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JA 'ermittelt' gegen Mutter - wie vorgehen?
#26
Nimm es mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zu ernst. Es gibt auch keine Knackpunkte, das ganze ist so käsig und verformbar, abhängig von Situation, Beteiligten, da gibts keine silbernen Kugeln, beste Wege, Knackpukte. Wenns welche gibt, gelten sie in deinem Fall nicht, etwa der Rat, das gemeinsame Sorgerecht sofort nach der Frist ab Geburt zu beantragen. Das wäre am besten gewesen.
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#27
(13-03-2025, 15:24)p__ schrieb: Nimm es mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zu ernst. Es gibt auch keine Knackpunkte, das ganze ist so käsig und verformbar, abhängig von Situation, Beteiligten, da gibts keine silbernen Kugeln, beste Wege, Knackpukte. Wenns welche gibt, gelten sie in deinem Fall nicht, etwa der Rat, das gemeinsame Sorgerecht sofort nach der Frist ab Geburt zu beantragen. Das wäre am besten gewesen.

Ja, ich meinte, ob man sich mit irgendwas "überrumpeln" lassen kann? Ob man irgendwas auf keinen Fall tun sollte (Vergleich schließen?) oder irgendwas in jedem Fall? Solche Sachen halt. Jetzt nicht, dass ich denke, ich könnte iwas machen, um meine Chancen zu erhöhen. Aber schlimme Fehler will ich vermeiden. Sollte ich irgendwelche Paragrafen einfach kennen, weil sie wichtig sind? etc...
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#28
Du hast eh keine Kontrolle über den Verlauf des Verfahrens. Beim Richter merkst du ziemlich schnell, ob du überhaupt Chancen hast oder gegen eine Wand läufst. Tu dieses, unterlass jenes... wenn der Helferhaufen der dort sitzt keine Lust hat, hilft alles nichts. Vergleich beim Sorgerecht? Du bekommst es oder nicht, Raum für einen Kompromiss oder ein dazwischen gibt es nicht und damit nichts für einen Vergleich. Die meisten Verfahren scheitern mit jedem Lebensmonat des Kindes mit höherer Wahrscheinlichkeit. Meiner subjektiven Schätzung nach erreicht es im Alter von 12 Jahren ein Plateau von 80-95%. Entweder baldmöglichst oder "lasst alle Hoffnung fahren".
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#29
(13-03-2025, 15:41)p__ schrieb: Du hast eh keine Kontrolle über den Verlauf des Verfahrens. Beim Richter merkst du ziemlich schnell, ob du überhaupt Chancen hast oder gegen eine Wand läufst. Tu dieses, unterlass jenes... wenn der Helferhaufen der dort sitzt keine Lust hat, hilft alles nichts. Vergleich beim Sorgerecht? Du bekommst es oder nicht, Raum für einen Kompromiss oder ein dazwischen gibt es nicht und damit nichts für einen Vergleich. Die meisten Verfahren scheitern mit jedem Lebensmonat des Kindes mit höherer Wahrscheinlichkeit. Meiner subjektiven Schätzung nach erreicht es im Alter von 12 Jahren ein Plateau von 80-95%. Entweder baldmöglichst oder "lasst alle Hoffnung fahren".

Nur mal aus Interesse - warum ist das eigentlich so? Dass SR-Verfahren je eher scheitern, desto mehr Zeit vergeht?
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#30
Weil um so mehr Streit zusammenkommt. Am Anfang ist das ein unbeschriebenes Blatt. Ausserdem denkt jeder Richter im Unterbewusstsein, dass dir das ja jahrelang unwichtig war, aber jetzt nach der Trennung kommst du damit an, nachdem ihr als Paar gescheitert seid und nicht mal die Elternebene hinbekommt.
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#31
(13-03-2025, 15:41)p__ schrieb: Du hast eh keine Kontrolle über den Verlauf des Verfahrens. Beim Richter merkst du ziemlich schnell, ob du überhaupt Chancen hast oder gegen eine Wand läufst. Tu dieses, unterlass jenes... wenn der Helferhaufen der dort sitzt keine Lust hat, hilft alles nichts. Vergleich beim Sorgerecht? Du bekommst es oder nicht, Raum für einen Kompromiss oder ein dazwischen gibt es nicht und damit nichts für einen Vergleich. Die meisten Verfahren scheitern mit jedem Lebensmonat des Kindes mit höherer Wahrscheinlichkeit. Meiner subjektiven Schätzung nach erreicht es im Alter von 12 Jahren ein Plateau von 80-95%. Entweder baldmöglichst oder "lasst alle Hoffnung fahren".

Ein Vergleich wären zum Beispiel Vollmachten ausstellen (lassen) u.a. ist dies auch für Teilgebiete möglich.
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#32
Auf welcher Basis? Weiterhin Alleinsorge der Mutter? Dann müsste das z.B. eine "Vollmacht" sein, gemeinsam über den Aufenthaltsort des Kindes zu entscheiden.

Sorgerechtsvollmachten sind Werkzeuge, mit denen ein Elternteil der beiden gemeinsam Sorgeberechtigten bevollmächtigt wird, allein das Sorgerecht auszuüben, um Konflikte zu und Kontakt zu minimieren. Eine weitere Bedeutung ist eine Sorgerechtsverfügung, um die gehts hier nicht.

Für eine Vollmacht umgekehrt vom Vater der die Mutter ermächtigt müsste dann doch erst einmal die gemeinsame Sorge hergestellt werden. Der Vater bekommt dann die gemeinsame Sorge und gibt sie über eine Vollmacht gleich wieder ab. Wäre ein netter Witz, Vollmachten können auch zurückgezogen werden. Wenn nicht, dann ist das ganze Spiel sinnlos, ein Rundkurs durch die Paragrafen - Sorgerecht bekommen und sofort wieder abgeben. Dafür dem Juristengesockse was zahlen, wozu?

Vergleiche sind in Sorgerechtsverfahren bei der Herstellung der gemeinsamen Sorge absolut kein typischer Ausgang.
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#33
Okay - aber nur mal noch kurz: die KM wird in jedem Verfahren wahrscheinlich auf eine Anwältin zurückgreifen - sie selbst kriegt vor Gericht den Mund natürlich nicht auf.
Als erstes steht ja mal die mündliche Verhandlung zum Gewaltschutz an - da muss ich mich irgendwie verhalten.
Und ich wäre durchaus für Tipps dankbar, die über ein "mach' irgendwas, ist eh egal" hinausgehen.
Vielleicht ist es nach Jahren im und ums System herum so, dass man zynisch und fatalistisch wird.
Trotzdem ist das ja hier noch ein Forum und wenn es nichts auszutauschen gäbe, könnte man hier auch ganz zu machen: ist ja eh alles egal.
Also vielleicht berappeln sich p__ und die anderen noch und wissen mir irgendetwas nützliches rund ums Verhalten an einem Familiengericht zu erzählen (besonders, wenn man selbst auf einen Anwalt trifft).
Danke nochmal!
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#34
Hier gibt es nicht zu berappeln, weil das Gemeinplätze sind, die zudem wenig Einfluss haben, auch ins Minus führen können. Der grösste Faktor ist Glück, reines Glück.

Das Verhalten am Familiengericht, damit du was hast an das du dich halten kannst: Setz dich mit dem Rücken zum Fenster in die Verhörposition, lege das Blatt mit deinen Anträgen und der Begründung direkt vor dich in dein Sichtfeld hin und lass dich nicht vom gegnerischen Anwalt oder sonstjemand auf abbringen, über anderes zu sprechen. Etwa, das man in die Ausgestaltung der gemeinsamen Sorge rutscht, obwohl du Alleinsorge beantragt hast (das ist ein BEISPIEL, ich kenne den Wortlaut deiner Anträge nicht). Wenn du etwas begründest, halte dich an deine Antragsbegründungen, haue immer auf denselben Nagel statt wild irgendwo herumzuhämmern. Der gegnerische Anwalt bringt dich zum Abirren, das Jugendamt ist ein Dazwischenfunker, der Richter ist ein Einluller und Vedreher, oft unabsichtlich weil er eh keine Zeit hat, die Anträge mehr als quer zu lesen. Deine Aufmerksamkeit ist beim Protokoll gefragt, vor allem wenn Dinge NICHT drinstehen die wichtig waren und gesagt wurden. Die Chancen stehen gut, dass du dich am Ende wunderst, dass alles ganz anders gelaufen ist und die Tipps sinnlos waren, denn Rat benötigt vorhersagbare Situationen und das ist ein Familiengericht nun mal nicht. Oder dass du alles beachtet hast und das Ergebnis ist fatal anders. Dann sagst du dir "hätt ich bloss, wäre nur... und die Ratschläge haben sicher auch nichts getaugt..."
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#35
(16-03-2025, 09:14)p__ schrieb: Hier gibt es nicht zu berappeln, weil das Gemeinplätze sind, die zudem wenig Einfluss haben, auch ins Minus führen können. Der grösste Faktor ist Glück, reines Glück.

Das Verhalten am Familiengericht, damit du was hast an das du dich halten kannst: Setz dich mit dem Rücken zum Fenster in die Verhörposition, lege das Blatt mit deinen Anträgen und der Begründung direkt vor dich in dein Sichtfeld hin und lass dich nicht vom gegnerischen Anwalt oder sonstjemand auf abbringen, über anderes zu sprechen.

Danke - hilft mir sehr. So dachte ich es auch. Gegnerische Anwältin will Nebelkerzen zünden und mich verstricken. Stur bei der Sache bleiben.

(16-03-2025, 09:14)p__ schrieb: Etwa, das man in die Ausgestaltung der gemeinsamen Sorge rutscht, obwohl du Alleinsorge beantragt hast (das ist ein BEISPIEL, ich kenne den Wortlaut deiner Anträge nicht). Wenn du etwas begründest, halte dich an deine Antragsbegründungen, haue immer auf denselben Nagel statt wild irgendwo herumzuhämmern. Der gegnerische Anwalt bringt dich zum Abirren, das Jugendamt ist ein Dazwischenfunker, der Richter ist ein Einluller und Vedreher, oft unabsichtlich weil er eh keine Zeit hat, die Anträge mehr als quer zu lesen.

Noch habe ich gar nichts beantragt. Ich will den zuständigen Richter im Gewaltschutz erstmal 'kennenlernen'. Aber darum geht's, da steht eine mündliche Verhandlung konkret an.

(16-03-2025, 09:14)p__ schrieb: Deine Aufmerksamkeit ist beim Protokoll gefragt, vor allem wenn Dinge NICHT drinstehen die wichtig waren und gesagt wurden.

Wann spricht man übers Protokoll? Macht man sich Notizen während der Verhandlung und lässt sich zuletzt das Protokoll vorlesen oder wie läuft das? Habe gehört, dass viele Richter sich das mit dem Protokoll schenken wollen. Wie gehe ich hier vor, auf welchen Paragrafen verweise ich zur Not?

(16-03-2025, 09:14)p__ schrieb: Die Chancen stehen gut, dass du dich am Ende wunderst, dass alles ganz anders gelaufen ist und die Tipps sinnlos waren, denn Rat benötigt vorhersagbare Situationen und das ist ein Familiengericht nun mal nicht. Oder dass du alles beachtet hast und das Ergebnis ist fatal anders.  Dann sagst du dir "hätt ich bloss, wäre nur... und die Ratschläge haben sicher auch nichts getaugt..."

Nein, nein - keine Sorge. Man ist auf hoher See usw...ich bin kein Vollidiot und vor allem stehe ich auf Eigenverantwortung. Von A-Z. Die Begründung ist trotzdem dünn: das ganze Leben ist völlig unabwäg- und unplanbar. Nichtsdestoweniger gelten ein paar ganz allgemeine Regeln, an die man sich halten kann und mit denen man sehr gut fährt sodann. Und zwar bezogen aufs Große Ganze ebenso wie hinsichtlich bestimmter Teilausschnitte.
Ich lese bei dir z.B. eine solche Regel raus, auch wenn du sie (bewusst oder unbewusst?) nicht erwähnt: bereite dich darauf vor, dass alles gegen dich laufen kann bzw. auf eine Art und Weise, die du überhaupt nicht erwartet hättest. Und das bedeutet: nicht aus der Haut fahren in dieser Situation, nicht durchdrehen. Sondern ruhig und sachlich bleiben, dies als völlig normale Irritation abspeichern und einfach zurück zur Tagesordnung bitten.

Habe ich das so richtig verstanden?
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#36
Das Protokoll kann erst kommen, wenn die Sache selbst durch ist, denn das Protokoll sagt u.a., welche Vorgänge in der Verhandlung passiert sind, ohne Zeitmaschine dürfte also eine andere Ordnung schwer werden. Der Richter verliest es am Schluss. Es gibt kein Wortprotokoll. Es ist zusammengefasst, paraphrasiert, teilweise sogar in indirekter Rede wiedergegeben. Wichtig ist, dass nichts unterschlagen wurde, was gesagt wurde und deiner Ansicht nach relevant war, auch wenn es nicht beachtet wurde. Das Protokollzeug ist um den § 160 ZPO herum geregelt, aber untersteh dich, den Besserwissser zu spielen und zu quäken "Aber Herr Richter, gemäss Paragraf 160a TstpehOh müssen sie....". Verlass dich drauf, der kennt die Paragrafen und weiss sehr genau, wie mit dem Protokoll zu verfahren ist. Stelle Bemerkungen indirekt in Frageform: "Muss man fürs Protokoll nicht die Aufnahmetaste drücken?", "Stimmt es, wenn da von einem Vergleich die Rede ist, obwohl ich doch gar keinem zugestimmt habe?"
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#37
Hello, Hello - es gibt Neuigkeiten.
Heute war Verhandlung zum Gewaltschutz bzw.: hätte sein sollen.
Denn die KM war krank. Als ob ich es nicht vorher gewusst hätte... Big Grin Die Beteiligten haben sich nicht in die Karten schauen lassen, was sie davon "halten". Insofern kann ich nicht sagen, ob das dem JA oder Richter "seltsam" vorkam und die Stimmung gedreht hat. Angerufen hat die KM wohl heute Morgen. Kurzfristig und ohne Attest (besorgt sie sich natürlich noch).

Folgende Infos gab es für mich als nicht-sorgeberechtiger Cis-Mann:

- Es gibt einen neuen Termin. Aber alles nicht so wichtig. Erstmal Osterferien.
- gesagt worden ist mir bereits, dass der Antrag "aufgehoben" werden soll ("Das ist ja Aussage gegen Aussage"), stattdessen ein gegenseitiges Kontaktverbot verhängt werden soll. Habe mich dazu nicht geäußert. Aber will das eig. nicht. Hier Frage: einfach im nächsten Termin "njet" dazu sagen? Und wenn ich das tue - was bedeutet das dann (nächste Instanz? uswusf.)?
- Richter hat Stellungnahme vom JA angefordert, ob die KM das Kindswohl gefährdet. Ergebnis: JA "befindet sich noch in Klärung", derzeit aber natürlich "nix festzustellen". Was heißt das übersetzt?

Wie mache ich nun weiter?

VG
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#38
Die wollen das alles aussitzen. Einschliesslich Jugendamt. Die werden sich an den Fall erst wieder erinnern, wenn die Mutter neue Dinge tut, die eine Kindeswohlgefährdungsmeldung auslösen.

Machen kannst du gar nichts. Neuer Termin abwarten.
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#39
Danke.
Und wie ist das mit dem Gewaltschutz? Gibt es hierfür eine nächste Instanz? Ist es "klug", bei einem Vergleich (gegenseitiges Kontaktverbot) nicht mitzumachen? Ist es egal?
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#40
Gegen ein Endurteil in einem Gewaltschutzverfahren kann beim OLG Berufung eingelegt werden.
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#41
Danke. Kannst du "erfahrungsgemäß" zu meinen Anschlussfragen noch irgendetwas sagen?
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#42
Ich weiss nicht, was du erreichen willst und welche Begründungen du dafür hast. Manche freuen sich über ein gegenseitiges Kontaktverbot, weil sie die Ex damit auf Distanz halten können (wenn sie sich dran hält) und selber sowieso nichts mit der zu tun haben wollen. Andere stört, dass eine Falschbeschuldigung gegen sie einen Effekt hat.

Fürs OLG brauchst du einen Anwalt. Wenn du das vorhast, hör dir erst mal an, was der dazu sagt.
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#43
Erreichen: von einer notorisch kranken Lügnerin nicht erfolgreich falsch beschuldigt werden.
Begründung für die Falschbeschuldigung: sie ist offensichtlich falsch. Nein ernsthaft: die KM kommt nicht zum Termin, tut sich nirgendwo sonst einen Gefallen mit ihrem Verhalten, der Gewaltschutzantrag ist so schwachsinnig, dass es hupt. Aber einen eindeutigen Beweis habe ich natürlich nicht. Wie auch. Sie behauptet, ich wäre bei einer Übergabesituation "bedrohlich" gewesen und hätte ihr danach noch "am Telefon gedroht". Kann alles sein. Es liefen weder Tonband noch Video mit.
Aber es geht ja auch ums Recht: Im Zweifel für den Angeklagten. Und es gibt so erhebliche Zweifel, dass der Richter schon sagt, er werde das aufheben.
Ich kann mir die KM selbst vom Leib halten, dafür brauche ich kein Familiengericht. Und ein Gewaltschutzantrag würde auch nicht verhindern, dass die KM mir trotzdem auf den Wecker geht.

Ich will deshalb ehrlich gesagt nicht akzeptieren, dass am Ende ein fauler Kompromiss diktiert: Warum sollte ich?
Und hier ist meine Frage: Warum sollte ich? (welche objektiven Gründe gäbe es zu sagen "Scheiß der Hund drauf"?)
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#44
Gewaltschutzverfahren sind Zivilrecht. Da gibt es keinen Angeklagten und keinen Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Da steht Antrag gegen Antrag, hier Antrag Frau/Mutter gegen Antrag Mann/Vater, womit schon das meiste gesagt ist.

Zitat:Warum sollte ich?

Kostenrisiko, Aufwandsrisiko, Risiko dass am Ende dasselbe rauskommt wie ohne weiteren Verfahrensgang.
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#45
Wie hoch schätzt du dieses Risiko ein, dass ein OLG auch einfach nur "zu Tisch" will und deshalb unter den von dir genannten Voraussetzungen alles beim Alten belässt?
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#46
(08-04-2025, 14:48)p__ schrieb: Die wollen das alles aussitzen. Einschliesslich Jugendamt. Die werden sich an den Fall erst wieder erinnern, wenn die Mutter neue Dinge tut, die eine Kindeswohlgefährdungsmeldung auslösen.

Wenn dieser Fall eintritt wäre ich allerdings so frei, Strafantrag gegen den/die Mitarbeiter des Jugendamts zu stellen. §257 StGB.

Es wird zwar nicht zu einer Verurteilung kommen, aber eine Vorladung zur Polizei und staatsanwaltliche Ermittlungen können schon so einiges bewirken bei diesem Gesockse.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#47
Hello Hello!
jetzt muss ich auch mal einen Antrag stellen - Umgang. Irgendwas beachten, außer dass ich die Vorlage aus der FAQ anpasse auf meine Bedürfnisse und damit zur Rechtsantragsstelle gehe bzw. am Amtsgericht in dreifacher Ausfertigung in den Briefkasten werfe?
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#48
Edit (vergessen): muss ich irgendetwas tun, um das als Eilantrag behandelt zu wissen? Also..."Eilantrag" drüberschreiben oder so?
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#49
Sag dem in der Rechtsantragsstelle, dass du es als Eilantrag willst. Dafür brauchst du allerdings auch eine gute Begründung, denn es gibt sowieso schon ein Beschleunigungsgebot.
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#50
Reicht als Begründung, dass zum zweiten Mal hintereinander Ferienumgang verweigert wird?
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