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Unterhalt
#1
Hallo Community,

ich stelle mir 2 Fragen zum Unterhalt. Ich besitze eine Beistandschaftsurkunde über 100% der Düsseldorfer Tabelle.
Momentan zahle ich 520 Euro für ein Kind (16 Jahre alt).

Frage 1: Meine Eltern würden mir gerne den Betrag oder ggf. einen Teilbetrag zum Unterhalt dazu geben als Überweisung auf mein Konto. 
Würde mir das dann als Einkommen angerechnet werden?

Frage 2: Sollte ich Krank oder Arbeitslos werden, wird meine Ex Unterhaltsvorschuss beantragen, welches aber nur 395 der 520 Euro abdeckt.
Was passiert mit den fehlenden 125 Euro? Bekomme ich die als Schulden bei meiner Tochter angerechnet oder verfallen diese?
Immerhin kann ein Vater einer intakten Familie auch Krank / Arbeitslos werden. 
Dann haben dessen Kinder ggf. auch weniger Taschengeld oder bekommen keine Markenklamotten mehr. Ich denke, Ihr versteht, worauf ich hinaus will.

Grüße
Lynx
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#2
Freiwillige Zuwendungen Dritter (z.B. Geldleistungen, kostenloses Wohnen) sind als Einkommen zu berücksichtigen, wenn dies dem Willen des Dritten entspricht. Es kommt immer auf den Nachweis an, in diesem Fall auf den Nachweis, dass der Willen der Eltern anders ist. Du kannst sie ja bitten, bei der Überweisung "Privatkredit für (Dein Name)" in den Text zu schreiben.

2. Mangelfall ist immer ein Problem. Als Mangelfall werden bei dir auch freiwillige Zuwendungen Dritter direkt oder indirekt herangezogen. Indirekt, weil damit dein Selbstbehalt gesenkt wird. Der Titel gilt auch erst einmal weiter. Zahlst du nicht laufen Schulden in dieser Höhe auf. Alles, ganz egal wieviel Unterhaltsvorschuss die Mutter erhält. Überhaupt nichts verfällt. Krankheit und Arbeitslosigkeit ist ein Risiko, dessen Folgen die Juristen dir ganz allein aufbürden. Anders als in einer intakten Familie, in der alle sofort weniger haben werden Trennungsvätern mit Gewalt absurde und meistens unerfüllbare Verpflichtungen auferlegt. Ich bin deshalb ausgestiegen.
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#3
Wie wäre es mit Bargeld von den Eltern?
Wenn Distanz ein Problem ist, dann einfach ein größeres Bündel zu Weihnachten oder so.
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