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Kindesentzug bei gemeinsamen Sorgerecht und nächste Schritte
#1
Hallo,

nun hat es auch mich erwischt. Mit unseren Kindern (6 & 2) ist die Mutter 500 km weit weg in ein anderes Bundesland zu ihrer Familie gezogen ohne mich vorher zu informieren. Natürlich hat sie seit der Geburt des ersten Kindes nicht mehr gearbeitet und ich habe in einer Vollzeitanstellung die Familie versorgt. Da ich trotz eines sehr guten Einkommen fast zu 100 % im HomeOffice arbeite und meine Stunden flexibel auch in die Abendstunden legen kann (IT sei Dank), war ich stark täglich bei der Betreuung involviert und bin neben der Mutter eine feste und gleichwertige Bezugsperson für unsere Kinder.

Nun bin ich nach dem ersten Einlesen in die Fälle (u.a. hier in diesem Forum) recht ernüchtert über meine Möglichkeiten. Zwar könnte ich mit Kontinuität, Bindungen usw. argumentieren und einen Antrag stellen, dass die Kinder zu mir zurück kommen, aber ich male mir außer einer weiteren Verärgerung der Mutter und der Gerichte sowie weitere Eskalationen hier keine Erfolgschancen aus. Zum Glück kommunizieren wir noch und ich schätze die Mutter nicht so ein, dass sie den Vater komplett entsorgen will. Aber man weiß ja nie... den Umzug habe ich auch nicht kommen sehen.

Meine Ziele sind nun wie folgt:

1. Ich liebe meine Kinder über alles und will sie weiterhin regelmäßig sehen und betreuen. Das gemeinsame Sorgerecht mit ABR liegt vor. Ich will auch eine gute Kommunikation zur Mutter aufrechterhalten.
2. Ich will meinen Betreuungs- und Kindesunterhalt, aufgrund meiner eigenen Betreuungsübernahme von bisher 50 %, natürlich so gering wie möglich halten. Aktuell wäre meine Stufe in der Düsseldorfer Tabelle bestimmt locker zweistellig (nicht bereinigt).

Vielleicht könnt ihr mit Tipps geben wie ich folgende zwei Ziele im Jahre 2024 als Vater erreichen kann:

Zu 1.:
Ich will auf gar keinen Fall ein reiner Wochenendvater sein und strebe im Idealfall meine Einbindung in den kompletten Alltag der Kinder durch das paritätische Wechselmodell (50/50) an. Ggfs. bin ich noch bereit mich erstmal auf 30/70 oder 40/60 einzulassen, falls abzusehen ist, dass ein späterer Wechsel auf 50/50 möglich ist.

Dazu bin ich sogar bereit in dieselbe Stadt meiner Kinder umzuziehen und dort meinen Hauptwohnsitz anzumelden. HomeOffice, flexiblen Stunden und Teilzeitoptionen sei Dank.
Wie muss ich vorgehen, um hier die größte Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg zu erzielen? Erstmal meine Vorschläge und Kommunikation nur rein Privat versuchen? Direkt zum Jugendamt, Anwalt, Gericht, andere Möglichkeiten? Wie kann ich die Mutter und das Umfeld davon überzeugen, dass es mir ein wichtiges Anliegen ist meine Kinder weiterhin zu betreuen und dies auch dem Kindeswohl entspricht? Vielleicht auch über freiwillige Zahlungen oder andere Möglichkeiten, der Mutter weitere Anreize für ein solches Vorgehen geben? Was für Steine könnte die Mutter mir in den Weg legen und wie beuge ich dem vor? Ich hatte bereits zwei Erstberatungen bei zwei Anwälten für Familienrecht, aber ging dort mit keinem guten Bauchgefühl raus, da dies wohl nur alle Beteiligten anstacheln wird und mich viel Geld kostet.

Zu 2.:
Falls es weiter eskaliert und offiziell der komplette Unterhalt eingefordert wird:
Was kann außer den obligatorischen Pauschalen für Altersvorsorge und berufliche Aufwendungen noch für mein bereinigtes Netto ansetzen? Ich habe gelesen, dass insb. bei einem höheren Einkommen und Zahlung des Mindestunterhalts (Kinder) eine "invidivuelle Lebensführung", insb. in Verbindung mit dem Beruf, großzügiger gewährt wird.

Durch den Kindesentzug seitens der Mutter werden mir ab sofort weitere Kosten entstehen: Umzug in eine neue Stadt. Dort eine geeignete 4-5 Zi.-Wohnung (2 Kinderzimmer + Home Office) mit erhöhtem Mietbedarf sowie ggfs. Zweitwohnsitz an meiner alten Stelle, um Präsenztermine wahrzunehmen (Bei 30-50/50-70 Wechselmodell z.B. im wöchentlichem Wechsel) und wöchentliche Fahrten. Dazu ist ein geeignetes Auto notwendig etc.pp. Aktuell besteht auch noch ein gemeinsamer Mietvertrag, der mir weitere Kosten generiert. Ggfs. dann zivilrechtlich einklagbar?

Kann ich diese Kosten direkt abziehen oder gilt nur die Situation im letzten Jahr bzw. vor der Trennung? Wie müsste ich argumentieren? Diese Kosten sind bereits teilweise real entstanden und werden mir nun durch den einseitigen Kindesentzug weiter entstehen. Ich muss also weitere Ausgaben tätigen, um den Umgang und meine Betreuung meiner Kinder zu gewährleisten. Oder sagt hier das Gericht direkt: "Die Mutter hat absolute Narrenfreiheit. Sie haben keinen Grund gehabt nachzuziehen. Arbeiten sie mal schön weiter an ihrem aktuellen Wohnort und belästigen die Mutter nicht weiter, die nun zu 100 % die Kinder betreut".

Wie verhindere ich, insb. zusammen mit Punkt 1, dass die Mutter auch weiterhin Betreuungsunterhalt für das Kind einfordert, wenn es älter drei Jahre ist? Da ich ihr ja auch schon jetzt das 50/50 Wechselmodell klar anbiete, in dem sie auch Zeit für ihre Berufstätigkeit hat.

Kann ich direkt auf Teilzeit (z.B.: 50 oder 80 %) gehen wenn der Kindesmindestunterhalt dadurch nicht gefährdet ist oder wird man dann mit einem fiktiven Einkommen zum ewigen Zahlesel? Diese Teilzeitoption ist verfügbar und hilft neben dem HO und den flexiblen Stunden erst Recht bei einem 50/50 Wechselmodell.
Muss ich mein Vermögen für den Betreuungsunterfall aufbrauchen falls dort ein Mangelfall entsteht?
Muss die Kindesmutter ihr Vermögen aufbrauchen für den Betreuungsunterhalt?

Danke euch sehr für eure Hilfe!
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#2
also - du hast keine chance - nutze sie:

1. stelle an deinem wohnort beim FG einfach den antrag, daß die kinder zu dir zurückgebracht werden. denn es ist ungesetzlich, daß
die kindsausträgerin dem erzeuger die kinder entzieht.

a) begründung: bindungsintoleranz der mutter offensichtlich, da ohne eine wort zu sagen weg
b) schnell den antrag stellen, sonst bindungsgefahr am neuen ort, darauf spekuliert die kindsausträgerin
c) antrag auf verfahrenspfleger u. u. (P?)

2. arbeite an einer wasserdichten betreuungsszenario, bei dem du möglichst auf wenig fremdbetreuung hinweist
a) homeoffice
b) ab alter X in den kindergarten
c) du trägst die hälfte der reisekosten der kinder
d) dadurch zeigst du dich bindungstolerant

lt der argumentation des FG hier in freising, im genau gleichen fall, befand die richterin (!) das verhalten der kindsausträgerin
ungesetzlich! das mußt du herausarbeiten im schriftsatz!

mache es morgen, nicht übermorgen, du brauchst keinen anwalt! wenn ja - dann einen erfahrenen...aber den finden

ich kann dir aus meinem fall evtl. referenzargumentation geben.

noch fragen - kienzle?
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#3
Danke netlover, Die Unterlagen nehme ich sehr gerne entgegen. Wie siehst Du mein beschriebenes Szenario, in dem ich nachziehe? Ist dies für Dich keine reale Chance?

Ich bin dennoch nicht ganz überzeugt, ob der direkt zum FG der richtige Weg ist und ich am Ende nicht doch unterliege und dann erst recht die ganze Mühle anläuft mit neuem Jugendamt und Familiengericht am neuen Wohnort. Das Kind (2) wird noch von der Mutter gestillt und meine einzigen Argumente sind eigentlich meine Betreuungsleistungen sowie die bereits gefestigen sozialen Kontakte des größeren Kindes (6) plus Kindergarten.

Falls ihr denkt, das sei der richtige Weg, dann gerne noch mehr Argumente für diese Vorgehensweise und vielleicht auch eine grobe Einordnung wie hoch hier die Erfolgswahrscheinlichkeit wäre - 10 % ?
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#4
Willkommen im Forum. Leider sehr spät. Mutti ist bereits samt Kinder weg und sie hat sich mit deiner Zustimmung bereits sechs Jahre Berufsausstieg genehmigt.

1. Ohne Umzug ist 50:50 sowieso unmöglich. Wenn du das machst, dann sehr bald, denn mit jedem Tag schafft die Mutter eine Bezugspersonen- und Betreuungskontinuität zu ihren Gunsten. Es wird ein Sprung ins völlig Ungewisse für dich, denn 50:50 kannst du nicht erzwingen. Und es gibt auch kein bestimmtes Vorgehen, das dir den Erfolg verschafft. Am besten wärs natürlich im Konsens mit der Mutter. Da stellt sich die ganz individuelle Frage, was sie für ein Mensch ist, auf was sie anspringt, was ihr wichtig ist, wie ihre Situation ist. Hat sie wieder Lust selber zu arbeiten? Nimmt ihr jetzt ihre Herkunftsfamilie alles ab, so dass du gar nichts leisten kannst, das sie haben will? Ist sie gierig, käuflich? Lässt sie sich von Dritten bequatschen? Gibts einen neuen Partner?
Wenn sie blockiert, dann den üblichen Weg gehen mit Aufforderung, Klage.

2. Weitere Abzüge sind nicht drin. Besondere Wohnkosten vielleicht noch, aber eher nur wenns Richtung Selbstbehalt geht. Das Juristengesockse vom BGH hat über Jahre hinweg die ungesetzliche Düsseldorfer Tabelle nach oben hin dergestalt erweitert und entschrankt, dass ohne weitere Begründung einfach linear mehr gezahlt werden muss, wenn mehr verdient wird. Da ja bei dir auch Betreuungsunterhalt dazukommt oder Ehegattenunterhalt wenn verheiratet, bist du sowieso ein Haupttreffer und wirst mit Freuden filetiert. Da ist was zu holen.

Umzüge sind Privatsache. Für beide Seiten. Die Ex kann auch nicht mehr fordern, weil sie umgezogen ist. Stecke nicht zu viel Energie in die Suche nach solchen vermeintlich unterhaltssenkenden Glasperlen. Der letzte Teil deines Beitrages dreht sich vor allem darum. Du suchst dabei aber wie alle Väter nach Regeln und Verlässlichkeit, die es gar nicht gibt oder die von so vielen Faktoren abhängt, dass du das gar nicht steuern kannst. Das ist keine Formel mit bestimmten Parametern, stimmen die Parameter kommt ein Ergebnis raus. Genau das ist es nicht. Es ist ein chaotischer Blindflug.

Teilzeit, um weniger Unterhalt zu zahlen: Kann funktionieren, kann in totaler Katastrophe enden. Ich kenne Fälle, in denen ging das durch, andere sind damit gescheitert. Auch bei sehr hohen Einkommen.
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#5
wenn du nachziehst...ok - die alte wollte von dir weg, warum auch immer. es kann am neuen ort eskalieren, dann geht die scheiße los!
seid ihr verheiratet? wenn nein - hmmm aber ABR...ist das vereinbart oder gerichtlich festgestellt...? das kann dann schnell gekippt
werden.

500 km sind schon viel...

mach dich aufs schlimmste gefasst...

entfremdung - verläumdung - üble nachrede bis zum vorfwurf kindesmißbrauch....alles schon durch! vae victis!
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#6
(07-04-2024, 11:31)netlover schrieb: befand die richterin (!) das verhalten der kindsausträgerin
ungesetzlich!

Kopfstreichler für den Vater aus der Satzbausteinkiste. Und das Kind bleibt trotzdem bei der Mutter. Denn es geht nicht um die Beurteilung von Fehlern eines Elternteils, sondern um das Kindeswohl auf Basis der tatsächlichen heutigen Verhältnisse. Und dann kommt das Geschwätz mit der Kontinuität, die immer zugunsten der Mutter interpretiert wird.

Ja, das sind verlogene Worte, aber das ist die offizielle Handlungsweise. Und ein Alleinverdienervater, der die Dame samt kleinen Kindern ziehen liess, bei dem etwas zu holen ist, der wird niemals die Kinder zurückbekommen. Er wird kostenpflichtig verlieren.
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#7
Du kannst versuchen die Kinder gerichtlich mit einem Eilantrag zurückzuholen. Das Gericht wird sich vermutlich brennend dafür interessieren, wie du die Betreuung beider Kinder mit Vollzeitstelle stemmen willst. Ich würde an deiner Stelle auch sofort bei der Mutter schriftlich Umgang fordern. Wird dieser verweigert, dann kannst du das auch direkt vor Gericht präsentieren. 

Ansonsten hängt es sehr davon ab, wie deine Ex tickt. Du kannst davon ausgehen, dass sie das Wechselmodell nicht möchte, sonst würde sie auch nicht wegziehen. Da sie bereits zu so radikalen Schritten entschieden hat, wird sie auch nicht davor zögern, eine Schmutzkampagne gegen dich zu fahren. Damit gingen deine Chancen fürs Wechselmodell gegen Null. Wahrscheinlich wird der Richter sogar sagen, dass allein die Tatsache, dass die Mutter weggezogen ist, zeigt, dass die Kommunikation nicht klappt. Die Logik der Gerichte ist hier einfach: für 50/50-Modell brauchst du ideale Kommunikation. 40/60 geht auch ganz ohne Kommunikation. Trotzdem kannst du es auch hier gerichtlich versuchen. Ohne Anwalt kostet es auch nicht viel. -> Antrag auf Umgang (Wechselmodell). Im Übrigen wird man es dir nicht abkaufen, dass du dich zu 50% in die Betreuung eingebracht hast, da die Mutter nicht gearbeitet hat.

Ich habe ein Kind und muss Betreuungsunterhalt zahlen. Vermögen der KM hat keine Rolle gespielt. Kannst froh sein, wenn das Betreuungsunterhalt nicht nach Familienverhältnissen (3/7-Regel) gewährt wird. Ansonsten kannst du alle entstandenen Mehrkosten im Unterhaltsverfahren erwähnen, wenn es zu diesem kommt.

Fange auch rechtzeitig (also ab dem Moment wo klar ist, dass die Kinder bei der Mutter bleiben) mit der Zahlung des Kindesunterhaltes an (zumindest in Höhe des Unterhaltsvorschusses). Sonst riskierst du einen hohen Streitwert im Unterhaltsverfahren.
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#8
Die ätzende Zwickmühle und die Wahl zwischen Pest und Cholera. Bleibst du an Deinem Wohnort, ist ein Wechselmodell unmöglich und selbst der übliche Wochenendumgang mit hohen Kosten, zeitlichem Aufwand und Stress verbunden.
Ziehst Du um, wird das Ganze ein Bliindflug, abgesehen von den Kosten. Fühlt sich die Mutti bedrängt und gestalkt, bist Du der Böse und kannst trotzdem am Ende nur auf Standradumgang hoffen.
Ein Schreiben vom gegnerischen Anwalt reicht aus, Dein Begehr von Mehrbetreuung zunichte zu machen. Die wissen, wie man das formuliert.

Eine Mutter, die trotz erweiterter Umgänge, gutem Kontakt der Kinder zum Vater, einfach und ohne etwas mit zu teilen, 500 km weg zieht, ist eben nicht wirklich ehrlich und zugeneigt. Die Kommunikation die sie betreibt, wird hier falsch eingeschätzt. Von ihrer Seite aus dient sie nur dazu, Dich ruhig zu halten. In der Zwischenzeit bastelt sie im Hintergrund am Manifestieren von Fakten. Fakten schuf sie z.B. eben mit diesem Umzug. Sie fragte natürlich nicht nach Deinen Befindlichkeiten. Nicht einmal nach denen der Kinder.

Es gibt sehr schnell und durchaus eindeutig Zeitpunkte, an denen Schluss mit lustig ist. An denen man erkennen und sehen kann, dass mit Harmonie und Absprache Ende Gelände ist. Viele Väter unterfallen der Hoffnung, dass das alles nicht so gemeint ist und schließlich habe man ja noczh Kontakt usw. Solche fundamental erschütternde Begebenheiten, erzeugen zum Selbstschutz solche Reaktionen. Man will ja nicht in den Krieg. Also unterstellt man, dass die andere Partei doch ganz bestimmt irgendwie doch noch auch Gutmütigkeit und Entgegenkommen zeigen wird.

Offen gestanden, sehje ich keine einzige andere Möglichkeit, als sofort den gerichtlichen Antrag zu stellen, der letztlich auf der von netlover benannten Argumentation fußt. Das wird zu 90% in die Hose gehen. Zu vielleicht 10§% nicht. Es wird aber erhellend, da es die Natur der Mutter offenbaren wird und am Ende Dir Klarheit bringt. Nur, würde ich das nicht ohne Winkeladvokaten betreiben. Wir alle mögen die mit Grund nicht und müssen den Weg dorthin trotzdem so oft empfehlen.

In Sachen Unterhalt gibt es 0,5% Spielraum. Also faktisch keinen. Da machen es sich die Richter einfach. Die Post wird bald kommen. Bei den angefallenen Kosten wird man sagen, dass Du sie ja nicht hättest produzieren müssen. Hättest ja einen Antrag auf Rückzug der Kinder und der Mutter stellen können.

In der Kommunikation mit der Mutter weiß ich nicht, was Du anbringen sollst. Sie wird nicht freiwillig dort weg gehen. Die Kinder sind zu klein, um sie in 40/60 Konstellation oder irgend etwas Vergleichbares unter zu bringen. Beim 2-jährigen kommt die mit dem Stillen daher, beim 5-jährigen würde der ständige Kiga Wechsel und Anderes angeführt.

Ich sehe so keine Möglichkeit, außer im benannten gerichtlichen Antrag. Das ist wohl die einzige Minimalchance. Wenn ein Umzug zu mehr Umgang verhilft, dann mache ihn. Aber auch hier kommt es auf die Mutti an. Ist sie tatsächlich weg gezogen, um Dich aus dem Sinn zu bekommen, wird sie sich mit allem was sie hat, wehren.
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#9
@ P: aber sie blieb bei mir...
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#10
Danke für die vielen Nachrichten. Ich werde keinen Rückholungsanstrag stellen. Ich gehe allerdings aktuell die Ereignisse und die schriftliche Kommunikation mit meinem Anwalt durch, um die richtigen Schritte für ein 30-50 % Wechselmodell nachhaltig vor Ort umzusetzen. Damit ist dies auch zumindest protokolliert. Der Anwalt meinte nur, dass die Umstände dieses Kindesentzuges und das nicht Eingehen der Mutter auf die Befindlichkeiten der Kinder (Durch ihre Aktionen aber auch in ihrer schriftlichen Kommunikation sowie andere Umstände die ich hier nicht erwähnen mag), u.a. auch später bei einem möglichen Verfahren als Vorteil genutzt werden können.

Noch einige Infos: Wir sind nicht verheiratet und es kam bisher noch keine Aufforderung zum Unterhalt (auch nicht mündlich), ich denke aber auch, dass diese bis Ende April kommen wird. Beim Unterhalt mache ich mir dann nun wirklich keine Illusionen mehr. Wenn ich nicht mal die zweite Wohnung irgendwie ansetzen darf, dann gute Nacht. Wäre aber nicht mein Untergang. Eine zweite Wohnung habe ich bereits zeitnah in Aussicht, habe aber nun wirklich Sorge vor euren angesprochenenden Punkten: Stalking, etc. pp. ... Gibt es insb. bei diesem wunden Punkt keine gezielten Vorbereitungen wie z.B. proaktives Zugehen auf örtliche Vereine, die einem helfen können oder Zeugen etc. pp. ? Wie kann ich von Anfang an vermeiden, dass mir dieses typische Klischee vom bösen Mann angedichtet wird?

Mein Untergang wäre es nur, wenn ich meine beiden Kinder nicht mehr unter den oben genannten Bedingungen sehen kann. Daher fokussiere ich mich nun auf Ziel Nr. 1 und behandle Ziel Nr. 2 eher als notwendiges Übel, um das ich nicht herumkommen werde.

Meine Strategie ist es nun zum Wohle der Kinder mir keinerlei Fehler zu leisten in jeglicher Form der Kommunikation und der Mutter dabei zu vermitteln, dass meine Vaterrolle vor Ort auch Vorteile hat. Nicht nur für die Kinder sondern auch für ihre Freizeit.

Bzgl. der Kommunikation würde ich mich nach diesen Regeln richten: https://www.stark-familie.info/de/eltern...unikation/
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#11
(07-04-2024, 13:00)netlover schrieb: @ P: aber sie blieb bei mir...

In welchem Kontext? Wie alt? Wie lange weggewesen? Dauerhaft geblieben oder doch noch verloren? Welche anderen Faktoren? Welche Aktionen der Mutter? Bekanntlich liegt die Chance im "überreissen".

Im vorliegenden Fall sind aus Sicht der Familiennichtrechtssprecher gute Gründe zu sehen, wieso die Kinder bei der Mutter bleiben. Angefangen von der nahen Herkunftsfamilie über Stillen und Unwille zur Geschwistertrennung, über jahrelange doppelte Kontinuität einer Rollenverteilung bis hin zu wirtschaftlichen Behauptungen.

(07-04-2024, 14:19)Gewer30 schrieb: Mein Untergang wäre es nur, wenn ich meine beiden Kinder nicht mehr unter den oben genannten Bedingungen sehen kann.

Der Satz ist ganz typisch für die Phase der Trennung, in der du dich befindest und wohl der meistgesagte, mit dem auch alles gerechtfertigt wird, was man macht. Schon in ein paar Monaten wirst du das differenzierter, weniger absolut und nicht mehr so martialisch sehen. Untergang klingt nach Schluss machen. Je früher du von der vollen Breitseite runterkommst und dich stattdessen auf wenige, am ehesten durchsetzbare Dinge konzentriertst, desto besser für dich. Ansonsten verpulverst du nur Energie, bis die Erschöpfung deinen Job, dein Geld, deine geistige Gesundheit, deine sozialen Beziehungen erwürgt hat.
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#12
(07-04-2024, 14:33)p__ schrieb: Je früher du von der vollen Breitseite runterkommst und dich stattdessen auf wenige, am ehesten durchsetzbare Dinge konzentriertst, desto besser für dich. Ansonsten verpulverst du nur Energie, bis die Erschöpfung deinen Job, dein Geld, deine geistige Gesundheit, deine sozialen Beziehungen erwürgt hat.

Danke für die Worte, P__

Kannst du noch kurz erörtern was hier aus deiner Sicht die "ehesten durchsetzbaren Dinge" sind, die normalerweise auch hier im Forum diskutiert werden? Den Antrag ans FG habe ich ja bereits abgehakt, den Unterhalt akzeptiert - Nun folgt der Umgang mit den Kindern.

Ansonsten auch gerne Erfahrungsberichte von anderen, wie es euch ergangen ist und wo ihr heute steht.
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#13
Wenn du dir in einem unbenebelten Moment alle Konsequenzen eines eigenen Umzugs ehrlich überlegst und auch einen Plan B dafür und es dir dann noch attraktiv erscheint, dann mach das. Sofort. Das ist ein dicker Nagel zum einschlagen und die Voraussetzung für jeglichen Kontakt auf Dauer und erst recht ein Wechselmodell. Voraussetzung, nicht Garantie. Mutti kann sich auch morgen einen neuen Erreger antindern und dann 1000km wegziehen, vor allem nachdem sie merkt, dass sie dich durch den Umzug gar nicht los geworden ist, sondern du dadurch sogar ihren Unterhaltsjackpot gefährdest. Deshalb fragte ich oben, ob schon ein Nachfolger im Spiel ist. Aufgewärmte alte Freunde etwa. Oder ungebrochen weiterbestehende soziale Beziehungen an jenem Ort, sie ist da ja wohl aufgewachsen. Im Gegenzug wirst du alle deine eigenen sozialen Beziehungen los.

Überleg dir also auch, was du tust wenn du nach dem Umzug auf der zweiten Stufe stehenbleiben musst statt weitere Stufen, die ganze Treppe hochzukommen.

Ach ja, Erfahrungbericht: Voll gegen die Wand geprallt, bankrott bis heute, Kind weg, lächerlicher Umgang, Beruf hingeworfen, nicht mehr mitgespielt.
Weggezogen, mehrere weitere Kinder, Frau verdient, ich betreue, neue Hobbys, neue Freunde.
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#14
Also habe ich die Mutter richtig eingeschätzt. War aber auch keine Kunst. Behalte im Gedächtnis, auf einem Bierdeckel, oder auf die Lider tätowiert das, was p eben sagte. Es gibt immer Fälle, die von Erfolgen berichten. Hier das Wort "Einzelfall" mal zu benutzen, trifft es ausnahmsweise gut.

Sätze wie: "Das wäre mein Untergang..." kenne auch ich. Sie haben bei mir zwei Reaktionen zur Folge: 1. Ich kann es in der derzeitigen Phase von Dir nachvollziehen und 2. Machen mir diese Sätze regelmäßig Angst.

Habe nie Deinen Untergang vor Augen! Richte dich auf ein wie auch immer strukturiertes neues Leben ein. Du möchtest gerne einen Erfahrungsbericht? Gerne in aller Kürze und 2% lediglich abbildend:

Das Forum kenne ich hier seit ca 2008. Das sind 16 Jahre! Die Ratschläge hier - wenn auch immer mal natürlich von wechselnden Protagonisten - sind natürlich harter Tobak. weil das Leute sind, die aus Erfahrung schöpfen. Ich habe damals Ratschläge nicht konsequent verfolgen (können). Dem stand Inkonsequenz, Angst und eine diffuse Gemengelage von Existenznot und dem Glauben an Recht gegenüber.

Seit 2011 habe ich keinen Kontakt mehr zu meinen beiden Töchtern. Nach 5 Jahren Umgang und entsprechendem Zirkus. War meine Entscheidung. Sie sind heute erwachsen. Und ich kann sogar gut - sehr gut - damit leben. Heute würde ich sie ohnehin nicht erkennen und bei dem was vorgefallen ist, will ich auch nichts mit ihnen zu tun haben - und ich weiß ja auch, wie die Entwicklung sich zeigte.

Seit 20214 berate ich nun Väter regional selbst und auch im Rahmen der Schuldenberatung. Und eines steht fest: Realistisch betrachtet, haben solche Typen wie ich auch nur dort noch Resteinfluss, Betroffene ein wenig zu erden. Alle Claims sind schließlich besetzt von Anwälten, Richtern, Jugendamt, Verfahrensbeistände, Gutachtern, Familienhelfern usw. Die labern, labern, labern, reden von - wie auf der von Dir aufgezeigten Seite - Kommunikation, Nach-Elternschaft etc BLA BLA.... Dazu auch was:

Ich habe 2014 auch eine Ausbildung zum Mediator gemacht. Weißt Du wie viele Scheidungsfolgenvereinbarungen/Mediationen ich gemacht habe? Also erfolgreich? Es müssten 6 sein - ohne nach zu schauen. Wenig oder? Dazu gehören nämlich immer Zwei. Und das klappt meist nicht. Ich habe ebenso viele Geschenke, Andenken usw von Vätern die Mausetot sind. Teilweise der Suff, teilweise... man kann es sich denken. Das waren die, die nachvollziehbar nicht zurecht kamen mit den Situationen.

Was Dein Anwalt sagt, kann stimmen. Oder auch nicht. Wenn nicht, zuckt er mit den Schultern, wird noch ein paar Sätze verlieren von "ja, in diesem Fall...." und die Rechnung stellen. Vorher hat er schon viel kassiert. er weiß schließlich, was Du verdienst. Der kann blubbern wie er will. Wenn die Mutter sich am Wohnort auf 30/50 nicht einlässt, dann landet es vor Gericht dort ist bekanntlich alles möglich. Nur einen Antrag wegen des ungerechtfertigten heimlichen Umzuges, gibt es dann nicht mehr.

Zugehen auf örtliche Vereine etc? was sollen die machen? Du sitzt meist einer Frau gegenüber oder einem männlichen Beckenrandschwimmer. Ihr feilt bisschen an der Kommunikation herum. Was der alte weiße Mann tun darf und was nicht, aber Einfluss auf die Mutter wird keiner nehmen können - wenn sie nicht will. das ist schlicht gesetzt.

Der gute Diplomat weiß sich zu benehmen, weiß zu kommunizieren und bekommt auch Gehör. Nur weiß er auch, dass warme worte nicht greifen. er hat meist im Köfferchen auch Material, mit dem man - wenn es notwendig wird - Druck ausüben kann. Er streichelt also den Hund, hat aber auch einen Maulkorb. Wer nichts in der Hand hat, darf den Diplomaten spielen, ist sich aber der eigenen Machtlosigkeit bewusst. Somit regiert nur das Prinzip Hoffnung. Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt - aber sie stirbt.

All das muss in Deinem Fall nicht eintreffen! Der von mir favorisierte Antrag bei Gericht jedoch, würde wenigstens erst einmal bewirken, dass Dritte sehen, welches Früchtchen sie vor sich haben. Auch wenn er fehl läuft. In der Folge kannst du immer noch auf Umgang klagen und versuchen ihn zu realisieren.
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#15
Danke euch für die vielen Beiträge, es tut gut sich mal über diese Themen auszutauschen.

Eine etwas akutere Frage: Wo finde ich kompetente Anwälte für 1. Familienrecht und 2. Unterhaltsrecht? Muss nicht unbedingt dieselbe Person sein.
Ich habe da mal was von einer Whitelist o.Ä. gehört? Muss auch nicht vor Ort sein, oder spielen da gute Beziehungen zum FG auch eine Rolle? Telefonisch sollte auch vieles gehen, falls dadurch die deutschlandweite Auswahl an guten Anwälten höher wird.
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#16
Das Anwaltsthema ist ein ewiges.
Ein weiter Weg zum Gericht ist teuer und der Anwalt hat weniger Lust, den zu machen. Der Anwalt muss nicht aus dem Gerichtsbezirk sein, aber zumindest in der Region. Taugliche schwarze oder weisse Listen, die auch noch halbwegs aktuell sind, gibt es nicht.
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#17
(07-04-2024, 17:53)Gewer30 schrieb: Danke euch für die vielen Beiträge, es tut gut sich mal über diese Themen auszutauschen.

Eine etwas akutere Frage: Wo finde ich kompetente Anwälte für 1. Familienrecht und 2. Unterhaltsrecht? Muss nicht unbedingt dieselbe Person sein.
Ich habe da mal was von einer Whitelist o.Ä. gehört? Muss auch nicht vor Ort sein, oder spielen da gute Beziehungen zum FG auch eine Rolle? Telefonisch sollte auch vieles gehen, falls dadurch die deutschlandweite Auswahl an guten Anwälten höher wird.

Beim Unterhaltsrecht reicht es wenn du fürs erste googlest was du alles unterhaltsmindernt ansetzen darfst 
Hier ist eine angemessene pendlerwohnung bestimmt zumutbar. Kredite in der gemeinsamen zeit gehen auch .
Wenn die Ex Bürgergeld beantragt, dann wird das jobcenter den KU samt 1 jahr Betreuungsunterhalt von dir zurück verlangen.
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#18
(07-04-2024, 22:15)Alimen T schrieb:
(07-04-2024, 17:53)Gewer30 schrieb: Danke euch für die vielen Beiträge, es tut gut sich mal über diese Themen auszutauschen.

Eine etwas akutere Frage: Wo finde ich kompetente Anwälte für 1. Familienrecht und 2. Unterhaltsrecht? Muss nicht unbedingt dieselbe Person sein.
Ich habe da mal was von einer Whitelist o.Ä. gehört? Muss auch nicht vor Ort sein, oder spielen da gute Beziehungen zum FG auch eine Rolle? Telefonisch sollte auch vieles gehen, falls dadurch die deutschlandweite Auswahl an guten Anwälten höher wird.

Beim Unterhaltsrecht reicht es wenn du fürs erste googlest was du alles unterhaltsmindernt ansetzen darfst 
Hier ist eine angemessene pendlerwohnung bestimmt zumutbar. Kredite in der gemeinsamen zeit gehen auch .
Wenn die Ex Bürgergeld beantragt, dann wird das jobcenter den KU samt 1 jahr Betreuungsunterhalt von dir zurück verlangen.

Hallo Alimen, ein anderer meinte hier im Thread, dass diese Argumentation nicht funktioniere, "da ich mir ja keine Penderwohnung" nehmen müsse und ich einfach einen Antrag auf Rückführung hätte stellen sollen. Falls ich den Antrag nicht stelle, dann würde ich dem Vorgehen indirekt zustimmen. Wie sehen die anderen das? Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieser Antrag nicht funktionieren wird und auch nicht dem langfristigen Kindeswohl entspricht, wenn die Kinder anschließend von der Mutter entfernt sind. Ich habe schriftlich meine Bedenken mit Begründung geäußert mit Hinweis auf gemeinsames ABR und trotzdem hat die Mutter schriftlich ihren Willen bekundet und ist eigenmächtig weggezogen, hat es also trotz meiner Bedenken durchgesetzt. Zum Wohle der Kinder versuche ich nun das beste aus dieser neuen Ist-Situation zu machen, wieso sollte ich da nicht die neuen notwendigen Kosten zum Umgang ansetzen können, insb. da die Zahlungen schon recht üppig ausfallen werden?
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#19
Du drehst dich im Kreis. Oben wurde ein Vorschlag gemacht, warum man den Antrag auf Rückführung stellen sollte/kann, auch wenn die Chancen schlecht stehen. Das würde aber untermauern, welches Verhalten die Mutter an den Tag legt und die Möglichkeit eröffnen, nach evtl. Scheitern, die Variante mit der Zweitwohnung und ordentlichem Umgang glaubhaft machen zu können. Die Entscheidung der Vorgehensweise liegt immer bei Dir.

Unterhalt kann hier nicht zu 100% beantwortet und ausgerechnet werden. Ein genügsamer Richter, der sich vielleicht durchaus mit der Sachlage auseinandersetzt und eine vernünftige anwaltliche Argumentation, kann durchaus eine Berücksichtigung von X bezüglich dessen was Alimen sagte, befürworten. Oder eben nicht. Schließlich soll ja auch - und der Hintergrund ist nicht zu vergessen - der Kontakt zu beiden Elternteilen erhalten bleiben. Manche steigen da heutzutage durchaus drauf ein.
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#20
Ich begrüße es natürlich wenn man um seine Kinder kämpft,
Gleichzeitig verstehe ich es auch
wenn Männer die Nase voll haben vor diesen ungerechten
Gesetzen und
dass man sogar dann auswandert etc.

Den Antrag auf Rückführung zu machen ist richtig finde ich.
Ich bezweifle die Erfolgsaussichten leider.
Durch Homeoffice kannst du es dir erlauben praktisch in die selbe Straße zu ziehen wie deine Kinder.
Somit hast du eine indirekte unbefristete quasi Urkunde dass du um deine Kinder gekämpft hast.

Dann wäre es erstrebenswert
dass deine Ex an dich Unterhalt zahlt wenn du es schaffst
dass die Kinder bei dir wohnen ..
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