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BGH - XII ZB 401/23 - 21.02.2024 - Umgangsregelung: Kein automatisches Kontaktverbot
#1
BGH, Beschluss vom 21.02.2024 - XII ZB 401/23 , Volltext homepage BGH

a) Voraussetzung für die Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 89 FamFG
ist eine Umgangsregelung mit vollstreckungsfähigem Inhalt, mithin eine nach
Art, Ort und Zeit erschöpfende, hinreichend bestimmte und konkrete Regelung
des Umgangsrechts (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 1. Februar 2012
- XII ZB 188/11 - FamRZ 2012, 533).

b) Einer Umgangsregelung, durch die der Umgang auf einen bestimmten Rhyth-
mus festgelegt wird oder dem umgangsberechtigten Elternteil bestimmte Um-
gangszeiten zugewiesen werden, ist nicht mit für eine Vollstreckung hinrei-
chender Deutlichkeit zu entnehmen, dass sich der Umgangsberechtigte eines
Umgangs mit dem Kind in der übrigen Zeit zu enthalten hat. Ein solches Gebot
muss sich stets ausdrücklich und eindeutig aus der Umgangsregelung erge-
ben und von dem nach § 89 Abs. 2 FamFG zu erteilenden Hinweis umfasst
sein, um taugliche Grundlage für die Anordnung eines Ordnungsmittels zu
sein.

Artikel dazu vom C.H. Beck Verlag:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldun...ot-kontakt
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#2
12 Tage Haft bei Nichtzahlung auf gut deutsch…
Gut dass es noch wenige normale Richter gibt.
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