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Arbeitszeit reduzieren aus gesundheitlichen Gründen
#1
Hallo zusammen,

- Person X
- Mitte 30
- 3 Kinder 
- § 850 D Pfändung seit Jahren
- Vollzeit berufstätig ca 2300 - 2500 Brutto
- ehrenamtlich tätig

wie verhält es sich, wenn Person X aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Vollzeit arbeiten kann? Natürlich ist Person X ein pflichtbewusster und ehrenwerter Staatsbürger und möchte sich nichts zuschulden kommen lassen. Er hat aufgrund jahrelanger Tyrannei von Familiengericht, Jugendamt und Herlfer-Industrie, längst die Lebensfreude und den Kampfgeist verloren und hat sich der Niederlage, muss man klar so sagen, längst hingegeben. Er existiert nur noch um den Unterhalt zu erwirtschaften. Zu mehr Wert oder gar als menschliches Wesen, wird Person X scheinbar nicht mehr wahrgenommen. Er hat sich damit abgefunden nach § 850 D auf etwa 9?0€ kahl gepfändet zu werden. Da Person X schon von Kindheit an nie viel Geld hatte und auch nie ein Auto sich leisten konnte, spielen monetäre Werte keinerlei Rolle in seinem Leben. Er möchte einfach nur überleben. Wenn auch sehr sehr knapp: Er kommt so halbwegs mit 9?0€ klar.

Das ist auch nicht sein Problem: Sondern vielmehr leidet er (wohl aufgrund eigener Kindheit als auch durch jahrelangen Stress durch Helfershelferindustrie) unter gesundheitlichen Problemen und ist traumatisiert. Auch eine Depression wurde schon vor Jahren festgestellt. Gottseidank ist Person X seit Jahren soweit stabil ("gesund"), dass er seinen Alltag halbwegs bewältigen kann.

Leider haben diese Jahre schwere Spuren hinterlassen und er sieht keine andere Möglichkeit mehr, als aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeitszeit zu reduzieren. Der eigenen Gesundheit zu liebe.

Er will arbeiten. Das ist ihm sehr sehr wichtig. Auch wenn er nix davon hat. Meiner Meinung nach lobenswert, da er selbst am absoluten Existenzminimum krebst, Vollzeit arbeitet und zusätzlich auch noch ehrenamtlich aktiv ist um etwas Gutes zu tun, während gewisse andere Damen der Schöpfung auf Staatskosten mit zusätzlichen Unterhaltsalimenten es sich gut gehen lässt und morgens erstmal gemütlich zum Bäcker um die Ecke genüsslich für X € den Tag starten um anschließend den Urlaub in X Land zu planen. Davon kann Person X nur träumen. Ist auch absolut kein Problem. Jedem das Seine. ABER:

Wäre da bloß nicht die Gesundheit...
Vollzeit ist einfach nicht mehr drin, so sehr er es auch wollen würde. Seine Gesundheit wurde (Dem UnterhaltsUNRECHTSsystem sei Dank) stark herabgewirtschaftet. Aufgrund der Vergangenheit hat Person X gottseidank gespürt, dass er dringend handeln muss, da alle Anzeichen darauf hindeuteten, dass sich der Gesundheitszustand verschlimmert. Er hatte in der Vergangenheit schon Depressionen inkl. Klinikaufenthalt und über Jahre hinweg, mehrere Monate krankheitsbedingte Ausfälle dadurch. Dies gilt es jetzt unbedingt zu vermeiden, da Person X endlich eine Arbeit gefunden hat, bei der er sich wohl fühlt. Diese Arbeit trägt sogar dazu bei, dass Person X stabil bleibt. Jedoch ist der zeitliche Rahmen einfach nicht mehr realisierbar, da Person X nach 5-6 Stunden nur noch lethargisch, völlig abwesend, da sitzt und sich nicht mehr konzentrieren kann. Für den Arbeitgeber ist dieser Umstand natürlich auch nicht tragbar, so wurde die Wochenarbeitszeit geringfügig reduziert. Und siehe da: Sehr bald hat sich eine deutliche gesundheitliche Besserung eingestellt. Lebensfreude kam zurück und seit einigen Monaten kann Person X wieder lächeln. Auch wenn die Arbeitszeit nur geringfügig gekürzt wurde und genau genommen eine erheblichere Kürzung notwendig wäre, So ist er froh, diesen Pickel zum platzen gebracht zu haben, er stand einfach zu sehr unter Druck. 

Auf lange Sicht führt kein Weg daran vorbei, die Arbeitszeit weiter anzupassen, aber die Gesundheit von Person X ist halt leider Gottes nur ihm selbst wichtig. Der Unterhaltsindustrie interessiert Dies natürlich nicht im Geringsten. Aber wie sollte das auch. Wer in der Lage ist, fiktives Einkommen festzusetzen, mit Hilfe des Unterhaltsmaximierungsprinzips und § 850 D Vollzeit arbeitende Männer kahl zu pfänden, dem ist menschliche Nächstenliebe nicht mehr nachzuweisen. 

Person X hat bereits kapituliert und gelernt mit den paar € zu überleben die übrig bleiben. Auch auf lange Sicht hat er sich darauf eingestellt, ein Leben lang mit diesem "Pfändungsfreibetrag" überleben zu müssen. So alt kann X gar nicht werden, dass er nochmal, nach Volljährigkeit der Kinder, von vorne startet und ein neues Leben anfängt. Dieser Weg ist für immer versperrt. Sicherlich auch selber Schuld, keine Frage, er hat sich auf Frauen eingelassen und an die Liebe geglaubt. Es gehört ihm nicht anders. ABER: Ein bisschen restliche Menschenwürde sollte man diesen armen Schlucker noch lassen. Jeder Mensch hat es verdient, wenigstens ein halbwegs Menschenwürdiges Dasein zu haben. Und ein Leben in Freiheit, ist das höchste Gut. Durch die grünen Wälder spazieren, an der Ostsee Steine sammeln oder eine Radtour am Fluss entlang: Etwas Besseres als den Tod findet man allemal!

Das Leben ist wertvoll und Person X hat erkannt, dass die kostbare Lebenszeit sinnvoll genutzt werden sollte. Wohlangemerkt sei auch, dass es Person X keineswegs darum geht, sich dem Unterhalt zu entziehen. Er will ja zahlen. Hatte er auch immer. Er zahlte immer, so viel wie er konnte, bis zu seinem eigenen Selbstbehalt (Damals dachte er noch soetwas gibt es wirklich). War dem Jugendamt und der Ex aber zu wenig. 850 D. Die Entscheidung zu zahlen wurde ihm längst abgenommen. Ist auch ok. Kein Thema. Kinder kosten Geld, sagt ja keiner. Aber das EIGENE Leben ist auch wichtig. Denn ohne Dieses, wird ja kein Geld erwirtschaftet. Und so gesehen hätten da ja Alle was davon wenn X die Stunden reduziert: Fließt weiter Geld rein, wenn auch unmerklich weniger, Arbeitsplatz wäre gesichert da eine lange Ausfallzeit so vermieden werden könnte aufgrund von Krankheit, der Staat bekommt Steuern, die eigene mentale Gesundheit wäre wieder wohl auf. 

Die Frage ist nur: Wie sieht die Gesetzeslage die Situation? Droht im schlimmsten Fall eine Verurteilung nach § 170 StGb? 
Meiner Meinung nach wäre das dämlich, da dadurch gar kein Geld mehr rein fließen würde, die berufliche Stabilität endgültig im Eimer wäre und anschließend womöglich gar nicht mehr arbeitsfähig oder gar Schlimmeres. Person X ist schon einmal wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt worden, als er Coronabedingt kurze Zeit für 2-3 Monate Arbeitslos war. Das Verfahren wurde eingestellt. Wäre ohnehin nix zu holen bei Ihm, da er tatsächlich keinerlei Vermögenswerte besitzt und die eidesstattliche regelmäßig abgegeben hat. Einmal hat Person X sogar den Gerichtsvollzieher gefragt ob er aus Solidarität nicht vielleicht wenigsten IRGENDWAS mitnehmen möchte damit Person X sich nicht ganz so wertlos vorkommt. Dieser hat müde gelächelt und mit Mitgefühl gesagt: "Ne lass mal gut sein". Naja, wo nichts zu holen ist, ist halt nichts zu holen. Aber wie soll man mit so wenig Netto auch Vermögen anhäufen. 

Ist aber auch nicht weiter wichtig. Wichtig ist nur die Freiheit. Und die Gesundheit. Vermögen wird er nie haben. Auch an das Rentensystem glaubt er nicht mehr. Seine Idee: Kürzer treten und das gesamte Leben durch arbeiten soweit wie irgendwie möglich. Mit zunehmenden Alter weiter Stunden reduzieren. Zeit ist die neue Währung. 

Ich bedanke mich herzlich bei euch für das durchlesen bis hier her, von dieser rein fiktiven Geschichte, die so natürlich nie nie nieeemals stattgefunden hat oder stattfinden wird. Alles nur ausgedacht und erfunden  Angel


P.S.:
Es würde mich freuen eines Tages selbst, mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können.
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#2
Schon die Pfändung war unnötig - Mr. X hätte von Anfang an Aufstocker werden sollen, damit wäre der Unterhalt bezahlt gewesen. Das geht auch bei reduzierter Arbeitszeit, ist viel stressfeier wie die fast unmögliche Mission, einen Mangelfall anerkannt zu bekommen.
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#3
Das ist richtig. Es war unnötig und hätte vermieden werden können. Er ist selber schuld. Keine Frage. Die finanzielle Situation hat er sich selbst eingebrockt. 

Der Hopfen ist im Malz verloren und es gilt nur noch Schadensbegrenzung. Allen voran den Erhalt der Freiheit. Auf der einen Seite möchte er seiner Gesundheit zu Liebe die Arbeitszeit verkürzen. Auf der anderen Seite möchte er nicht Gefahr laufen in den 170er zu rutschen. 

Finanziell ist die Sache eh gelaufen. Da würde auch aufstocken meines Wissens, nichts mehr bringen. Wobei fraglich ist, ob das bei einer 850 D Pfändung überhaupt geht. Vorhande Schulden bleiben,  das ist klar, aber wie soll der aktuelle Unterhalt nachgewiesen werden wenn Dieser schon von der Quelle abgezwackt wurde? Soweit ich weiß muss fürs Aufstocken ein Nachweis darüber erfolgen um anerkannt zu werden. Gilt die Gehaltsabrechnung mit Unterhaltspfändung auch?

Akzeptiert das Arbeitsamt die reduzierte Arbeitszeit  von Person X oder zwingt diese wieder Vollzeit oder Jobwechsel? Person X ist unbefristet fest angestellt.
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#4
Aufgelaufene Schulden lassen sich mit Aufstocken natürlich nicht beseitigen. Aber es hört auf, ständig neue Schulden anzuhäufen. Auch dann, wenn man als Aufstocker aus gesundheitlichen Gründen auf Teilzeit geht. Unterhälftig sollte man aber nicht reduzieren. Ausserdem beseitigt Aufstocken die Möglichkeit, wegen Unterhaltspflichtverletzung angeklagt zu werden, Der laufende Unterhalt wird dann ja bezahlt.

Alte Rückstände können auch nicht mehr nach §850d gepfändet werden. Dann gelten höhere Freibeträge für die Pfändung.

Zitat:aber wie soll der aktuelle Unterhalt nachgewiesen werden wenn Dieser schon von der Quelle abgezwackt wurde?

Jeder Pfändung liegt ein Titel zugrunde. Unterschriebenes Schriftstück oder Beschluss eines Gerichts. Dieser Titel beweist die Höhe der Unterhaltspflicht. Was davon gepfändet wird, lässt sich mittels des PfÜb beweisen, den der Schuldner erhält. Die Fragen klingen sehr seltsam. Der Schuldner hat diese Papiere alle. Eine Pfändung kommt nicht aus heiterem Himmel und ein Titel entsteht nicht auf einer Wolke. Entweder hat der Schuldner ein gravierendes psychisches Problem oder er verdrängt das alles. Er sollte SOFORT zur Bundesagentur für Arbeit und einen Antrag für aufstockende Leistungen stellen.
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#5
Ja, es stimmt schon. Bei Person X haben die letzten Jahre deutlich Spuren hinterlassen. Er resigniert und hat sich mit den 9?0 € abgefunden. Man könnte sagen, er hat aufgegeben und ihm ist bewusst, ein Leben lang an der Armutsgrenze, trotz Arbeit,  zu kratzen. Vielleicht schämt er sich auch. 

Nach der Arbeit ist er so dermaßen platt, dass er schlicht keine Energie mehr hat,  sich um seine Angelegenheiten zu kümmern. Eine Arbeitszeit-Reduktion scheint derzeit die einzige Lösung wieder mehr ,,Energie,, für alle Angelegenheiten zu haben.  Die Arbeit macht ihm Spaß, aber nach 5-6 Stunden ist er einfach platt.

Eine Sorge die das Aufstocken so schwierig erscheinen lässt, ist die Pflicht 30 Bewerbungen im Monat schreiben zu müssen. Davon abgesehen will Person X ja auch überhaupt nicht weg von seinem Arbeitsplatz, dieser gefällt ihm. 

Wenn das Arbeitsamt zum Jobwechsel zwingt oder zum Vollzeit Job bewegen will(sonst Sanktionen/Streichung) damit besser bezahlte Arbeit und damit die Aufstockung beendet werden kann, Ist ja auch nix gewonnen. Weil die wollen einen ja schnellstmöglich weg haben von dem Bezug. Problem wäre hierbei die Ausbildung.  Person X arbeitet in einem stark nachgefragten Beruf. Klar, den Job will ja keiner machen,  da sucht man immer händeringend Leute. Schlecht bezahlt, Viel Stress wenig Anerkennung. 

Macht da Austocken wirklich Sinn?
Die Unterlagen vom PfüB und Titel hat er natürlich noch. Aber warum geistert mir im Kopf herum, man müsse tatsächlich gezahlten Unterhalt per Überweisung nachweisen? Ich glaube ich hatte da einen Denkfehler. 

Verstehe ich das richtig? Trotz 850 D hat man mithilfe des Titels, immernoch Anspruch auf Aufstockung? Man muss nicht per Kontoauszug nachweisen, dass man Unterhalt überwiesen hat?

Überweisen geht nämlich nix mehr. Mit 9?0€ kommt man selber kaum noch über die Runden.  Ich habe irgendwo gelesen, man müsse einen Job haben, von dem man den laufenden Unterhalt überweisen kann damit man Aufstocken kann und man müsse per Kontoauszug nachweisen von den letzten 3 Monaten, dass man Unterhalt gezahlt hat. 

Wenn die Unterhaltstitel ausreichen trotz 850 D Pfändung. Angenommen es würde tatsächlich klappen und Person X würde tatsächlich Aufstockung bekommen. Dann hätte er ja mehr als 9?0€ zur Verfügung sobald die Rückstände getilgt sind?!? 

Das würde ja bedeuten,  dass Person X in einigen Jahrzehnten tatsächlich doch nochmal mehr als 900€ hat?!?
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#6
Für die Unterhaltsaufstockung reicht die
Unterhaltsurkunde. Umgangsregelung wird auch beim Jobcenter anerkannt mit 20 Cent pro Kilometer
300€ darf man zusätzlich aufstocken wenn man ab
1200€ verdient

Wenn die Mietwohnung teuer ist in der man angemessen wohnt wird auch die berücksichtigt.

Also bei 2000€ netto ab 1 Unterhaltspflichtigen Kind und Umgangskosten kann man den Staat beteiligen lassen finanziell ..
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#7
Unterhaltstitel + Nachweis über die Zahlung des Unterhalts.
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#8
Auch wenn er nichts vom Staat bekommen sollte,findet er bestimmt bessere Möglichkeiten sich einzurichten.
Stunden reduzieren, Strafanzeige/Drohbriefe aussitzen einen Job suchen der vom Trinkgeld lebt Keller/Taxifahrer als Beispiel.
Er ist ganz unten angekommen und hat nichts zu verlieren.
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#9
1) wie weit könnte Person X die Arbeitszeit reduzieren ohne Gefahr zu laufen wegen Unterhaltspflichtverletzung verurteilt zu werden? 

2) sollte die Reduktion VOR oder NACH dem Antrag auf Aufstockung geschehen? Was wäre für den Fall, dass Er aus gesundheitlichen Gründen weiter reduzieren möchte, wenn er bereits in der Aufstockung ist?

3) Person X ist tatsächlich ganz unten angekommen. Außer seiner Freiheit hat er wirklich nix mehr zu verlieren. Und die würde er aber ganz gerne behalten. 

4) Nachweise dass er Unterhalt zahlt, kann er nur durch die Lohn und Gehaltsabrechnung erbringen, da er nach 850 D gepfändet wird. Er ist nicht mehr in der Lage aus dem verbleibenden Betrag Unterhalt zu leisten.  Er könnte höchstens den PfüB zu den Unterhaltstiteln beilegen.
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#10
1. Als Aufstocker gibts keine Gefahr einer Verurteilung. Aufstocker mit >70% Arbeitszeit werden auch nicht von der Arbeitsagentur mit irgendwelchen Massnahmen geärgert.

Wenn die Gesundheit bereits im Eimer ist, empfehle ich dringend, dies und die daraus folgenden Einschränkungen auch offiziell zu machen. Ab zum Arzt. Dann wird auch weitere Arbeitszeitreduktion einfach.

2. Aufstocker und Arzt sofort, alles andere danach.

3. Kein Problem.

4. Das reicht auch.
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#11
(02-08-2024, 11:50)p__ schrieb: 1. Als Aufstocker gibts keine Gefahr einer Verurteilung. Aufstocker mit >70% Arbeitszeit werden auch nicht von der Arbeitsagentur mit irgendwelchen Massnahmen geärgert.

Wenn die Gesundheit bereits im Eimer ist, empfehle ich dringend, dies und die daraus folgenden Einschränkungen auch offiziell zu machen. Ab zum Arzt. Dann wird auch weitere Arbeitszeitreduktion einfach.

2. Aufstocker und Arzt sofort, alles andere danach.

3. Kein Problem.

4. Das reicht auch.


Ich kenne einen Fall bei dem ist das so: Ein Mann lebt in Trennung. Eine Scheidung steht bald an. Er und seine Noch-Ehefrau haben mehrere Kinder. Mit seinem Gehalt ist es unmöglich den Unterhalt zu bezahlen. Er ist seit 3 Monaten in der Suchtberatung. Wegen Alkoholismus. Eine Behandlung und anschließende Reha wurde bereits beantragt. Die Bewilligung der Rentenversicherung steht noch aus. Es gibt auch eine Vorgeschichte: Seit seine Frau die Scheidung will, hat es diesen Menschen derart aus der Bahn geworfen, daß er wegen Suizid Gefahr in eine psychatrische Klinik gegangen ist. Dort war er mehrere Monate. Verwendung von diversen Psychopharka, die er aber nicht mehr nimmt. Dann ist er in den Alkoholismus gerutscht. Die Person geht arbeiten. Ist im Schichtdienst. Die Arbeit bereitet ihm soweit auch Freude und gibt auch einen gewissen Halt. Dennoch wird es einfach zu viel. Noch ist keine Unterhaltsforderung gestellt. Und wenn es soweit ist will er beim Jobcenter aufstocken. Vermögen ist keines da. Er ist in einer Verbraucherinsolvenz.
Die Fragen dazu: Kann diese Person bis 70 % Arbeitszeitverkürzung mit seinem Arbeitgeber vereinbaren? Oder kann er in seinem besonderen Fall sogar unter 70 % Arbeitszeitverkürzung vereinbaren? Ohne daß das Jobcenter Schwierigeiten macht.
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#12
Da laufen unterschiedliche Vorstellungen zusammen und vermischen sich unzulässig. Die Agentur für Arbeit ist kein Familienrichter und es gibt keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Sie sind auch keine Strafinstanz, die einen "Kunden" wegen Arbeitspflichtverletzung abstraft. Zunächst mal hat die Arbeitsagentur die tatsächlichen Verhältnisse zur Grundlage zu nehmen. Wenn sie Sanktionen verhängt, dann nach den bekannten Regeln. Hier zum Beispiel mal was: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-s...034000.pdf

Leute, das wirkt völlig falsch fokussiert. Ihr seid doch sowieso schon fix und fertig gemacht worden, Gesundheit ruiniert, Schulden die kaum je zu bezahlen sind, meist Kinder weg, irgendwelche Titel die man nie wieder wegbekommt. Am Boden und kaputt, in der Endphase des Zusammenbruchs. Und da macht ihr euch echt Gedanken, ob es denn erlaubt sei, auf 70% zu gehen, ob das vielleicht einer nicht gut finden könnte? Das ist doch schlichtweg lächerlich.

Selbst wenn die Arbeitsagentur durchdrehen würde (was sie nicht tut) und jede Aufstockung einstellt wenn ihr auf 70% geht (was sie nicht tut) - ist doch piepegal! Schiss vor §170 StGB? In den sehr, sehr wenigen Fällen, in denen irgendwann mal eine Anzeige nach §170 StGB bis zu einer Verhandlung gekommen ist, wurde erst mal ein halbes Jahr an der gesundheitlichen Situation des Angeklagten herumgegutachtert, bevor alles eingestellt wurde. Seit der Staat verpflichtet ist, dem Angeklagten auch einen Anwalt zu stellen und die Kosten für das Verfahren wegen Mittellosigkeit immer der Staat selber zahlen muss, sind die Fallzahlen zusammengebrochen. Früher gelang es noch leichter, dass Richter und Staatsanwalt in richtig dreckiger und absolut krimineller Weise Angeklagten in etwas hineingezogen haben (bis hin zur Protokollfälschung), seit immer ein Angeklagtenanwalt im Saal ist klappt das nicht mehr so geschmiert wie es diese ehrenwerten Damen und Herren gerne durchziehen.

Wer so kaputt ist und wie ein Kaninchen auf die Schlange auf §170 starrt, hat keine Rechtsprobleme, sondern psychologische Probleme. Das ist die Baustelle, auf der Arbeit nötig ist.
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#13
...schließe mich dem mal an und versuche aufzusdröseln:

1. - X hat Angst vor einer Strafanzeige wegen 170 StGB
2. - X will ja arbeiten gehen....
3. - X hat Angst, dass die ARGE nicht aufstockt, aus welchen Gründen auch immer
4. - X will sich keinesfalls dem Unterhalt entziehen
5. - X ist ein pflichtbewusster und ehrenwerter Staatsbürger
6. - X hat sich damit abgefunden....

Alles Zitate aus dem Anfangspost.

X ist die personifizierte Wunschform in humanoider Form, die sich ein Staat wie dieser nur wünschen kann. Angst, Angst, Angst, Pflichtbewusstsein, will arbeiten gehen, Angst, die Abfindung mit dem eigenen Schicksal, nochmal Angst + schlechtes Gewissen.

Wenn X irgendjemand helfen kann, dann nur, wenn X sich helfen lassen will. Er hat genau 2 Alternativen:

1. Weiterhin Angst haben. Depressionen verstärken sich. Lethargie. Gesundheitliches Siechtum. In der Folge der frühe Tod. Dies alles als Dank für Pflichtbewusstsein und impliziertem falschen Anstand und Benimm gegenüber einem Staat, der nichts gibt, aber alles nimmt. X ist nicht nur standradsozialisiert nach dem Willen Dritter. Er ist einfach zu gut, zu gutmütig, zu entgegenkommend, als das ein Überleben in Würde möglich wäre. Klingt hart. Ist aber so.

2. Der Wille, aufgrund eigener Erkenntnisse durch Erfahrung, vollkommen andere Wege einzuschlagen. Das Ruder rum zu reißen und im Rahmen der Möglichkeiten, sich zu wehren und einen gesunden Egoismus aufzubauen.

Keines der Kinder wird in diesem Land verhungern. Die Alleinverziehende wird gut durchkommen. Auch weiterhin und unter anderen Vorzeichen und durch Finanzierung anderer...

Einerseits muss X zu Anfang "jemand" an die Hand nehmen. Mit ihm zur Arge gehen. Mit ihm Anträge ausfüllen. Ihn immer nur so weit fordern, wie er aktuell dazu in der Lage ist. Das was ihn überfordert, muss ein Dritter übernehmen, der X in immer mehr Selbständigkeit überführt. Da muss X aber mit machen. Einerseits gehört er in Therapie. Bestenfalls in stationäre Behandlung (erneut) und dann sieht man weiter. Aber Therapeuten regeln und behandeln nicht die Alltagsprobleme, keine Administration, keine Beratung i.S. Alltagsbewältigung. Die Gefahr ist immer die Gleiche: Sobald der Patient aus der geborgenen und gut tuenden Situation im Klinikalltag wieder entlassen wird, steht er vor dem vollen Briefkasten....

Ich habe solche Fälle früher hier gehabt. Man kann da vieles regeln. das geht manchmal über Jahre. Aber nur dann (!) wenn X mit macht, mit arbeitet, mit spielt. "Ja, aber..." ist der Satzanfang der alles zum Scheitern verurteilt. "Machen!" ist das Zauberwort. Niemand nimmt X irgendetwas ab, wird für keine Erleichterung sorgen oder gar helfen, der sich innerhalb des staatlichen Systems befindet. Dafür bräuchte X einen anderen Pass...

Maßnahmen sind recht leicht aufzuzählen:

1. Zur ARGE gehen und Aufstockung beantragen. es ist völlig egal, ob er Unterhalt überweist oder Pfändungen auf dem Gehaltszettel nachweisbar sind. Das wurde oben schon geklärt...
2. Diagnosen, ärztl. Bescheinigungen etc sammeln. Einweisung in eine Klinik oder zumindest in eine Tagesklinik
3. Krank melden. Danach Krankengeld und danach REHA und dann sieht man weiter...
4. Restschulden ausrechnen, anschauen und eruieren. Ab Summe X lohnt sich die Verbraucherinsolvenz. Dazu muss man gewisse Dinge noch wissen. Ich habe damals noch keinen Klienten gehabt, bei dem ich durch die Verbraucherinsolvenz nicht die Altschulden aus Unterhalt weg bekommen hätte - auch wenn das hier immer Diskussionspunkt ist.
5. Unterhaltsabänderungsklage

X hat zwei Möglichkeiten:

1. Eine Knochentour über einen Zeitraum von ca 3 Jahren mit Aktionen, "Tun" und Änderung einer Lebenseinstellung, die ihn kaputt macht.
oder
2. Alles zu lassen. Sich dem Schicksal beugen. Brav bleiben. Gewissenhaft bleiben. Und für den Rest seines Lebens Sklave sein. Dieser Restzeitraum ist hingegen überschaubar. 80 wird er auf dieser Basis nicht
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#14
Guten Abend zusammen,

X - ist zum Arbeitsamt und wurde abgewimmelt, er solle zum Jobcenter in die nächste größere Stadt, dort den Antrag stellen.

X - seine Arbeitszeit liegt etwa zeitgleich des Jobcenters. X müsste sich dafür Urlaub nehmen um dort den Antrag zu stellen.

X - Hat Antrag also ausgedruckt vom Internet und gelesen, dass dieser auch Online stellbar ist. X ist ein Trottel und bekommt schon Bauchschmerzen vom Ansehen des Antrag. Anträge sind nicht sein Fachgebiet. Da muss er aber durch.

X - war auch beim Allgemeinmediziner und hat sich einen Termin (Datum zensiert) geben lassen um bei Diesen vorstellig zu werden. Antrag auf Patientenaufnahme ausgefüllt und abgegeben. (Vorherige Hausarzt ist in Rente gegangen). Person X darf am (Datum zensiert) seine Leidensgeschichte nochmal von vorne erläutern. Hoffentlich ist der oder die neue Artzin menschlich gut drauf ist...

X - hat zusätzlich versucht beim Psychotherapeuten einen Termin zu bekommen. Keine Chance. Dies war jedoch zu erwarten, denn einen Therapieplatz zu bekommen ist angesichts der restlos überfüllten Arztpraxen kaum realisierbar. Manche gehen nicht mal ans Telefon oder haben erst in einem halben Jahr frühestens einen Termin frei. (Person X hat aber Vertrauensprobleme und weiß ja noch garnicht, ob er sich dem erstbesten Psychotherapeuten überhaupt anvertrauen kann. Fraglich ist auch die Verschwiegenheitspflicht. Ob diese stand halten wird beim Unterhaltsverfahren?

X - hat eine schwere Kindheit und noch viel schwerere Jugend hinter sich. Er ist sich nun, mit Mitte 30 bewusst, dass er das nicht alleine schafft. Auf lange Sicht wird eine Psychotherapie unumgänglich sein. Vielleicht hat er Verlustängste. Vielleicht eine PTBS. Wer weiß das schon. Interessiert eh keine Sau: Depression's Stempel drauf und mit Medikamenten voll gepumpt, die Ärzte haben glaube ich, nicht einmal wirklich Kapazitäten um sich der Sache wirklich anzunehmen. Heutzutage ist man eine Nummer und man wird durchgewunken. Medikamente beheben jedoch das Problem nicht. Person X sollte schon in der Vergangenheit einfach irgendwelche Psychopharmaka nehmen. Ohne dass vorher überhaupt darauf eingegangen wurde welche oder ob das überhaupt Sinnvoll ist. Wenn Person X aber hinterfragt oder gar keine Pillen nehmen möchte, wird der Arzt aber nicht begeistert sein.

Solche Mittelchen sind zumindest fragwürdig. Geholfen hatten Sie jedenfalls nicht. Allenfalls die Symptome gelindert. Wenn überhaupt. Was wirklich geholfen hatte danals, waren ausgiebige Spaziergänge in der Natur und eine gesunde Ernährung. Sport hatte ebenfalls einen sehr positiven Einfluss. All diese Mittel helfen jedoch nur bedingt und lösen letztendlich das Problem nicht.

Person X möchte sich einem Psychotherapeuten anvertrauen, hat jedoch Angst an den falschen zu geraten, der womöglich alles noch schlimmer macht oder ein nicht mal ernst nimmt. Und X muss ja (falls Aufstocken scheitert) stets mit einer Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung rechnen. Ein Staatsanwalt oder Richter hat bestimmt die Macht, die Schweigepflicht von Ärzten und Therapeuten aufzuheben. Wie soll X in hergottsnamen aller Welt sooo jemals Vertrauen zu einem Therapeuten aufbauen, wenn er bei allem und jeden Scheiß was er sagt, gleichzeitig aufpassen muss, dass es nicht gegen ihn verwendet wird?!?!? Die drehen sich doch eh alles so zurecht wie sie es brauchen. Jugendamt, Beistandschaft und Familiengericht ist jedenfalls NICHT zu trauen.
X möchte nicht, dass der Feind die tiefsten Sorgen und Ängste direkt aus erster Hand dann vom Therapeuten erfährt. Schließlich ist der Feind ja durchaus auch mit schuld dran, dass es X heute so schlecht geht.

X hat den Entschluss gefasst Aufstocken. Wird eine harte Zeit aber Nappo und P haben das ganz vortrefflich formuliert. Lieber jetzt harte 3 Jahre sich ändern, als ein Leben lang lleiden. Festgefahrene Muster lassen sich jedoch unter größten Anstrengungen ändern.

Z.b. hätte X ja auch darauf beharren können sofort einen Termin beim Arzt zu bekommen. Nein stattdessen hat er (aus Rücksicht zum Arbeitgeber) und Pflichtbewusstsein sich einen Termin geben lassen, wo VOR der Arbeit eben stattfinden kann, damit er danach zum Arbeiten kann. Wozu macht X das eigentlich? Danken tut ihm das jedenfalls keiner. Im Gegenteil. Von außen mag man glücklich wirken, doch innerlich ist man traurig und erschöpft. Man hat ein großes Päckchen zu tragen. Sehr groß.
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#15
Die Bürgergeldanträge sind extra so gestaltet worden, dass es jedem Hierhergeflüchteten besonders leicht fallen soll staatliche Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

Daran sieht man, wie kaputt einen Vaterschaft in diesem ach so tollen Land machen kann.

Ich helfe sehr gern. Schick mir eine PM mit den Daten, dann fülle ich den Antrag aus. Ihr müsst ihn dann nur noch unterschreiben und hinschicken. Ich denke, dass er dann ca. 400 Euro mehr Geld jeden Monat zur Verfügung haben wird. Dann ist das Leben schon leichter zu ertragen.

Termine bei einem Therapeuten oder einem Psychiater sind in der Tat sehr schwer zu bekommen. Dabei kann ich leider nicht helfen.
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#16
Für den Fall, dass X im Falle einer Krankmeldung gekündigt werden sollte:


1) könnte X auch eine Umschulung machen und diese aufstocken?

2) könnte X auch eine freiberufliche Tätigkeit/Kleingewerbe anmelden und dann immernoch aufstocken?

3) lieber einen Teilzeit Job im Angestellten Verhältnis suchen, oder seine Stärken für eine freiberufliche Tätigkeit/Kleingewerbe nutzen?

4) ist es rechtlich überhaupt erlaubt sich selbstständig zu machen oder eine Umschulung zu machen? Zivilrechtlicht ist es ja bekanntlich untersagt, aufgrund gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Aber wie sähe der Fall strafrechtlich aus, wenn sich Person X zum Erhalt der eigenen Gesundheit, lieber in einem Beruf arbeiten möchte, der ihm mehr liegt, als sein bereits erlernter Beruf?

@NurErzeuger:

Vielen lieben Dank für dein Angebot! Da gebe ich dir vollkommen Recht! Vaterschaft kann einen völlig kaputt machen.

Es ist gut zu wissen, dass es hier Menschen gibt, die einem helfen würden. Aber Ich muss das alleine hinbekommen. Ohne selbstwirksames Handeln werde ich auf lange Sicht mein Leben nicht ändern können. Sollte ich garnicht mehr weiter kommen oder bei gewisse Fragen nicht weiter wissen, wäre ich natürlich sehr dankbar, evtl darauf zurück kommen zu dürfen. Aber allein dein Angebot berührt mich. Ich danke dir
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#17
Person X meinte ich natürlich.
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#18
Danke @P___ und @Nappo für eure ausführliche Antwort. Ich werde die Punkte Stück für Stück abarbeiten. Ich verstehe ein paar Sachen noch nicht ganz.

Die PDF mit den Fachlichen Weisungen ist für mich sehr schwerer Stoff es wird eine Weile dauern zu verstehen.

Soweit ich das aber verstanden habe Sanktionieren die das bzw nehmen einen garnicht auf, wenn man selbst zu der Reduktion beigetragen hat? Es blieb aber nichts anderes übrig, Die Arbeitszeit wurde bereits reduziert. Schon vor Monaten. Es ging einfach nicht mehr es wurde alles zu viel. Bis ein Arzt ein Attest oder Diagnose stellt vergehen Ewigkeit bis die gewünschte Reduktion eintritt. Es ging aber um das eigene Leben und den Erhalt der Gesundheit. Ohne die Reduktion wäre X nicht in der Lage überhaupt noch zu handeln. Aber das Problem ist jetzt, dass ja dennoch die Arbeitszeit verkürzt wurde. Und in der PDF steht doch iwas von ,,wer selbst herbei führt,,

X hatte zu dem Zeitpunkt längst aufgegeben und nicht mehr mit Aufstockung gerechnet. Jetzt mit den Infos wäre es besser gewesen erstmal zum Arzt zu gehen und Diagnose. Wobei eigentlich die Diagnose aus der Vergangenheit nie wirklich weg war, man ist halt bloß einfach wieder arbeiten gegangen. Das seele Leiden war aber stets präsent bzw verdängt.
Trotzdem liegt (noch) kein Attest vor, dass die Kürzung empfielt. Falls das überhaupt ein Arzt machen kann.

Am besten wäre vielleicht tatsächlich eine Krankmeldung, aber das traut sich x einfach nicht. Im Falle einer Kündigung wegen Krankheit werden die Probleme nur noch größer und neue Fragen tun sich auf. Das Chaos im Kopf nur noch größer.

Aber Aufstockung wird ohne Attest wahrscheinlich nicht genehmigt werden.

Das kommt davon wenn man es gut meint. Der Dank für Loyalität und Pflichtbewusstsein dem Arbeitgeber gegenüber.
Dazu noch die Angst obendrauf.

Derweil geht es mir wirklich nicht gut.
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#19
Fraglich ist auch, ob die Diagnosen aus der Vergangenheit überhaupt noch von Belang sind, ist ja schon ein paar Jahre her.

Nochmal einen Klinikaufenthalt würde ich gerne vermeiden. Hat nicht gut getan. Alltagsbewältigung bleibt davon unbetroffen. Der volle Briefkasten wartet daheim. Sehr gut beschrieben. Die Gedanken kreisen sich.

Meiner Meinung nach wäre es wichtig nicht aus der Struktur herausgerissen zu werden. Sprich: keine Krankmeldung sonderrn nur Arbeitszeit reduzieren.

Eine Krankmeldung könnte zur Kündigung führen. Und da sind schon soo viele andere Probleme an der Backe da muss das jetzt nicht auch noch sein. Kein Bock nochmal obdachlos auf der Straße zu landen. Es war ein harter Kampf da raus zu kommen damals.

Es wäre schön, wenn die Rahmenbedingungen, Arbeit und geregelter Alltag in reduzierter Form erhalten bleiben würden. Es sind kaum noch Freunde vorhanden, eigentlich garkeine mehr. Die einzigen sozialen Kontakte und Bindungen finden auf der Arbeit statt. Wenn diese sozialen Kontakte und Bezugspersonen jetzt auch noch weg fallen.......

Ich möchte eine Krankmeldung vermeiden wenn es geht. Gibt es denn keine Möglichkeit statt einer Krankmeldung ein Attest zur Arbeitszeit-Reduktion zu bekommen? Das würde ja schon genügen. Es würde völlig ausreichen ein paar Stunden zu reduzieren das würde so gewaltig viel Druck weg nehmen und gleichzeitig entlasten. Kein Psychopharmaka könnte da mithalten.

Wenn da bloß dieser 170er nicht wäre....
Egal was im Leben passiert aber da möchte ich nicht hin...
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#20
Du musst kein Attest vorweisen, um aufstocken zu können.
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#21
Du, X oder wer auch immer, hast ein fundamentales Problem: Gedankenkreiseln. Hätte, könnte, würde, Was ist, wenn...? Das ist extrem schwer zu beraten. Denn aus den ganzen Postings ergeben sich zig Fragen in Reihe. Jede einzelne verlangt dem Antwortenden weitreichende Texte ab. Und selbst wenn man das schafft, werden Fragen oft wiederholt. "Reicht mir die Antwort?" "Sicher bin ich mir immer noch nicht" "Was wäre aber, wenn...?" und "Vielleicht ist die nächste Antwort für mich irgendwie besser/anders...." Das aktuell keinerlei Besorgnis wegen 170 StGB bestehen muss, wurde schon erklärt. Trotzdem erneut die Frage danach. Das erzeugt Überforderungstendenzen. Das zeigt, dass X gar nicht selbständig tätig werden kann. Überfordert und psychisch hoch belastet.

Dann folgt der nächste schwere Fehler: Das Angebot von "NurErzeuger" ablehnen mit der Begründung, "man müsse das erst mal alleine schaffen". Der Ansatz ist löblich, aber die Durchführung wird scheitern. X muss solche Hilfen annehmen. er lernt dann durch den Vorgang an sich. Beim "nächsten Mal" ist er sicherer und kann einzelne Schritte alleine machen. Er überfordert sich also selbst. Das Opfer akzeptiert die Rolle als Opfer und gräbt sich tief darin ein. Noch ein bisschen tiefer und keiner kann X da raus holen.

Der nächste Fehler: Den dritten Schritt vor dem ersten Schritt planen. Was ist wenn ich mich selbständig mache? Oder eine neue Ausbildung? Oder, oder, oder.... Das kann erst geplant, gemacht und organisiert werden, wenn aktuelle Schritte erledigt sind. Ich kenne diese Art "Selbständige" zuhauf. Die können zwar ihr Gewerk, aber dann bekommst du gesagt: "Büroarbeit ist nicht so meins.... Das macht mein Steuerberater, meine Tante, meine Buchhaltungseule oder eben gar keiner. Upps. jetzt ist Post vom Finanzamt da. Zwangsgeldandrohung. Wie konnte das passieren? " Finger weg! Selbständigkeit erfordert einen wachen Geist, Gestaltungsspielraum und Kenntnisse auch dort, wo man nicht so gerne arbeitet.

Man kann nicht andauernd Arbeitszeit reduzieren und dann in Konflikt mit dem Arbeitgeber zu geraten, und gleichzeitig versuchen, dem Richter zu erklären, warum man reduziert hat. Das wird nicht klappen. Hier ist Hopp oder Top angesagt.

Das Problem mit der Terminierung bei Therapeuten ist bekannt. Die sind zu von "Patienten" mit woken WehWehchen. Die gehen nie wieder weg. Die bleiben. Und deshalb sind die kalender zu.

Das einzige Mittel ist die Akut-Einweisung. Am Tor rütteln. Rein wollen. Dann müssen die einen nehmen. Die Klinik Hohe Mark in Oberursel ist zu empfehlen. Da sitzen sogar Leute, die sich mittlerweile mit Väter-Problematik beschäftigen. Weiß ich, weil ich die kenne.

Der Faden hier bringt im Weiteren nur dann was, wenn Du zurück auf Null gehst. Die Antworten nochmal durch liest. Dir bei dem Antrag helfen lässt und dann die Behandlung der psychischen Belastung beginnst.

Dann eine Frage nach der Anderen. Mal einen Zettel und schreibe zu erledigende Punkte auf. Nacheinander abarbeiten. Nach Hilfe bei konkreten Punkten nacheinander fragen. Ein Schritt nach dem Anderen !

Nicht mehr denken, "was wäre besser gewesen". Hinter´m Pflug ist geackert. Den Gaul neu aufzäumen.
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#22
Achtung Fallstrick: bei Pfändung nach §850d ZPO wird in Rückstände gepfändet, wodurch i.d.R. der laufende Unterhalt nicht mehr gezahlt werden kann. Da laufender Unterhalt aktuell nicht gezahlt keine Übernahme durch JC! Hab genau den Schxxx ja nun selber durch..........................................
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#23
@Gast1969 : Also das JC hat die Aufstockung verweigert, weil Du nach 850d gepfändet wurdest? Hat man da eine Rechtsgrundlage genannt? Das ist krass. Vielleicht meldet sich hier noch ein SGB-Spezie. Das hätte ich gerne aufgeklärt...

Denn bei einer solchen Pfändung nach 850d würde ja dann erst einmal der rückständige Unterhalt der Pfändung unterfallen und dann, wenn die Rückstände überhaupt jemals ausgeglichen werden können, der laufende Unterhalt. Der Unterhaltsschuldner und Geringverdiener käme je nach Konstellation nie mehr aus der 850d Falle heraus und die Aufstockung würde ihm auch noch verwehrt.

Wundern würde es mich nicht im besten Buntland aller Zeiten. Gott im Himmel, was ist das ein verkommender D.R.E.C.K.L.A.D.E.N.

Eine Verbraucherinsolvenz würde auch nicht schützen, denn wenn auch dort nur die Pfändungsfreigrenzen nach 850c gelten, so kann der Unterhaltsgläubiger die Differenz zwischen 850c und 850d pfänden lassen und stellt man sich nun vor, der Schuldner bekommt keine Aufstockung, muss aber z.B. 700 € Miete zahlen und man belässt ihm nur 860 € zum Leben, winkt die Parkbank. Und kaum einer schafft es, bei Gericht die Grenze nach 850d zu erhöhen.

Fazit wäre: Kündigen. Alles vor die Wand fahren. Dann Bürgergeld beantragen und Psychiater aufsuchen. Der Staat will es so.
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#24
(14-08-2024, 10:21)Nappo schrieb: @Gast1969 : Also das JC hat die Aufstockung verweigert, weil Du nach 850d gepfändet wurdest? Hat man da eine Rechtsgrundlage genannt? Das ist krass. Vielleicht meldet sich hier noch ein SGB-Spezie. Das hätte ich gerne aufgeklärt...

Das Bundessozialgericht hat mal entschieden, dass Zahlungen auf Unterhaltsschulden (auch per Pfändung) bei der Bemessung des auf SGBII Leistungen anrechenbaren Einkommens
nicht berücksichtigungsfähig sind. In dem Urteils steht in Randziffer 25:

Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag" und bezieht sich auf den einleitenden Satzteil "Vom Einkommen sind abzusetzen". Dem LSG ist zuzubilligen, dass dem Wortlaut der Norm nicht entnommen werden kann, ob es sich um laufende Unterhaltsverpflichtungen handeln muss oder ggf auch Schulden für die Vergangenheit umfasst sein können. Entscheidend ist jedoch, und darüber geht das LSG hinweg, dass nach dem Wortlaut nur Aufwendungen bis zur Höhe des in einem Unterhaltstitel festgelegten Betrags abgesetzt werden können, nicht aber darüber hinausgehende, nicht titulierte Beträge (BSG vom 9.11.2010 - B 4 AS 78/10 RBSGE 107, 106SozR 4-4200 § 11 Nr 35). Dem vom LSG festgestellten Unterhaltstitel entsprechen nur die vom Kläger erbrachten Aufwendungen für die - laufenden - Unterhaltszahlungen in Höhe von 269 Euro, die auch als Absetzbetrag bei der Ermittlung des Einkommens berücksichtigt wurden. Die vom Kläger begehrte und vom LSG bejahte Absetzung seiner Zahlungen von weiteren 150 Euro für Unterhaltsrückstände geht gerade über diesen titulierten Betrag pro Monat hinaus.

Anmerkung von mir:

Man bekommt also als SGBII Aufstocker nur die aktuell laufenden Titelbeträge aufgestockt, keine Aufstockung von Zahlungen auf Unterhaltsrückstände aus der Vergangenheit. 


Noch ein paar andere Begründungen:

Rz. 28
Aus der Vorschrift des § 170 Strafgesetzbuch (StGB) über die Strafbarkeit bei einer Verletzung der Unterhaltspflicht folgt nichts Anderes, weil diese voraussetzt, dass der Betreffende "sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht" und auch das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit erfüllt ist (Fischer, StGB, 60. Aufl 2013, § 170 RdNr 8 ff). Dass eine Person, die neben ihrem Erwerbseinkommen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II als sog Aufstocker erhält, diese Tatbestandsmerkmale erfüllt, ist von weiteren Voraussetzungen abhängig, nicht aber die automatische Folge einer Nichtzahlung auf Unterhaltsrückstände, wenn die laufenden Unterhaltspflichten erfüllt werden.

Anmerkung von mir: SGB II Aufstocker sind per Definition des BSG "Nicht leistungsfähig" (ansonsten benötigt es "weitere Voraussetzungen") und damit nicht per se Unterhaltspflichtverletzer! Damit argumentiert das BSG, das dem Unterhaltsschuldner strafrechtlich erstmal nichts passieren wird und eine Anrechnung der Zahlungen auf Unterhaltsschulden kann unterbleiben. 

Rz. 29
Die Regelung des § 11 Abs 2 Satz 1 Nr 7 SGB II aF trägt im Übrigen durch ihre Bezugnahme auf den in dem Unterhaltstitel festgelegten Betrag auch Gründen der Verwaltungspraktikabilität Rechnung, weil durch die Vorlage des Titels und des Nachweises der Zahlung der Absetzbetrag relativ einfach zu bestimmen ist (BSG vom 9.11.2010 - B 4 AS 78/10 R - BSGE 107, 106 = SozR 4-4200 § 11 Nr 35, RdNr 16). Dies ist aber nicht mehr der Fall, wenn über den titulierten Betrag hinausgehende Zahlungen auf Unterhaltsrückstände als Abzugsbetrag berücksichtigt werden, wie es nach der Entscheidung des LSG der Fall wäre.

Anmerkung von mir: Die Behörden wollen es sich einfach machen und nur die Zahl aus dem Titel in ihre EDV reinschreiben.

Hier noch der Beschluß.

B 14 AS 53/12 R | Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland

Az.: B 14 AS 53/12 R v. 20.02.2024

Wir haben das damals auch hier im Forum diskutiert.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#25
(14-08-2024, 10:21)Nappo schrieb: @Gast1969 : Also das JC hat die Aufstockung verweigert, weil Du nach 850d gepfändet wurdest? Hat man da eine Rechtsgrundlage genannt? Das ist krass. Vielleicht meldet sich hier noch ein SGB-Spezie. Das hätte ich gerne aufgeklärt...

Denn bei einer solchen Pfändung nach 850d würde ja dann erst einmal der rückständige Unterhalt der Pfändung unterfallen und dann, wenn die Rückstände überhaupt jemals ausgeglichen werden können, der laufende Unterhalt. Der Unterhaltsschuldner und Geringverdiener käme je nach Konstellation nie mehr aus der 850d Falle heraus und die Aufstockung würde ihm auch noch verwehrt.

Wundern würde es mich nicht im besten Buntland aller Zeiten. Gott im Himmel, was ist das ein verkommender D.R.E.C.K.L.A.D.E.N.

Eine Verbraucherinsolvenz würde auch nicht schützen, denn wenn auch dort nur die Pfändungsfreigrenzen nach 850c gelten, so kann der Unterhaltsgläubiger die Differenz zwischen 850c und 850d pfänden lassen und stellt man sich nun vor, der Schuldner bekommt keine Aufstockung, muss aber z.B. 700 € Miete zahlen und man belässt ihm nur 860 € zum Leben, winkt die Parkbank. Und kaum einer schafft es, bei Gericht die Grenze nach 850d zu erhöhen.

Fazit wäre: Kündigen. Alles vor die Wand fahren. Dann Bürgergeld beantragen und Psychiater aufsuchen. Der Staat will es so.

Nappo, genauso (!!) ist es!

Ohne meine Partnerin wäre ich, genau so wie Du schreibst, trotz seinerzeitigem Vollzeitjob definitiv auf der Straße gelandet und hätte auf der Parkbank nächtigen dürfen........................

Und ja, Du kommst dann aus der §850d Falle nicht mehr raus! Ich wurde munter jahrelang  Angry  danach gepfändet, und durfte mir noch anhören "seien Sie doch froh, das wir Ihnen überhaupt noch Geld lassen, Sie haben ja nicht NIX, was beschweren Sie sich eigentlich?"....................... Angry Angry

Das Problem ist halt wie oben von mir geschrieben: da man aufgrund der Pfändung i.d.R. wohl keine Kohle mehr hat um laufenden Unterhalt zu zahlen und diesen folglich nicht mehr bedient hat, vertritt das JC die Auffassung, das man ja gerade eben NICHT Unterhalt bezahlt und daher keine Aufstockung möglich ist! Da beißt sich die berühmte Katze in den Schwanz................ Funktionieren kann das mit der Aufstockung nur, wenn man unmittelbar vor Beantragung - wie auch immer - mindestens 1x den laufenden Unterhalt gezahlt hat. Oder man hat schon länger während laufender Unterhaltszahlungen auch Aufstockungen bezogen und DANN kommt die §850d Pfändung im laufenden Bezug.
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