Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Nachzahlung Anrechnung auf Einkommen
#1
Hallo!
Ich habe aus Zeiten vor der Trennung eine hohe Einmalzahlung wegen einer Klage auf zu geringe Bezahlung bekommen.
Konkret geht es um den Zeitraum 2015-2020. Da bestand die Ehe noch.
Ende 2025 habe ich mit monatlicher Berechnung der Nachzahlung für die Monate in 2015-2020 eine Einmalzahlung erhalten. Wird diese jetzt auf mein aktuelles Einkommen monatlich dazuaddiert oder erhöht es mein Einkommen 2015-2020 welches für die Unterhaltsberechnung unerheblich ist.
Danke
Zitieren
#2
Bin kein RA aber denken ist noch nicht verboten. Leistungsfähigkeit steht im Gesetz. Du warst in der Vergangenheit leistungsfähiger, als bekannt war. Für die Zukunft sagt das nix aus. Wenn Du Schulden hättest, würde es gepfändet. Aber dann würdest Du die Frage nicht stellen. Das müsste sich so ähnlich wie mit Steuern beim Unternehmer verhalten. In diesen Fällen wird die Leistungsfähigkeit der Vergangenheit auch erst mit den Steuern sichtbar. Aber darum geht es bei dir ja nicht: Du warst da noch nicht pflichtig.

Ich würde sagen, unerheblich. Wir sind nicht beim Jobcenter. Und dennoch glaube ich, dass man dir das vorhalten wird. Man will ja an deine Kröten, da werden die kreativ.

Dennoch krass, wie lange dein Verfahren gedauert hat. Rechtssicherheit gibts in diesem Land ohnehin nicht. Ich suche jeden Tag den Rechtsstaat und bin noch nie fündig geworden
Zitieren
#3
Vergessen zu erwähnen. Geht um Kindesunterhalt ab Zahlung 12/25
Also der aufgrund eines gewonnenen Gerichtsverfahrens für 2015-2020 wegen zu wenig gezahlten monatliche Lohn wurde 12/2025 einmalig gezahlt. Unterer 5stelliger Betrag.
Wird der jetzt auf mein derzeitiges Gehalt nach irgendeiner Methode verteilt? Diese Zahlung wird es sicher nicht noch einmal geben und bezog sich auf einen viel früheren Zeitraum.
Wenn das so gemacht werden würde, würde für die nächsten 15 Jahre beim Kindesunterhalt ein Einkommen unterstellt, das ich nicht habe und nie erreichen werde. Klingt seltsam
Zitieren
#4
Einmalzahlung, das ist Roulette. Da gibts alles zwischen ignorieren für die Einkommensermittlung bis zu voll werten. Richter würfeln das aus.

Eigentlich sind Einmalzahlungen grundsätzlich Vermögen, nicht Einkommen. Aber da lacht die Jurisprudenz gerne drüber und rotzt irgendeine Lüge raus, damit sich der Raubzug für die Räuber lohnt. Wenn deine Klage um einen Arbeitgeber ging, der dir Einkommen vorenthalten hat und du hast dann diesen Batzen wieder herausgeklagt, dann ist es Einkommen und somit unterhaltsrelevant. Normalerweise zählt es denn zu den Monaten, die das erstrittene Einkommen wirtschaftlich betreffen, nicht der Zeitpunkt der Auszahlung. Also der Entstehungszeitraum. Verzugszinsen sind übrigens kein Einkommen. Wenn der Zeitpunkt in der fernen Vergangenheit liegt, dann wars das.

Aber das sind dünne Bretter. Vielleicht irre ich mich. Musst mal nach Beschlüssen suchen.
Zitieren
#5
Gezahlt wurde mit monatlicher Aufschlüsselung für einen Zeitraum vor der Trennung 2015-2020. Ausgezahlt jetzt.
Im Internet finden sich Beschlüsse vom zuständigen OLG, die sich zum Teil widersprechen.
Selbst wenn man den Betrag auf 36 Monate aufteiltsind es monatlich knapp 1000,-
Auf dieser Grundlage soll ich dann 15 jahre unterhalt zahlen?
Das wäre schon schräg. Zumal die Zahlung mit Sicherheit nicht wiederholt wird.
Zitieren
#6
Kindesunterhalt wird bei Arbeitnehmern grundsätzlich im Mittel der letzten 12 Monate - also der Durchschnitt - ausgerechnet. Da jetzt (!) monatlich aufgeschlüsselt der Betrag aus dem streitgegenständlichen Zeitraum 2015-2020 ausgezahlt wird, wird die Gegenseite das auf jeden Fall unterhaltserhöhend verlangen - aber das ist eben nur die Gegenseite.

Es ist aber grundsätzlich auch so, dass sich Kindesunterhalt nach der nachhaltigen und aktuellen Leistungsfähigkeit berechnet und nicht nach einmaligen Sondereffekten. Nachgezahltes Arbeitsentgeld ist aber keine Abfindung. Also ist es ein Einkommenszuwachs. Die Gegenseite wird sagen, dass es monatlich zufließt, also mit einberechnet werden muss. Das ist m.E. falsch, weil es nicht dauerhaft (!) zufließt und kein nachhaltiger Einkommenszuwachs ist.

Ich denke, dass ein Gericht - wenn man keinen lustlosen und dauerhaft verblödeten Richter in 1. Instanz vorfindet - die monatlichen Zuflüsse zwar berechnen würde, aber der zeitlich begrenzte Mehrbetrag nicht zu einer dauerhaften Hochstufung führen darf. Ansonsten solltest du auf jeden Fall in die Beschwerdeinstanz gehen.

Kindesunterhalt gilt auch zukunftsbezogen. Und läuft die Zahlung noch z.B. 12 Monate und ist dann dein Gehalt nachvollziehbar geringer, ist die dauerhafte Miteinbeziehung unzulässig.

Ward ihr verheiratet?

Da am Ende das Ganze bei einem Anwalt landet (Anwaltspflichtr/Unterhalt), solltest du parallel immer darauf achten, dass er auch vernünftig argumentiert.
Zitieren
#7
Hallo!
Ja, das ist auch meine Sicht. Es würde eine absurde Einkommensverzerrung für die nächsten mindestens 10 Jahre bedeuten und eine Unterhaltspflicht für 4 Kinder, die aus dem realen monatlichen Einkommen nicht zu tragen ist.
Hätte der Arbeitgeber rechtmäßig 2015-2020 bezahlt und ich den Betrag auf einem Konto gespart, würde das ja auch nicht auf mein aktuelles Einkommen aufgeschlagen werden.
Es fließt nicht monatlich zu, sondern als Einmalzahlung 5 Jahre später.
Wir waren verheiratet.....oder sind es noch. Verfahren läuft seit 6 Jahren.
Mittlerweile 3. Anwalt. Es ist fürchterlich. Er hat gerade wieder unauthorisiert ein Schreiben abgeschickt, das inhaltlich falsch ist. Macht die Gegenseite zwar auch seit 6 Jahren, aber das ist nicht mein Stil.Hätte er sich richtig eingelesen oder mich mal gefragt - zur Authorisierung Entwurf zugeschickt - wäre das nicht passiert. Die letzten beiden Anwältinnen waren auch fortwährend der Meinung meiner Ex und überhaupt sollte ich mich am Besten zurückziehen. Die erste meinte nach dem zweiten Termin, dass viele Männer ihren Frauen einfach viel mehr geben, als denen eigentlich zusteht. Dann wäre aber oft Ruhe. Inhaltlich hatte sie wahrscheinlich Recht, aber ich werfe dem Drachen doch nicht meine letzten 20 Jahre Arbeit in den Rachen.....
Also halte ich mal fest. Argumente für mich
a) Es ist eine 100% einmalige Zahlung aus Zeiten vor der Trennung und wird das unterhaltsrelevante Einkommen mit 100% Sicherheit künftig nie wieder erhöhen.
b)Kindesunterhalt gilt auch zukunftsbezogen. Und läuft die Zahlung noch z.B. 12 Monate und ist dann dein Gehalt nachvollziehbar geringer, ist die dauerhafte Miteinbeziehung unzulässig.
?
Danke
Zitieren
#8
Diese 100% Sicherheit gibt es nicht vor Gericht. Die Hinweise sind Hinweise zur Argumentation. Es gibt viele Verästelungen und "vielleicht" Entscheidungen, die mit Begriffen wie Billigkeit verhüllt werden. So erhöht auch später festgestelltes höheres Einkommen den Pegel für den Begriff "eheprägendes Einkommen", es wird ja oft nicht nur Kindesunterhalt, sondern auch Trennungs- und Ehegattenunterhalt gefordert.
Zitieren
#9
4 Kinder. Zusätzlich Forderung nach Trennungsunterhalt (sowieso) und evtl. Ehegattenunterhalt. Da wird die Aussage der Anwältin zum Witz "mehr zahlen, aber Ruhe ist." Wieviel mehr denn? Und erfahrungsgemäß nehmen die ein "Mehr" nicht dankend an, sondern wollen sonst noch mehr.

Da kommt ohnehin viel auf Dich zu. Da das relativ wenig thematisiert wurde, frage ich mich: Bist Du Elon Musk?

Also Vorsicht! Anwälte - und zwar alle - sehen Deine finanziellen Möglichkeiten - die NOCH da sind - auch! Das weckt Begehrlichkeiten.

Am Besten suchst Du die Seite von Markus Krall auf und versuchst zu eruieren, wo Du das Geld, in welcher Form auch immer, auf irgendeiner Vulkaninsel versteckst. In absehbarer Zukunft kommt bei Dir der Gedanke auf, ob eine Farm in Paraguay nicht die bessere Alternative wäre.
Zitieren
#10
Hallo!
5 Kinder....aktuell deckt eines seinen Bedarf alleine.
Trennungsunterhalt fordere ich,wegen Abzug des geleisteten Unterhaltes an die Kinder......leider seit drei vier Jahren deutlich erschwert durch die Rechtsprechung des BGH zum Abzug des Naturalunterhaltes beim Betreuenden.
Mir geht es vor allem, um die Verrechnung des offenen Kinderunterhaltes wegen Mangelfall in den ersten drei Jahren.

Danke ersteinmal.
Zitieren
#11
(15-01-2026, 10:05)Nappo schrieb: Kindesunterhalt wird bei Arbeitnehmern grundsätzlich im Mittel der letzten 12 Monate - also der Durchschnitt - ausgerechnet. Da jetzt (!) monatlich aufgeschlüsselt der Betrag aus dem streitgegenständlichen Zeitraum 2015-2020 ausgezahlt wird, wird die Gegenseite das auf jeden Fall unterhaltserhöhend verlangen - aber das ist eben nur die Gegenseite.

Es ist aber grundsätzlich auch so, dass sich Kindesunterhalt nach der nachhaltigen und aktuellen Leistungsfähigkeit berechnet und nicht nach einmaligen Sondereffekten. Nachgezahltes Arbeitsentgeld ist aber keine Abfindung. Also ist es ein Einkommenszuwachs. Die Gegenseite wird sagen, dass es monatlich zufließt, also mit einberechnet werden muss. Das ist m.E. falsch, weil es nicht dauerhaft (!) zufließt und kein nachhaltiger Einkommenszuwachs ist.

Ich denke, dass ein Gericht - wenn man keinen lustlosen und dauerhaft verblödeten Richter in 1. Instanz vorfindet - die monatlichen Zuflüsse zwar berechnen würde, aber der zeitlich begrenzte Mehrbetrag nicht zu einer dauerhaften Hochstufung führen darf. Ansonsten solltest du auf jeden Fall in die Beschwerdeinstanz gehen.

Kindesunterhalt gilt auch zukunftsbezogen. Und läuft die Zahlung noch z.B. 12 Monate und ist dann dein Gehalt nachvollziehbar geringer, ist die dauerhafte Miteinbeziehung unzulässig.

Ward ihr verheiratet?

Da am Ende das Ganze bei einem Anwalt landet (Anwaltspflichtr/Unterhalt), solltest du parallel immer darauf achten, dass er auch vernünftig argumentiert.

Ok. Die Gegenseite hat einen Tag vor dem Getichtstermin geantwortet und möchte die einmalige Zahlung  natürlich mit einberechnen für den Kindesunterhalt oder wenn das Gericht das ablehnt eine hälftige Auszahlung. Zur Erinnerung : Azs einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber habe ich monatlich aufgeschlüsselt für die Zeit 2017-2020 eine Einmalzahlung von über 30K erhalten. Der Zeitraum des Rechtsstreites fällt noch in die Ehe. 
Die Zahlung erfolgte 2025. Das ist nach der Trennung. Begründet wird die beantragte Zurechnung mit dem sogenannten Zuflussprinzip. Dieses besagt m.E. , dass Einkommen im tatsächlich geflossenen Zeitraumzu berücksichtigen ist. 
Hat jemand Ideen, wie man dagegen argumentieren kann und wie ist der Wunsch nach Aufteilung zu sehen? 
Dankeschön
Zitieren
#12
Argumentationen stehen eigentlich schon oben ab #4.
Dass die Gegenseite das auf jeden Fall beantragt, ist klar und besagt nichts über ihre Chancen, das durchzusetzen. Da verdient sich vielmehr ein Anwalt die Sonderlackierung für seinen BMW XM Label, das erhöht nämlich den Streitwert.
Zitieren
#13
Aus
Zitat:Konkret geht es um den Zeitraum 2015-2020. Da bestand die Ehe noch. 
und
(17-01-2026, 11:16)bigpuster schrieb: Wir waren verheiratet.....oder sind es noch. Verfahren läuft seit 6 Jahren.
könnte man folgern, dass man das im Rahmen des Zugewinnausgleichs im Scheidungsprozess berücksichtigen muss.
Damit stünde ihr die Hälfte zu, aber nicht in diesem Prozess bzgl. Unterhalt.

ABER: Wenn der Anspruch auf höhere Bezahlung erst nach der Trennung z.B. durch andere Gesetzeslage oder ein Urteil entstahnden ist, dann könnte man argumentieren, dass es nicht in den Zugewinn fällt. 

Auf jedenfall solltest du diese Sonderzahlung entsprechend bereinigen um alle Prozesskosten, die du womöglich nicht erstattet bekommen hast. Halte dafür schonmal alle Zahlen und Nachweise bereit.
Zitieren
#14
(24-03-2026, 15:46)Nintendo schrieb: Aus
Zitat:Konkret geht es um den Zeitraum 2015-2020. Da bestand die Ehe noch. 
und
(17-01-2026, 11:16)bigpuster schrieb: Wir waren verheiratet.....oder sind es noch. Verfahren läuft seit 6 Jahren.
könnte man folgern, dass man das im Rahmen des Zugewinnausgleichs im Scheidungsprozess berücksichtigen muss.
Damit stünde ihr die Hälfte zu, aber nicht in diesem Prozess bzgl. Unterhalt.

ABER: Wenn der Anspruch auf höhere Bezahlung erst nach der Trennung z.B. durch andere Gesetzeslage oder ein Urteil entstahnden ist, dann könnte man argumentieren, dass es nicht in den Zugewinn fällt. 

Auf jedenfall solltest du diese Sonderzahlung entsprechend bereinigen um alle Prozesskosten, die du womöglich nicht erstattet bekommen hast. Halte dafür schonmal alle Zahlen und Nachweise bereit.

Ja, ich sehe mittlerweile auch schwarz was das Zuflussprinzip betrifft. Es scheint tatsächlich irgendwie auf mein künftiges Einkommen zugerechnet werden und über die Jahre für mehr Kindesunterhalt aufgebraucht werden. Irgendwann gleite ichbecht in eine Depression ab. Am Ende kann man sich strecken, wie man will. Es landet bei der Mutter. 
Kannst Du das mit den Prozesskosten konkretisieren? Ich habe mittlerweile aus anderen Verfahren im Zusammenhang ( vor allem Umgang )bestimmt 15k zahlen müssen. Was die jetzigen wegen Unterhalt und Scheidung betrifft, habe ich noch nichts. Kann ich nur Scheidung und Unterhakt abziehen oder auch die vom Umgang?…..und gibt es Quellen dazu?
Zitieren
#15
Ich sehe es tatsächlich so, dass es nicht im Unterhalt eingerechnet werden kann. Das ist glasklar kein regelmäßig Einkommen oder zukünfig erwartbarer Bonus, der deine Leistungsfähigkeit dauerhaft erhöhen könnte. Anrechenbar ist maximal die Nachzahlung, nicht aber Verzugszinsen.

Wenn du merkst, dass der Richter das trotzdem für Unterhalt anrechnen will, dann biete als Lösung an, die Summe mit 3% zu verzinsen und das als Einkommen zu werten, maximal bis zum Zeitpunkt des Zugewinnausgleichs, weil dann musst du ja auszahlen und das Geld ist weg. Auf diese Weise kann der Richter ein sauberes Urteil fällen. Die Nachzahlung überhaupt nicht zu berücksichtigen wird der Richter vermutlich nicht wollen.

Mit den Prozesskosten meinte ich isoliert die Prozesskosten die du gehabt hast, um die Nachzahlung zu bekommen. Einzig und alleine diese Kosten kannst von der Nachzahlung abziehen. Die restlichen Prozesskosten, wie Umgang und Unterhalt sind für diesen Teil nicht relevant.

Nachtrag:
(17-01-2026, 13:20)bigpuster schrieb: Mir geht es vor allem, um die Verrechnung des offenen Kinderunterhaltes wegen Mangelfall in den ersten drei Jahren.
Ok, wenn noch Unterhaltsforderungen offen sind wäre auch ein Ausgang, dass du die Nachzahlung für die Jahre als Mangelfall erstmal auszahlen musst.

Schlimmer noch: Sie bekommt die Hälfte zugesprochen im Rahmen des Zugewinns, du musst deine Hälfte für Unterhaltsnachzahlungen opfern.

Ich hoffe dein Anwalt hat einen guten Durchblick über das alles.
Zitieren
#16
Danke ersteinmal. Ich sehe mittlerweile kaum eine Chance, dass mir diese Einmslzahlung nicht angerechnet wird. Unfassbar. Alles was ich erarbeite verschwindet in diesem Schlund. 5 Menschen leben mit 7.500 Nettoeinkommen ausschließlich von Transferleistungen und der Staat packt immer weiter drauf.
Was ich nicht verstehe ist, dass es zu einer erheblichen Einkommensverzerrung kommt. Wenn die 30000 auf 3 Jahre umgerechnet werden, erhöht es mein Gehalt um 800,- pro Monat. Da noch 3 minderjährige Kinder zu versorgen sind, ist das Geld in 5 Jahren auch weg. So. Nun habe ich aber weiter den Tutel mit dem viel zu hohen Einkommen am Hintern. Ich muss dann auf Abänderung klagen?!
Zitieren
#17
Termin war gerade. Es wird auf Jahre verteilt werden als Einkommen. Hat jemand gute - wenn möglich mit Urteilen - Argumente von den üblichen drei Jahren abzuweichen?
Bei drei Jahren habe ich monatlich 900 mehr und rutsche drei Stufen nach oben. Macht bei drei Kindern 300 monatlich mehr und dazu noch die Volljährigen. Und dann muss ich in drei Jahren auf Änderung klagen. Möchte ich vermeiden
Zitieren
#18
Nein, da habe ich keine Argumente.

Die Stufen der DD-Tabelle liegen 400€ auseinander. Wenn du mit 900€ drei Stufen hoch gekommen bist liegst du nur knapp über irgendeiner Schwelle.
Wurde die Nachzahltung passend berenigt um die höhere private Altersvorsorge von 4% vom brutto? Und kommst du so über 95.000€ brutto? Dann kannst du das noch viel stärker bereinigen. So kommst du vielleicht wieder eine Stufe runter.

Aber wenn es jetzt als neues Einkommen gewertet wird, dann fällt es nicht mehr unter den Zugewinnausgleich, oder?
Zitieren
#19
Die Richterin ist noch in der Findungsphase, tendiert aber zur Verteilung auf Jahre. Sie hatte das auch noch nicht. Zuordnung zum Zugewinn war kein Thema. Aber ganz ehrlich. Über die Jahre ist das Geld für die höheren Unterhaltszahlungen für die drei Minderjährigen und eine Volljährige auch weg. Drei Stufen sind bei den Minderjährigen 100 pro Person im Monat. Und was dann drüber übrig bleibt greift die Volljährige ja noch durch veränderte Haftungsanteile zu.
AV ist ne Idee. Müsste ich den Vertrag erhöhen. Muss ich mal durchrechnen. 95000 brutto eher nicht. Aktuell bin ich bei um die 66k. Keine Ahnung was 900,- netto mehr im Monat als Bruttobetrag ausmachen.
würde. Und ob man das so rechnen kann. Die 30k als Einmalzahlung ist ein Nettobetrag
Zitieren
#20
Ich glaube du musst das konkret für die Richterin vorrechen mit allen Zahlen auch der Erwachsenen Kinder. Wenn der Unterhalt über drei Jahre die Nachzahlung übersteigt, dann ist das Eindeutig nicht rechtmäßig und das muss anders verrechnet werden. Wie wäre es zu sagen, man verrechnet die Nachzahlung für 12 Monate anstatt 36? Und verlange auch, dass diese hohe Unterhaltszahlung immer befristet ist, nicht dauerhaft!

Das ist immernoch teuer und viel, aber die Hälfte müsste dir verbleiben, oder?
Zitieren
#21
Ich habe es jetzt im Detail nicht durchgerechnet, aber eher nicht. Dazu müsste es tatsächlich zu einer Befristung kommen mit dem Ziel, dass mir auch etwas bleiben muss. Läuft es bis zum bitteren Ende, dann nicht und ich muss eher aufpassen, nicht noch draufzuzahlen. Es ist nicht das Ziel im Familienrecht, dass der der das erwirtschaftet auch etwas von seiner Leistung hat. Er soll leben, um es zu erarbeiten. Mehr nicht. Es sind zwar nur Kleinigkeiten, die mir immer aufstoßen in diesen Verfahren.
Als es um diese Nachzahlung ging, war der Satz der Richterin " Das Geld ist jetzt da. Wir müssen jetzt schauen, wie es auf die Kinder verteilt wird."
Man hätte auch anders formulieren können. " Wir müssen schauen es fair zwischen allen Beteiligten zu verteilen." oder " Ersteinmal ist es Geld das Vaters und wir schauen mal, wie wir die Kinder angemessen beteiligen."
Ich glaube der Satz der Richterin beschreibt sehr gut die Gedankenwelt, in der das Familienrecht verfangen ist.
Die Anwältin der volljährigen Tochter erscheint gemeinsam mit der Mutter zum Termin. Es wird sich angeregt freundschaftlich unterhalten und zum Prozess setzt sie sich neben die Anwältin der Mutter. Ihre Berechnungen sind so offensichtlich zum Vorteil der Mutter und übernimmt die Argumentationen der Anwältin der Mutter, dass ich mir mal einen Hinweis wünschen würde, dass sie das Kind gegen beide Eltern vertritt.
Passiert nicht und ist wahrscheinlich normal so.
Ich hatte zwei Stunden Puls von 135+- . Auch nicht gesund
Zitieren
#22
Wenn die Anwältin vorher die Mutter vertreten hat, ist das ein Interessenkonflikt und du kannst das rügen bzw. sie ablehnen.

Zitat:Es ist nicht das Ziel im Familienrecht, dass der der das erwirtschaftet auch etwas von seiner Leistung hat. Er soll leben, um es zu erarbeiten. Mehr nicht.

Dauerte bei mir zwei Monate, bis ich das in voller Konsequenz erkannt hatte. Daraufhin habe ich hingeworfen, überlegt, und nicht mehr lohnabhängig gearbeitet. Keinen Tag bereut.
Zitieren
#23
Nein, ist eine zweite Anwältin.
Ja, ich überlege auch mich zu verabschieden. Mit dem dann vorhandenen Einkommen könnte ich den Mindestunterhalt der Minderjährigen bezahlen und die Volljährigen können sich dann gerne an ihre Mutter wenden.
Ich habe ein paar schöne soziale Kontakte durch die Arbeit und ich habe ein wenig Sorge vor sozialer Isolation. Meine Arbeit ist dazu recht angenehm.
Wie gehst Du damit um?
Zitieren
#24
Für meinen Fall:

- neue Partnerschaft, mehrere Kinder gezeugt, die ich auch hauptverantwortlich erziehe. Daraus ergeben sich auch soziale Kontakte bzw. man hat gar keine Zeit für was anderes... zu verlieren habe ich ja nichts mehr, Geld gibt es von mir niemals mehr. Pleitesein ist ein herrlicher Risiko- und Stressblocker.
- keine lohnabhängige Arbeit, aber tätig. Mit einem Hobby, das auch Bargeld bringt und Kontakte.
- generell bin ich ein Mensch, der auch einsam sehr glücklich sein kann. Ich brauche Luft, Himmel, Leben, der Rest ist optional.
Zitieren
#25
Bei der Frage, ob noch jemand eine Idee hat, rattern die Zahnräder. War ja leider fast klar, dass die über die "Abfindung" her fallen und das Geld also auch so definieren. Und da kann die Richterin es sich einfach machen, denn Urteile darüber und dass diese "unterhaltsrechtlich" dann doch zu berücksichtigen sind, gibt es zur Genüge.

Nun willst Du wahrscheinlich noch etwas einbringen und mir kamen dazu ein paar schräge Gedanken.

Du: Ich habe aus Zeiten vor der Trennung eine hohe Einmalzahlung wegen einer Klage auf zu geringe Bezahlung bekommen.

Dieser Satz impliziert mir, dass es sich gerade nicht um eine Abfindung per Defintion handelt. Auch nicht um eine Boni, Weihnachtsgeld o.ä. , welches alles regelmäßig Unterhalt erhöht.
"Einmalzahlung auf zu geringe Bezahlung" ist erst einmal eine Form der Nachzahlung von Geld, welches Dir vorher schon zugestanden hätte.

Wenn also diese "Einmalzahlung" quasi entgangenen Lohn aus der Vergangenheit "auf holt" , so leite ich daraus ab, dass nach Erhalt der "Einmalzahlung aus zu geringem Gehalt", Dein Gehalt für die Zukunft gesehen, ja nun erhöht werden musste.

Da das "neue Gehalt" Grundlage für eine Unterhaltsberechnung ist und schon herangezogen wird, stellt sich die Frage, ob eine "einmalige Nachzahlung" das Netto Einkommen des entsprechenden Zeitraumes zwar erhöht, und somit unterhaltserhöhend wirkt, aber eben nicht für die Zukunft aufgeteilt werden kann. Da rückwirkend nur bis zum Datum des Auskunftsersuchens mehr Unterhalt verlangt werden kann und die Nachzahlung sich aber auf rückwirkende Zeiträume bezieht, würde also hier für die Gegenseite nichts möglich sein.

Also stellt sich die Frage, ob eine "Nachzahlung für rückwirkende Zeiträume wegen entgangenen Gehalts" für die Zukunft Wirkung entfaltet, wie z.B. "Abfindungen" die ja etwas anderes bedeuten. Es ist ja keine Abfindung. Es ist ja lediglich ein Ersatz für entgangenes Geld und somit kein zusätzliches Geld. (Ich kann mir vorstellen, dass sich das alles wirr anhört und schlecht nachvollziehbar ist, wenn ich Erbsenzählerei betreibe)

Zusätzlich kommt hinzu, dass Du Ende 2025 das Geld bekommen hast, somit liegt noch gar kein Einkommensteuerbescheid vor. Das heißt aber, dass in der wohl bald kommenden Unterhaltsberechnung die zusätzliche Steuerlast unberücksichtigt bleibt. Und die kann richtig hässlich werden. Dazu fand ich auf die Schnelle:

Nachzahlung als "sonstiger Bezug": Bezieht sich die Nachzahlung auf bereits abgelaufene Kalenderjahre, gehört sie in voller Höhe zu den sonstigen Bezügen. Wird die Nachzahlung in einem Jahr ausgezahlt, erhöht sie die Steuerlast in diesem Jahr.

und:

Fünftelregelung: Bei Nachzahlungen, die für mehrere Jahre gezahlt werden, kann die sogenannte Fünftelregelung angewendet werden. Dabei wird die Nachzahlung fiktiv auf fünf Jahre verteilt, um die Steuerprogression zu mildern.

Auch das muss berücksichtigt werden, weil es defintiv einkommensmindernd wirkt. Da wäre auch jetzt vorzuschlagen, sehr schnell (!) den Kram ins WISO Programm zu hämmern, die Erklärung abzugeben und vorab den Ausdruck - also deine Steuererklärung - einzureichen.

Und als Fazit: Da du einen recht seltenen Fall hast, nämlich "Nachzahlung für entgangenes Gehalt" , das man meist nur bei Beamten kennt, und es um sehr viel Geld geht, würde ich es bei einem amtsrichterlichen Beschluss nicht belassen und das Risiko eingehen, das Ganze vom OLG prüfen zu lassen.

Edit: Eine ähnliche Diskussion gab es mal bezüglich der Inflationsausgleichsprämie und ob diese unterhaltserhöhend wirkt. Dazu haben sich dann die Rechtsverdreher ausgelassen, weil es noch keine Urteile gab. das war so eine Nummer aus der Corona-Zeit. Schlußendlich sah man es dann so, dass die Inflationsausgleichsprämie gleichzusetzen sei mit einem Jubiläumsgehalt und dieses ist nicht (!) unterhaltserhöhend.

Ich meine, man muss also auch bei Dir genau hinschauen und die Richter an Amtsgerichten machen sich sowieso nur immer einen schlanken Fuß. Hinschauen bezieht sich hier also eben gerade nicht nur darauf 2Wieviel Kohle kann ich ab stauben, weil sie ja nunmal da ist" sondern darauf "Um welche Art des Geldzuflusses geht es eigentlich?"
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  KU ohne "Verzug" Nachzahlung mike68 2 4.736 18-12-2011, 19:22
Letzter Beitrag: mike68
  Nachzahlung Unterhalt i-wahn 50 63.740 06-06-2011, 15:45
Letzter Beitrag: i-wahn

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste