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Hallo an die Forumsgemeinde,
nun ist die Zeit gekommen, dass ich einen Unterhaltstitel erstellen lassen soll.
Ich habe die FAQs gelesen, aber ich habe immer noch Zweifel. Die Anwälte haben sich auf einen bestimmten Prozentsatz der Düsseldorfer-"Märschenstabelle" geeinigt und bitten mich, zum JA zu gehen, um den Titel zu erhalten.
Ist das ratsam oder ist es besser, zu einem Notar zu gehen?
Notare machen das nicht umsonst, und die Ex will eine Titelurkunde vom JA. Ich möchte vermeiden, dass ich noch mehr Probleme bekomme und dass der Unterhalt noch höher berechnet wird als der jetzige.
Was ratet ihr mir?
Ich habe den FAQs entnommen, dass ich, wenn ich es beim JA mache, da ich ein variables Gehalt habe und es sinken kann, die Grundlage für die Unterhaltsberechnung setzen sollte. Wie kann ich das tun? Zum Beispiel „Der Unterhalt basiert auf dem bereinigten Monatsgehalt von XYZ€“? Und/oder kann auf die von den Anwälten ausgetauschten Schriftsätze verwiesen werden?
Danke im Voraus für die Erfahrungen und Empfehlungen.
Grüße, JD
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27-02-2025, 23:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-02-2025, 23:59 von Alimen T.)
Also Regel Nummer 1
Der Unterhaltstitel ist Freiwillig.
Regel Nummer 2
maximal auf 2 Jahre befristen lassen
Diesen Titel wird man nahezu nie wieder los.
Auch wenn man 1,5 Jahre wegen Psyche
Krankgeschrieben ist und Krankengeld bekommt.
Problem ist nur,
dass die Jugendamt GmbH klagen darf, wenn man nicht bis zum 18. Lebensjahr unterschreibt.
Jugendamt wird dich abwimmeln
Also ab zum Notar
Außer du gehst zu einem anderen Jugendamt
Also nicht zum zuständigen
Das könnte klappen
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Aber ist es denn nicht so, dass fast kein Jugendamt das auf 2 Jahre befristet annimmt? Die klagen doch dann eh oder? Und Richter gewährt dann sowieso dynamisch unbefristet?
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Ganz genau so sieht es aus
Mann kann nur hoffen, dass die Jugendamt GmbH
Personalmangel hat und darauf kein Bock hat.
Aber ein Notar muss das beurkunden was man diktiert
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28-02-2025, 08:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-02-2025, 08:46 von FlipFlop.
Bearbeitungsgrund: Typo
)
Reduziert man nicht auch den Streitwert erheblich wenn man freiwillig den Unterhalt beim Notar titulieren lässt? Wenn es der Gegenseite dann zu niedrig erscheint dürten sich doch Anwalts und Gerichtkosten nur nach der geforderten Differnzen berechnen?
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Ja, aber da gibt es Ausnahmen.
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Das Ganze mit den "Empfehlungen" dieser unsäglichen Titel, wie "mach es bei einem Notar", "Lass es dort zeitlich begrenzen", "Mach ihn statisch..." ist eine Urban Legend, die nicht tot zu kriegen ist, weil oft gleichzeitig gesagt wird, "es sei freiwillig...." etc....
Die Praxis ist leider einfach anders: Bekommt das JA den Titel nicht, klagt es im vereinfachten Verfahren und bekommt ihn dann.
Wenn "die Anwälte" sich "geeinigt" haben, dann wirst Du das Ergebnis ja vorliegen haben. Mit eben diesem kannst Du zum JA oder Notar gehen und legst das vor. Das JA wird genau das dann titulieren.
Ich sage immer, dass man dann artig mitteilen soll - während man den Unterhalt zahlt - dass man den Termin anberaumt. Und dann wartet man, ob die das "vergessen", Dich zu erinnern ,-)
Hat schon hier und da geklappt. Erinnern die, hängst Du am Fliegenfänger. Da kann man nichts machen.
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Ich kann hier mal aus meiner Erfahrung berichten. Da sah das so aus: Ich habe ausgerechnet was Sache ist. Die Summe habe ich beim Notar titulieren lassen. Befristet auf zwei Jahre. Die Höhe war dabei unstrittig (bzw. wurde im Vorfeld lange umstritten ;-). Seinerzeit das denkbare Maximum. Über die Befristung gab es dann einen längeren Schriftverkehr mit dem JA. Dabei wurden die üblichen Argumente ausgetauscht. Ich habe über die Unsicherheit meines Arbeitsplatzes argumentiert bzw. über die im Raum stehende Möglichkeit von Entlassungen fabuliert (ist dann auch zwischenzeitlich passiert). Irgendwann bekam ich so einen schrieb, daß das dann vor Gericht geht. Das ist allerdings im Vorfeld abgeschmettert worden. Es wurde wohl Verfahrenskostenhilfe beantragt und die wurde abgelehnt. Und zwar mit dem freundlichen Hinweis: "Was wollen Sie denn, die nächsten zwei Jahre haben Sie doch ihr Geld und danach können Sie dann ja immer noch klagen".
Das Ergebnis würde ich hier mal als "reine Glückssache" betrachten.
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Interessant. Beides. Dass die dann doch vor Gericht gegangen sind (dass sie das in dieser Konfiguration nicht tun, ist eigentlich üblich) und dann keine VKH gezahlt wurde, obwohl nach bisheriger Rechtssprechung das Verfahren gute Chancen gehabt hätte. Scheint wohl nicht so gefestigt zu sein, die Rechtssprechung in diesem Punkt und einige Richter genervt. Gratuliere, diesmal zu deinen Gunsten.
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Ich vermute einfach,
dass zu wenige auf die Idee kommen den Titel auf 2
Jahre zu befristen. Ich bin erstmal davon ausgegangen
Dass das so seine Richtigkeit hat auf 18 Jahre zu befristen.
Erst durch dieses Forum bin ich auf die Idee gekommen,
was natürlich in meinem Fall zu spät ist.
Angenommen das Kind will mit 12 Jahren beim Vater leben.
Somit wäre die Befristung auf 2 Jahre immer gut und es ist ja freiwillig und kostenlos
So wie es das Jugendamt es gerne propagiert.