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Optimaler Zeitpunkt für Trennung
#1
Hallo zusammen,

ich möchte mich von meiner Frau trennen. Bitte helft mir einiger Fragen zu klären.
Eckdaten:
-14 Jahre verheiratet
-3 Kinder (12, 15, 16)
-Ich Hauptverdiender, 90k€ Brutto/Jahr
-Frau hat seit die Kinder da sind nur sehr wenig gerbeitet.
-Frau hat top Quali in Mangelberuf (Gesundheit)
-Frau hat die letzten drei Jahre eine Weiterbildung gemacht und hat in Kürze dadurch eine zweite top Quali in ebenfalls Mangelberuf. Will arbeiten. 
-Frau hat zwei private rentenversicherungen, in die wir stets weiter einbezahlt haben.

Ich weiß dass ich am [Unterschreitung des Mindestniveaus] bin Wink , die Frage ist jetzt nach Schadensbegrenzung. 

Ich denke das größte finanz. Risiko ist der Ehegattenunterhalt. Die Kinder sind ja in absehbarer Zeit volljährig.
Wenn ich warte, wird dann die Arbeit der Frau zu "eheprägenden Verhältnissen" und ich komme raus ohne lebenslänglichen Ehegattenunterhalt? 
Oder sollte ich mich möglichst JETZT trennen, damit die Ehe nicht noch länger dauert und ich entsprechend noch länger zahlen muss?

Die Rente der Frau geht ebenfalls in den Zugewinn und ich habe Anspruch auf die Hälfte, richtig? So wie sie Anspruch auf die Hälfte MEINER Rente hat?

Viele Grüße Fafnir.
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#2
Im Versorgungsausgleich, der zwingend im Scheidungsverfahren durchgeführt wird, werden erworbene Rentenansprüche untereinander ausgeglichen. Wieviel das im Detail ist, kann man mangels detaillierter Informationen nicht sagen - es werden aber auf jeden Fall die Rentenanwartschaften deiner Frau, die ihr durch freiwillige Weiterversicherung erworben und gesichert habt, zu deinen Gunsten gehen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
(29-09-2024, 20:04)Fafnir schrieb: Die Rente der Frau geht ebenfalls in den Zugewinn und ich habe Anspruch auf die Hälfte, richtig? So wie sie Anspruch auf die Hälfte MEINER Rente hat?

Genau. Alle während der Ehezeit erlangten Anwaltschaften werden addiert, dann halbiert, so dass jeder Ehegatte dieselben Anwartschaften hat.

Deine Hauptfrage dreht sich um den Trennungszeitpunkt? Ist egal in deinem Fall. Für "möglichst früh" spricht unter anderem:

- bessere Chance, keine lange Ehe gehabt zu haben mit besonderen Unterhaltspflichten, ab 15 Jahren ist das kaum abwendbar.
- Zugewinnausgleich kleiner.
- mehr Druck auf die Ex, wirklich wieder mehr zu arbeiten.

Für "möglichst spät" spricht:

- Kindesunterhaltspflichten kürzer.
- Geringere Lebenhaltungskosten.
- Chancen auf Versöhnung, Fortsetzung der Ehe ohne Scheidung.
- mehr Luft, um Gelder und Vermögen beiseite zu schaffen.
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#4
Am lukrativsten wäre es, wenn die Kinder bei dir bleiben.
Das macht ab nächstes Jahr 765€ Kindergeld wenn der Betrag
Auf 255€ steigt x 3 Kinder ab nächstes Jahr.

Die Düsseldorfertabelle wird pro Kind bestimmt auch um mindestens 50€
steigen 2025 - das wären demnach:
570€ x 3 = 1710€ (12-17 jährige)
+ 765 Kindergeld x3
———————————-
2475€ netto monatlich wenn die Kinder bei dir bleiben

Wenn deine zukünftige Ex wieder sehr gut verdient,
dann kommen auf die
2475€ noch
1710€ drauf
————
4.185€ netto monatlich für dich wenn du keinen Kindesunterhalt bezahlst
aber dafür Kindesunterhalt bekommst inklusive Kindergeld (Prognose für 2025)


Der nette Nebeneffekt Effekt wäre, dass deine Kinder nicht von einem Fremden Mann großgezogen werden
Und du musst dir über Umgang keine Sorgen machen, denn eine Düsseldorfer Tabelle für Umgang gibt es nicht.
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#5
Im Moment würde ich die Füße still halten, zumindest bis sie in einer Vollzeitbeschäftigung steckt. Nicht, dass sie plötzlich "krank" wird. Bei dem Gehalt zahlst du dich dumm. 1.600 Euro müssten aber nach Abzug des Unterhalts für sie und für die Kinder für dich übrig bleiben. Also insofern nicht ganz so schlimm.
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#6
Bei der Berechnung des Trennungsunterhalts und später des nachehelichen Ehegattenunterhalts wird auch des Gehalt deiner Frau berücksichtigt.
Da macht es durchaus einen Unterschied ob sie gar nicht/Teilzeit od. Vollzeit arbeitet.
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#7
Sie in Arbeit zu bringen ist wesentlich. Die schlechteste Kombination der Ereignisse wäre Scheidungsverzögerung bei gleichzeitiger Nichtarbeit/wenig Teilzeit. Wenn das passiert bist du bei 90 000 EUR brutto und bisher Steuerklasse 3 kaputt. Du hast jetzt netto rund 5000 EUR im Monat plus Kindergeld, das ist ein auskömmliches Einkommen. Danach bist du bei gleicher Arbeitsbelastung Mangelfall. Das Netto geht zurück (Steuerklasse 1), 3/7 Ehegattenunterhalt, 3xKindesunterhalt, Scheidungskosten, Zugewinnausgleich. Da kann man sich einsalzen lassen.

Um überhaupt aus dem Mangelfall rauszukommen, müsste sie 3000 EUR netto verdienen. Allein der Zahlbetrag für 3x Kindesunterhalt liegt bei rund 2100 EUR. Netto hast du Kl. 1 noch 4400 EUR, alles mehr als 700 EUR Ehegattenunterhalt bringt dich Richtung Selbstbehalt.

Das sind nur grobe Zahlenschätzwerte mit vielen Vereinfachungen, aber graduell wird eine genaue Berechnung davon nicht abweichen.
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#8
Ein Bekannter war in einer ähnlichen Situation, hat diese nach meiner Meinung sehr Elegant gelöst. Er kündigte den Job und blieb Zuhause um für die Kinder da zu sein und um seiner Frau den Einstieg in das Berufsleben nach ihrer Ausbildung/Weiterbildung zu ermöglichen. Nach einem Jahr trennten sich beide. Er hatte kein Einkommen, die Kinder blieben bei ihm, die Frau zog aus. Alles gut. Das Prinzip klappt auch mit Teilzeit, auf die jeder ein Anrecht hat.
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#9
Bei Deinen Parametern wäre eine Trennung unklug.
Wenn man fragen darf, warum möchtest Du Dich trennen?
(damit wir mehr die Hintergründe verstehen, wenn Du darüber reden / schreiben möchtest; wenn nicht ist es auch ok).

Wahrscheinlich ist eine möglichst späte Trennung für Dich besser mit allen Vorteilen / Nachteilen die "P" bereits erwähnt hat.

Hilfsweise kann auch ein Besuch beim Psychologen helfen; eine "Behandlung" bringt aber nur etwas wenn beide Seiten sich es vorstellen könnten und bereit sind es nochmal zu versuchen. Aber hierzu haben wir zu wenig Hintergrund-Infos von Dir. Aber zumindest ein einzelnes Vor-Gespräch kann helfen, dir die Augen zu öffnen. Hatte ich damals auch gemacht und dann sind mir auch einige Dinge klar geworden; nur EX-Madame wollte nicht mit mir hingehen, also hat der Weg damals bei mir nicht (mehr) funktioniert. Waren ca. 16 Jahre zusammen, jedoch nicht verheiratet.
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