Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Es wird Ernst - man begehrt Auskunft über meine Kohle
#1
Hallo miteinander.

Nach Jahren des stillen mitlesens habe ich mich dazu durchgerungen, mich hier anzumelden. Das ganze Unterhaltsgedöns habe ich über all die Zeit eher beiläufig und sporadisch aufgenommen und habe nur einen groben Überblick. Jetzt beginnt es scheinbar um die Wurst zu gehen und ich erhoffe mir von euch einige kluge Tipps, um nicht in diverse Fettnäppchen zu treten.

Ausgangslage:

-getrennt von Mutter seit Geburt
-seit 5 Jahren keinen Kontakt, weder zu Kind noch zur Mutter
-erstaunlicherweise wurde ich bisher komplett in Ruhe gelassen und habe nicht einen einzigen Taler abgedrückt (in Anbetracht der Tatsache, was anderen hier widerfahren ist sollte ich schon deswegen Purzelbäume ohne Ende schlagen)
-kein Titel und bisher wurde auch vom JA nichts gefordert
-gemeinsames Sorgerecht, aber sie hat wohl was angeleiert, dass sie das alleinige bekommt (soll mir recht sein)
-das Kind ist für mich eine komplett fremde Person, keinerlei Bindung oder Beziehung; im Prinzip nur ein Name auf dem Papier

Nun schreibt mich irgendeine Unerhaltsstelle an und möchte, dass ich umfassend Auskunft über meine Finanzen gebe: Arbeitgeber, Krankenkasse, Wohnungskosten und -größe, Bankverbindung, Steuerrtklärung und weiß der Geier was noch.

Muss ich das Ganze wirklich komplett ausfüllen und denen ALLES mitteilen? Und habe ich auch ein Anrecht darauf genau diese Informationen von der Mutter und dem Kind zu erhalten? Könnte ja sein, dass sie mir unbekannte Reichtümer besitzen?

Und ganz allgemein: Habt ihr sonst noch irgendwelche Ratschläge was ich jetzt tun und besser lassen sollte? Ich bin ehrlich: Ein wenig überfordert bin ich.
Zitieren
#2
Gratuliere, bisher lief es dann ja bestmöglich. Viel Geld gespart, sehr viel, auch den Betreuungsunterhalt zum Beispiel.

Auskunft, ja, musst du geben. Aber nicht auf Formularen von denen. Und nicht alles, was sie wollen. Deine Bankverbindung zum Beispiel nicht. Gib in Prosaform Auskunft, Belege separat, Schwärzungen bei allem was die nichts angeht. Den Arbeitgeber etwa.
Zitieren
#3
Da hast du bisher echt Glück gehabt,5Jahre schon überstanden
nur 1Unterhaltsberechtigter sieht doch gut aus.
Umgangskosten fallen auch keine an.

Du bist verpflichtet dein Einkommen der letzten 2Jahre dazulegen, in Form von Lohnabrechnungen.
Zitieren
#4
Danke für eure Antworten!

Also erstmal wie gefordert die Lohnabrechnungen hinschicken und dort alles schwärzen, was nichts mit dem Gehalt zu tun hat?

Ich würde dann Arbeitgeber, Bankverbindung, Steuernummer und Versicherungsnummer rauskegeln. Würden die dann rummeckern, dass ich ungeschwärzte Dokumente einreichen soll?
Zitieren
#5
Vielleicht. Aber verlangbar sind Einkommensauskünfte nebst Belegen, nicht weitere Daten.
Zitieren
#6
Kurze Nachfrage: Auf dem Auskunftsformular, welche mir geschickt wurde, wird explizit nach Arbeitgeber und Krankenversicherung gefragt.

Gibt es für diesen Auskunftswunsch irgendeine Rechtsgrundlage oder kann ich das bedenkenlos freilassen?

Zudem die Größe der Wohnung und die Miete. Wäre es hier sinnvoll es anzugeben oder lauert eine Gefahr?
Zitieren
#7
Für diese Daten besteht kein Auskunftsanspruch.

Bei der Miete ist das so: WENN du höhere Mietkosten geltend machst und damit dein unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen senken willst, dann sind diese Angaben natürlich nötig. Aber da haben sich Unterhaltsjunkies sowieso in die Ecke gezeichnet, denn anerkennen tun sie das sowieso nie, wenn überhaupt dann wird das ein Richter tun.

Im Normalfall dient die unzulässige Datensammlung ausschliesslich als Terrorinstrument gegen Väter. Das Jugendamtgesockse verhält sich dabei maximal übergriffig und verschiebt permanent die Grenzen zuungunsten des Pfllichtigen. Der Name der Arbeitgebers wird z.B. verwendet, um mit weniger Aufwand dort zu pfänden (Lohnpfändung) oder weitere Auskünfte direkt vom Arbeitgeber einzufordern - fast immer begründet mit der Lüge, der Pflichtige wäre seiner Pflicht nicht vollumfänglich nachgekommen. Ich bin in diesen Dingen auch schon bin zum Landesdatenschutzbeauftragten gegangen und wurde mit Standardsätzen abgespeist, meistens jedoch komplett ignoriert. Du wirst als Pflichtiger nach Strich und Faden verarscht. Für mich war das die absolute Freigabe, mich selber an nichts mehr zu halten und ausser Chaos und Aufwand auch keinen Cent zu liefern.

Angaben, die man nicht machen und nicht belegen muss kann man auch "ungenau" machen. Mach deine Wohnung doch kleiner und die Miete höher. Belege nichts. Man kann sich ja verschätzen.
Zitieren
#8
ich sehe 2 möglichkeiten vielleicht:

1. sich mit KM einigen auf einen betrag X
2. oder dem JA schreiben, daß er die frau nicht kennt...

ich geh ja schon...


bb
netlover
Zitieren
#9
(11-07-2024, 11:46)SoloLeveling85 schrieb: Du bist verpflichtet dein Einkommen der letzten 2Jahre dazulegen, in Form von Lohnabrechnungen.

Ja; aber auf den Lohnabrechnungen stehen auch eine ganze Menge Informationen, die die Behörde nichts angehen. Diese macht man unkenntlich. Als da wären:

- Bankverbindung, auf die der Lohn/Gehalt ausbezahlt wird.
- Name und Anschrift des Arbeitgebers
- Name der Krankenkasse

Das sind alles Dinge, die für den Vorgang bei der Behörde unerheblich sind. Die sammeln de Daten trotzdem gerne, weil sie es im Falle von Vollstreckungsmaßnahmen dann einfacher haben, auf das Gehaltskonto oder den Arbeitgeber (oder beides!) zuzugreifen, ohne noch lange fragen zu müssen. So leicht würde ich es denen nicht machen.
Beliebter Trick bei Jugend- und anderen Ämtern: wenn die Auskünfte nicht auf den verlangten Vordrucken gemacht werden, behaupten sie gerne man habe die Auskünfte nicht erteilt. Deshalb unbedingt gerichtsfest dokumentieren, was man der Behörde geschickt hat.

Mit meinem heutigen Erfahrungsschatz würde ich mich in so einem Falle hinsetzen und denen einfach einen schönen Brief schreiben, mit meiner ganzen Lebensgeschichte.

"Ich führte ein geruhsames, erfülltes und zufriedenes Leben, bis ich eines Abends die [Unterschreitung des Mindestniveaus] XXXX in YYY traf. Diese nutzte den Umstand, dass ich schon ein wenig gefeiert hatte, aus um mich zur Spermaübergabe zu nötigen. Mit der daraus entstandenen Frucht dieses verruchten Leibes habe ich nichts zu tun und will auch künftig nichts damit zu tun haben. In den vielen Jahren seit diesem unrühmlichen Vorfall war ich berufstätig, im Unetrschied zu der [Unterschreitung des Mindestniveaus] XXXX in meinem erlernten Beruf. Mein Einkommen ist bescheiden und beläuft sich in der Regel auf 1.500 € netto, wovon ich jedoch noch die Werbungskosten wie Bahn, Auto und dergl. zu tragen habe. Vom Wenigen, was mir da noch bleibt, muß ich noch meine Unterkunft bezahlen, in Summe incl. aller Nebenkosten sind das immerhin 1.234.-€ monatlich......"

Alle verlangten Auskünfte da rein schreiben, somit hast du deiner Auskunftspflicht genügt. Madame vom Amt muß dann eben lesen und sich herauspicken, was sie wissen will. Gerne versuchen die, diesen Aufwand auf die abzuwälzen, indem du eben schön geordnet und übersichtlich die Informationen lieferst, die sie haben wollen. Aber warum solltest du das tun?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#10
Auskünfte reichen nicht. Es gibt auch die Belegpflicht.
Zitieren
#11
(11-07-2024, 13:31)Blattfalz schrieb: Kurze Nachfrage: Auf dem Auskunftsformular, welche mir geschickt wurde, wird explizit nach Arbeitgeber und Krankenversicherung gefragt.

Wie gesagt, Arbeitgeber und Krankenkasse gehen die nichts an. Mit der krankenkasse machen die es gerne so, dass sie nach den gezahlten Beiträgen des letzten Jahres fragen (also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) und daraus rückrechnen können, ob es Sonderzahlungen gab wie Erfolgsprämien, Provisionen, Direktversicherungen, geldwerte Sachleistungen usw.
Deshalb fragen die nach der Krankenkasse.

(11-07-2024, 15:25)p__ schrieb: Auskünfte reichen nicht. Es gibt auch die Belegpflicht.
 
Sollen sie halt noch mal schreiben, welchen Beleg sie wofür haben wollen. Mit rechtsfähiger Begründung.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#12
Na dann werde ich im ersten Schritt mal meine Gehaltsabrechnungen mit schwarzen Balken versehen und auf reisen schicken. Bin gespannt wie es weitergeht. Ich lasse euch daran teilhaben.
Zitieren
#13
(11-07-2024, 11:46)SoloLeveling85 schrieb: Du bist verpflichtet dein Einkommen der letzten 2Jahre dazulegen, in Form von Lohnabrechnungen.

Die letzten 12 Monate. Den Anspruch auf erneute Auskunft gibts frühestens in zwei Jahren wieder.
Zitieren
#14
Auch hier eine kleine Nachfrage.

Sein Einkommen soll man für die letzten 12 Monate nachweisen. Aber warum soll man, sofern man selbstständig ist, die letzten 3 Jahre nachweisen? Wo genau liegt da aus Unterhaltssicht der Unterschied?
Zitieren
#15
Bei Selbständigen kann mehr verlangt werden. Es gibt noch andere Spezialfälle.
Zitieren
#16
(11-07-2024, 10:46)Blattfalz schrieb: Muss ich das Ganze wirklich komplett ausfüllen und denen ALLES mitteilen? Und habe ich auch ein Anrecht darauf genau diese Informationen von der Mutter und dem Kind zu erhalten? Könnte ja sein, dass sie mir unbekannte Reichtümer besitzen?

Über diese Frage habe ich auch schon öfter nachgegrübelt. Insbesondere seit die Vögel die Düsseldorfer Tabelle nach oben erweitert haben und man sich nicht mehr als "unbegrenzt leistungsfähig" erklären konnte. Bgründung war doch wohl irgendwie, das "eine Offenlegung nur unterbleiben kann, wenn die Auskunft keinerlei Bedeutung für den Unterhaltsanspruch hat. Es könne aber nicht irrelevant sein, ob das monatliche Nettoeinkommen beispielsweise bei 6.000 oder 30.000 EUR liege". Auch ist es doch wohl so, das "wenn der betreuende Elternteil deutlich mehr verdient als der andere, es ungerecht erscheint, den nicht betreuenden Elternteil ausschließlich für den Barunterhalt des Kindes verantwortlich zu machen und den betreuenden Elternteil trotz des höheren Einkommens nicht am Barunterhalt zu beteiligen".

Kurz und gut: Eigentlich müsste man doch Auskunft verlangen können über die Einkünft der Mutter. Woher soll man schon wissen, ob die ehemalige Küchenhilfe nicht inzwischen ein Vermögen verdient als Edelprostituierte? Das sollte doch eigentlich den ungebremsten detektivischen Ausforschungstrieb der Gegenseite nicht unerheblich eindämmen können!?
Zitieren
#17
Der Fall, dass die Kindervertreterin so viel mehr verdient, dass dadurch auch deine Unterhaltspflicht beeinflusst wird muss zunächst durch Indizien von dir angestossen werden. Du könntest zum Beispiel bei einer Staatssekretär-Mutter auf eine öffentliche Besoldungstabelle verweisen. Ein Richter kann dann später detaillierter nachfragen, wenn deine Indizien seiner Ansicht nach was hergeben.

Manchmal bekommt man es auch anders mit oder man bekommt Hinweise, dass die Dame sehr viel verdient. Typisch dafür sind Mehr- und Sonderbedarfe. Da muss auch Mutti offenlegen, was sie verdient, um eine Haftungsquote festzustellen. Wenn die Dame also eifrig verlangt, dann aber einen Rückzieher macht, sobald sie merkt dass sie auch selber was vorlegen muss, dann ist das ein Indiz, dass die selber fett verdient.

Das ganze Thema ist natürlich sehr vermurkst und absichtlich verbogen. Korrekt ist, dass das Kind gemäss §1605 BGB ganz klar Anspruch auf Auskunft beider Eltern hat. Und die gesamte Rechtspflege viel Aufwand hin einsteckt, um das gegenüber der Mutter zu verhindern. In anderen Ländern (Norwegen zum Beispiel) undenkbar, aber das deutsche Gefotze bleibt fest in der sexistischen Betrügerfalle.
Zitieren
#18
Also ich hatte damals aus dem BGH-Beschluss vom 15. November 2017 folgendes für mich extrahiert:

"Für den Auskunftsanspruch genügt die Möglichkeit, dass die Auskunft Einfluss auf den Unterhalt hat. Solange es mithin ohne Kenntnis von den konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Auskunftspflichtigen nicht ausgeschlossen erscheint, dass die Auskunft nach den ausgeführten Maßstäben für die Bemessung des Unterhalts benötigt wird, bleibt es bei der vollumfänglichen Auskunftspflicht. Diese entfällt erst, wenn die Auskunft unter keinem denkbaren Gesichtspunkt Einfluss auf den Unterhalt haben kann und daher offensichtlich nicht mehr unterhaltsrelevant ist".

Danach wäre das für mich ein klarer Fall. Ist aber schon klar, daß hier wieder mit zweierlei Maß gemessen wird ;-(
Zitieren
#19
(12-07-2024, 10:01)p__ schrieb: Der Fall, dass die Kindervertreterin so viel mehr verdient, dass dadurch auch deine Unterhaltspflicht beeinflusst wird muss zunächst durch Indizien von dir angestossen werden. Du könntest zum Beispiel bei einer Staatssekretär-Mutter auf eine öffentliche Besoldungstabelle verweisen. Ein Richter kann dann später detaillierter nachfragen, wenn deine Indizien seiner Ansicht nach was hergeben.

Manchmal bekommt man es auch anders mit oder man bekommt Hinweise, dass die Dame sehr viel verdient. Typisch dafür sind Mehr- und Sonderbedarfe. Da muss auch Mutti offenlegen, was sie verdient, um eine Haftungsquote festzustellen. Wenn die Dame also eifrig verlangt, dann aber einen Rückzieher macht, sobald sie merkt dass sie auch selber was vorlegen muss, dann ist das ein Indiz, dass die selber fett verdient.

Das ganze Thema ist natürlich sehr vermurkst und absichtlich verbogen. Korrekt ist, dass das Kind gemäss §1605 BGB ganz klar Anspruch auf Auskunft beider Eltern hat. Und die gesamte Rechtspflege viel Aufwand hin einsteckt, um das gegenüber der Mutter zu verhindern. In anderen Ländern (Norwegen zum Beispiel) undenkbar, aber das deutsche Gefotze bleibt fest in der sexistischen Betrügerfalle.

Der Punkt ist: DU müsstest beweisen (!) das die Mutter deutlich mehr verdient! Dies ist aber i.d.R. völligst aussichtslos, weil diese Dir kaum Ihre Lohnabrechnungen und Kontoauszüge vorlegen wird.
Zitieren
#20
Ich denke, Ehepartner sind sich gegenseitig zur Auskunft verpflichtet, auch nach der Scheidung? Was anderes ist es, wie das Familiengericht damit umgeht, wenn Frauen einfach keine oder unvollständige oder falsche Auskünfte erteilen - bei Frauen bleibt das in der Regel folgenlos, während man Männer sofort kriminalisiert.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#21
Ehepartner ja,aber die waren ja nicht verheiratet.
Wer jemals einen Post in diesem Forum liest wird das hoffentlich auch nie tun Big Grin
Zitieren
#22
So, ich habe Post bekommen. Wie schnell bundesdeutsche Behörden arbeiten können, wenn sie denn etwas wollen, ist schon erstaunlich. Ca. eine Woche nach dem Einreichen der Verdienstabrechnung wurde mit mitgeteilt, was ich gefälligst zu zahlen habe.

Und ich weiß jetzt auch worum es konkret geht: Die wollen Geld nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Zum ersten Mal lese ich das. Nungut, immerhin.

Da ich das "Glück" habe zum Mindestlohn zu arbeiten, wurde meine monaltiche Prämie auf rund 140 Euro festgelegt. Ich glaube, es versteht sich von selbst, dass das für mich wirklich viel Asche ist.

Frage: Was ist jetzt das Sinnvollste? Einfach zahlen und sich Frieden erkaufen? Oder gibt es Möglichkeiten etwas zu "optimieren"?
Zitieren
#23
Klar, Aufstocken.
Zitieren
#24
(30-07-2024, 14:06)Blattfalz schrieb: So, ich habe Post bekommen. Wie schnell bundesdeutsche Behörden arbeiten können, wenn sie denn etwas wollen, ist schon erstaunlich. Ca. eine Woche nach dem Einreichen der Verdienstabrechnung wurde mit mitgeteilt, was ich gefälligst zu zahlen habe.

Da sind sie in der Tat schnell. Und im Übrigen auch beim Verschwindenlassen von Geld. Aber das ist ein anderes Thema. 

(30-07-2024, 14:06)Blattfalz schrieb: Da ich das "Glück" habe zum Mindestlohn zu arbeiten, wurde meine monaltiche Prämie auf rund 140 Euro festgelegt. Ich glaube, es versteht sich von selbst, dass das für mich wirklich viel Asche ist.

Besser geht's doch nicht, denn 140 Euro sind gar nichts. Ich zahle knapp 1.000 Euro für 2 extern lebende Kinder und hab noch zwei weitere Unterhaltspfänder bei mir zu Hause leben. 1 externer fällt hoffentlich bald raus, dann lockert sich die Schlinge wieder etwas. 

(30-07-2024, 14:06)Blattfalz schrieb: Frage: Was ist jetzt das Sinnvollste? Einfach zahlen und sich Frieden erkaufen? Oder gibt es Möglichkeiten etwas zu "optimieren"?

Für mich bist Du nach deinen Einkommensschilderungen evtl. der klassische Aufstocker. Stell mal einen Bürgergeld-Antrag. In 15 Minuten ist der Antrag gestellt. Und selbst wenn noch was fehlt, dann kannst Du das nachreichen und bekommst ab Antragstellung rückwirkend Geld.
Zitieren
#25
Das mit dem Bürgergeld ging mir auch durch den Kopf. Aber ich habe 3 verschiedene Rechner online ausprobiert und bei jedem war das Ergebnis, dass ich keinen Anspruch habe.

Ich habe es immer gewusst: Ich verdiene zu gut! Big Grin 

Alternativ würde mir nur noch Flaschensammeln einfallen.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Trotz Sorgerecht keine Auskunft der Krankenkasse über Tochter Seppo 19 20.108 08-02-2023, 20:43
Letzter Beitrag: bubi
  Jugenamt will auskunft über vermögen Thomaskrueger 22 14.622 22-02-2021, 19:02
Letzter Beitrag: Ipanema
  Auskunft über Einkommen in der Vergangenheit Harry 3 2.239 10-12-2020, 22:18
Letzter Beitrag: Gast1969
  Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes i-wahn 9 3.967 09-09-2020, 21:12
Letzter Beitrag: fragender

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste