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Unterhalt berechnung
#1
Hallo liebe Forum User,

ich bin ganz neu hier und habe ein paar fragen zur Unterhaltsberechnung 2024.
Hier mal ein paar Eckdaten:

Meine Tochter ist 14 Jahre alt und lebt bei Ihrer Mutter. Nebenbei gesagt habe ich meine Tochter seit 4 Jahren und 11 Gerichtsverhandlungen in den ersten 10 Jahren nicht mehr gesehen... 
Es besteht eine Unterhaltsurkunde auf 100% der Düsseldorfer Tabelle, die durch eine Beistandschaft des Jugendamtes / Stadt vollzogen wird.

Mein Jahres Netto beläuft sich dieses Jahr auf 22.379 Euro Netto und 50.202 Euro Brutto. (inkl. 55% Weihnachtsgeld Brutto)
Monatliches Brutto 4036 Euro mit Firmenwagen 3200 Euro ohne Firmenwagen.

Das höhere Brutto kommt durch einen 1% Firmenwagen (Ford Fokus Turnier) der wie folgt, Monatlich berechnet wird 
PKW-Wert geldwerter Vorteil 343,00 (Wagenwert 34.400 Euro)
PKW-KM geldwerter Vorteil 493,92 (48km einfache Strecke)
Dadurch fällt mein Netto Monatlich von 2143 auf 1760 Euro.
Fahrzeit morgens 35min abends 50min. Zug pro fahrt 1,5 Std. wenn keine Zug ausfällt... also eher 4 Std. am Tag.

Meine Steuerbescheide der letzten 3 Jahre sind bei 2020: 87 Euro 2021: 34 Euro und 2022: 490 Euro.
Info: Mitte 2022 hab ich den Firmenwagen bekommen.

Würde ich jetzt von den 1760 Euro 520 Euro abziehen, läge ich bei 1240 Euro und somit 210 Euro unter dem Eigenbedarf von 1450 Euro.
Da ich mir aber denken kann das es nicht so einfach ist, bitte ich um eure Hilfe bevor ich Kostenpflichtig zum Anwalt gehe.
Die frage ist, kann ich überhaupt zu einem Mangelbedarf kommen oder wird mir dann ein Nebenjob / Zugticket (49 Euro) auferlegt.
Ich Arbeite Mo- Fr 7:00 - 15:30 Uhr. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich an einer Rufbereitschaft teilnehme. Dies wird aber nicht umgesetzt.
Wird mir bei einem Mangelbedarf der Rest bis zu den 520 Euro als Schulden auferlegt / Unterhaltsvorschuss?
Wie teuer wird so eine Abänderungsklage vor Gericht? Ich habe gelesen das es eine Anwaltspflicht gibt.

Vielen Dank im voraus
Sascha
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#2
Ja, Anwaltspflicht. Kostet 800-1000 EUR. Für die Mutter macht alles steuerbezahlt der Beistand kostenlos, sie trägt keinerlei Risiko.

Die Schwelle zum Mangelfall ist grundsätzlich sehr hoch, §1603 BGB Abs. 2 greift dann. Du bist derjenige, der dann nachweisen muss, nicht mehr verdienen zu können. Das ist so gut wie unmöglich. In diesem Einkommensbereich sollte man immer erst prüfen, ob man nicht aufstocken kann.

Der Firmenwagen ist ohnehin Gift und rechnet sich anders ein. Ist der Arbeitnehmer zusätzlich zu der dienstlichen auch zu einer privaten Nutzung des Firmenwagens berechtigt, stellen die Nutzungsmöglichkeiten grundsätzlich einen als Einkommen zu behandelnden Sachbezug dar. Unter Punkt 4 der „unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL)“ wird ausgeführt, dass geldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers (hierunter fallen beispielsweise: Firmenwagen, freie Kost und Logis) als Einkommen zu werten sind, wenn sie diesbezügliche Eigenaufwendungen ersparen. Du wirst durch den Firmenwagen einkommensreicher gemacht, nicht ärmer.
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#3
auch im Norden sind die Familiengerichte der Meinung, dass der Firmenwagen entgegen dem Steuerrecht nicht einkommenssenkend sondern einkommensmehrend bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen ist.
Bei Deinem Beispiel wäre dein "neues" Netto für die Unterhaltsberechnung: 2526 Euro
Also Firmenwagen wieder zurückgeben und aufstocken!
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#4
Abänderungsklage geht wohl erst ab 10%
Differenz

Wenn die Wohnung angemessen teuer
Ist, steigt übrigens der Selbstbehalt. 

Interessant wäre zu wissen ob man einen 
Unbefristeten Titel 
In einen 2 Jahres Titel umwandeln könnte .
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#5
Jeder Titel kann immer geändert werden. Wenn Gläubiger und Schuldner das übereinstimmend so wollen. Wenns nur der Schuldner will und der Unterhaltsgläubiger nicht, ist eine nachträgliche Befristung auf zwei Jahre chancenlos.
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