05-03-2024, 01:28
Hallo zusammen.
Nach einigen Jahren relativer Ruhe habe ich mal wieder eine konkrete Frage an die Community.
Zur Situation : Meine 21-jährige Tochter studiert im sechsten Semester Lehramt Sek. II. Wenn alles gut und planmäßig läuft, wird
sie im Herbst ihren Bachelor Abschluß machen und sich dann auf ihren Masterabschluß konzentrieren. Finanziell geht es ihr im Verhältnis relativ gut.
Sie wohnt bei ihrer Mutter im Haus und pendelt die 20 km zur Uni.
Bei einem Bedarf von gerundet 1050 € mtl. bezieht sie das Kindergeld für sich und hat noch bis Herbst 24 eine Stipendienzusage von 300 € mtl, die dann voraussichtlich wegfallen wird. Zudem arbeitet sie noch auf NV Basis im Handel und hat noch einige Nachhilfeschüler. Ich zahle ihr nur noch 250 € im Monat Volljährigenunterhalt ( mittlerweile deutlich gemindert aufgrund meines reduzierten Renteneinkommens ), ihre Mutter arbeitet ebenfalls noch Vollzeit und hat in etwa das gleiche Nettoeinkommen wie meine Pensions-/Rentenhöhe. Insgesamt schätze ich das Nettoeinkommen meiner Tochter z.Zt. auf rund 1400 - 1500 € im Monat. Die Nebenverdienste habe ich bei meinen Unterhaltsberechnungen in den letzten Jahren nie berücksichtigt, da sich Studenten ja voll auf ihr Studium konzentrieren sollen.... Soweit zur aktuellen Lage.
Nun gibt es aufgrund des eklatanten Lehrermangels in NRW für Lehramtsstudenten mit Bachelorabschluß die Möglichkeit neben dem Masterstudium als Aushilfs-/Vertretungslehrer im Schuldienst zu arbeiten. Das würde meine Tochter gern machen,Nachhilfe und Aushilfe im Handel würden dann beendet. Sie würde dann zwischen 10-15 Stunden wchtl. im Schuldienst arbeiten und dennoch weiterhin ihren Master als Studentin weiterverfolgen. Die genauen Einkünfte kann ich zwar noch nicht abschätzen, sie dürften allerdings deutlich über der SV Freigrenze liegen.
Die konkrete Frage ist : Besteht für mich weiterhin Unterhaltspflicht ?
Gruß
ArJa
Nach einigen Jahren relativer Ruhe habe ich mal wieder eine konkrete Frage an die Community.
Zur Situation : Meine 21-jährige Tochter studiert im sechsten Semester Lehramt Sek. II. Wenn alles gut und planmäßig läuft, wird
sie im Herbst ihren Bachelor Abschluß machen und sich dann auf ihren Masterabschluß konzentrieren. Finanziell geht es ihr im Verhältnis relativ gut.
Sie wohnt bei ihrer Mutter im Haus und pendelt die 20 km zur Uni.
Bei einem Bedarf von gerundet 1050 € mtl. bezieht sie das Kindergeld für sich und hat noch bis Herbst 24 eine Stipendienzusage von 300 € mtl, die dann voraussichtlich wegfallen wird. Zudem arbeitet sie noch auf NV Basis im Handel und hat noch einige Nachhilfeschüler. Ich zahle ihr nur noch 250 € im Monat Volljährigenunterhalt ( mittlerweile deutlich gemindert aufgrund meines reduzierten Renteneinkommens ), ihre Mutter arbeitet ebenfalls noch Vollzeit und hat in etwa das gleiche Nettoeinkommen wie meine Pensions-/Rentenhöhe. Insgesamt schätze ich das Nettoeinkommen meiner Tochter z.Zt. auf rund 1400 - 1500 € im Monat. Die Nebenverdienste habe ich bei meinen Unterhaltsberechnungen in den letzten Jahren nie berücksichtigt, da sich Studenten ja voll auf ihr Studium konzentrieren sollen.... Soweit zur aktuellen Lage.
Nun gibt es aufgrund des eklatanten Lehrermangels in NRW für Lehramtsstudenten mit Bachelorabschluß die Möglichkeit neben dem Masterstudium als Aushilfs-/Vertretungslehrer im Schuldienst zu arbeiten. Das würde meine Tochter gern machen,Nachhilfe und Aushilfe im Handel würden dann beendet. Sie würde dann zwischen 10-15 Stunden wchtl. im Schuldienst arbeiten und dennoch weiterhin ihren Master als Studentin weiterverfolgen. Die genauen Einkünfte kann ich zwar noch nicht abschätzen, sie dürften allerdings deutlich über der SV Freigrenze liegen.
Die konkrete Frage ist : Besteht für mich weiterhin Unterhaltspflicht ?
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )