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Gegenseitige Unterhaltszahlungen, plötzlicher Wechsel der Steuerklasse
#26
Wär es valide den zu zahlenden Unterhalter erstmal auf die titulierten 100% abzusenken? Einfach nur um Druck aufzubauen.
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#27
(09-10-2025, 14:14)PeterPP schrieb: Ich würde gern noch wissen, über welche Titel wir hier reden, Urkunde (vom Jugendamt oder Notar) oder was vom Gericht (Beschluss oder Vergleich)? Und wenn der/die Titel vom Gericht sind, hat die Mutter sie im Rahmen der Scheidung in sog. Prozessstandschaft erwirkt? Bei Prozessstandschaft müsste ich passen.

Das sind beides Urkunden die ich auf dem Jugendamt unterzeichnet habe damals.
Beide auf 100% dynamisch. 
Ich weis, sorry die Info hätte gleich oben rein gesollt. Warum du davon ausgingst, weis ich nicht, editiert habe ich allerdings nichts im Nachhinein :-)
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#28
(09-10-2025, 14:14)PeterPP schrieb: Und nun hat sich das eh erledigt.

Das vereinfachte Verfahren schon.
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#29
@B_____09

Ich bin zwar nicht so lange hier im Forum aber hab
viel gelesen . Diese Konstellation ist
Echt interessant .
Eine Idee hätte ich dazu nicht.

Wenn die Exe angeblich kein Geld hat, soll sie den Unterhalt aufstocken. Wenn sie sowieso eventuelle Leistungen bezieht, dann reicht es aus, dass sie den Titel dem Bürgergeldamt weiter reicht. Eventuell könnte man ihr den Titel schmackhaft machen.


Sind deine 2500€ netto inklusive Kindergeld ?
Vielleicht kann jemand von den Erfahreneren Usern beurteilen, ob nicht das Netto
mit dem fehlenden Unterhalt bereinigt werden kann. Du wirst mit Sicherheit eine angemessene teure Wohnung haben weil ihr zu 2. seit?
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#30
In der Fachliteratur ist das Thema jedenfalls präsent. Hat ein eigenes Kapitel in Helmut Borths "Praxis des Unterhaltsrechts". Die dritte Auflage kommt bald raus.
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#31
@Alimen T
Die 2500 sind ohne Kindergeld. Wie gesagt eigentlich wird es eher gegen ca. 3000+Kindergeld gehen. Grundsätzlich bin ich auf dieses Geld von ihr ja nicht angewiesen und würde da am liebsten mit keiner zahlt dem anderen etwas weil beide ein Kind haben rausgehen. Aber so einfach läuft es ja scheinbar nicht.
Meine Wohnung ist auch echt ein schnapper, um die 700 warm, drei Zimmer.

Letzlich ist das alles nur so kompliziert, weil die ex mit 2 Erwachsenen zusammenwohnt (1x Rentner, 1xAngestellter) und noch ein Kind mit dem einen von beiden hat. Daher bestreite sie meines Erachtens den Haushalt und Wohnkosten zu dritt, des Weiteren sind die beiden nicht verheiratet, weshalb sie ja bestimmt Unterhalt für das andere Kind bekommen müsste, dann 2 mal Kindergeld und eventuell Pflegegeld. Hinzukommen eventuell noch nebenher putzen und Trinkgeld (Vermutung). Also dort sind weitaus mehr als meine 3000 im Haushaltvorhanden. Aber offiziell wird der Partner seit vielen Jahren verschleiert, Unterhalt bekommt sie angeblich nicht richtig von ihm (er lebt ja nur mit dort…) und so rechnet sie sich eben Arm. Ich befürchte durch das Ungleichgewicht in Sachen Lohn auf dem Papier hier für das Amt wie ein verbitterter Mann zu wirken der die “Arme” Frau am Boden sehn will. Naja hoffen wir mal das Beste, ich werde mir einen Termin machen.

Letztlich ist es ja so, dass mein Kind hier ja auch Unterhsltsansprüche hat und das eine zukünftig viel schlechtere Verteilung für mich ja dozusagen dem hier lebenden Kind schadet, da dies ja automatisch seinen Lebensstandard senken wird.
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#32
(09-10-2025, 17:50)p__ schrieb: Das vereinfachte Verfahren schon.
Ja, das vereinfachte Verfahren soll er lieber sein lassen.

Also jetzt zum Jugendamt, Unterhaltsvorschuss und Beistandschaft für das Kind beim Vater anleiern.

Das Jugendamt kümmert sich aber nicht um die seit Jahren schon bestehende Urkunde. Das muss der Vater selbst machen, also die Kindesmutter zur Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung auffordern.

(09-10-2025, 14:33)Nintendo schrieb: Wär es valide den zu zahlenden Unterhalter erstmal auf die titulierten 100% abzusenken? Einfach nur um Druck aufzubauen.
Wenn der Vater seine Zahlungen zukünftig auf 100% reduziert, kann die Mutter nichts vollstrecken, denn die Urkunde lautet ja auch nur über 100%. Aber dann macht sie sich sofort Gedanken und wird für das bei ihr lebende gemeinsame Kind letztendlich wohl auch eine Beistandschaft einrichten. Und dann hat der Vater bald auch einen Titel >= 115% am Hacken.
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#33
B_____09 dateline='[url=tel:1760075163' schrieb: 1760075163[/url]']
@Alimen T
Die 2500 sind ohne Kindergeld. Wie gesagt eigentlich wird es eher gegen ca. 3000+Kindergeld gehen. Grundsätzlich bin ich auf dieses Geld von ihr ja nicht angewiesen und würde da am liebsten mit keiner zahlt dem anderen etwas weil beide ein Kind haben rausgehen. Aber so einfach läuft es ja scheinbar nicht.
Meine Wohnung ist auch echt ein schnapper, um die 700 warm, drei Zimmer.

Letzlich ist das alles nur so kompliziert, weil die ex mit 2 Erwachsenen zusammenwohnt (1x Rentner, 1xAngestellter) und noch ein Kind mit dem einen von beiden hat. Daher bestreite sie meines Erachtens den Haushalt und Wohnkosten zu dritt, des Weiteren sind die beiden nicht verheiratet, weshalb sie ja bestimmt Unterhalt für das andere Kind bekommen müsste, dann 2 mal Kindergeld und eventuell Pflegegeld. Hinzukommen eventuell noch nebenher putzen und Trinkgeld (Vermutung). Also dort sind weitaus mehr als meine 3000 im Haushaltvorhanden. Aber offiziell wird der Partner seit vielen Jahren verschleiert, Unterhalt bekommt sie angeblich nicht richtig von ihm (er lebt ja nur mit dort…) und so rechnet sie sich eben Arm. Ich befürchte durch das Ungleichgewicht in Sachen Lohn auf dem Papier hier für das Amt wie ein verbitterter Mann zu wirken der die “Arme” Frau am Boden sehn will. Naja hoffen wir mal das Beste, ich werde mir einen Termin machen.

Letztlich ist es ja so, dass mein Kind hier ja auch Unterhsltsansprüche hat und das eine zukünftig viel schlechtere Verteilung für mich ja dozusagen dem hier lebenden Kind schadet, da dies ja automatisch seinen Lebensstandard senken wird.

Das siehst Du komplett richtig .
Mich würde in dem System auch nix wundern .
Stell Dir vor was los wäre wenn sie das 14 jährige Kind bei sich hätte .
3x Kindergeld von über 750€ und über 1000€ Unterhalt von Dir .
Wenn sie dann noch den neuen rasiert kommen auch nochmal über  400€ 
Kindesunterhalt garantiert hinzu .
Das wären über 2000€ netto 

Wenn dann noch der Neue die Pflegegeld Variante der Nachbarschaftshilfe kassiert, 
dann Prost Mahlzeit .


Die  Pflegeperson erhält ja Pflegegeld und es steht Verhinderungsgeld der Pflegeperson zu.
Das heißt, wenn die Exe keine Zeit hat, dann kann jemand aus der Nachbarschaft Einkäufe tätigen und dieser Nachbar erhält das Geld dafür. Ansonsten für alles andere- der Pflegedienst. Dieser wird vom Pflegegeld bezahlt

Wenn die Exe mit 4 Personen in der Wohnung wohnt, dann ist ihr Anteil ¼ von der Warmmiete.
Also 250 Euro Miete bei einer 1000Euro Warmwohnung zum Beispiel.  Das 6 Jährige Kind muss finanziell von seinem Vater aufgefangen werden maximal zur Hälfte. 

Wenn sie ein Mangelfall ist, kann sie nicht selbst bestimmen, 
welches Ihrer Kinder mehr oder weniger erhält.

Die Warmmiete im Unterhaltsrecht gegenüber Minderjährigen Kinder
ist 520Euro. Wenn die Exe aber nur 250Euro effektiv bezahlen muss, könnte man argumentieren, dass der Selbstbehalt von ihr um 270Euro gesenkt wird.
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