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Hallo zusammen,
ich als KV habe das geteilte Sorgerecht, betreue die Kinder (9, 13) jedes 2. WE und jede(!) Woche Mo, Di und Mi. Das bedeutet, mehrmals werktags zu den Schulen hin- und herzufahren und Taxi zu spielen. Abends bringe ich sie dann zur KM zurück, weshalb kein echtes Wechselmodell besteht - und dies ist auch mein Dilemma.
Ich habe durch geschicktes Handeln mein Einkommen auf knappe 1300 Euro netto reduziert. Die KM verdient etwa 3200 Euro netto - fast das dreifache. Und natürlich das ganze Kindergeld. 3700 Euro also gesamt zu 1300 Euro!
Ich konnte bisher die Unterhaltsvorschusskasse erfolgreich abwehren wegen meiner "übermäßiger Betreuung" - dadurch gilt die KM dann nicht als alleinerziehend. UVV dadurch verwirkt. Glück für mich.
Jedoch merke ich immer mehr, dass ich aufgrund der finanziellen Lage immer mehr in Depressionen verfalle. Ich kann wegen dem durch die KM erzwungene niedrige Gehalt nichts unternehmen, die Spritkosten für Hin-und herfahrerei der Kinder und Job fressen alle Reserven - finanziell und psychisch. Mehr arbeiten? Dann ist die KM die erste, die die Hand aufhalten würde. Niemals! Keinen Cent soll sie jemals sehen.
Gerichtlich habe ich alles durch. Die KM wollte alleiniges Sorgerecht, wollte wegziehen, wollte weniger Umgang erzwingen, wollte Unterhalt, zerrte die Kinder vor Gericht. Die KM ist von Grund auf böse und zu keinerlei "Deal" oder Ähnlichem bereit.
Ich bin nun so weit, zu überlegen, den Kontakt der Kinder deutlich zu reduzieren um selbst weniger ausgebrannt zu sein. Und damit vielleicht die KM mal merkt, wie es ist, wenn sie sich die ganze Woche um die Kinder kümmern muss.
Meine Frage wäre hierzu wäre noch: könnte ich bedenkenlos einen Mini-Job annehmen, ohne dass es irgendwo "auffällt"?
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Hast Du schon mal ueberlegt eine Kur oder so zu beantragen? Dann bist Du mal ein paar Wochen weg zur Erholung und die Exe kann mal sehen wie es ohne Deine Hilfe so laeuft.
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Vor oder zurück, seitwärts bringt es nichts.
Seitwärts: Noch einen Nebenjob und darauf hoffen, dass er nicht auffliegt. Wenn sowas nicht auffliegen soll, muss es auch von den Kindern dauerhaft geheim gehalten werden und es sollte ein Bargeldjob sein. Sowas macht man aber nicht mit links, normalerweise sind das schwer verdiente Taler, das wird dich weiter belasten, dir noch weniger Erholungszeit lassen. Ein offizieller Job wird Meldung an die Rentenversicherung machen und jede Einkommensauskunft wird Dank der vorzulegenden Steuererklärung offenbaren, dass du mehr verdienst.
Vorwärts: Das echte Wechselmodell. Gleiche Rechte, gleiche Pflichten, gleiche Betreuung. Gegen den Willen der Mutter nicht zu machen, aber wenn die Kinder alt genug sind und sich vehement dafür aussprechen, steigen die Chancen.
Rückwärts: Betreuungszeiten mit dem höchsten Aufwand reduzieren. Das wären die Wochennachmittage. Viel fahren, wenig Zeit bei dir.
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Wie wäre es mit einem Umzug hin zu den Kindern bzw. in die Nähe der Schule um Fahrerei zu reduzieren?
Optimalerweise können die dann selbst von der Schule zu dir und zurück zur Mutter. Spart Zeit, Geld und Nerven.
Wollen die Kinder, vorallem das ältere, diese Umgangsregelung überhaupt noch? Mit 13 will das Kind vielleicht lieber Freunde treffen, zocken, Bücher lesen oder sonstiges ohne Eltern machen.
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Ein echtes Wechselmodell? Mit der KM nie und nimmer zu machen. Sie würde alles gegen mich auffahren, nur um dann nicht selbst in der Unterhaltspflicht sein zu müssen. Und ohne Einigkeit lehnen die Gerichte ohnehin ab.
Die KM ist von Grund auf bösartig. Da es durch ein Gericht umgangstechnisch so wie jetzt geregelt wurde, würde sie die Kinder in der Woche gar nicht freiwillig früher zurücknehmen wollen. Sie sind ihr eigentlich lästig. Der Jüngere würde den Umgang so wie vermutlich noch so wollen, dem Älteren ist es "egal". Die Entfernung ist gar nicht so weit (15min pro Weg), trotzdem strengt es an sich 3- 5 mal täglich innerhalb weniger Stunden ins Auto zu setzen. Da kommt was an Zeit, Sprit und Nerven zusammen....
Ich hatte gehofft, dass ein steuerfreier Mini-Job - da nicht in der Steuererklärung angegeben werden braucht - dieser dann auch nicht dort erscheint (Pauschalbesteuerung?).
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Mit 13 ist zumindest das grössere Kind in einem Alter, in dem ein Richter seine Wünsche nicht mehr ignorieren kann. Das ist ein Alter, in dem das Kind einfach sagen kann "das mach ich nicht mehr mit" und ganz zu dir oder nur noch mit einer Wechselmodellregelung zur Mutter geht. Dann muss je nach aktuellem Sorgerechtsstand die Mutter klagen, wenn ihr das nicht passt. Natürlich ist das ein Hammer, man muss dann damit rechnen dass die Mutter an allen anderen Fronten schiesst.
Eine Minijob ist auch Arbeit. Zunächst mal muss der aber dem Hauptarbeitgeber anzeigt werden und von ihm genehmigt werden, wenn das im Arbeitsvertrag so vorgesehen ist. Meistens ist es das. Und wie gesagt, unterschätze die sozialen Faktoren nicht. Die Kinder merken und plappern, Bekannte sehen dich. Das ist wie in Steuerhinterziehungsfällen, mit Abstand am meisten fliegt es auf weil irgendjemand böswillig im sozialen Umfeld darauf hinweist. Ich würde den Pfad der korrekten Transparenz nicht verlassen, nicht wenn mir eine böswillige Ex im Nacken sitzt.
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Würde ich schrittweise angehen. Das Du gestresst bist, ist keine Frage. Ich kenne das aus der Büroarbeit bei mir zuhause. Du tust was, dann raus ins Auto. Eine Besorgung muss gemacht werden. Dann Sohn in die Schule fahren. Bei uns ist der Bus eine Zumutung. Dann abholen. Dann Zahnarzt. Dann wieder Arbeit. Und ich lebe nicht einmal in Trennung. Die Frau ist im Home-Office gefesselt, digital kontrolliert, angebunden. Da kann man keinen Vorwurf machen.
Ich komme zumindest an ihr Konto ,-) Du nicht.... Wenn Du den Nachweis führen kannst, dass sie mehr als das 2 1/2 fache verdient, würde sie im Ernstfall teilweise, evtl. sogar ganz, auch zum Barunterhalt verpflichtet. Da gibt es OLG-Urteile. Da braucht es dann halt nur einen Winkeladvokaten, der sich da auch durchbeißt. In der jetzigen Situation das Einkommen zu erhöhen, wird zur Unterhalts- und Gesundheitsfalle. Also erst mal sortieren und auf die Gesundheit achten.
Die Kinder müssten sattelfest bei Gericht antworten. Ja, ich will zum Vater oder Ja, ein Wechselmodell wäre toll! Geschwister werden da ungern getrennt. Eine bösartige Ex macht die Sache nicht leichter. Klar, dass sie alles auf fährt. Sie hat ja bislang auch alles bekommen, was sie will. Die schwimmt jetzt auf Wolke 7. Da würde nur eine Niederlage mal helfen, die die einbremst. So was muss gut aufgezäumt sein.
Die erste Frage und auch Entscheidung Deinerseits muss sein: Wie komme ich mehr zur Ruhe? Und wie kommuniziere ich es in Richtung der Kinder? Und wie komme ich damit zu Recht, denn die Kinder werden daraus Schlüsse ziehen und die sind nicht kalkulierbar.
Und wenn Du den Umgang reduzierst, kommt die Ex mit Sicherheit um die Ecke und will Unterhalt, pocht auf gesteigerte Erwerbsobliegenheit, weil du ja jetzt mehr Zeit hättest, Geld verdienen zu können und Zack - ist die Falle zu.
Das Ganze ist also nicht so einfach und ein 530 € Job würde Dein Zeitfenster noch mehr einengen. Die meisten dieser Jobs liegen im Mindestlohnbereich und da kannst du Dir gut die Stunden zusammen zählen die Du brauchst, um mal auf 400 € zu kommen.
Zum 530 € Job gesondert: Kann man ihn tatsächlich (!) geheim halten, wird nicht gesehen und verquatscht sich nicht, dann findet ihn auch niemand. Das Geld kann man auf ein zweites Konto im Internet überweisen lassen. Vielleicht sogar auf den Namen eines anderen. Irgendwie so. In der Steuererklärung gibt man ihn nicht an. Muss man auch nicht. Durch die Pauschalabgabe des Arbeitgebers ist er abgegolten und hat keine steuerliche Auswirkung mehr. Heißt, dass der Job nirgendwo auftaucht und nachweisbar ist.
Nur, ob in Deinem Falle ein solcher Job gerade der richtige erste Schritt ist, wage auch ich zu bezweifeln. Eher der dritte Schritt, nachdem anderes geklärt ist.
Am Ende des Tages könnte ein Antrag auf ein Wechselmodell vielleicht durchaus Sinn machen. Die Gegenseite wird zetern, aber die Fakten sprechen durchaus für Dich. Unterhalt bekommt die derzeit ja sowieso keinen. Also was soll´s Die Kinder müssten halt sagen: Ja, ich will! da wäre ein wichtiger Punkt gesetzt. Und in einem Wechselmodell würde die Mutter Dir dann Unterhalt überweisen müssen, da ja quotiert wird. Deshalb wird es zwar Gegenwehr geben, aber Versuch macht Klug...
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Moin.
Ich wurde auch versuchen das WE einzuklagen so kommst du am besten aus der Nummer heraus.
Ich hatte mal vor ca 13 Jahren in D beim Pizza Dienst gearbeitet ca 50 % Trinkgeld ca min 4,5 Euro die Stunde.
Das würde ich aber erst zum Schluss anfangen wie Nappo auch schon gesagt hat.
Lg
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06-08-2024, 22:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-08-2024, 23:04 von NurErzeuger.)
Willst du überhaupt ein paritätisches Wechselmodell? Habe ich bisher nicht herausgelesen. Erholung hättest du dadurch nicht mehr und unterhaltstechnisch würde sich nichts ändern, da du ja eh nichts zahlen musst. Und dass du von der Mutter Geld bekommst, wohl eher nicht. Und Kindergeld wird sie auch nicht abdrücken. Stattdessen erhöhen sich deine Kosten... höchstens dass sich die Fahrtkosten minimal reduzieren.
Warum nicht Bürgergeld aufstocken? Die Fahrtkosten werden auch übernommen plus temporäre Bedarfsgemeinschaft. Da kommt in etwa so viel zusammen wie bei einem Nebenjob.
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Hallo zusammen,
danke für die Ratschläge.
>>> Eine Minijob ist auch Arbeit. Zunächst mal muss der aber dem Hauptarbeitgeber anzeigt werden und von ihm genehmigt werden, wenn das im Arbeitsvertrag so vorgesehen ist. <<<
Das ist richtig. Ich habe den in Rede stehenden Mini-Job deshalb schon angezeigt und ein okay bekommen. Ich habe einen fairen Arbeitgeber, der mich am liebsten wieder in Vollzeit beschäftigen würde, wenn ich nur mehr verdienen dürfte.
>>> Willst du überhaupt ein paritätisches Wechselmodell? <<<
Ich muss leider gestehen, dass mir mittlerweile jedes 2. Wochenende ausreichen würde. Weder die Platzverhältnisse, noch meine Geduld und meine Nerven lassen mehr zu. Ich habe jetzt über 4 Jahre so dermaßen gestresst alles mitgemacht. Hinzu kommt die Tatsache, dass bei Maßregelungen sofort von den Kindern erwähnt wird "aber bei unserer Mutter ist das nun mal erlaubt". Dass die KM jedoch die Kinder in dreckigen Sachen und ohne Pflege aus dem Haus schickt, ist egal. Die KM hat locker 50kg zugelegt in letzter Zeit, mehr muss man nicht sagen...
Ich bin durch die jahrelangen Klagen der bösartigen KM einfach durch. Man zwang mich sogar zu "Elternberatungsgesprächen" - ist natürlich vollkommen in die Hose gegangen und an Lächerlichkeit nicht zu überbieten, habe ich dann nach einigen Sitzungen abgebrochen. Mit der Helferindustrie bin ich durch. In den Mitzwanzigern war ich noch finanziell unabhängig und frei - jetzt bin ich Sklave von KM, erzwungenem Niedriglohn, Gerichten und nicht besonders einfachen Kindern.
Mein Engagement der Betreuung schlägt sich einfach nirgendwo positiv nieder. Selbst bei kleineren "Verfehlungen" meinerseits, etwa dem wenige Minuten vor der vereinbarten Zeit Zurückbringen der Kinder, folgt prompt keine 5 Minuten später eine bösartige E-Mail man solle sich doch exakt an die Zeit halten. Jedoch so klug formuliert, dass ich nichts gerichtlich in der Hand habe.
Ich wohne mit meiner Freundin in einer 2-Zimmerwohnung zusammen. Wir hatten eine Zeit aufgestockt. Jedoch will ich dass weder mir noch meiner Freundin weiterhin zumuten. Dieses blank machen vor dem Amt belastet ebenfalls und ist gar nix mehr für mich. Das schließe ich deshalb aus.
Ich habe noch während der Ehe "vorgesorgt" - habe ein Attest, dass ich nur begrenzt in Teilzeit arbeiten darf und habe deshalb bereits in Ehe nur Teilzeit gearbeitet. Mein aktueller Lohn (ausgenommen der Mini-Job) übersteigt zu keiner Zeit meinen Selbstbehalt von 1390 Euro.
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Da hast du dir nun die Antworten schon selbst gegeben. Stelle die stresserzeugende Tagsüberbetreuung ein. Akzeptiere die Kinder alle 14 Tage am Wochenende. Wenn sie darauf auch keine Lust haben, lass es. Mit 13 beginnt es sich sowieso zu lockern und vor allem in anhaltend strittigen Elternbeziehungen löst sich das Verhältnis zu einem Elternteil spätestens mit 15 ganz auf. Meistens.
Wahrscheinlich ist das jetzige Arrangement das krumme Kompromissergebnis eines früheren Umgangsstreits. Mich wundert, dass du das probiert hast. Es war doch immer klar, dass das nur ein Übergang in hier oder dort sein kann, der Aufwand ist doch wahnsinnig. Wenn die Mutter früher die Kinder ganz bei sich wollte, kannst du ihr jetzt lakonisch schreiben, dass du ihre Forderung ab sofort akzeptierst.
Zitat:Ich wohne mit meiner Freundin in einer 2-Zimmerwohnung zusammen. Wir hatten eine Zeit aufgestockt. Jedoch will ich dass weder mir noch meiner Freundin weiterhin zumuten. Dieses blank machen vor dem Amt belastet ebenfalls und ist gar nix mehr für mich. Das schließe ich deshalb aus.
Hm. Freundin in der Wohnung = Bedarfsgemeinschaft und gesenkter Selbstbehalt für dich bei Kindesunterhalt. Wenn du trotzdem aufstocken konntest, heisst das, dass die Freundin nichts oder wenig verdient. Ebenfalls hm. Versuche, dir nicht gleich wieder neue Verpflichtungen aufzuladen. Auch die zusätzliche Arbeit in Nebentätigkeiten ist eine. Irgendwie versuchst du zu viel, allen gerecht zu werden.
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15-08-2024, 14:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-08-2024, 15:02 von tony30.)
Bin seit kurzem Angetellt. Lebe im Ballungsraum auf 29qm und einem QM Preis von 24€, zahle auch unterhalt für ein Kind, und nach flesissiger BWL-er EÜR bleibt mir ca 100€ im Monat übrig (Miete, Unterhalt, Kindergarten, Versicherungen, Essen und kein Handjob bei der Thaimassage). Das Kind ist 3 Wochenenenden bei mir - ich verstehe wie du dich fühlst, wenn man sogar das Netflix Abo beenden muss und jetzt mit BRAVE Browser unterwegs ist. Das Geld ist wirklich ungerecht. Aber bei dir liest sich das wirklch eher als wäre Vollzeitblechen und Teilzeitpapa mal eine sinnvolle Alternative.
Lies die Bibel.
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16-08-2024, 13:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-08-2024, 13:07 von NurErzeuger.)
Ist jetzt nur ein Gedanke. Ich würde mir lieber das Geld vom Staat holen - evtl. über Wohngeld, Aufstockung, etc. -, anstatt den funktionierenden Umgang runterzufahren. Ich brauch zwar auch nicht viel zum Leben, aber wenn nur 100 Euro übrig bleiben, ist das definitiv zu wenig. Da hätten schon viele Mütter aufgegeben, also großer Respekt für dieses Durchhaltevermögen. Holt Euch das Geld, aktuell verteilt es Deutschland großzügig an alle, die hierherkommen. Also warum dann selbst bescheiden sein. Ich würde mir auch keine weiteren Baustellen wie einen Nebenjob aufmachen... das führt nur zu weiteren Problemen.
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Hallo Gemeinde,
wieder mal Neuigkeiten von der Front.
Ich habe den Rat beherzigt und keinen Nebenjob begonnen und werde weiterhin mit ärztlicher Absegnung nur meine knappen 1400 Euro in Teilzeit verdienen.
Pünktlich wie jedes Jahr rannte die liebenswürdige KM wieder zum Anwalt und ich darf bald wieder vor Gericht erscheinen. Lapidare Gründe wie "unfreundliche Schreibweise" in E-Mails an die KM sind unter anderem der Grund. Mir scheint es, als hätte die KM ein Dauer-Abo mit Anwalt und Gericht geschlossen.
Meine Frage (da ich ja trotz enormer Betreuung dennoch doch nur der dumme Esel bin der vor Gericht zum Dank auch noch antraben darf und das Gericht dem nicht mal Einhalt gebietet):
Kindesunterhalt muss ich ja nicht zahlen wegen Unterschreitung des Mindestbehaltes. Wenn ich im Gerichtstermin kurzen Prozess mache und komplett auf den Umgang verzichte - ja auch mit Kontaktabbruch drohe - hätte die KM dann Anspruch auf Unterhaltsvorschuss? Die KM verdient sehr gut, kann ihren Lebensunterhalt sehr gut bestreiten. Ich würde ihr keinen Cent extra gönnen, deshalb will ich alles versuchen damit die KM hinterher nicht auch noch finanziell besser gestellt ist als im Moment ohnehin schon.
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Was beantragt sie denn, wieso klagt sie?
Ja, auch Reiche bekommen Unterhaltsvorschuss. Das kannst du nicht verhindern ausserhalb des Wechselmodells.
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02-11-2024, 11:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-11-2024, 11:20 von Durchschnitt072.)
Du kannst bei 1400 Euro Netto Wohngeld beantragen und falls du dann zahlungspflichtig bist bezahlst du sofort die monatlichen Unterhaltsbeträge und dieser wird zu 100 abgesetzt. In meinem Landkreis hat das funktioniert. Man kann sogar die Unterhaltsschulden die monatlich abgezahlt werden absetzen. Das Wohngeld lässt du nicht auf dein Konto überweisen sondern gleich zum Vermieter und zahlst nur noch die Differenz.
Ich habe mal ein Rechenbeispiel wo der Unterhalt abgesetzt wurde für ein 9 und 13 jähriges Kind in Berlin:
Jahr der Berechnung 2024
Haushaltsmitglieder berücksichtigt 1
Haushalts-Nettoeinkommen (Unterhalt abgesetzt: 696 Euro) 527,25 €
Mietstufe für Berlin in 2024 4
Anrechenbarer Höchstbetrag auf die Miete 510,20 €
Zuschussfähige Miete 350,00 €
Heizkostenentlastung 14,40 €
Dauerhafte Heizkosten-Komponente (ab 2023) 96,00 €
Klimakomponente (ab 2023) 19,20 €
Zuschussfähige Miete zzgl. Heizkostenentlastung 460,40 €
Gesamt Wohngeld: 351,00 €
1400 + 351 Euro = 1751 Euro
Hier kannst du selber nachrechnen was ungefähr rauskommt. Soweit ich weis kann man auch Betreuungskosten absetzen. Die vom Wohngeldamt haben mich darauf hingewiesen das dies möglich sei.
https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner/
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Man klagt auf "Vermittlung" da hier und da mal ein Kind früher als gerichtlich vereinbart zurückgebracht worden wäre (wir reden über 10-15 Minuten) oder ich wie gesagt nicht höflich genug kommunizieren würde. Nordkorea wäre im Vergleich zu meinem Fall ein Paradies in Sachen freier Meinungsäußerung ;-) Deshalb würde ja auch die gesamte "Betreuung nicht richtig funktionieren".
Die KM sammelt fleißig das Jahr über alle kleinsten schriftlichen Wortverfehlungen (damit sind keine Beleidigungen gemeint, die unterlasse ich), um sie dann geballt als Waffe einzusetzen und zu schießen. Das große Problem ist, dass die KM ihre psychische Verfassung nicht erkennt.
Diese lapidaren Gründe sind mir wie gesagt zu blöd, ich habe keine Lust mehr auf das Theater und um regelmäßige Gerichtstermine wegen Nichts. Die wahre Taktik der KM - das durchschauen die Gerichte leider nicht und gewähren immer wieder großzügig Verfahrenskostenhilfe - ist die Zersetzung des Kindsvaters mit Ziel, Rache für das Verlassen zu nehmen (und natürlich Machtgelüste, die man nur vor Gericht ausleben kann).
Wohngeld fällt bei mir leider raus, da ich mit verdienender Partnerin zusammenlebe. Dennoch danke für das Rechenbeispiel.
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Sie bekommt bei dem Einkommen Verfahrenskostenhilfe?
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Wenn sie gut verdient, kann sie keine Verfahrenskostenhilfe bekommen.......
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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02-11-2024, 13:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-11-2024, 13:20 von NurErzeuger.)
Oben steht, dass die Gerichte immer großzügig VKH gewähren. Liest sich so, als würde nicht (nur) er selbst VKH benommen. Ich weiß aber durchaus auch von anderen Fällen in den z.B. eine Lehrerin trotz gutem Einkommen VKH bewilligt bekommen hat. Frag mich nicht, was hier gedeichselt wurde.
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Deine Situation tut mir sehr leid, viele von uns haben etwas Ähnliches durchgemacht. In der heutigen Gesellschaft ist es das Risiko für einen Mann nicht wert, eine Familie zu gründen.
(02-11-2024, 11:34)NewMetal85 schrieb: Die wahre Taktik der KM - das durchschauen die Gerichte leider nicht und gewähren immer wieder großzügig Verfahrenskostenhilfe - ist die Zersetzung des Kindsvaters mit Ziel, Rache für das Verlassen zu nehmen (und natürlich Machtgelüste, die man nur vor Gericht ausleben kann).
Leider ist es eine Industrie, die von den Konflikten lebt, die durch solche Menschen entstehen. Und jemand muss diese Industrie bezahlen. Dieser jemand sind wir.
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Die Verfahrenshilfe wird gewährt - man kann ja großzügig die teure Wohnung absetzen, als Beamtin den Luxus der privaten Krankenversicherung absetzen, und und und.... also hat man quasi ein Gratis-Abo für Gerichtsverfahren abgeschlossen.
Und der immer selbe Richter - Fraktion und Typ Grünenwähler - gewährt auch immer wieder aufs Neue fleissig die Verfahrenshilfe...
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02-11-2024, 14:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-11-2024, 14:18 von NurErzeuger.)
Ich dachte mir schon, wie kann sie sich diese alljährlichen Gerichtsverfahren wegen nichts leisten. Würde ja kein normaldenkender und Geld selbst erwirtschaftender Mensch machen.
VKH für Muttis ist wie Brennspiritus ins Feuer gießen... Aber auch das hat ein Ablaufdatum, denn unserem Staat geht das Geld aus. Aktuell werden noch die kleinen und mittelständischen Unternehmen geschröpft, siehe E-Rechnungspflicht ab 01.01.25, mit der er die riesige Umsatzsteuerlücke schließen will. Wird aber auch nicht funktionieren sondern die eh schon wahnsinnigen Pleitewellen noch weiter anfeuern.
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(02-11-2024, 11:34)NewMetal85 schrieb: Man klagt auf "Vermittlung" da hier und da mal ein Kind früher als gerichtlich vereinbart zurückgebracht worden wäre (wir reden über 10-15 Minuten) oder ich wie gesagt nicht höflich genug kommunizieren würde.
Klingt sehr schwammig, was sie da will. Mit so einer Person ein Wechselmodell zu machen ist doch Höchststrafe.
Wenn sie schon klagt, dann nutze das Verfahren deinerseits, um zu einer Umgangsregelung zu kommen, die was taugt, Hinweise siehe weiter oben im Thread. Lass es nicht zu, dass Ex und Idiotenrichter wieder ein so wertloses Papier unterschreiben. Wobei auch die bei dem Kindesalter ein nicht allzufernes Verfallsdatum haben wird.
Zitat:Wohngeld fällt bei mir leider raus, da ich mit verdienender Partnerin zusammenlebe.
Das kann noch mehr Probleme mit sich bringen, nicht nur den Ausschluss von Wohngeld und vom Aufstocken. Mit einer verdienenden Partnerin in einer Wohnung kann auch dein Selbstbehalt beim Kindesunterhalt weiter nach unten gedrückt werden. Haushaltsersparnis, 10% vom Selbstbehalt runter.
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02-11-2024, 20:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-11-2024, 20:49 von NurErzeuger.)
Meines Wissens können Gerichte Nonsens-Anträge auch ablehnen. Wenn ein Mann mit sowas käme, wäre sofort Schluss. VKH bekommst du sicherlich auch, daher gönn dir einen guten Anwalt. Evtl. kann der für die Zukunft was bewirken. Ihre VKH zahl ich ja auch mit meinen Steuern. Das muss sich ändern, dass so ein MV (Böses Wort für Weidetier) von so einem Richter, den ich auch mit meinen Steuern finanziere, immer wieder für ihre Kackwurstanträge VKH bekommt und somit belohnt wird.
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