Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Einschätzung: muss ich im Ernstfall zahlen oder nicht?
#1
Hallo Forengemeinde,

ich möchte kurz meine aktuelle Betreuungs- und Finanzsituation darlegen und frage mich, ob ich bei einer Stundenerhöhung von aktuell Teilzeit in Vollzeit Zahlmeister werde oder nicht:

ich verdiene aktuell in Teilzeit (Attest zum Glück vorhanden) um die 1300 Euro. Ich würde gern Vollzeit machen und hätte dann um die 2300 Euro netto. Die Ex verdient um 3000 Euro netto zzgl. Kindergeld. Aufgrund des Mehrverdienstes der Ex bin ich ja aktuell raus aus der Zahlpflicht.

Ich betreue zwei Kinder aktuell wie folgt: 3 Werktage (meist Di, Mi und Do) + jedes zweite Wochenende von Samstag früh bis Sonntag Abend. In der Woche gehen die Kinder von der Kindsmutter aus zur Schule, ich hole sie gegen Mittag oder Nachmittag von der Schule ab (je nach Stundenplan) und bringe sie abends 19 Uhr zurück. In der Woche (außer am WE) übernachten sie also bei der KM.

Bin ich aufgrund der häufigen Betreuungstage und dem Mehrverdienst der Ex raus aus der Zahlmeisterrolle? Was meint Ihr?

Danke!
Zitieren
#2
Das ist kein echtes Wechselmodell im rechtlichen Sinne, wenn du die Kinder unter der Woche nur zur Nachmittagsbetreuung hast. Damit wirst du mit 2300 EUR Nettoverdienst voll unterhaltspflichtig. Entweder die Kinder bleiben auch ganz bei dir an diesen drei Mitbetreuungstagen oder du findest eine freiwillige Lösung mit der Kindsmutter, andernfalls wirst du vermutlich 1450 EUR von deinen 2300 Netto behalten können. Ob es sich lohnt, Vollzeit 1450 EUR zu haben oder Teilzeit 1300 EUR?
Vielleicht läuft auch was mit aufstocken.
Zitieren
#3
... und somit siehst Du, dass die mit Vollzeit bei diesen Zahlen nichts gewinnst. Und die drei Werktage Kindesumgang wären wohl auch nicht mehr möglich. So lange das Attest ausreicht, die Teilzeit zu rechtfertigen, wäre es rechnerisch für Dich wohl besser, das Konstrukt so lange wie möglich beizubehalten. Dann such Dir lieber einen 530 € Euro Job. Aber nur dann (!) wenn der zu 100% sicher geheim gehalten werden kann. Also die Ex und die Kinder nichts davon erfahren. Aber meist gibt es auch hier eine undichte Stelle.
Zitieren
#4
Glaubt Ihr es macht Sinn, für eine gewissen Zeit mehr zu verdienen, so lang keine Forderungen gestellt werden? Man könnte doch ab Forderungsbegehren dann immer noch wieder reduzieren, auf sein vorhandenes Attest verweisen und sagen "ich habe es wenigstens mal versucht mit Mehrarbeit, geht aber gesundheitlich doch nicht"?

Aufstocken ist leider wegen Zusammenwohnen mit Partnerin keine Option. Kinderbetreuung wäre wegen meinem Homeoffice auch mit Mehrarbeit von mir sichergestellt.

Was meint Ihr?
Zitieren
#5
Mehr verdienen ist vor allem bei dir (Mangelfall!) eine Zündschnur einer Bombe anzünden, erst ist es zwar noch eine Zeitlang ruhig, aber die kriegst du nicht mehr aus, die Bombe wird hochgehen. Höher immer, runter nimmer. Und es fliegt immer auf - Steuererklärungen, Einkommensnachweise. Argumente für eine spätere Reduzierung werden praktisch nie akzeptiert.
Zitieren
#6
Hallo p,

danke für die prompte Antwort.

Wie schätzt du denn die Sache ein, wenn trotz eigener Vollzeit (auf Probe oder befristet) die Ex dann immer noch 1000 Euro mehr verdient?
Zitieren
#7
Willst du auf die Verschiebung von Barunterhaltspflichten wegen Einkommensungleichheiten hinaus? Das beginnt frühestens bei 2,5fachem Netto und einem hohen Sockelbetrag. Wenn du 2300 EUR netto verdienst, müsste die Ex bei knapp 6000 EUR netto liegen.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Muss ich als Bürgergeld-Empfänger Unterhalt Zahlen HushedAnonymous 20 3.399 02-12-2023, 14:17
Letzter Beitrag: Alimen T
  Unterhalt - ALG2 - Ausland - nicht mehr zahlen aboe 20 4.791 01-06-2022, 11:21
Letzter Beitrag: aboe
  Einigungs-/Vergleichsverhandlung hingehen oder nicht? Abgezockter 8 4.754 23-11-2019, 22:15
Letzter Beitrag: Othmar
  "Echtes" Wechselmodell oder nicht? Vater Morgana 6 5.172 11-08-2019, 21:16
Letzter Beitrag: Zahlesel_RUS

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste