02-06-2024, 19:51
Hallo Community,
ich stelle mir 2 Fragen zum Unterhalt. Ich besitze eine Beistandschaftsurkunde über 100% der Düsseldorfer Tabelle.
Momentan zahle ich 520 Euro für ein Kind (16 Jahre alt).
Frage 1: Meine Eltern würden mir gerne den Betrag oder ggf. einen Teilbetrag zum Unterhalt dazu geben als Überweisung auf mein Konto.
Würde mir das dann als Einkommen angerechnet werden?
Frage 2: Sollte ich Krank oder Arbeitslos werden, wird meine Ex Unterhaltsvorschuss beantragen, welches aber nur 395 der 520 Euro abdeckt.
Was passiert mit den fehlenden 125 Euro? Bekomme ich die als Schulden bei meiner Tochter angerechnet oder verfallen diese?
Immerhin kann ein Vater einer intakten Familie auch Krank / Arbeitslos werden.
Dann haben dessen Kinder ggf. auch weniger Taschengeld oder bekommen keine Markenklamotten mehr. Ich denke, Ihr versteht, worauf ich hinaus will.
Grüße
Lynx
ich stelle mir 2 Fragen zum Unterhalt. Ich besitze eine Beistandschaftsurkunde über 100% der Düsseldorfer Tabelle.
Momentan zahle ich 520 Euro für ein Kind (16 Jahre alt).
Frage 1: Meine Eltern würden mir gerne den Betrag oder ggf. einen Teilbetrag zum Unterhalt dazu geben als Überweisung auf mein Konto.
Würde mir das dann als Einkommen angerechnet werden?
Frage 2: Sollte ich Krank oder Arbeitslos werden, wird meine Ex Unterhaltsvorschuss beantragen, welches aber nur 395 der 520 Euro abdeckt.
Was passiert mit den fehlenden 125 Euro? Bekomme ich die als Schulden bei meiner Tochter angerechnet oder verfallen diese?
Immerhin kann ein Vater einer intakten Familie auch Krank / Arbeitslos werden.
Dann haben dessen Kinder ggf. auch weniger Taschengeld oder bekommen keine Markenklamotten mehr. Ich denke, Ihr versteht, worauf ich hinaus will.
Grüße
Lynx