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Umzug mit dem Kind
#1
Hallo zusammen!

Habt ihr Tipps, wie es am besten angegangen werden soll, wenn ein Umzug in eine andere Stadt (900 km Entfernung) zusammen mit dem Kinde geplant ist?

Eckdaten:

Sohn: 13,5 Jahre alt, wird in 3 Monaten 14. Er ist schon an der neuen Schule angemeldet und der neue Wohnort ist für ihn nicht komplett neu. Wir haben da schon mal gelebt. Freundeskreis vorhanden. Die neue Schule ist seine Favoritschule. Er beendet 8. Klasse noch auf der alten Schule und geht am neuen Wohnort dann in die neunte Klasse Privatschule mit dem Schwerpunkt, was er schon lange angestrebt hat. Er lebt mit mir im Haushalt seit 3 Jahren (seitdem ich ausgezogen bin aus der Ehewohnung). Er besucht die Mutter einmal in der Woche. Er wünscht sich den Umzug und die neue Schule sehr und spricht sich voll dafür aus.

Mutter ist noch nicht vollständig informiert. Aus den vorgegangenen Gesprächen ist klar, dass sie dagegen sein wird.

Ich überlege, ob es Sinn macht vielleicht schon jetzt das Jungendamt zu informieren. Frage mich aber, wie man da vorgehen kann, um den geplanten Wohnortwechsel und Schulwechsel  zu gestalten, ohne dabei selber das Sorgerecht zu verlieren.
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#2
Der Umzug findet statt, wenn er 14 ist. Wenn das Kind wirklich dorthin will und dort offensichtlich auch nichts Schlimmes auf ihn wartet, kann weder Mutter noch Jugendamt in diesem Alter daran etwas ändern und ein Gang vor Gericht wäre sinnlos. Deshalb brauchst du auch keine Mühe aufwenden, um beim Jugendamt gutes Wetter zu machen.

Kündige das bei der Mutter an, vereinbare neue Umgangsregeln und sei grosszügig, dabei zu helfen die umzusetzen. Bei diesen Entfernungen wird der Schwerpunkt natürlich auf längeren Aufenthalten in den Ferien liegen.
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#3
(05-03-2025, 11:41)Axel5 schrieb: Mutter ist noch nicht vollständig informiert. Aus den vorgegangenen Gesprächen ist klar, dass sie dagegen sein wird.

Ich bin verwirrt. Alleien durch den Schulwechsel müsste die Mutter informiert sein. Musste sie nichts unterschreiben?
900km heißt, es geht es in ein anderes Land?
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#4
Ja, genau. Die Mutter muss informiert werden und auch bei der Anmeldung unterschreiben. Es geht in ein Nachbarland.
Die Anmeldung an der Schule ist vorläufig bestätigt. Sobald das Anmeldeformular von beiden Eltern ausgefüllt und zugeschickt ist, wird die Anmeldung erledigt sein.

Der Kindeswille ist es auf die Schule zu gehen und dort zu leben. Die Mutter wird dagegen sein. Vielleicht lässt sich das regeln, indem das Kind seinen Willen bei der Mutter und ggf. beim Jugendamt äussert. 

Deshalb war meine Überlegung es im Vorfeld schon mitm Jugendamt Kontakt aufzunehmen.
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#5
das wird schwierig....wie schon vorgeschlagen...hilfe beim besuch etc anbieten...alles machen, daß streit vermieden wird! dem kind klar machen, daß es trotzdem eine mutter hat und dein junge sie immer sehen kann und du nix behinderst. kommt halt auch drauf an, wer das ABR hat...
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#6
Meine erste Antwort kannstet streichen, weil sich jetzt herausstellt, dass es über die Grenze geht. Damit ist der Umzug nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis sorgerechtsrelevant incl. Blockadewirkung. Bereite dich auf ein Verfahren nach §1628 BGB vor.

- Zustimmung der Mutter unter Fristsetzung verlangen
- Bei Ablehnung und Schweigen kurz zum Jugendamt, zeitbegrenzt um Vermittlung nachsuchen
- Vor Gericht.

Punkt 2 ist keine Pflicht.
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