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Amt+Ex drängt: Vollzeit trotz >Mindestunterhalt?
#1
Liebes Forum,


ich bin in einer unkonventionellen Lage, die teils bereits im Forum diskutiert wurde, allerdings ohne abschließende rechtliche Klarstellung:

bereits seit 2018 arbeite ich in 50% Teilzeit, was ich mir aufgrund guten Einkommens auch "leisten" kann, und bequem meine Ausgaben bestreite. Die gewonnene Zeit setze ich vor allem für ehrenamtliche Arbeit ein die nur gering vergütet ist, z.B. habe ich mittlerweile eine führende Rolle in einer Verbraucherschutz-NGO und bin in dem Rahmen auch gelegentlich als Fachexperte in Landesparlamente eingeladen.

Im selben Jahr habe ich meine jetzt ehemalige Freundin kennengelernt und bin seit Anfang 2020 Papa eines kleinen Sohnes. Die Trennung erfolgte dieses Jahr aufgrund leider nicht mehr kompatibler Zukunftserwartungen (Erwartung von Hauskauf in/um Berlin und mehr Kindern ihrerseits, aber nicht meinerseits) und entsprechender Dauerspannung.

Wir haben vereinbart, dass sie den Kleinen Sonntag bis Mittwoch übernimmt (4 Tage) und ich ihn in meiner neuen Wohnung Donnerstag bis Samstag betreue (3 Tage), was aufgrund meiner Teilzeit auch super klappt. Ich zahle derzeit 481 Euro Unterhalt - also oberhalb des Mindestunterhaltes, es existert noch kein Titel.

Problem: die Mutter und das JA sind auf mich zugekommen mit der Forderung künftig in Vollzeit zu arbeiten und möchten einen Titel in entsprechender Höhe festsetzen. Auf Rückfrage verweist die Mitarbeiterin darauf, dass ich meinem Kind einen angemessenen Unterhalt zu zahlen habe und nennt ein Urteil eines OLG in Brandenburg. Andernfalls werde man mir ein fiktives Einkommen unterstellen, da ich "keinen wesentlichen Grund" für meine Teilzeit habe.

Meine Perspektive ist natürlich: ich war "schon immer" in Teilzeit, noch bevor ich meine Freundin kennenlernte. Zudem zahle ich sogar mehr als den Mindestunterhalt und benutze meine Zeit natürlich auch für die Betreuung (meine Ex arbeitet auch nur Teilzeit nebenbei).

Nur scheint es tatsächlich ein paar Urteile aus der Zeit 2005-2015 zu geben, welche selbst bei nicht-priviligierten Kindern den Unterhaltzahler zur Vollzeit verpflichten, d.h. entsprechendes fiktives Einkommen zurechnen.


Muss ich mich also darauf einstellen? Soll ich es auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen - oder ist es sinnlos und ich sollte den Titel akzeptieren? Es wäre ein erheblicher Einschnitt, da ich meine Ehrenämter und meine Kindesbetreuung stark einschränken müsste. Nur scheint das vor Gericht nicht zu zählen.
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#2
Also ganz schön unverschämt von der exe 
Das JA einzuschalten . Es gibt Mütter  die regeln das 17 Jahre lang ohne JA
Es ist schon erstaunlich wie sehr Frauen uns Männer lieben 
Und mit uns ein Haus wollen und mehrere Kinder und wie schnell
die Liebe verpufft..

Ich glaube es wird sowieso im Nachhinein zu einem Gerichtsprozess kommen. Von daher kann man es auch direkt drauf anlegen lassen
Und keinen Titel unterschreiben .

Das Jugendamt hat mir falsch berechnet. 
Ein Richter hat es auch tatsächlich erkannt und 
es gibt keine Konsequenzen für das Jugendamt.
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#3
https://www.scheidung-online.de/unterhal...inkuenfte/

Beim Kindesunterhalt gibt es – entgegen eines auch unter Juristen weit verbreiteten Irrtums – keine Pflicht des unterhaltszahlenden Elternteils, möglichst viel zu verdienen, um möglichst viel Kindesunterhalt zahlen zu können. Vielmehr reicht es aus, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil geradee einmal so viel Einkommen hat, um den Mindestunterhalt zahlen zu können, also den Unterhalt nach der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Er muss zwar mehr Unterhalt zahlen, wenn er ein höheres Einkommen hat, aber er ist nicht verpflichtet ein höheres Einkommen zu haben. Solange der Mindestunterhalt sichergestellt ist, kann der unterhaltspflichtige Elternteil sein leben nach eigenen Vorstellungen gestalten. Wenn also z.B. der unterhaltspflichtige Vater nur einen Teilzeitjob hat, um im Übrigen seinem Hobby nachzugehen, die Einnahmen aus dem Teilzeitjob aber für den Mindestunterhalt ausreichen, so kann man ihm keinen Vorwurf machen.

Mich hat das JA mit fiktiven Einkommen aus nicht Vermietung meines Hauses genervt.
https://trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=13393
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#4
Es gibt viele Tricks der Juristen, sich um die Schranken des §1603 Abs. 2 erster Halbsatz und die des §1610 Abs. 1 BGB wegzulügen. Lüge ist ihr Geschäft, Betrug ist ihr Brot, dreckige Tricks sind ihr Spielzeug, aber Robe und Talar dieser ehrenwerten Gesellschaft sind immer sauber gewaschen.

Ich würde die Forderung dergestalt ablehnen, dass ich sie nicht beantworten würde, keine Zusage, keine Absage, keine Argumentation, nichts. Das bringt nichts und bereitet die Gegenseite nur auf deine Argumentation vor. Sofern ein Verfahren gegen dich angestrengt wird, würde ich

1. Egal was gefordert wird, eine Abstufung auf den Mindestunterhalt, hilfsweise um zwei Stufen verlangen mit der Begründung deiner signifikanten Mitbetreungsleistung des Kindes in Höhe von 43%.
2. Das Verfahren so führen, dass der Gang zum OLG offen bleibt, anstatt dem Amtsrichterlein die übrigen dreckigen Tricksereien mit Nachweisen und Protokollinhalt zu schenken. Es sind alle Punkte und Nachweise schon mit dem Antrag vorzulegen. Nichts kann beim OLG nachgelegt werden, nur neu bewertet was schon amtlich geworden ist.
3. Deine Lebensstellung war immer und ist auch jetzt dein jetziges Einkommen, das dem Kind mehr wie den Mindestunterhalt plus hohe Betreuungsleistung bringt, insoweit fehlt es an jeder darüber hinausgehenden Erwerbsobliegenheit. Sofern du dich mit deinem Arbeitgeber gut verstehst, wäre auch ein fingierte Ablehung einer Vollzeittätigkeit nett. Du fragst an, ob du Vollzeit arbeiten kannst, das lehnt der Arbeitgeber ab.

Das Risiko ist überschaubar. Zumal selbst fiktives Einkommen nicht dein Ende wäre. Es zählt ja nur Netto und bei der hiesigen Steuer- und Sozialabgabenlast würde auch fiktives Einkommen netto viel weniger steigen wie brutto. Im übrigen sind auch bei fiktivem Einkommen fiktive berufsbedingte Aufwendungen zu berücksichtigen (u.a. OLG Hamm, Beschluss v. 21.7.2022 - 2 UF 88/21).
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#5
Wie durchtrieben und geldgeil deine Ex doch plötzlich nach der Trennung ist, obwohl du sogar nach Stufe 3 trotz Teilzeit bezahlst. Als ihr euch kennengelernt habt und während der Beziehung war dein Teilzeitjob anscheinend gut genug für sie.

Zahlst du nach Stufe 3 481 - 125 Hälfte Kindergeld = 356 EUR Zahlbetrag oder überweist du ihr tatsächlich 481 EUR?

Hast du mal ausgerechnet in welcher Stufe du mit deinem bereinigten Nettogehalt aus dem Teilzeitjob eingruppiert wärst?

Im Großen und Ganzen schließe ich mich p__ an, jedoch würde ich noch in Betracht ziehen ob du ihnen ein Angebot machst: Titel für Mindestunterhalt (Stufe 1) oder Stufe 2, 3 zu akzeptieren und direkt zu unterschreiben? Beachte dabei was bei deiner Berechnung mit dem derzeitigen Beschäftigungsumfang herauskommen würde und dass sich der Unterhalt in den nächsten Altersstufen (6-11, 12-17,..) wieder erhöht und du das dann auch noch bezahlen kannst.
Dann hättest du den Stress einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht und ebenfalls keine Anwaltskosten zu tragen. Ist eben eine Risiko-Nutzen Abschätzung.
Sollten sie auf ein evtl. Angebot von dir nicht eingehen würde ich direkt nur noch den Mindestunterhalt Stufe 1 überweisen, bis es dann schlussendlich gerichtlich geregelt ist. Vielleicht lenkt sie dann doch ein wenn sie den niedrigeren Zahlungseingang sieht, denn bis es zu einem Gerichtstermin kommt, könnte es durchaus dauern!
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#6
Danke für die ermutigenden Worte.

Dies entspricht auch allem meinem Rechtsempfinden und - wie noch einmal ausgeführt - der scheinbaren gesetzlichen Lage.

Es ist dennoch erstaunlich, dass es hier offenbar Urteile von unterschiedlicher Richtung selbst von OLG gibt, z.B. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10.12.2014 - 13 UF 25/12. Da hätte ich erwartet auf klarstellende höchstrichterliche Urteile von Bundesverfassungs- oder -verwaltungsgericht, respektive BGH zu stoßen.

Ich werde es also auf eine Klage ankommen lassen.

(06-12-2023, 19:38)peperoni schrieb: Wie durchtrieben und geldgeil deine Ex doch plötzlich nach der Trennung ist, obwohl du sogar nach Stufe 3 trotz Teilzeit bezahlst. Als ihr euch kennengelernt habt und während der Beziehung war dein Teilzeitjob anscheinend gut genug für sie.

Zahlst du nach Stufe 3 481 - 125 Hälfte Kindergeld = 356 EUR Zahlbetrag oder überweist du ihr tatsächlich 481 EUR?

Wir hatten die 481 direkt unter uns vereinbart in Anlehnung an DDT und ich zahle es direkt. Kindergeld verbleibt voll bei ihr, was für mich okay ist - sie verdient weniger und damit werden ja auch dem Kleinen dann vergleichbarere Bedingungen bei ihr geboten.

Ich kann sicher das Angebot machen auf dem jetzigen Level einen Titel zu generieren; ich vermute allerdings, dass dies nicht zu viel bringt, wenn bereits das Jugendamt ziemlich vehement auf ein paar Stufen mehr pocht.
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#7
Von den in den Stufen genannten Beträgen der DDT wird allerdings immer die Hälfte des Kindergeldes abgezogen. Google mal nach der DDT und scrolle ganz nach unten, dort stehen die Zahlbeträge die du in der jeweiligen Stufe bezahlen musst.
Wenn du ihr 481 EUR überweist, zahlst du ihr aktuell offiziell einen Zahlbetrag der zw. Stufe 7 (470 EUR) und Stufe 8 (505 EUR) für 2023 liegt.
Pass da bitte auf, nicht dass sie dich dann auch offiziell in diese hohen Stufen eingruppieren möchten! Zu viel gezahlter Kindesunterhalt kann übrigens nicht mehr zurückgefordert werden.

Deshalb klare Empfehlung: bis das Thema nicht offiziell (unterzeichneter Titel) geklärt ist, ihr ab 01/2024 nur den Mindestunterhalt Stufe 1 abzgl. Hälfte Kindergeld bezahlen! Das ist so völlig in Ordnung und kann nicht zu deinem Nachteil ausgelegt werden. Solltest du dann mehr bezahlen müssen, musst du entsprechend die Nachzahlung leisten. Aber immerhin besser als zu viel Unterhalt bezahlt zu haben den du nicht wieder bekommst.

Und beachte auch, dass dein bereinigtes Nettoeinkommen dann auch für die Berechnung von Mehrbedarf (zB für Kita etc) herangezogen wird, da das Gehalt deiner Ex und deines entsprechend gequotelt werden!

Sie kann doch auch mehr arbeiten, während der Kleine in die Kita geht und er sogar jeden Do/Fr/Sa komplett bei dir ist!

Lasse dich nicht von ihr veräppeln und ausnehmen ;-)

Edit: dadurch dass deine Ex zum Jugendamt gerannt ist, schreckt sie doch vor weiteren Eskalationsstufen nicht zurück. Da gilt es jetzt ihr direkt ihre Grenzen aufzuzeigen und durch dein Handeln mitzuteilen, dass du nicht alles mit dir machen lässt!
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#8
Da hast Du Dich ja ganz schoen veraeppel lassen von der geldgierigen Exe. Schieb dem einen Riegel vor ansonsten wirst Du zur Melkkuh. Ich wuerde da auch erstmal nur das absolute Minimum bezahlen. Das ist dann die neu Verhandlungsbasis. Wenn sie dann auch noch auf "Mitwirkung" des JA besteht, wuerde ich ihr klar machen, dass das ganze dann noch GAANZ lange dauern kann und Du ja auch mal eine Rate vergessen koenntest bei dem Stress den sie Dir macht. Dreh den Spiess um und stell auch noch Gegenforderungen. Lass Dich nicht weiterhin abzocken!!!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#9
Meine Ex wollte mir auch vom Märchen der unbereinigten
Düsseldorfer Tabelle erzählen.
Also 125€ (250/2) sind ab zu ziehen. Sie tat so als wüsste sie Nix davon .
Ich habe lange gebraucht um zu checken
Warum das überhaupt so ist. Aber dann hab ich kapiert dass
volles 
Kindergeld abgezogen wird, wenn der Staat einspringen muss.

Einfach Eckelhaft und wiederlich. 
Deswegen gibt es diesen Unterschied überhaupt .
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#10
Moin, ich würde es wie kay machen (Beitrag #8). Das war auch mein Gedankengang....
Entweder man/frau einigt sich vernünftig und ermittelt eine Zahl mit der beide Seiten leben können und die für beide Seiten (momentan) in Ordnung ist, (Korrekturen nach oben oder unten kann es auf Grund ändernder wirtschaftlicher Bedingungen immer geben) oder wenn Sie weiterhin auf JA besteht, dann ab 01/2024 Mindestunterhalt abzgl. hälftigem Kindergeld und es drauf ankommen lassen .... und dann auf long play setzten ;-)
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#11
UPDATE: es droht der Prozess

ich bin nun in einem gemeinsamen Schreiben auf das Amt zugegangen mit dem Angebot einen Titel festsetzen zu lassen, der sich auf der Höhe der DDT Stufe 3 abzüglich des hälftigen Kindergeldes bezieht mit der Vereinbarung einer jährlichen Steigerung um die DDT/Inflation (was von den beiden höher ist) und Anpassung für den Fall von Einkommenssteigerung meinerseits. Das ist aus meiner Sicht schon großzügig, da mein Einkommen seit 2021 und mindestens bis Ende 2025 nicht mit der Inflation steigt.

Ich habe meine Argumentation nur darauf beschränkt, dass dies meinen tatsächlichen finanziellen Verhältnissen entspricht. Alle anderen Punkte spare ich für einen möglichen Prozess. Denn der scheint nun unvermeidlich.

Nach einer Woche Bedenkzeit habe ich die Antwort bekommen, dass dies nicht akzeptabel sei. Ich sei aus Sicht des Amtes zur Vollzeittätigkeit verpflichtet und würde dies auch vor Gericht bestätigt bekommen.

Tja; ich habe zum Glück eine noch nie genutzte Rechtsschutzversicherung, mit der ich eine potentielle Kostenübernahme kläre.
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#12
Was ist ein gemeinsames Schreiben? Wer hat noch mitgeschrieben, ein Anwalt?

Rechtsschutzversicherungen zahlen kein Familienrecht. Maximal eine Erstberatung ist drin, aber keine Vertretung vor Gericht.
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#13
Sorry, ich meinte ein gemeinsames Schreiben an Amt und Ex.

Bzgl. Rechtsschutz: Wirklich? Wer trägt dann die Verfahrenskosten, wenn das Amt klagt und verliert?
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#14
Wenn das Amt verliert, zahlt der Staat.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#15
(17-12-2023, 19:50)kay schrieb: Wenn das Amt verliert, zahlt der Staat.

Weswegen alle Klagen völlig ohne Risiko für die Ex (auch wenn sie Millionärin ist) und auch den Beistand sind. Zahlt alles der Steuerzahler. Völlig irre, sowas als normal zu betrachten und daran festzuhalten. Das ist Deutschland.
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#16
Kosten und Vorwürfe gegen den Vater sind die typischen Folterinstrument, um den Vater weich zu kochen.

Die klauen Dir Deine Zeit und Dein Geld, während Du beschäftigt wirst, kann sich die Mutter um ihre Beziehung zum Kind kümmern. Durch solche Aktionen wird ein Vaterbild lanciert, dass die sowieso im Kopf haben "zahlungsunwillig, agressiv, uneinsichtig, streitsüchtig,...."

Verlierst Du, haben die es schon immer gewußt.
Gewinnst Du, ist die Ex als Unschuldslamm einer falschen Empfehlung des Jugendamtes aufgesessen


Bleib locker und mache Dich auf einen Jahrelangen Kampf bereit. Das ist der Auftakt.

Die Ex hat sich anscheinend schwängern, lassen, weil die statt zu arbeiten lieber im Häuschen Kindererziehung gemacht hätte. Aus ihrer Sicht -- hast Du der gerade ihre Leben versaut.

Argumente für den Gerichtsprozess zurück zu halten ist unklug. Es wird Dir Nachteilig ausgelegt, weil Du den Prozess hättest vermeiden können und man wird glauben, dass Du Dir die Argumente im Nachgang aus den Fingern gesogen hast. Da musst Du dann im Prozess gegen Vorurteile ankämpfen, womit Du es Dir selbst schwer machst.
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#17
Das Urteil des OLG Brandenburg kann nicht als Argumentation des JA heran gezogen werden. Er hat hier nur deshalb "verloren", weil man ihm lt Begründung einerseits den Wohnvorteil anrechnete und andererseits fiktiv die Zinsen, welche er aus dem Vermögen hätte beziehen können, wenn er es nicht ausgegeben hätte. Der zweite Punkt ist an sich schon skandalös, weil prinzipiell hier vom OLG verlangt wird, trotz Zahlung von Mindestunterhalt, eigenes Vermögen erhalten zu müssen, um daraus Zinsen generieren zu können. Das ist eine faktische Enteignung, denn das bedeutet, dass der Unterhaltspflichtige trotz Zahlung des Mindestunterhalts sein Vermögen nicht ausgeben darf. Meiner Meinung nach wäre das ein Fall für den BGH gewesen.
Und hier zeigt sich wieder, dass jede Information über Vermögen in Richtung Next-Ex absolut schädlich ist.

Bei Dir geht es aber nur darum, mehr Unterhalt durch Mehrarbeit zu bekommen. Da sehe ich keine Aussicht auf Erfolg. Hier aber nur dann, wenn ein Kundiger sich ab sofort mit dem Fall auseinandersetzt. Noch bist Du im Bereich der Klageandrohung und auf Jugendamtebene. Dein Schreiben war dahingehend schon falsch, überhaupt etwas angeboten zu haben. Dadurch unterstellt man Leistungsfähigkeit und das erzeugt Gier nach noch mehr.

Also nun: Finger weg von der Tastatur. Hast du einen Rechtsbeistand Deines Vertrauens? Denn da hier vor Gericht - sollte es soweit kommen - Anwaltspflicht besteht, bleibt der Gang zum meist lustlosen Winkeladvokaten leider Pflicht. Ansonsten kann ich - je nach Wohnort - gflls. ab Januar jemanden vermitteln, wenngleich ich das eigentlich im Forum nicht streuen wollte, da es nach Eigenwerbung stinkt und mir das fern liegt. Aber wenn Jemandem geholfen ist.... Letztlich ist es hier so, dass ich bei "diesem Anwalt" aufgrund eines per Du Verhältnisses, einen Blick auf die Sachen habe.

Ansonsten suchst Du eben bei Dir in der Ecke. Mein Fazit ist jedoch, dass das Jugendamt hier krachend scheitern sollte. Aber wer weiß das schon zu 100%...
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#18
Anwälte empfehlen ist immer gut, wenn jemand einen braucht. Nur nicht in Form öffentlicher allgemeiner Werbung. So ärgerlich dieser Berufsstand ist, so hat uns eine Anwaltsministerin leider zur Pflicht dazu gezwungen. Möge sie dafür in der Hölle schmoren im grössten Kessel neben ihren Berufskollegen.
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#19
Wer war das noch mal?
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#20
Zypries war das, meines Wissens. FDP. Klientelpolitik.

Ja, ich habe überlegt, denn Anwälte zu empfehlen ist etwas, dass ich gerade NICHT tue. Nun ist es so, dass ich eben mittlerweile "jemanden zur Hand" habe. Das man niemals nimmer nicht Zauberei erwarten darf oder, dass da jemand wie bei Law and Order mit dem Messer zwischen den Zähnen auf tritt, ist eigentlich klar und doch den Meisten verborgen.

Viele "Newcomer" hier gehen nach Rat und Tipps (zwangsläufig) zu Anwälten - und nicht oft hört man vom Ergebnis. Es ist ein Kreuz mit dieser Zunft, die gerade im Familienrecht nichts zu suchen haben sollte. Stattdessen Andere, wie verpflichtende Mediationen u.v.m. Aber hier haben wir nicht mal die fähigen Leute dazu. Es sei denn, man möchte dem nächsten Quacksalber auf den Leim gehen.
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#21
Sie war und ist Mitglied der SPD.
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#22
So schlimm finde ich die Anwälte nicht. Man muss halt nur wissen, dass es im Familienrecht nicht um Recht und Gesetz geht sondern um Meinungsmache eines Lobbyvereins für Mütter. Ein guter Anwalt ist ein Coach und sagt Dir, wie Du Dich gut verkaufst. Beim Unterhalt ist es ein wenig anders, weil es da i.d.R. um harte Fakten und gemeine Gesetze geht.

Als noch galt, dass die Waffen der Männer das Geld ist und die Waffe der Frauen die Kinder, galt Waffengleichheit. Durch die Beistandschaft nebst allen anderen Unterstützungen inkl. Anwaltspflicht ist das anders geworden.
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#23
Das schockiert mich gerade etwas, ich dachte immer solange der Mindestunterhalt gedeckt ist, genügt Teilzeitarbeit. Aber hier ist z.B. ein Gerichtsurteil, das trotz gezahltem Mindestunterhalt zu Vollzeitarbeit verpflichten will :-( Ich arbeite Teilzeit und zahle Mindestunterhalt, bei Vollzeit müsste ich mehr zahlen, also wie der Ersteller des Themas.

https://openjur.de/u/755658.html

Wer arbeitslos ist oder in Teilzeit arbeitet oder eine am Maßstab der eigenen Möglichkeiten schlecht bezahlte Tätigkeit ausübt, hat sich deshalb um Arbeit oder besser bezahlte Arbeit zu bemühen, indem er nach freien Arbeitsstellen sucht. Diese Obliegenheit trifft auch den Unterhaltspflichtigen, dessen Möglichkeiten es erlauben, einen höheren als den Mindestunterhalt zu leisten (vgl. Wendl/ Dose-Klinkhammer, UnterhR, 8. Aufl. 2011, § 2 Rdnr. 207, 210, 244).
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#24
(07-01-2024, 15:25)Martin877 schrieb: Das schockiert mich gerade etwas, ich dachte immer solange der Mindestunterhalt gedeckt ist, genügt Teilzeitarbeit. Aber hier ist z.B. ein Gerichtsurteil, das trotz gezahltem Mindestunterhalt zu Vollzeitarbeit verpflichten will :-( Ich arbeite Teilzeit und zahle Mindestunterhalt, bei Vollzeit müsste ich mehr zahlen, also wie der Ersteller des Themas.

https://openjur.de/u/755658.html

Wer arbeitslos ist oder in Teilzeit arbeitet oder eine am Maßstab der eigenen Möglichkeiten schlecht bezahlte Tätigkeit ausübt, hat sich deshalb um Arbeit oder besser bezahlte Arbeit zu bemühen, indem er nach freien Arbeitsstellen sucht. Diese Obliegenheit trifft auch den Unterhaltspflichtigen, dessen Möglichkeiten es erlauben, einen höheren als den Mindestunterhalt zu leisten (vgl. Wendl/ Dose-Klinkhammer, UnterhR, 8. Aufl. 2011, § 2 Rdnr. 207, 210, 244).

Also dieses Urteil schockiert mich auch. Somit dürfen die Kinder auf Vaters Knochen in Saus und Braus Leben, selbst wenn die Mutter -wie hier wohl- Ärztin ist und den Kindern ebenfalls ein sorgenfreies Leben ermöglichen könnte. Hoffentlich hat der Pfarrer nie mehr in seinem Leben auch nur 1 einzigen Finger gerührt.............................................
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#25
Ist doch gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Schockierend ist sie, aber absolut nicht neu. Eher schockierend, dass so viele Unterhaltspflichtige davon nicht wissen.
Solange man mit der Mutter zusammenlebt, interessiert keinen wie viel und ob man arbeitet. Ab dem Moment der Trennung wird man versklavt und geschlachtet.
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