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Hallo,
ich habe folgende Situation:
Ich habe zwei Kinder, eins davon wird Anfang 2025 18 Jahre werden. Das anderes Kind wird 2026 volljährig. Bei mir ist nichts tituliert. Ich arbeite, aber mein Einkommen reicht nicht, um den vollen Unterhalt zu zahlen. Ich überweise pro Kind etwas unter 200€, das JA überweist den UHV. Die Kinder wohnen bei Mutter.
Jedes Jahr hat die Schule die Kopien der Zeugnisse geschickt und ich wusste in welcher Klasse meine Kinder sind. In diesem Jahr kam nichts. Ich habe die Schule kontaktiert, die sagen, dieser Service ist freiwillig, die müssen es nicht tun, aber die können es wieder einrichten, wenn ich möchte. Auf die Frage, wieso in diesem Jahr nichts kam, keine Antwort. Auf die Frage, in welcher Klasse meine Kinder sind, auch keine Antwort, nur unfreundliche Empfehlung, ich soll die Kinder selber fragen. Misandrie.
Ich habe das Kind per WhatsApp gefragt: Gehst du in die Schule? Dieie Antwort: Ja. Und in welche Klasse? Die Antwort: Wozu will ich das wissen? Nach dieser Antwort habe ich nichts mehr geschrieben.
- So, was soll ich jetzt tun? Soll ich nach der Volljährigkeit weiter das Geld überweisen, aber ich habe keine Beweise, dass das Kind zur Schule geht?
- Nach der Volljährigkeit ist Schluss mit dem UHV, d.h. das Kind (eigentlich die EX) werden sich ein paar Gedanken machen, über das fehlende Geld. Auf was muss ich jetzt aufpassen?
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Ab 18 sind sowieso beide Eltern unterhaltspflichtig. Untitulierten Unterhalt kannst du ab 18. Geburtstag ohne weitere Folgen einstellen. Biete in höflichem Ton aber in der Sache klar schriftlich an, nach einer Standardberechnung und Berechnung der Haftungsquote sofort weiter zu zahlen und lass dir die üblichen Unterlagen vorlegen: Schulbescheinigung, Einkommen der Mutter nebst Belegen.
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Hiermit nochmal das Obige bekräftigend: Nicht zahlen. Kein Titel = Keine Vollstreckung möglich. Somit muss das 18-jährige "Kind" erst mal fordern.
Die weitere Vorgehensweise kennt noch eine zweite Variante: Nach dieser frechen Antwort des Kindes = Nichts mehr machen. Nicht schreiben. Zu nichts auffordern.
Wer Unterhalt will, muss ihn selbst fordern.
Der weitere Fortgang wird wohl so sein: Du bekommst dann einen Brief vom Anwalt. Da steht drin, dass Du pflichtig bist und Auskunft geben musst über Dein Einkommen.
Diese Auskunft musst Du auch geben. In der Folge hast du zwei Möglichkeiten:
1. Ein eigenes Schreiben zu Anfang, wie oben beschrieben und in etwa so: "Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, hiermit gebe ich wie gewünscht Auskunft wie folgt: Anlage/Einkommensbescheinigungen.
Des Weiteren mögen sie ihre Mandantin auffordern zwecks korrekter Ausrechnung wie folgt offen zu legen und mit Belegen versehen, mir zuzusenden:
- Schulbescheinigung nebst letzten Jahreszeugnis
- Lohn- und Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate von Seiten der Kindesmutter
- Einkommensteuererklärung des Jahres 2023
- Mitteilung über etwaige Einkünfte ihres Mandanten/ihrer Mandantin
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass das Kindergeld ihrer Mandantin zuzurechnen und somit in Abzug zu bringen ist.
Nach erfolgter Vorlage kommen wir auf das Begehr ihrer Mandantin unaufgefordert zurück.
Mit angemessenen Grüßen
oder
2. Ab zum Anwalt
Das JA wird auf dich zukommen und versuchen, gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück zu erlangen:
1. Wurde er tituliert, besteht die Schuld fort und man schlägt eine Ratenzahlung vor.
2. Er wurde nicht tituliert, dann wird man auch eine Rückzahlung fordern. In diesem Moment verweist du auf die Leistungsunfähigkeit bezüglich des Zeitraumes in dem UHV gezahlt wurde. Das JA hat mit Sicherheit seinerzeit schon Auskunft von dir verlangt und hat die Unterlagen im Grunde schon - was es gerne ignoriert. Bei Leistungsunfähigkeit - die man selbst anmelden muss - erwächst daraus keine Schuld und somit Verpflichtung zur Rückzahlung des UHV.
Weiterhin darauf achten - sollte die Nummer unter 2. schief gehen - dass bei nicht tituliertem UHV, die Regelverjährung von 3 Jahren gilt. Würde heißen: Fordert das JA beispielsweise im Jahre 2025 UHV für 2012 - 2024, dann legst Du die Einrede der Verjährung ein für die Jahre 2012 - 2021
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02-11-2024, 04:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-11-2024, 05:00 von Splash.)
Ich bin momentan leistungsfähig für 2x 185€ = 370€, sogar wenn das älteste Kind arbeiten geht, dann wird man von mir 370€ wegnehmen, weil das jüngste Kind noch minderjährig ist und den Anspruch auf UHV (bis 395€) hat. Stimmt?
Wenn das Kind 18 wird, dann ist das JA nicht mehr mein Gegenspieler, sondern der Anwalt des Kindes (falls Kind zum Anwalt geht)?
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Der Unterhaltsvorschuss füllt bei Minderjährigen bis zum Höchstbetrag 395 EUR auf, was du nicht zahlen kannst. Irgendwelche Konsequenzen auf deinen Zahlbetrag hat das nicht. Das ist alles nachgelagert und Sache der Mutter.
Ja, ab 18 muss das Kind oder sein beauftragter Anwalt alles selbst machen. Das Jugendamt berät noch bis 21, aber vertritt nicht mehr.
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(02-11-2024, 11:18)p__ schrieb: Der Unterhaltsvorschuss füllt bei Minderjährigen bis zum Höchstbetrag 395 EUR auf, was du nicht zahlen kannst. Irgendwelche Konsequenzen auf deinen Zahlbetrag hat das nicht. Das ist alles nachgelagert und Sache der Mutter.
Was von mir gemeint war, ich werde weiter 370€ zahlen (bis mir mein Selbstbehalt bleibt) bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes. So gesehen ist die Klärung der Situation mit dem ältesten Kind momentan sinnlos. Leider.
Wenn im nächsten Jahr der Selbstbehalt steigt, dann muss ich natürlich aktiv werden, da mein Gehalt konstant bleibt.
Kann mein Kind mich zwingen, mit Hilfe von Anwalt, mehr zu arbeiten? Ich habe momentan 39 Stunden Woche.
Übrigens, wenn ein Kind oder beide, über 18 Jahre sind, entstehen mir dabei Schulden, wenn ich meinen Job verliere und nicht in der Lage bin zu zahlen?
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Bei tituliertem Unterhalt entstehen immer Schulden wenn du nicht zahlst.
Untituliert nur unter gewissen Umständen.