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Frage für einen Freund!!
Mein Kumpel hat zwei Kinder und ist verheiratet, 1. ist 16 Jahre lebt bei getrennt lebender Mutter, 2. Kind 6 Jahre lebt mit ihm und seiner Frau zusammen.
Er hat ungefähr 2000€ Einkommen (schon bereinigt).
Rein theoretisch müsste doch seine bei Ihm lebende Tochter auch beim Unterhalt berücksichtigt werden.
Für die 16 Jähige zahlt er 530€ und für die 6 jährige müsste ihm doch 426€ zustehen.
Damit wäre er doch Mangelfall (2000-520-426=1026)
Kennt ihr dazu Gerichtsurteile?
Danke
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Das Barunterhaltsbedarf seiner Tochter ist doch schon gedeckt, oder zahlt die Mutter keinen Unterhalt?
Mit 2000 EUR netto und 520 EUR Unterhalt ist er auch so Mangelfall, 1600 EUR Selbstbehalt.
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Wenn das 6-järige Kind bei ihm lebt, müsste er doch nur die Differenz von 104 Euro an die Mutter zahlen (530 - 426 Euro), oder?
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Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass das zweite Kind nicht von der Ex sondern von der aktuellen Frau ist. Und ja, natürlich wird die jüngere Tochter auch mit eingerechnet und er ist somit ein Mangelfall.
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Also ich verstehe den Tex anders. Nämlich, dass er zwei Kinder hat und zwar von seiner Ex. Das eine Kind lebt bei ihm, das andere bei der Ex.
Richtig oder falsch?
@p: Ehegatte: 1600 €, Kind: 1450 € (Hast Du das verwechselt oder bin ich gerade durch....?
1. Wenn das zweite Kind von der zweiten Frau ist, ändert sich doch nichts. Die Zahlbetragstabelle bezieht sich auf zwei Unterhaltsempfänger.
2.000 € bereinigt - 520 € = 1480 € (30 € über SB)
2. Ist das zweite Kind auch von der Ex, dann müsste sie auch (eigentlich) zahlen. Bitte klär uns mal auf @wildfloh
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Danke erstmal für die Antworten.
Das erste Kind (die 16 Jährige) ist aus versehen entstanden und lebt bei der EX. Für die zahlt er schon Jahre lang.
Er ist jetzt glücklich verheiratet und hat mit seiner Frau das 6 Jährige Kind. Diese leben zusammen.
Logisch zahlt er für seine 6Jährige keinen Unterhalt an seine Frau, sie wohnen ja zusammen.
Aber eigentlich ist es ja ungerecht das das erste Kind alles bekommt und der Freund ja so schon kurz vor dem Selbstbehalt ist.
Gerecht wäre doch das das zweite Kind zumindest irgendwie berücksichtigt wird.
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Normalerweise wird man bei einem Kind ja eine Stufe hochgestuft.
Da er zwei Kinder hat, ist das also schon berücksichtigt.
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Hängt von der neuen Frau ab. Wenn die ihren eigenen Unterhaltsbedarf nicht decken kann weil sie beispielsweise nur Teilzeit arbeitet, zählt sie auch als unterhaltsberechtigt und es geht eine Stufe runter in der DD.
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Ja. Aber er ist schon beim Mindestunterhalt. Und was es bedeutet, unter diesen Umständen ein Unterhaltsabänderungsverfahren zu führen, um als Mangelfall durchzugehen, um vielleicht einen Hunderter "zu sparen", dass weiß hier jeder. 1. Kosten 2. Mit Schande belegt und gedemütigt aus dem Saal gepustet zu werden, mit den warmen worten, er und seine Frau solle sich eine besser bezahlte Arbeit suchen.
Keine Chance.
Vielleicht reicht es für einen Wohngeldantrag oder Aufstockung. Vielleicht auch Kinderzuschlag. Mal abklopfen. Da ist evtl. eher was zu machen