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Zumindest reichts für eine Begründung, die der Richter plausibel finden könnte. Ob ers tut, wird man sehen.
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(09-04-2025, 15:54)Austriake schrieb: (08-04-2025, 14:48)p__ schrieb: Die wollen das alles aussitzen. Einschliesslich Jugendamt. Die werden sich an den Fall erst wieder erinnern, wenn die Mutter neue Dinge tut, die eine Kindeswohlgefährdungsmeldung auslösen.
Wenn dieser Fall eintritt wäre ich allerdings so frei, Strafantrag gegen den/die Mitarbeiter des Jugendamts zu stellen. §257 StGB.
Es wird zwar nicht zu einer Verurteilung kommen, aber eine Vorladung zur Polizei und staatsanwaltliche Ermittlungen können schon so einiges bewirken bei diesem Gesockse.
Ich muss zu geben dass man versuchen könnte
Bei der Kriminal Polizei eine Anzeige zu stellen
Bei der lokalen Polizei Behörde wird man schnell abgewimmelt
-Die Kripo nimmt aber alles ziemlich ernst ( hier zumindest im Ortskreis)