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Antrag auf Sorgerechtsentzug
#1
Hallo Zusammen,

erster Thread und direkt ne Bombe, bei der ich mir etwas Hilfe erhoffe.

Kurz die Rahmendaten:

- 1 Tochter (16)
- getrennt von der Mutter seit 2018
- sind gegen meinen Willen vor 2 Jahren weggezogen (ca. 4h Reisezeit ein Weg)
- Unterhalt tituliert

Leider hat das Verhältnis zu meiner Tochter über die letzten 2 Jahre extrem gelitten. Ich würde nicht so weit gehen und sagen dass wir vorher einander besonders nah waren, aber schlecht war es defintiv nicht. Nun haben wir leider seit ca. Januar keinerlei Kontakt mehr, Sie hat mich überall blockiert.
Ich sollte vielleicht erwähnen, dass ich mich immer sehr passiv verhalten habe um keine Konflikte zu verursachen um jetzt genau wenn ich ein einziges mal Zweifel anbringe direkt den Hammer zu bekommen.

Sie geht seit ca. 8 Monaten nicht mehr in die Schule, als ursprünglichen Grund schiebt sie Krankheit vor (sie hatte um die Wintermonate herum 2 minimalinvasive Eingriffe mit jeweils ~10 Tagen Krankheit), Jetzt psyche.
Ihre Mutter hatte sich damals auch immer eingeredet krank zu sein, jedoch konnte nie etwas diagnostiziert werden was mich natürlich hellhörig macht.

Grobe Timeline:
- seit ca. August - September 2025 nicht mehr in der Schule (war in Klasse 9, da sie aber mal wieder umgezogen sind wurde die Distanz zur Schule - 1h - zum Problem)
- 2x Operation (1x Oktober, 1x Dezember)
- Ein Schulwechsel mit Wiederholung des Schuljahres wurde zum halbjahr angestrebt, jedoch von der anvisierten Schule in ihrem Kreis abgelehnt
- im Januar nahm ich Kontak mit der Schule (an der sie noch angemeldet war) auf um mir von der Schulleiterin ein Bild der Situation geben zu lassen
- Meine Tochter und ihre Mutter erfuhren dies und versuchten mich gezielt von allem abzuschneiden, meine Tochter blockte mich zudem auf allen Kommunikationswegen
- Die Schulleiterin durfte mir leider nur sagen, dass meine Tochter weiterhin krank geschrieben ist ganz egal wie oft ich nachfragte
- Meines Wissens nach wurde ca. im März die Psychologin des Kreises hinzugezogen und einige Zeit später hat meine Tochter sich stationär einliefern lassen (dies ist auch jetzt noch der Stand)
- Ich habe die Psychologin selbst kontaktiert und um Auskunft gebeten, mir wurde jedoch gesagt dass meine Tochter dies nicht wünscht (Schweigepflichtentbindung wird nicht gegeben)
- Zwischendurch gab es auch einen Anruf einer Mitarbeiterin des Jugendamtes vor Ort, wobei ich mich da maximal bedeckt gehalten habe (wer mit dem Verein Kontakt als Vater hatte wird sicher wissen warum)
- einige Zeit später habe ich um meines Seelenfriedens willen den Kontakt selbst blockiert und mir gedacht dass sie mir ja einen Brief schreiben kann wenn etwas ist, rein was die Nachweislichkeit angeht natürlich ein Vorteil

Jetzt zum Kern der Sache:
Ich habe heute eine Einschreiben aus dem Briefkasten gefischt vom Familiengericht wo meine Ex das alleinige Sorgerecht beantragt.

Hier der Wortlaut:
-----------------------------
Ich beantrage hiermit: 
1. Der Antragstellerin wird die elterliche Sorge für das gemeinsame Kind, XXXXXXXXXXXX, allein übertragen. 
2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. 
3.. Eilmeldung / Vorläufige Anordnung: Für den Fall, dass eine endgültige 
Entscheidung nicht rechtzeitig ergehen kann, wird der Mutter im Wege der einstweiligen Anordnung vorab die alleinige Entscheidungsbefugnis für medizinische Angelegenheiten sowie für behördliche und reisespezifische 
Angelegenheiten (insbesondere für den anstehenden, bereits gebuchten Urlaub ab dem 31.Juli 2026 übertragen. 

Begründung: 
Die Beteiligten sind die gemeinsamen Eltern des betroffenen Kindes XXXXXXXX. Es besteht derzeit die gemeinsame elterliche Sorge. 
Das Kind lebt dauerhaft und ausschließlich im Haushalt der Mutter in XXXXX. Der Vater, wohnhaft in XXXXX, nimmt seit Jahren keinerlei Anteil an der Erziehung des Kindes. Es besteht ein vollständiger Kontaktabbruch zwischen XXXXXX und ihrem Vater. Das Kind lehnt jeglichen Kontakt zum Vater strikt ab. 
XXXXXX befindet sich derzeit in einer schweren gesundheitlichen Krise. Sie musste sich bereits zwei operativen Eingriffen am Herzen unterziehen. Zudem leidet sie unter massiven psychischen Problemen und befindet sich aktuell in stationärer psychiatrischer Behandlung. Auch im Rahmen dieser Behandlung hat die Jugendliche ausdrücklich verfügt, dass dem Vater keinerlei Auskünfte erteilt werden dürfen und er kein Besuchsrecht erhält. 
Aufgrund des Kontaktabbruchs und der vollständigen Verweigerung der Kommunikation seitens des Vaters ist die gemeinsame Sorge blockiert. Der Vater reagiert auf keinerlei Nachrichten, Bitten um Unterschriften oder Vollmachten der Mutter. 
Aktuell ist ein dringender Regelungsbedarf gegeben: 
1. Medizinische Sorge: Aufgrund der schweren Vorerkrankungen und der 
aktuellen psychiatrischen Behandlung müssen jederzeit kurzfristig medizinische Entscheidungen getroffen werden können. Eine Verzögerung durch die theoretisch notwendige Zustimmung des Vaters gefährdet das Kindeswohl massiv. 
2. Urlaubsreise: Ein Erholungsurlaub für das Kind ist bereits gebucht. Auch hier verweigert der Vater durch sein beharrliches Schweigen die notwendige Einverständniserklärung. Die Mutter kann die Reise ohne Vollmacht nicht rechtssicher antreten. 
Das zuständige Jugendamt wurde von mir bereits kontaktiert. Dort wurde mir nach Schilderung des Falls ausdrücklich dazu geraten, den Antrag auf alleinige elterliche Sorge zu stellen, da die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl derzeit widerspricht. 
Die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf die Mutter entspricht dem Wohl des Kindes am besten, um dessen rechtliche Handlungsfähigkeit und gesundheitliche Versorgung sicherzustellen. 
Um zeitnahe Terminierung oder Entscheidung im schriftlichen Vorverfahren wird dringend gebeten. 
[font=Arial, sans-serif]----------------------------------------[/font]

Ich überlege jetzt was ich da zur Erwiderung schreibe, mein Ziel ist es ultimativ einfach nicht außen vor zu sein was die aktuelle Lage meiner Tochter angeht.
Es kann einfach nicht sein, dass jedes mal komplett gemauert wird wenn ich eingeweiht werden möchte, jedoch aber genau dieser fehlende Informationsfluss jetzt als Aufhänger für den Sorgerechtsstreit genommen wird.

Als kleine Infos am Rande: Ja meine Beteiligung an der Erziehung ist irgendwo zwischen wenig und nicht vorhanden seit Mutter+Tochter weggezogen sind.
Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass ich diesen Weg gewählt habe als die beiden weggezogen sind um möglichst wenig potentielle Konflikte zu schüren.
Wie das Schicksal es so will musste natürlich genau das passieren sobald ich mich das erste mal "einmische".
Weiterhin gibt es durchaus Bilder von meiner Tochter auf Social Media die durchgefeierte Nächte dokumentieren, auch wenn meine Quelle da leider sehr limitiert ist. Das passt halt wiederum nicht zu dem restlich gemalten Bild. Zudem möchte ich auch die Genehmigung für den Urlaub nicht erteilen. Wer seit einem dreivierteljahr so krank ist, dass man nichtmal in den Schule gehen kann dem möchte ich keine Fernreise zumuten. Das halte ich für Gesundheitlich viel zu Riskant.

Das war jetzt eine ziemliche Wall of Text, aber ich hoffe halbwegs verständlich. Hat jemand Tips wie ich das Schreiben am besten erwidere?

Gruß
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#2
Nimm mal die ganzen Formattags raus und gliedere Deinen Betrag vernünftig. So ist es kaum lesbar.
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#3
Ja das möchte ich gerne, keine Ahnung woher das Problem mit der Formattierung kommt. Ich suche gerade vergebens nach dem "bearbeiten" Button.
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#4
Entweder exisitert die Option Posts zu bearbeiten nicht oder ich bin vollkommen Blind. Habe jetzt erstmal die Löschung beantragt damiit ich den Thread neu erstellen kann.
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#5
Ich habe das geändert. Den Beitrag kann man mit Zeitbeschränkung editieren. Man kann etwas korrigieren, aber keine Beiträge die schon eine Weile dastehen dann noch abändern.

Erstmal die Feststellung: Du bist draussen, so oder so, ganz egal ob mit oder ohne Sorgerecht. Daran bist du NICHT schuld und du hast NICHTS falsch gemacht. Wegzug, Alter, irre Ex die die Tochter noch irtrer gemacht hat und in typisch weiblich dreckiger hinterfotziger Weise nur zur Kranken einer Kranken aufspielt und sich nsogar entblödet, in dem Antrag die krassensten Widersprüche abzulassen.

Sei froh, dass du weit weg bist.

Reaktionen gibts jetzt mehrere, am Ergebnis werden sie wenig ändern. Das Thema Sorgerecht ist sowieso fast durch, keine zwei Jahre und es gibt kein Sorgerecht mehr. Meine Reaktion wäre, einen stark provokanten, rotzfrechen Gegenantrag zu schreiben, um Ex und Richter zu ärgern. Sozusagen ein amtliches Testament des Vaters. Andere Reaktionen können sein, gar nichts zu tun und mich weit von deren Spinnerei zu halten. Eine Reaktion ist, logisch und vernünftig zu bleiben, das macht aber keinen Spass und ändert auch nichts am Ergebnis.

Achte auf die Konsequenzen beim Unterhalt. Keine Ausbildung, kein Unterhalt. Die faule Tour des krank seins muss da gut von der Unterhaltsbegehrenden begründet werden.
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#6
Das ist echt zum Mäuse melken. Was ich mich noch frage ist wie legitim die Absicht ist die Kosten auf mich abzuwälzen. Das ist schon so geschrieben als wenn man mir das einfach so auferlegen könnte, jedoch finde ich dazu keine Informationen.
Ich werde jetzt erstmal die Nacht darüber schlafen und dann mal überlegen ob ich aus allen Rohren zurück Feuer oder nicht.

P.S: Bezüglich Unterhalt wird das ganze eh noch eine shitshow da ich Idiot einen unbefristeten Titel damals unterschrieben habe.
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#7
Du bist de facto sowieso schon längst aus dem Sorgerecht ausgeschlossen. Deshalb kannst du auch provokant antworten. Die Verfahrenskosten werden nicht von einem Antragsteller festgelegt, sondern vom Richter.
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#8
Beantragt wird:

1. Der Antrag von (Exname) wird vollumfänglich abgewiesen.
2. Beantragt wird, der Antragstellerin (Exname) das Sorgerecht nach §1666 BGB zu entziehen und auf einen Rechtspfleger, hilfsweise dem Vater allein zu übertragen.
3. Die Antragstellerin (Exname) ist zu begutachten und in eine geschlossene Einrichtung einzuweisen.

Begründung: Sowohl das Verhalten von (Exname) als auch der Antrag vom XX.XX.XXXX ist paranoid. Nachdem sie gegen den Willen des Vaters unter Geiselnahme des Kindes (Kindname) 300km weggezogen ist, hat sie nachfolgend den entfernungsbedingt schwierigen Umgang bewusst sabotiert.

Nach dem Umzug schlossen sich weitere Umzüge an. Dem Kind wurde nach der Blockade der Beziehung zum Vater dadurch auch jede Chance auf Aufbau von Sozialkontakten zerschossen und ihr schulisches Vorankommen nachhaltig zerstört.

Die Mitwirkung des Vater wurde von Exname mit maximaler Kontrollsucht und Manipulationswillen unterbunden, das Kind entfremdet und ihr suggeriert, der von der Mutter abgetrennte und gar nicht anwesende Vater wäre ein Feind. Der Vater reagierte besonnnen, kontaktierte Dritte, Schulleitung, Psychologin, Jugendamt, um zu erfahren was mit der Tochter passiert und wie positiv gehandelt werden kann, ohne Konflikte oder den Wahn der Mutter anzuheizen.

Der Antrag von Exname ist Zeugnis ihrer eigenen Psychose: Beklagen eines Kontaktabbruchs, während sie gleichzeitig jeden Kontakt persönlich und absichtlich abhackt. Die Isolierung der Tochter und ihre zunehmende Psychiatrisierung beweisen, dass Exname an Münchhausen-Syndrom leidet. Die Exname macht viele eigene Behauptung über das Kind, zu dessen alleiniger Gesundheitsbeurteilerin sie sich ernennt, neutrale Stellungnahmen die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen gibt es nicht.

Frau XXX benötigt kein alleiniges Sorgerecht. Der Vater hat niemals eine Entscheidung blockiert. Sie hat alle Entscheidungen sowieso allein erwzungen und damit dem Kind bereits schwersten lebenslangen Schaden zugefügt. In ihrem Wahn vermeint sie nun, ihr illegales und kindeswohlzerstörendes Verhalten mit einem Gerichtsantrag zu veredeln. Sie ist zu begutachten und ggf. stationär einzuweisen und ihr ist das Sorgerecht zu entziehen.



Mach einfach Ärger. Vergiss nicht: Du hast sowieso schon restlos verloren. In dieser kaputten Situation bleibt dir nur eine Art Vermächtnis. Juristisch ist das eh nicht haltbar.
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#9
Nebenbei müsste man sich langsam auf das Volljährigenunterhalt vorbereiten .
Würde es Sinn machen die exe damit zu ärgern, so langsam ihre Gehaltsnachweise
bereitzustellen ?
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#10
richtig  - P, die mutter hat mit ihrem psychoshit die tochter mit ins fahrwasser gezogen, und die fährt
jetzt einfach mit, weils einfach ist...vorprogrammiert H4 oder grundsicherung etc, keine ausbildung,
nigger und nafris als freunde, einstieg in drogenkonsum und weis der geier was.

lieber papa...du bist draußen...stell dich drauf ein! manchmal ist die höchste form des kampfes, ihn
nicht zu führen!
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#11
(13-07-2026, 20:11)pukik schrieb: Ich überlege jetzt was ich da zur Erwiderung schreibe, mein Ziel ist es ultimativ einfach nicht außen vor zu sein was die aktuelle Lage meiner Tochter angeht.
Es kann einfach nicht sein, dass jedes mal komplett gemauert wird wenn ich eingeweiht werden möchte, jedoch aber genau dieser fehlende Informationsfluss jetzt als Aufhänger für den Sorgerechtsstreit genommen wird
 

Du bist schon außen vor. Gegen dich spricht, dass du tatsächlich negative Kontrollrechte über deine Tochter ausüben willst, siehe der Urlaub.
Wenn die Urlaub machen will, dann sollen sie das einfach. Das kann als therapeutische Maßnahme sehr sinnvoll sein. Kannst du aber nicht wissen. Mit einer Ferndiagnose ohne dass du über den konkreten Fall Bescheid weißt schießt du dich vor Gericht selbst ins Aus.
Irgendwelche SocialMedia Bilder bewirken auch nur das Gegenteil von dem was du willst.

Also, wenn du das Sorgerecht allgemein oder teilweise behalten möchtest: Urlaub sofort genehmigen. Im Prozess brauchst du den Nachweis, dass du niemals medizinische Themen blockiert hast, und das es bisher auch zu keiner angeblichen Verzögerung durch dich gekommen ist. Du musst zeigen, dass du als besorgter Vater informiert sein willst, um ihr helfen zu können. Der Kontaktabbruch der Tochter ist eine Folge der psychischen Erkrankung, nicht dein Verschulden. Ich hoffe das glaubt man dir alles noch, nachdem du versucht hast den Urlaub zu verhindern.
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#12
Zur Info: Ich habe nicht versucht den Urlaub zu verhindern. Mir wurde nie etwas zugestellt.
Es gab jederzeit die Option mich postalisch zu kontaktieren, dies wurde aber nicht in Anspruch genommen.

Bin gerade hin und her gerissen ob ich das ganze eskalieren soll oder besser den Ball flach halte mit der Hoffnung dass meine Tochter irgendwann sich selbst die richtigen Fragen stellt.
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#13
nicht nur flach halten...
lass die luft raus!
dann kann sie ihn nicht spielen...
logisch..oder?
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#14
(14-07-2026, 13:26)pukik schrieb: oder besser den Ball flach halte mit der Hoffnung dass meine Tochter irgendwann sich selbst die richtigen Fragen stellt.

Verloren hast du schon. Entfremdete Kinder, die bereits auf der Psychoschiene sind kommen frühestens nach eigenen biografischen Brüchen wieder an, ab Mitte 20. Chance dafür 30%.
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#15
Wenn du allem zustimmst, Behandlung und Urlaub und ggf. Vollmacht für medizinische Sorge gibst, sollte eigentlich kein Regelungsbedarf bestehen und das Verfahren abgewiesen werden?
Mitreden darfst du dann natürlich trotzdem nicht, aber du behältst das Sorgerecht und Vollmachten können widerrufen werden, sollte das einmal nötig sein.
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#16
Ich hatte wurde vor 2 Jahren auch mit dem Versuch der Kindesmutter konfrontiert, dass sie mir das Sorgerecht zu entziehen versuchte. Begründung war, dass ich angeblich dringenst notwendige psychologische Behandlungen verweigern würde. Dem war nicht so. In der Vergangenheit hatte ich lange das Recht der Gesundheitsfürsorge und die Kindesmutter hat mit der Behauptung, dass der Sohnemann Beschwerden vom Umgang hätte immer wieder versucht in ihn Behandlung zu bekommen, um dann den Umgang zu verhindern. Ich habe das immer sehr sachlich abgehandelt und hätte bei einer begründeten Diagnose einer Therapie sofort zu gestimmt. Da es keinen Grund gab und mir keine Belege vorgelegt wurden, konnte ich den Quatsch immer verhindern.
Vor 2 Jahren hatte der Junior aufgrund eines weiten Umzugs mit Schulwechsel, Probleme in der Schule und Mobbing (Mitschülern + neuer Partner) wirklich Probleme. Diese wurden mir aber nicht mitgeteilt. Ich hatte den Sohn auch aufgrund des großen räumlichen Abstands ein paar Monate nicht gesehen und bekam die Probleme nicht mit. Mit Rückendeckung eines neuen Jugendamtes hat die Kindesmutter die Gelegenheit am Schopfe ergriffen, einen Versuch zu starten, um mich aus dem Spiel zu bekommen. Schlussendlich hat es nicht geklappt, weil ich belegen konnte, dass ich nie etwas blockiert habe und immer offen und schnell kommuniziert habe. Nun ist die Mutter beim Jugendamt, Gericht etc. am neuen Wohnort bekannt und zum Glück verbrannt. Am Anfang war das anders und sehr einseitig. Ich verstehe nicht, warum die Behörden und Ämter Papiere nicht lesen und sich auch nicht mit den Leuten am vorherigen Wohnort der KM austauschen oder auf den Kindewvater hören. Es hat seine Gründe warum die gute Frau ihren Unterhalt verwirkt hatte und viele Jahre kein ABR und Recht der Gesundheitsfürsorge hatte.
Ich muss aber sagen, dass es für meinen Sohn wichtig ist und war, dass mich die Mutter nicht entfernen konnte. Mit seinen 15 Jahren ist er sehr froh mich zu haben. Er durchschaut nun das System der Mutter und möchte mit 18 sofort ausziehen. Meine Tochter wurde entfremdet. Sie lehnt mich ab und Umgang lässt sich aufgrund des Kindeswillens (jetzt 14) nicht mehr herstellen
Mit meiner Erfahrung rate ich Pukik es bleiben zu lassen. Was willst du mit dem Sorgerecht? Du kannst nichts für deine Tochter tun und sie will nicht das du etwas tust. Entweder du schreibst noch eine Erwiderung ala p_ oder du lässt es bleiben. Fokusiere dich lieber auf dich und reduziere den Schaden. Schau, dass du deine Tochter möglichst schnell von der Unterhaltsliste bekommst. Das Einizge, was deiner Tochter hilft, ist die Realität! Deine Tochter ist weg und nur toxisch für dich! Ich gehe davon aus, dass Mami PRozesskostenhilfe bekommt. Ich hätte keine Lust mehr auf diese ehrlosen Schimpftriraden von diesen Rechtsverdrehern, die angeblich nur das Kindeswohl im Sinn haben.
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#17
Das Gesagte braucht man nicht mehr ergänzen. Just my 5 Cents noch:

Als ich mittlerweile seit 3 Jahren (ab 2011) keinen Kontakt mehr zu den beiden Töchtern hatte, habe ich nochmal ein Umgangsverfahren 2014 angestrebt. Was das mit dem Sorgerechtsantrag und dem Kontaktabbruch zu tun hat, kommt gleich ,-)

Das habe ich auch ohne Anwalt gemacht. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich gelernt, dass ich einen solch teuren Kasper nicht brauche. Eigentlich wollte ich nur sicher gehen, was denn die Kinder nun vor Dritten dazu sagen.

Vor dem Gerichtssaal stand ich (alleine) und die Ex, JA, Beistand, Ex-Mann der Ex, Ex-Schwiegereltern der Ex ,-) . Meine Kinder (damals 14 und 11) sah ich nicht. Sie wurden dann - nach Aufruf - aus einem Besucherraum geholt und in Secret-Service-Formation, von mir abgeschirmt, in den Saal gebracht.

Also war mir nun klar, wie das ausgeht. Für mich war die Nummer durch. Wurde aber dann getriggert von der Anwältin der Ex (die einen Umgangsausschluss beantragte), als diese vor meinen Augen der lieben Ex auf die Schulter klopfte und sagte: "Machen Sie sich keine Sorgen. Das klappt schon!"

Jetzt wirds mal amüsant. Davon angespornt, habe ich 40 Minuten lang den Richter dermaßen über die blöde Kuh zugetextet, dass der am Ende keinen Umgangsausschluss beschloss, jedoch völlig hilflos bezüglich der absoluten Verweigerungshaltung der Kinder war. Also kackte er die Gegenseite an, dass ich wenigstens immer Mails etc senden dürfe, um zu versuchen, das Verhältnis wieder zu normalisieren. Das das Bullshit war und nix bei raus kommt, muss ich nicht noch ausführen. Die Ex war trotzdem sauer.

Edit: Zu der Zeit fuhr ich nebenbei Taxi. Richter buchen die oft, wegen Betreuungsfällen. Eines Tages rief der dort an und sagte: Aber nicht der Herr Nappo! Lache ich heute noch drüber.

Will (auch) sagen: Der Drops ist gelutscht. Heute allerdings, würde ich mir auch die Freiheit erlauben, in solch einem Fall so aufzutreten, wie in p´s Schreiben. Es macht Spaß. Glaub´s mir. Rest-Spaß, den man in Anbetracht solcher Zustände noch haben darf. Naja, ich habs halt mündlich gemacht.
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#18
(14-07-2026, 14:25)Blan schrieb: Wenn du allem zustimmst, Behandlung und Urlaub und ggf. Vollmacht für medizinische Sorge gibst, sollte eigentlich kein Regelungsbedarf bestehen und das Verfahren abgewiesen werden?
Nunja, das ganze liegt schon bei Gericht und man muss aufpassen. Jetzt eine Vollmacht auszustellen, genauso wie einen Urlaub erlauben kann genausogut als Schuldeingeständnis wirken. Sowas jetzt auf jeden Fall mit dem Anwalt abstimmen.

Irgendwie ist das alles komisch. Die Tochter ist schon in Behandlung und verweigert eigenständig den Kontakt zu dir. Worin ist dann die Notwendigkeit begründet das Sorgerecht abzusprechen? Glaube kaum, dass das alles reichen wird die das Sorgerecht abzuerkennen. Spannend ist welche Beweise / Glaubhaftmachungen noch kommen. 

Wann ist der Termin?
Hast du einen Anwalt?
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#19
(14-07-2026, 16:49)Nappo schrieb: Davon angespornt, habe ich 40 Minuten lang den Richter dermaßen über die blöde Kuh zugetextet, dass der am Ende keinen Umgangsausschluss beschloss, jedoch völlig hilflos bezüglich der absoluten Verweigerungshaltung der Kinder war.

Wenn man schon lange vor so einem Verfahren de facto raus und abgewickelt ist (wie das auch hier der Fall ist), sollte man niemals den Kakao auch noch trinken, durch den man gezogen wird.

Es wird einen nur selber noch Jahre ärgern und frustrieren, brav und vorschriftsmässig gediegen geblieben zu sein, ist auch meine eigene Erfahrung. Es gibt keine Höflichkeit und keinen Kompromiss mit gestörten Familienkriegsverbrecherinnen, die das Kind massiv schädigen und mit ihren Helfershelfern. Hier kann man nur noch amtlich machen, dass man nicht mehr mitspielt. Wer verloren hat, ist frei das zu tun. Man kann ihm nichts mehr nehmen. Was übrigens auch später noch etwas bringen kann, sollte das erwachsen gewordene Kind der Kontrolle entkommen.

Gerade dieser typische Abbruch mit Isolierung, begonnen mit dem Wegzug, weiteren Umzügen, Blockade des Vaters führt bei Mädchen zur Verklammerung mit der Mutter, alle anderen Gewichte wurden ja alle entfernt, vor allen das wichtigste, der Vater innerhalb der natürlichen Triade. Das Kind übernimmt die Geisteswelt der Mutter, ihren Psychoscheiss, die Ablehnung des Vaters, die Mutter belohnt das Kind dafür, dass es nicht den Weg in die Selbständigkeit gehen kann.

Das sind Fälle, die nur zwei spätere Szenarien kennen, wenn das Kind ganz erwachsen geworden ist: Eine Explosion, die die Verklammerung aufbricht, begleitet von zeitweiliger totaler Ablehnung, dann wird auch wieder der Weg zum Vater gesucht und er wird (irrational) gefragt, wieso er zugesehen hat was die Mutter trieb. Oder es bleibt verklammert, sehr häufig mit mehr oder weniger psychisch auffälligen Phasen. Das ergibt Menschen, die du gar nicht mehr kennenlernen willst.
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#20
(14-07-2026, 17:13)Nintendo schrieb:
(14-07-2026, 14:25)Blan schrieb: Wenn du allem zustimmst, Behandlung und Urlaub und ggf. Vollmacht für medizinische Sorge gibst, sollte eigentlich kein Regelungsbedarf bestehen und das Verfahren abgewiesen werden?
Nunja, das ganze liegt schon bei Gericht und man muss aufpassen. Jetzt eine Vollmacht auszustellen, genauso wie einen Urlaub erlauben kann genausogut als Schuldeingeständnis wirken. Sowas jetzt auf jeden Fall mit dem Anwalt abstimmen.

Irgendwie ist das alles komisch. Die Tochter ist schon in Behandlung und verweigert eigenständig den Kontakt zu dir. Worin ist dann die Notwendigkeit begründet das Sorgerecht abzusprechen? Glaube kaum, dass das alles reichen wird die das Sorgerecht abzuerkennen. Spannend ist welche Beweise / Glaubhaftmachungen noch kommen. 

Wann ist der Termin?
Hast du einen Anwalt?

Es ist erstmal nur ein Schreiben mit Bitte um Stellungnahme, da die Mutter den Antrag vor Gericht eingereicht hat.
Von einer Verhandlung wurde noch keine Silbe gesprochen und einen Anwalt möchte ich nicht in Anspruch nehmen.
Die Mutter vermeidet seit mehr als einem halben Jahrzent sehr geschickt jegliche Erwerbsarbeit und wird dem entsprechend sicherlich von Vater Staat gesponsort während ich meine Ersparnisse dafür verbrennen kann.

Danke an alle für die Beiträge erstmal, ich denke ich werde ein Schreiben aufsetzen wo ich dem Antrag statt gebe, jedoch aber eine Stellungnahme abgebe und meine Sicht der Dinge schildere.
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#21
Dem Antrag einer Übertragung würde ich nicht vollumfänglich und auch nicht direkt zustimmen. 
Mach die p_ Variante! Schreib eine lustige Erwiderung. Es wird zur Verhandlung kommen.
Geh hin. Mit dem richtigen Mindset und wenn man weiß, dass man nichts verlieren kann, ist das die geilste Unterhaltung!
Ein vollständiger Sorgerechtsentzug ist m.E. nicht begründet. Der oder die Richter/-in wird sich auch schwer tun, die Entscheidung eines Sorgerechtsentzugs zu begründen. Deshalb wird versucht werden, einen Vergleich zu schließen. Es wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass du der Mutter für Teilbereiche Vollmachten gibst. Das war es. Alles andere macht dem Richter Arbeit und das will er nicht!
Wenn du einfach so das Sorgerecht wegschmeißt, kannst du selber auch keine Informationen einholen! So kannst theoretisch selber mal Infos einholen! Ansonsten kannst du bei jedem Scheiß klagen oder dich verarschen lassen. 

Wg. Kosten: Solange der Richter nicht anfängt, teure Gutachten in Auftrag zu geben, ist es sehr überschaubar. Du kannst aber im Gerichtssaal auf solche Dynamiken reagieren, einlenken usw. Vielleicht wird noch ein Verfahrenspfleger hinzugezogen, aber der kostet in Bayern z.B. fix 690 Euro aktuell. Bei einem Vergleich bleibt die Exe oder die Staatskasse auf den Rechtsanwaltskosten sitzen, und die sind der große Batzen. Die Gerichtskosten und der Verfahrenspfleger werden geteilt. Bei mir hat es im Frühjahr wg. Umgang Tochter mit Verfahrenspfleger ca. 450,- Euro gekostet.
Bei der Sache mit dem Sohnemann vor 2 Jahren musste die Richterin einen Beschluss fassen, weil die Exe zu keinem Kompromiss bereit war und unbedingt das alleinige Sorgerecht haben wollte. Mit der Aktion hat sie sich sehr unbeliebt gemacht.
Es muss dir bewußt sein, dass die Richter wissen, was da für eine Scheiße läuft, aber keine Arbeit und Ruhe haben wollen. 
Geh hin und hab Spaß!
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#22
Wenn es noch keine Einladung zur Verhandlung gibt würde ich eher mitspielen, statt maximalen Stunk zu verbreiten. Der Richter hat immerhin keine Eilbedürftigkeit erkannt, also warum ihn jetzt verärgern?

Wichtig ohne Anwalt ist formaljuristisch sauber zu sein. Erstmal immer alles bestreiten. Eine nicht widersprochene Behauptung gilt als wahr, egal wie abstrus sie ist!

Ich würde Antworten:
- Alle Vorwürfe sind unwahr und wird vollumfänglich widersprochen
- Es gab keine Anfrage, dass ein Urlaub geplant sei. Wie alle Jahre zu vor hast du keinerlei Widersprüche. Im Gegenteil: Du befürwortest - wie immer und wie die letzten Jahre - jede Form von Urlaub, egal wohin, insbesondere jetzt um die Genesung zu unterstützen. Es gilt weiterhin die mündliche Absprache aus der Trennungszeit, dass wir beide beliebige Urlaube ins Ausland mit der Tochter machen können. Du hast weder jetzt noch zukünfig Vorbehalte gegen einen Urlaub. Das Kind kann die Reise wie geplant antreten.
- Es gab keinerlei Widersprüche zu irgendeiner medizinischen Maßnahme. Du hast allen Anfragen von Ärzten immer zugestimmt, ansonsten wäre die Tochter ja garnicht in aktueller Behandlung.
- Du beantragst die Abweisung des Verfahrens auf Grund mangelnder Notwendigket und fehlender Tatsachen
- Du beantragst die Kosten des Verfahrens der Antragsstellerung aufzuerlegen
- Die Kosten sind der Antragsstellerin aufzuerlegen, da es keinerlei Einigungsversuche bzgl. Urlaub oder Vertretungsvollmacht zur aktuellen Behandlung gegeben hat und ein Gerichtsprozess somit unbillig ist.

Formaljuristisch kann ein Richter nur das ausurteilen, was du beantragst. Daher ruhig viele Dinge beantragen und ohne große Bedingungen.

Man könnte auch noch darauf eingehen, dass du den Wunsch des Kindes akzeptierst nicht informiert zu werden, dies jedoch kein Entzug des Sorgerechts rechtfertigt. Die Meinung eines jugendlichen Kindes mit psychologischen Problem kann hier nicht maßgeblich sein, da nichtmal Kontakt besteht.
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#23
Ich würde Nintendos Vorschlag folgen, aus eigener gemachter Erfahrungen kann ich sagen das solche nicht nachzuweisenden Vorwürfe bestritten werden sollten. Im Ideal für dich wäre von Vorteil wenn du Nachweise hast, die widersprüchlich sind zu den Vorwürfen der Gegenseite bzw. des Antrages. 
Du kannst davon ausgehen, das nach deiner Stellungnahme die Einladung zur mündlichen Verhandlung folgt, inkl. Befragung vom Kind. Wichtig wäre aber auf jedenfall, das es keine Munition gibst die der Gegenseite mit ihrem Antrag recht geben würden, das kannst du besser beurteilen, kann ich so nicht klar herauslesen da viel zwischendrin unklar ist.

Die wichtige Frage ist aber, was ist DEIN Ziel bei dem ganzen? 
Rückblickend betrachtet weil ichs selber durch hatte und das Sorgerecht erfolgreich behielt, kann ich  sagen das es nichts, absolut gar nichts wirklich wert ist. Die Richterin folgte damals meiner Argumentation, wenn ich das Sorgerecht nicht mehr hätte, würde ich nichts mehr über meine Kinder erfahren. Ich konnte aber nachweisen das sich meine Ex weigerte mir Informationen zu geben bzw. nicht mitwirkte.  
Dein Trumpf wäre, eventuell, in einer Mündlichen Verhandlung so aufzutreten, das die Gegenseite ins offene Messer läuft.
Allerdings ist es selbst mit Sorgerecht mühselig bis unmöglich an Informationen zu kommen. 

Würde ich es nochmal so machen ? Jein. Wenn nur um mich im Spiegel noch anschauen zu können, weil ich meine Kids nie aufgeben wollte. Andererseits verliert man nichts wirklich wenn das Sorgerecht weg ist, es ist defacto bereits weg und man ist eh nur der Spielball von externen. Behältst du es, klammerst dich daran fest, kannst du nur Sand im Getriebe spielen. Ich sehe keinen Mehrwert.
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#24
Danke für die weiteren Beiträge, ich habe mich dazu entschieden dem Antrag stattzugeben. Es gibt kein Szenario in dem es für mich einen Unterschied macht ob ich das Sorgerecht habe oder nicht. Wie ich bereits jetzt sehe bin ich auch trotz Sorgerecht maximal ausgeschlossen.
So habe ich immerhin etwas Ruhe gewonnen um Kraft für nächstes Jahr zu tanken wenn ich den Titel anfechten muss.
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#25
Ich sehe es als das letzte Machtspiel der Mutter. Der finale Schlag.....der aber auch zeigt, was Ihr wichtig ist. Für dich spielt es keine Rolle. Entsorgt ist entsorgt. Wichtig ist, deine Tochter von der Unterhaltsliste zu bekommen. Hierfür den Titel anzufechten und sich darauf vorzubereiten. Evtl. sind hier aber Infos, welche du mit dem Sorgerecht erhälst für dich wertvoll.
Die Tochter ist 16. Also nichtmal 2 Jahre noch? Ich weiss nicht, welcher Richter wegen den 2 Jahren ein Faß aufmachen würde. Ich würde den Prozess verzögern um die Zeit bis 18 maximal zu verkürzen. Dabei maximal Ressourcensparsam vorgehen.
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