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(04-11-2025, 12:54)väterchen_frust schrieb: Oder gelten Spiel- und Benimmregeln mal wieder nur für alle anderen? 
Die Spiel- und Benimmregeln sind stramm gegen Väter gesetzt. Wenn hier irgendwann mal ein Vater meint, dass er auch was nutzen könnte (was meistens nur der Anschein eines Vorteils), dann sollte er das unbedingt tun.
Insbesondere bei der Feststellung der Vaterschaft gibt es kein Säbelrasseln durch Väter. Ein Fingerschnippen und der hat zum Test anzutanzen, das wissen Väter auch, den er auch noch bezahlt - auch so ein Unding. Aber sogar auf unberechtigte Forderungen nach einer möglicherweise missbräuchlichen Anerkennung nicht einzugehen soll also schon Säbelrasseln sein?
Ich frage mich gerade, in der welcher Realität solche Gedanken entstehen. Definitiv nicht unsere.
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Watt ne Story. Musste bisschen weiter vorne anfangen, um den Faden wieder zu bekommen.
Im Prinzip mag ich behaupten, die Strategie dahinter zu erkennen. Die Keule hat´s über den Anwalt versucht. VKH Antrag ausgefüllt. Gemerkt, dass das alles Stress und Arbeit ist. Restrisiken festgestellt. Alles ging nicht schnell genug und dann geht ihr Anwalt auch noch her, und macht nicht alles alleine. Man glaubt kaum, wie wenig belastbar und wie faul solche Figuren sind. Dann hat sie die Nummer sausen lassen. Antrag eingestellt. Gericht war raus.
Nun war noch nicht der Punkt da, an dem sie aufgibt. "Wer kann mir sonst noch helfen, ohne das ich irgendeinen Aufwand oder gar Kosten habe? Wer bietet sich da an? Ach so! Ja! Das Jugendamt! Die sind auch viel netter zu mir als der Anwalt. Die bekommen bei meinem Anblick immer einen so treusorgenden Blick. Das tut mir gut."
Also treten die auf den Plan. Bedrohen dich. Schreiben Mumpitz. Und denen ist es völlig egal, ob du der Vater bist oder nicht. Sie suchen Zahler. Keine Väter. Das ist hier jetzt ohnehin jedem klar.
Prinzipiell kann man das Schreiben - wenn überhaupt - leicht beantworten. "Habe ich zur Kenntnis genommen. Die rechtlich einwandfreie Vorgehensweise sollte ihnen klar sein. Richten Sie zukünftigen Schriftverkehr bitte direkt an das Gericht. Tschööö mit Ö...."
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Darf Mann eigentlich auch argumentieren,
dass der rückständige Unterhalt schon aufgebraucht ist
im Fall einer Rückzahlungsforderung
so wie es andersherum auch gemacht wird
wenn Mann zu viel Unterhalt bezahlt ?
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Gestern, 19:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 19:27 von Vollstreckungsziel.)
Update: ist alles angelaufen. Es gab einen Test (es gab auch mindestens einen anderen Kandidaten der durch einen privaten Test ausschied).
Positives Ergebnis habe ich seit knapp einandhalb Monaten. Gericht hat nun seine Entscheidung getroffen und der Landkreis in dem die Mutter lebte hat sich nun an mich gewandt.
Mutter und Kind bekommen zusammen aktuell fast 1.400€ Zuwendungen. Beide Unterhaltsansprüche sind auf die übergegangen und jetzt wollen die von mir einmal einen kompletten Striptease was mein Einkommen und Vermögen angeht.
Ich soll denen im Grunde wohl alles auflisten und am Besten noch Bescheide bepacken (kp ob das irgendjemand bei Banken und co prüft). Zusätzlich auch vom AG einen Verdienstnachweis ausfüllen lassen.
Mit meinem Einkommen wäre das unter dem Selbstbehalt, bei BU liegt der ja bei 1650, bzw. es wäre sogar unter dem für KU tatsächlich.
Spielt vermutlich keine Rolle, da die wohl gierig auf meine Rücklagen starren und das dann vermutlich mit "sie könnten das ja nutzen" begründen.
Was soll ich sagen. Situation aktuell: Habe meine Beziehung vor knapp 7 Monaten beendet. Hatte mir Zwischenzeitlich versucht irgendwie Sicherheit zu geben und hatte immer versucht nicht mit Worst-Case Szenarien zu arbeiten. (naiv)
Ich hatte vor kurzem wieder Kontakt zur Mutter aufgenommen, weil ich dachte es könnte nicht schaden eventuell vernünftig miteinander zu reden und eben auch das Kind mal kennenzulernen. (noch nicht passiert)
Jetzt kommt heute dieser Knaller und mir blieb die Luft weg. Da steht noch nicht mal was von Rückforderungen, aber würde mich nicht überraschen, wenn sie die Idee noch im Nachhinein entwickeln, wenn sie irgendwo was sehen was sie abgreifen können.
Auf der Arbeit steh ich aktuell kurz vorm Burnout und hab das Gefühl ich kann kaum noch funktionieren, weil das Sozialleben, auch durch meine Trennung, mager aussieht, bzw. weggebrochen ist und ich sitze hier und weiß gerade nicht weiter. Auf der Arbeit zu viel zu tragen und im Privaten gerade noch so am existieren und funktionieren.
Ich hab das Gefühl alles was ich mir zurückgelegt und aufgebaut habe ist demnächst futsch.
Ich weiß gerade nicht was ich als nächstes machen soll. Müsste das wohl mal mit einem Anwalt besprechen. Keine Ahnung ob es Sinn macht hier den Landkreis anzurufen und mal kurz am Telefon zu sprechen, was ich auf jeden Fall vorlegen muss und was optional wäre.
So wie die das formulieren klingt es alles sehr harsch. Ich steh unter Schock und weiß gerade echt nicht wie ich da handlungsfähig werde. Ich kann das natürlich alles ohne Anwalt machen, aber ich weiß nicht ob es klug wäre hier alles so hinzunehmen. Anwalt kostet ja auch nur wieder und bei den Forderungen noch mehr Schulden zu verursachen macht mir echt Angst.
Ich bin aktuell wie erstarrt, ich weiß gerade nicht was ich machen soll.
Ich sehe gerade keinen Weg mehr. Alles ziemlich düster.
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Was steht in diesem Knaller?
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(Gestern, 20:39)p__ schrieb: Was steht in diesem Knaller?
Nennt sich einmal Überleitungsanzeige nach Asylbewerbergesetz in Verbindung mit Sozialgesetzbuch. (Paragraphen und Zusätze lasse ich mal weg)
Darunter steht dann klar Überleitung von Unterhaltsansprüchen nach dem BGB wegen Hilfsleistung fürs Kind und die Mutter.
Es werden Leistungen seit September erwähnt. ist getrennt aufgezählt, aber in der Summe fast 1400 monatlich. Die Unterhaltsansprüche werden ab Anfang Mai übergleitet.
Es steht dort drunter dann: Die Überleitung wird begrenzt durch die Höhe der Hilfsaufwendungen und auf die Keistungen die bei rechtzeitiger Erfüllung Ihrerseits an die obigen Berechtigten dazu geführt hätten, dass Hilfeleistungen nicht oder nicht in gewährter Höhe hätten bezahlt werden müssen.
Absolut keine Ahnung was das im Kern bedeutet. Klingt auch nicht eindeutig nach Rückgriff, sondern eher solange sie nicht zahlen springen wir ein.
Im nächsten Absatz steht noch, dass sie wohl das fordern was angegeben ist, solange ich der Unterhaltsanspruch nicht definiert ist.
Danach etwas vom Grundsatz des Nachranges der Hilfeleistung, also im Grunde warum der Anspruch auf sie übergeht.
Nächster Teil ist dann das Auskunftsersuchen.
Fragebogen ausfüllen, Verdienstnachweis beim Arbeitgeber einreichen und ausfüllen lassen, ansonsten alle Vermögenswerte auflisten. 
Ein Teil bezieht sich noch auf Selbstständige, aber das ist für mich nicht relevant.
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Da kann ich dich beruhigen. Diese hochtrabenden Worte verschlechtern nicht das Geringste. Die Ansprüche richten sich nach dem Unterhaltsrecht, durch die Überleitung nimmt sie nur jemand anders wahr, das ist weder Vor- noch Nachteil für dich.
Beim Betreuungsunterhalt wirst du wenig zu befürchten haben, Kindesunterhalt siehe faq und Forum. Klar, dass das eine massive Stressituation ist. Ich habe jetzt dein genaues Einkommen nicht mehr im Kopf, aber wenns für Kindesunterhalt nicht reicht, kannst du locker aufstocken. Jetzt sogar besser, weil du nicht in Bedarfsgemeinschaft mit einer Dritten lebst.
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(Gestern, 21:51)p__ schrieb: Da kann ich dich beruhigen. Diese hochtrabenden Worte verschlechtern nicht das Geringste. Die Ansprüche richten sich nach dem Unterhaltsrecht, durch die Überleitung nimmt sie nur jemand anders wahr, das ist weder Vor- noch Nachteil für dich.
Beim Betreuungsunterhalt wirst du wenig zu befürchten haben, Kindesunterhalt siehe faq und Forum. Klar, dass das eine massive Stressituation ist. Ich habe jetzt dein genaues Einkommen nicht mehr im Kopf, aber wenns für Kindesunterhalt nicht reicht, kannst du locker aufstocken. Jetzt sogar besser, weil du nicht in Bedarfsgemeinschaft mit einer Dritten lebst.
Warum habe ich bei BU wenig zu befürchten?ich hab Netto 2,789 oder 2778. Müsste ich nachschauen, hab da immer einen kjleinen Zahlendreher.
Könnte mir vorstellen die greifen komplett ab. Eventuell sogar komplett für die Mutter, weil sie ja auch Vermögensauskunft wollen. Also alles was ich beiseite gepackt oder investiert habe.
Heißt die werden da sicher maximalistisch rangehen, weil der Herr Erzeuger kann ja die Differenz mit Vermögensrücklagen auffüllen.
Und ja KU ist gesichert und ist für mich auch verkraftbar. BU hingegen wird mich drücken.
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Für Betreuungsunterhalt gibt es keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und deine Rücklagen sind nicht zu verwerten. Das ist bei Kindesunterhalt anders, aber den kannst du ja zahlen.
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(03-06-2025, 23:59)Vollstreckungsziel schrieb: Moin,
ich fasse mal schnell meine Situation zusammen:
-Frau von kurzweiliger Sexaffäre vom letzten Jahr präsentiert mir ihr Kind und fordert einen Test
-mein Wissen über die Person basiert nur auf dem was sie mir erzählt und aktuell ist sie wohl seit Dezember in einer Flüchtlingsunterkunft, weil offenbar nicht legal hier in D.
-Ich verweigerte private Tests und stellte klar, dass ich nur gerichtliche Einladungen akzeptierte
-eine Zeit wurde es leise und ich dachte das hat sich evtl von selbst erledigt
-doch jetzt bekam ich Post von ihrem Anwalt mit der Aufforderung zu antworten, ob ich einem außergerichtlichen Test zustimme
-ich weiß nicht mal wie der an meine Daten gekommen ist, denn diese habe ich nicht herausgegeben
Ist ein außergerichtlicher Test in meiner Position eine gute Idee oder soll ich ablehnen und weiter wie bisher auf ein gerichtliches Feststellungsverfahren pochen?
Irgendwie hätte ich Sorge, dass das nicht sauber läuft oder die andere Partei evtl ein Labor beauftragt was ihnen das gewünschte Ergebnis liefert, aber kein korrektes....
Bin da vielleicht auch etwas paranoid, aber mich würde heutzutage nichts mehr überraschen.
Ich weiß zwar nicht, ob ich wirklich der Vater sein könnte, da es einige Zweifel meinerseits gibt.
Bis jetzt hat sie nie direkt gesagt "Du bist der Vater" oder "Das ist dein Kind". Klingt nicht besonders überzeugt. Auch ist sie mehrmals der Frage ausgewichen ob es noch andere Kandidaten gibt.
Ansonsten auch eine sehr indirekte wenn auch penetrante Art ihrerseits. Denke aber mal die dortigen Betreuer sind es die auf eine Feststellung um jeden Preis drängen.
Letztlich sind meine Gedanken bzgl berechtigter Zweifel auch nur Beruhigungspillen für mich und ein Test bringt nachher Klarheit.
Sollte ich nachher als Vater festgestellt sein, muss ich dann auch für sie Betreuungsunterhalt zahlen? Sie wohnt ja NOCH in einer Unterkunft und darf streng genommen ja sowieso nicht arbeiten.
Ich stelle mich einfach mal auf den Worst-Case ein und dass der Staat sich alles bei mir zurückholt, sollte der Test positiv ausfallen.
Ich hab jetzt mal den ersten Post zitiert,
wegen der Übersichtlichkeit .
Also wegen dem Betreuungsunterhalt,
können sie Dir nix ab Geburt an.
Erst ab der ersten Aufforderung
Wenn man den Kindesunterhalt sowieso zahlen muss,
Wie teuer wären die Mahnungen vom Jugendamt,
wenn man erstmal nicht bezahlt und denen genau so widerlich
antwortet?
So wie : „für mich ist das Wechselmodel zuständig, demnach kommt für mich Unterhalt nicht in Frage“ usw.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 3 Stunden von Vollstreckungsziel.)
(Gestern, 22:50)p__ schrieb: Für Betreuungsunterhalt gibt es keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und deine Rücklagen sind nicht zu verwerten. Das ist bei Kindesunterhalt anders, aber den kannst du ja zahlen.
Also ist die Forderung nach Auskunft zu allen Vermögenswerten nicht zulässig?
Ich denke ich komme nicht um einen Anwalt drum herum. Würde es schon bevorzugen, wenn sich hier Auskunftspflichten oder Forderungen nur auf mein Einkommen beschränken.
(Vor 10 Stunden)Alimen T schrieb: Ich hab jetzt mal den ersten Post zitiert,
wegen der Übersichtlichkeit .
Also wegen dem Betreuungsunterhalt,
können sie Dir nix ab Geburt an.
Erst ab der ersten Aufforderung
Wenn man den Kindesunterhalt sowieso zahlen muss,
Wie teuer wären die Mahnungen vom Jugendamt,
wenn man erstmal nicht bezahlt und denen genau so widerlich
antwortet?
So wie : „für mich ist das Wechselmodel zuständig, demnach kommt für mich Unterhalt nicht in Frage“ usw.
Danke, ich hoffe das stimmt. Das wäre nämlich beruhigend. Sie haben in dem Schreiben generell klar gemacht, dass sie seit September für die beiden zahlen.
Also evtl bis September rückwirkend der KU möglich.
Gefordert wird nun ab diesem Monat im Grunde.
Würde ich in diesem Fall nicht riskieren, denn die haben keine Mahnungen erwähnt, sondern klargestellt, dass sie bei Nicht-Auskunft einfach den kompletten Betrag von fast 1400 als monatliche Summe verlangen werden. Man könnte also sagen Mahngebühren wären die Differenz von dem was ich tatsächlich zahlen müsste und dem Komplettbetrag. Es ist ja nicht mal das Jugendamt. Der LK hat wohl nur eine gesonderte Abteilung für Jugend im Kreis eingegliedert und deshalb kam die Forderung wohl auch gebündelt und nicht einzeln.
Das mit dem Wechselmodell wäre sicher eine Antwort die solche Behörden bräuchten. Allerdings muss ich ehrlicherweise zugeben, dass ich nicht unbedingt sehr streitlustig bin.
Ich versuche gerade eher den Schaden zu begrenzen, aber mein Hirn geht schon direkt in den Notfallmodus und fantasiert von Job- und Existenzverlust.
Der Brief kam nicht unbedingt in einer Zeit der großen Resilienz. Ich wäre einfach nur froh, wenn ich Hilfe und Rat bekomme.
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Vermögenserträge sind unterhaltsrelevant (also zum Beispiel Zinsen), das Vermögen selbst muss in der Regel nicht verwertet werden, ausser es handelt sich um §1603 BGB Abs. 2. Und ja, mache keine Angaben über dein Vermögen selbst. Bei Betreuungsunterhalt fantasieren die Juristen nur eine sogenannte Zumutbarkeitsabwägung herbei, ob es also zumutbar wäre, das Vermögen zu verwerten. Was ich in deinem Fall fur ausgerschlossen halte. Fälle, in denen das vor Gericht beschlossen wurde knüpfen an Sachverhalte an, die bei dir nicht zutreffen, etwa kurzfristige Arbeitslosigkeit, während der der Unterhalt dann aus dem Vermögen bestritten werden musste.
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(Vor 2 Stunden)p__ schrieb: Vermögenserträge sind unterhaltsrelevant (also zum Beispiel Zinsen), das Vermögen selbst muss in der Regel nicht verwertet werden, ausser es handelt sich um §1603 BGB Abs. 2. Und ja, mache keine Angaben über dein Vermögen selbst. Bei Betreuungsunterhalt fantasieren die Juristen nur eine sogenannte Zumutbarkeitsabwägung herbei, ob es also zumutbar wäre, das Vermögen zu verwerten. Was ich in deinem Fall fur ausgerschlossen halte. Fälle, in denen das vor Gericht beschlossen wurde knüpfen an Sachverhalte an, die bei dir nicht zutreffen, etwa kurzfristige Arbeitslosigkeit, während der der Unterhalt dann aus dem Vermögen bestritten werden musste.
Die Zinsen sind glaube ich zu vernachlässigen. Dividenden sind auch nicht nennenswert pro Jahr vorhanden. Also davon könnte ich mir glaube ich nicht mal einen Restaurantbesuch leisten. Fragwürdig ob das jemand wirklich anrechnen möchte.
Ich werde da mal einen Anwalt befragen und mir ansonsten etwas aufsetzen lassen als Antwort für den Landkreis. Damit da klargestellt wird, dass ich als Mandat so ein Nettoeinkommen habe und weitere Angaben keinen Zweck erfüllen. Miete werde ich wohl angeben müssen, da die ja immer wissen wollen ob es einen Wohnvorteil gibt. Aber keine Ahnung wie niedrig eine Miete sein müsste, damit das überhaupt realistisch ist.
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kleine Nebenfrage: Ich hab jetzt öfter gelesen, dass der Selbstbehalt bei BU anders als bei KU bei ca. 1650€ liegt.
Warum wird das eigentlich nicht angehoben. Wenn ich mir die jährlichen Anpassungen in der Düsseldorfer Tabelle anschaue wirkt das schon drastisch, aber auf der anderen Seite ist der Selbstbehalt wohl öfter lange Zeit statisch.
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Das musst du die Rechtspflege fragen. Aber nimm vorher eine Beruhigungspille.
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Anderer Kostenpunkt noch:
Gericht hat entschieden, dass ich die Verfahrenskosten zu tragen habe. Verfahrenswert wurde auf 3.000€ angesetzt.
Stimmt es, dass dort irgendwelche Formelwerte angesetzt werden wodurch sich dann die Rechnung aus dem Wert und dem DNA-Gutachten zusammensetzt?
Also es ist nicht der komplette Verfahrenswert den ich da zahle??
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Du zahlst keine 3000 EUR, sondern Beträge, die aus dem 3000 EUR Pauschalwert abgeleitet sind.
Gerichtskostengesetz. https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/
Bei diesem Wert fällt beispielsweise eine 1,0 Gebühr zu 202 Euro an.
Die 3000 EUR sind der sogenannte "Reguläre Verfahrenswert", siehe § 47 Abstammungssachen. Hinzu kommt der Abstammungstest, der als Auslage vom Gericht erhoben wird.
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(Vor 36 Minuten)p__ schrieb: Du zahlst keine 3000 EUR, sondern Beträge, die aus dem 3000 EUR Pauschalwert abgeleitet sind.
Gerichtskostengesetz. https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/
Bei diesem Wert fällt beispielsweise eine 1,0 Gebühr zu 202 Euro an.
Die 3000 EUR sind der sogenannte "Reguläre Verfahrenswert", siehe § 47 Abstammungssachen. Hinzu kommt der Abstammungstest, der als Auslage vom Gericht erhoben wird.
Ok, Danke. Dann warte ich mal ab. Das Gericht ist mit seinen Forderungen/Rechnungen bisher auch deutlich langsamer als der Sozialstaat
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