Beiträge: 22.811
Themen: 952
Registriert seit: Aug 2008
Ferientätigkeit führt in der Regel nicht zu weniger Ansprüchen, ausserdem bleiben 100 EUR pro Monate anrechnungsfrei, also 1200 EUR im Jahr.. Die Frage nach Einkünften muss man trotzdem stellen. Auch ein junger Erwachsenen kann die haben. Mache haben z.B. Einkünfte nicht aus Arbeit, sondern Dinge wie Zinseinkünfte. Erbschaft, früher eingerichtete Fonds...
Frage wie oben vorgeschlagen nicht nur nach Einkommen der Mutter, sondern auch Nachweisen. Orientiere dich an den Anforderungen des Jugendamts für eine Einkommensauskunft. Diese Ratschläge sind nicht ohne Grund so formuliert, lies die Antworten genau durch. Das dient auch dazu, damit der Knabe lernt, wie es bei künftigen Forderungen läuft.
Beiträge: 603
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2019
Wie p sagte. Es gibt noch mehr Einkommensarten als aus Beschäftigung. Schau Dir die Einkommenssteuererklärung an; da sind die 7 Einkunftsarten drin. Ausserdem solltest Du es m.E. auf den Zeitraum von....... bis "heute" beziehen.
Ich würde mir einen typischen Auskunftsfragebogen vom Jugendamt runterladen und ihn bitten den auszufüllen und mit Nachweisen zu belegen,
Zusätzlich soll seine Mutter einen ausfüllen und mit Nachweisen belegen.
Da kannst Du Dich hinter dem Jugendamt verstecken, wenn er /die Mutter meinen, dass Dir das nicht zusteht.
Er soll Dir sagen, wann er den Schulabschluss voraussichtlich machen wird und eine Bestätigung der Schule vorlegen. Ich würde ihm ankündigen, dass ich zum Schulabschluss die eventuelle Unterhaltszahlungen einstellen werde, sofern kein neuer Nachweis vorliegt der seinen Anspruch belegt.
Beiträge: 26
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2021
Ich habe am Sonntag, nachts, folgendes an das Kind 1 geschickt:
Hallo,
ab deinem 18. Geburtstag sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Damit die jeweiligen Anteile korrekt berechnet werden können, benötige ich folgende Unterlagen:
1. Die letzten 12 Gehaltsabrechnungen deiner Mutter
2. Den aktuellen Einkommensteuerbescheid deiner Mutter
Ich werde dir meine entsprechenden Unterlagen ebenfalls zukommen lassen.
Zusätzlich brauche ich von dir:
3. Angaben zu deinem eigenen Einkommen
4. Eine aktuelle Schulbescheinigung mit dem voraussichtlichen Abiturdatum
Bitte sende mir die Unterlagen zeitnah zu, damit der Unterhaltsanspruch ordentlich geklärt werden kann.
>>> Bis jetzt keine Antwort...
Beiträge: 64
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2025
(14-07-2025, 03:32)Booster schrieb: - Kind 1 Ist 18,5 Jahre alt, mit der Volljährigkeit wurde der Unterhalt eingestellt
- Kind 2 ist 17 Jahre alt, bekommt 394€ (Niveau vom UHV)
- Alle Kinder wohnen bei Kindesmutter (soweit ich weiß)
Ist der Unterhalt für die Kinder tituliert? Wenn ja, in welcher Form?
Beiträge: 26
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2021
(23-07-2025, 10:10)PeterPP schrieb: (14-07-2025, 03:32)Booster schrieb: - Kind 1 Ist 18,5 Jahre alt, mit der Volljährigkeit wurde der Unterhalt eingestellt
- Kind 2 ist 17 Jahre alt, bekommt 394€ (Niveau vom UHV)
- Alle Kinder wohnen bei Kindesmutter (soweit ich weiß)
Ist der Unterhalt für die Kinder tituliert? Wenn ja, in welcher Form?
Nichts ist tituliert.
Beiträge: 1.092
Themen: 7
Registriert seit: Apr 2012
23-07-2025, 19:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-07-2025, 19:23 von Theo.)
(23-07-2025, 01:01)Booster schrieb: >>> Bis jetzt keine Antwort...
Verständlich. Du hast keinen Anspruch darauf, Deine Einkommensauskunft erst dann zu geben, wenn Dir die Einkünfte der Mutter bekannt sind.
Zunächst besteht ein Auskunftsanspruch des Kindes gegen beide Eltern.
Wenn das Kind die Auskünfte hat, kann es die Berechnung durchführen (lassen). Erst wenn Du zur Zahlung aufgefordert wirst, kannst Du verlangen, dass Dir die Einkünfte der Mutter mitgeteilt werden, um die Berechnung überprüfen zu können.
Deshalb Tipp: Schicke Deine Unterlagen jetzt dem Kind zu.
Beiträge: 26
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2021
Ich sehe es nur zum Teil verständlich. Das Kind 1 könnte irgendwas schreiben, z.B.: mein Einkommen ist null Euro oder ich habe versucht die Schule anzurufen, aber sie ist geschlossen oder meine Mutter hat mir Ihre Dokument gegeben und ich kann dir diese zeigen oder wann schickst du mir deine Unterlagen über das Einkommen...
Ich bin mir 100% sicher, das Kind 1 und die Mutter waren oder sind sogar der Meinung, dass nur ich den Unterhalt wie bei Minderjährigen zahlen muss.
Wenn das Kind 1 jetzt zum Anwalt geht, dann macht es auf eigene Kosten und das macht so viel Spaß.
Ansonsten, ich bin bereit meine Unterlagen zu senden.
Beiträge: 22.811
Themen: 952
Registriert seit: Aug 2008
(23-07-2025, 22:13)Booster schrieb: Ich bin mir 100% sicher, das Kind 1 und die Mutter waren oder sind sogar der Meinung, dass nur ich den Unterhalt wie bei Minderjährigen zahlen muss.
Ja, schon das erste Schreiben sieht stark danach aus.
Problem für dich ist: Das berechtigt dich keineswegs, den Schwachsinn des Unterhaltsrechts zu ignorieren. Im Gegenteil. Du solltest sogar besonders korrekt vorgehen, dann das Risiko ist gross, dass die enttäuschte Mutti dann doch zum Anwalt geht und dann werden dir deine Fehler gnadenlos aufgerechnet. Verhalte dich also rechtskonform, auch wenn dieses Recht gegen Väter gerichteter Schwachsinn ist.
Rechtskonform, das bedeutet die Punkte zu beachten die ich mehrmals und heute Theo genannt haben. Machs einfach. Das schadet dir keineswegs, sondern schützt dich vor einem teuren Nachspiel. Gib KEINEN Anlass zu einer Gerichtsklage gegen dich. Allein schon die Anwaltspflicht kostet dich enorm Geld.
Beiträge: 26
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2021
Den Unterhalt muss das Kind 1 einfordern, d.h. das Kind 1 geht zum Anwalt. Ich verstehe das so, wenn das Kind das macht, dann bekomme ich den Brief von Anwalt und auf diesen Brief kann ich immer selber reagieren und erst wenn es Richtung Gericht geht, dann brauche ich Anwalt. Oder sehe ich das falsch?
Die zweite Frage, wenn das Kind 1 heute oder morgen meine Unterlagen bekommt und dann mir die Unterlagen von der Mutter mit Angaben zum eigenen 0€ Einkommen schickt. Wie geht es weiter? Wer soll den Unterhalt berechnen? Das Kind 1 wird sowieso zum Anwalt gehe, um die Berechnung zu erstellen.
Beiträge: 22.811
Themen: 952
Registriert seit: Aug 2008
Das Kind kann dich auch ohne weitere Anwaltsbriefe sofort verklagen.
Beiträge: 26
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2021
Aber die Frage ist geblieben. Wenn ich den Unterhalt berechne, dann wir das Kind 1 meiner Berechnung nicht glauben. Das Kind wird sowieso den Unterhalt woanders berechnen und prüfen lassen.
Beiträge: 22.811
Themen: 952
Registriert seit: Aug 2008
Je korrekter dein Vorgehen, desto geringer das Risiko einer Klage. Wenn das Kind das einem Anwalt vorlegt, wird das Anwalt um so mehr Chancen sehen, je mehr Fehler du gemacht hast. Alles was das Kind vor einer Klage macht, kostet dich nichts, ist Sache des Kindes.
Beiträge: 64
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2025
24-07-2025, 09:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-07-2025, 09:49 von PeterPP.)
(19-07-2025, 22:57)Booster schrieb: Einfach direkt die Fakten präsentieren, dass ich 1896 Euro verdiene, davon 394 Euro an das minderjährige Kind 2 zahle (und das hat Vorrang) und mir nur 52 Euro über dem Selbstbehalt für arbeitsbedingte Aufwendung bleiben. Damit das Kind 1 meine Leistungsunfähigkeit für den Unterhalt sieht. K1 dürfte noch bis mindestens zum Abi 2026 privilegiert sein und somit zusammen mit K2 im 1. Rang stehen. Wieso sollte dann der Unterhalt für K2 vorweg abzuziehen sein? Ich denke an Mangelfallberechnung und daran, dass K2 mit 394 € zu viel erhält. Zuviel gezahlten Unterhalt bekommt man in aller Regel nicht zurück.
(23-07-2025, 23:43)Booster schrieb: Das Kind wird sowieso den Unterhalt woanders berechnen und prüfen lassen. Ohne aktuelle Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Vaters kann K1 seinen Umterhaltsanspruch nicht berechnen/prüfen (lassen). Der Vater befindet sich mit seinen Auskünften in Verzug!
Beiträge: 26
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2021
(24-07-2025, 09:40)PeterPP schrieb: (19-07-2025, 22:57)Booster schrieb: Einfach direkt die Fakten präsentieren, dass ich 1896 Euro verdiene, davon 394 Euro an das minderjährige Kind 2 zahle (und das hat Vorrang) und mir nur 52 Euro über dem Selbstbehalt für arbeitsbedingte Aufwendung bleiben. Damit das Kind 1 meine Leistungsunfähigkeit für den Unterhalt sieht. K1 dürfte noch bis mindestens zum Abi 2026 privilegiert sein und somit zusammen mit K2 im 1. Rang stehen. Wieso sollte dann der Unterhalt für K2 vorweg abzuziehen sein? Ich denke an Mangelfallberechnung und daran, dass K2 mit 394 € zu viel erhält. Zuviel gezahlten Unterhalt bekommt man in aller Regel nicht zurück.
(23-07-2025, 23:43)Booster schrieb: Das Kind wird sowieso den Unterhalt woanders berechnen und prüfen lassen. Ohne aktuelle Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Vaters kann K1 seinen Umterhaltsanspruch nicht berechnen/prüfen (lassen). Der Vater befindet sich mit seinen Auskünften in Verzug!
JA wollte, dass ich dem K2 394€ zahle. JA wollte alle loswerden, mich, K2, Ex, etc.
So gesehen, wenn ich dem K2 weniger als 394€ zahle, dann läuft die EX zum JA und beantragt den UHV. Oder?
Und keine Sorge, ich habe heute dem K1 alle Gehaltsabrechnungen aus diesem Jahr, eine Lohnbescheinigung für das Jahr 2024 und den letzten Steuerbescheid für das Jahr 2023 (für 2024 ist noch nicht fertig) geschickt.
Ich habe absolut keine Ahnung, wie es weitergeht. Ich vermute, dass K1 auf ein Angebot von meiner Seite wartet. Oder dass ich selbst zum Anwalt gehe und den UH auf meine eigene Kosten berechnen lasse.
Beiträge: 1.415
Themen: 97
Registriert seit: Jul 2016
Du verrennst Dich, obwohl Du ganz cool bleiben kannst. Nochmal: Du gibst Auskunft. Hast Du getan. Die gegenüber muss Auskunft gegeben werden. Das ist noch nicht passiert. Also kannst Du nichts ausrechnen. Ist auch nicht Dein Problem.
Liegt vollständig Auskunft aller Beteiligten vor, muss der der die Forderung stellt, auch ausrechnen lassen, wieviel er glaubt erhalten zu können. Nicht Dein Problem. Deren Arbeit.
Du gehst aktuell weder selbst zum Anwalt, noch ist es interessant, was K1 erwartet. Du kannst auch aktuell nichts tun. Die Auskunft über das Einkommen der Mutter liegt ja nicht vor.
Liegen diese Auskünfte vor, rechnest Du für Dich (!) das Ganze unter Berücksichtigung Deines SB erst mal selbst aus. Frag die KI. Das geht soweit ganz gut.
Wenn die Auskunft der Mutter vorliegt, dann lohnt sich hier eine weitere Meldung. Dann kann man wieder was dazu sagen. Du hast Auskunft gegeben und Auskunft verlangt. Jetzt erst mal einfach nur warten
Beiträge: 26
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2021
(24-07-2025, 09:08)p__ schrieb: Je korrekter dein Vorgehen, desto geringer das Risiko einer Klage. Wenn das Kind das einem Anwalt vorlegt, wird das Anwalt um so mehr Chancen sehen, je mehr Fehler du gemacht hast. Alles was das Kind vor einer Klage macht, kostet dich nichts, ist Sache des Kindes.
So, hier gibt es Fortsetzung:
Das Kind 2 ist seit Ende Juni dieses Jahres 18. Ab Juli daher nichts mehr an die Mutter des Kindes überwiesen.
Das Kind 1, welches im letzten Jahr Nachricht geschickt hat, wartete fast 1 Jahr (nach meinen 12 Gehaltsabrechnungen + letzten Steuerbescheid) und jetzt kam diese Nachricht:
Lieber Papa,
ab dem 1. Oktober 2025 werde ich mein Jurastudium beginnen. Voraussichtlich werde ich bereits Ende September 2025 in eine eigene Wohnung ziehen.
Da ich mit Beginn meines Studiums Anspruch auf Ausbildungsunterhalt habe, bitte ich dich, mir die zur Berechnung deines Unterhaltsanteils erforderlichen Einkommensunterlagen zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere:
- die Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate,
- der aktuelle Einkommensteuerbescheid (ggf. einschließlich der Steuererklärung, soweit relevant),
- sowie gegebenenfalls Nachweise über weitere unterhaltsrechtlich relevante Einkünfte.
Sobald die Unterhaltshöhe anhand der Einkommensverhältnisse beider Elternteile berechnet wurde, bitte ich dich, deinen Unterhaltsanteil ab dem 1. Oktober 2025 monatlich direkt auf mein Konto zu überweisen.
Ich wäre dir dankbar, wenn du mir die Unterlagen zeitnah zukommen lassen könntest, damit die Berechnung rechtzeitig vor Studienbeginn erfolgen kann.
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
//
Eine Sache die mich sofort irritiert, im Schreiben steht überall 2025... wir haben jetzt 2026.
Und jetzt natürlich die Frage, wie soll ich auf so ein Schreiben reagieren?
Beiträge: 22.811
Themen: 952
Registriert seit: Aug 2008
Jura. Höchststrafe :-)
Du hast doch schon Auskunft gegeben? Verweise auf diese bereits gegebene Auskunft. Wenn nicht, gib Auskunft. 2025, dann sollten ja auch Studiennachweise vorhanden sein.
Beiträge: 26
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2021
06-07-2026, 20:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-07-2026, 20:32 von Booster.)
(06-07-2026, 19:37)p__ schrieb: Jura. Höchststrafe :-)
Du hast doch schon Auskunft gegeben? Verweise auf diese bereits gegebene Auskunft. Wenn nicht, gib Auskunft. 2025, dann sollten ja auch Studiennachweise vorhanden sein.
Sind die Auskünfte vom 25.07.2025 noch ok?
Was das Jahr 2025 angeht, ich glaube das Kind 1 hat irgendwas verwechselt.
Ich habe keine Informationen über das Einkommen der Mutter des Kindes 1 gesehen. Nur zur Info.
Beiträge: 22.811
Themen: 952
Registriert seit: Aug 2008
(06-07-2026, 20:03)Booster schrieb: Sind die Auskünfte vom 25.07.2025 noch ok?
Wenn letztes Jahr vollständig Auskunft gegeben wurde, dann ist damit der Auskunftsanspruch erfüllt und frühestens in zwei Jahren (also 2027 darf wieder Auskunft verlangt werden. Wird nach der Auskunft kein Unterhalt berechnet und verlangt, ist das nicht dein Problem und das löst auch keinen erneuten Auskunftsanspruch aus wenn das Kind dann doch plötzlich einen Anspruch weiterverfolgt.
(06-07-2026, 20:03)Booster schrieb: Ich habe keine Informationen über das Einkommen der Mutter des Kindes 1 gesehen. Nur zur Info.
Auskunft wird immer geschuldet, egal ob der andere Elternteil schon eine gegeben hat und dir das weitergereicht wurde oder nicht. Erst wenn konkret Unterhalt verlangt wird, sind auch die Verhältnisse des anderen Elternteils mitzuteilen, damit die Haftungsquote plausibel wird.
Beiträge: 26
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2021
07-07-2026, 12:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-07-2026, 12:49 von Booster.)
Wenn ich das richtig verstehe, laut Informationen die ich gefunden habe, muss das Kind 1 zuerst einen Antrag auf BaföG stellen. Und wenn Bafög abgelehnt wird, kann das Kind 1 den Unterhalt fordern. Außerdem, laut DT gilt für Studierende eine Pendelzeit von 1,5-2 Stunden als zumutbar. Ich kann mir vorstellen, wo das Kind 1 studieren will und die Fahrt mit dem Zug dauert ca. 1 Stunde. Wenn das Kind 1 nochmal eine Nachricht schickt, dann werde ich es nachfragen.
Beiträge: 22.811
Themen: 952
Registriert seit: Aug 2008
Ja, Bafög ist vorrangig vor Unterhalt. Den Auskunftsanspruch berührt das aber nicht. Die Auskunft schuldest du immer alle zwei Jahre. Erst die konkrete, bezifferte Unterhaltsforderung wird gegenstandslos, wenn kein abgelehntes Bafög nachgewiesen wird.
"Erst mal glotzen, was der hat" gilt in diesem sogenannten Staat hemmungslos und unbeschränkt, wenns um Unterhalt geht. Einem Staat, der verurteilten gesuchten flüchtigen Straftätern Sozialleistungen aus Steuergeldern bezahlt, weil die eine Behörde angeblich wegen Datenschutz nicht die Daten der anderen Behörde hat.
Beiträge: 1.415
Themen: 97
Registriert seit: Jul 2016
Jura ,-) Sicher will das Kind Familienrechtlerin werden, um den Opfern des deutschen Familienrechts zu ihrem Recht zu verhelfen ,-)
Da das Kind im Brief durchgängig "2025" schreibt, geh einfach davon aus, dass es sich um einen durchgängigen Fehler handelt. Das kann vorkommen. So was thematisiert man gar nicht erst.
Mach es nicht so kompliziert. Es ist ein Fehler, der immer sehr hohen Aufwand nach sich zieht zu meinen, man müsse der anderen Seite immer alles vorbeten und das möglichst in einem laaaangem Schreiben ,-)
Weise dann das Kind auf die Verpflichtung hin, BAföG beantragen zu müssen. Das geht auch in zwei Sätzen.
Da das Kind schreibt: Sobald die Unterhaltshöhe anhand der Einkommensverhältnisse beider Elternteile berechnet wurde, bitte ich dich, deinen Unterhaltsanteil ab dem 1. Oktober 2025 ...
Also weiß es, dass es der Auskunft der Mutter bedarf. Lass es doch mal rechnen ,-)
Wenn irgendetwas kommt, wie z.B. eine Berechnung, kannst du die prüfen. Kommen die Unterlagen der Mutter nicht zu dir, kannst du monieren. Mach das schrittweise. Nich agieren. Reagieren!
Und wenn sie "berechnet" hat, dann schickst Du ihr wieder einen Dreizeiler und weist sie darauf hin, dass sie den Abzug des Kindergeldes vergessen hat ,-)
Gib ihr einfach einen Hinweis auf die bereits gegebene Auskunft.
Beiträge: 64
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2025
(14-07-2025, 03:32)Booster schrieb: Mein Verdienst beträgt ca. 1900€ Netto
(24-07-2025, 09:40)PeterPP schrieb: K1 dürfte noch bis mindestens zum Abi 2026 privilegiert sein und somit zusammen mit K2 im 1. Rang stehen. Wieso sollte dann der Unterhalt für K2 vorweg abzuziehen sein? Ich denke an Mangelfallberechnung und daran, dass K2 mit 394 € zu viel erhält. Zuviel gezahlten Unterhalt bekommt man in aller Regel nicht zurück.
(06-07-2026, 19:37)p__ schrieb: Jura. Höchststrafe :-)
Tja, A-Karte gezogen. Auch ohne Jura-Studium.
Beiträge: 22.811
Themen: 952
Registriert seit: Aug 2008
Mit dem Studium rutscht K1 auf Rang 4 ab und wird eh nichts vom Vater bekommen, Mangelfall. Je nach Muttereinkommen Chancen auf Bafög.
Da es jetzt aber um Auskunft geht, Vorsicht vor einem typischen Fehler: Auch wenn selbst für einen Blinden sonnenklar ist, dass kein Unterhalt mangels Einkommen fliessen wird, der Auskunftsanspruch besteht trotzdem, uneingeschränkt, pünktlich zu bedienen.
Beiträge: 64
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2025
(08-07-2026, 10:25)p__ schrieb: Mit dem Studium rutscht K1 auf Rang 4 ab und wird eh nichts vom Vater bekommen, Mangelfall.
Nach "Aktenlage" im Forum kann K1 Unterhalt (Anteil aus Mangelfall) rückwirkend ab 7/2025 fordern!
|