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Ein Freund von mir (wie ihr an meinem anderen Thread wohl erkennen könnt, bin ich es nicht selbst - bei mir war es schlimmer) möchte nach einer Trennung nun eine möglichst glatte, unkomplizierte, kostengünstige Scheidung. Er könnte ggf. mit der Noch-Ehefrau etwas Einvernehmliches einstielen, sagt er. Wie geht man das am besten an? Müssen beide gemeinsam zum selben Anwalt, der einvernehmliche Scheidungen anbietet?
Eckdaten:
- ein minderjähriges Kind
- Frau ist Ausländerin
- Kindesbetreuung wird aufgeteilt
- Verhältnis der Ex-Partner noch recht gut, kein Streit über Zahlungen
- Ehe hielt nicht lange bis zur Trennung, seit Trennung bestand wegen gutem Verhältnis keine Eile mit Scheidung
- beide verdienen relativ normal
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Nur einen Anwalt nehmen, seinen. Eine Ehefolgenvereinbarung treffen. Der Anwalt kann die so erstellen, dass der Scheidungstermin in fünf Minuten durch ist. Eine Vereinbarung über die Betreuung des Kindes treffen und die dann gerichtlich im Scheidungsverfahren billigen lassen.
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Hey all.
Das mit einem Anwalt verstehe ich gut, um Kosten zu sparen.
Wäre es aber nicht umsichtiger, vor dem Hintergrund, dass die Helferindustrie vornehmlich weiblich ist, bei einvernehmlicher Scheidung, dass die vermeintlich "schwächere" Partei den Anwalt bestellt? Nicht dass am Ende das vor dem Gericht von der "Ehrenwerten" aufgeknotet und nochmals zerpflückt wird?
Rein zur Frage, was die beste Strategie ist, oder warum oben bei p__ "seinen" steht.
Merci
You have no chance - so take it....
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und genau darin liegt deine schwäche....
zahl den anwalt und fertig - machs wie P sagt - zefix!
bei allah!
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Danke netlover.
Hab in einem anderen Beitrag von Dir gesehen, dass Du da wohl selbst große Erfahrung sammeln konntest.
Dort hattest Du den Vertrag nochmals notariell beurkunden lassen. Würdest Du das nochmals so machen und wenn ja, warum, zum Verständnis?
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Eine Beurkundung ist wenig wert. Damit ist nur eine schwache Inhaltskontrolle verbunden. Die Beurkundung dient vor allem dazu, spätere Veränderung oder Fälschung auszuschliessen. Wertvoller ist, den Vertrag vom Gericht billigen zu lassen.
Wichtig wäre, das Risiko zu senken, dass später einer alles wieder zerbricht, wenn ihm dann schliesslich einfällt, er verdiene doch mehr oder wäre benachteiligt worden.
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Hallo nochmals.
Ich würde gerne Eure Meinung zur Beauftragung eines Anwalts hören. Hat sich also die Meinung generell geändert im Vergleich zum früheren statement? Mir erscheint es allerdings sehr logisch, was da geschrieben wurde.
Mfg
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Das Fall damals hatte sowieso nichts zu vergeben, niedrige Streitwerte, nichts zu verteilen. Wenn das bei deinem Freund auch so ist, kann man die Anwaltsbeauftragung ebenfalls minimieren. Was dort allerdings alles rein soll und was die beiden gemeinsam haben, was sie einzeln haben, worüber es Streit gibt, welche Faktoren langfristige Risiken darstellen wissen wir nicht, dazu steht nichts im Thread. Je komplexer, desto mehr ist Anwalt angeratener. Immobilien etwa, mehr als Basisaltersversorgung etwa, stattgefundene oder erwartete grosse Einkommenänderungen etwa.