nicht zu früh aufgeben und je länger die Sache dauert, desto besser für Dich, die Zeit ist auf Deiner Seite. Man muss es nur mental hinbekommen und sich nicht kaputt machen lassen. Ganz wichtig: man braucht die mentale Stärke, sonst wird man platt gemacht und geht unter.
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#10
Vielen Dank für Eure Reaktionen.

Das hat mental unterstützt und meinen bisherigen Erkenntnissen noch nicht widersprochen.
Es geht in erster Linie darum, ob ich den Aufteilungsbescheid noch durch Zahlung der Steuerschuld rückwirkend unwirksam stellen kann. Ich werde hierzu woanders weitermachen..

Ich muss jetzt mit Fokus sehr zielgerichtet sehr schnell handeln.

Schreibe hier später.

Ich Danke Euch und … bis zur nächsten Wasserstandsmeldung ,-)
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