Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
"Es besteht Haftbefehl"
#1
Hallo Freunde,

wie mir soeben mitgeteilt wurde, besteht in der Bundesrepublik Deutschland Haftbefehl gegen mich. Ich hab ne Zeitlang mit jemandem zusammen gelebt, der Besuch von der KriPo hatte, die ihm natürlich nicht viel sagen wollte, aber Konaktdaten hinterlassen.

Kurzer Anruf, "wir müssen ihnen etwas zustellen, da sie hier noch gemeldet sind", was aber nicht sein kann - da ich Detlefs Rat aufs peinlichste genau befolgt habe. Kurz erläutert, ich habe mich ordnungsgemäß abgemeldet, sowie sogar Stellen wie Jugendamt meine Adresse hinterlassen ...

Somit stehe ich nun auf der Liste der gesuchten und bin offiziell ein flüchtiger "Straftäter" ...

Meine Frage somit, was für Besonderheiten bestehen jetzt, was für Möglichkeiten hat die Gegenseite? Läuft ab jetzt die 5 bzw 10 jährige Verjährungsfrist? Heisst das, die Info stehen ab jetzt im SIS und somit ist jedes EU Land bzgl Einreise/Urlaub zu meiden? Vielleicht ists auch nur ein Haftbefehl bzgl Verhandlung oder so, die wollten keine Details nennen am Telefon - jemand ne Adresse von nem guten/günstigen Anwalt der sich das mal mit AZ ansehen kann?

Lieben Gruß
malko aka der Rastlose
gruß
malko 
#2
Wegen einer Verhandlung gibts keinen Haftbefehl. Dafür gibts "nur" eine Vorladung. Hiermit kannst du nachsehen, was los ist: http://www.online-akteneinsicht.de/
#3
Danke P, da bin ich ja mal gespannt, ich denke ich werde zuerst mal über einen befreundeten Staatsanwalt versuchen Informationen zu bekommen, der sollte Akteneinsicht auch "ohne Spuren" bekommen ...

Mich wundern allerdings ein paar Dinge, ich habe mich eigentlich richtig abgemeldet, einigen Stellen meine Adresse übersendet, aber die Jungs im SEK-Dress, die ich anrufen durfte meinten ich sei noch an meiner alten Adresse gemeldet, aber sie würden mich jetzt abmelden ... vielleicht ist es auch nur die übliche Vorgehensweise, mal sehen ob es wirklich stimmt ...

Was allerdings von interesse für mich ist, ob das ganze lediglich national oder eu basiert sein kann, wollte eigentlich freunde in schweden besuchen im januar, mit nem haftbefehl für die eu wäre das natürlich suboptimal ...
gruß
malko 
#4
(12-10-2009, 18:12)malko schrieb: Heisst das, die Info stehen ab jetzt im SIS und somit ist jedes EU Land bzgl Einreise/Urlaub zu meiden?
Wenn das ein internationaler HB ist, dann ja.
#5
es kann durchaus ein Haftbefehl sein zur U-Haft - wg. Flucht- oder Verdunklungsgefahr
#6
Es kann auch sein, dass du mal zu schnell gefahren bist, geblitzt wurdest. Wenn du dann auswanderst, geht der Bussgeldbescheid ins Leere und wird irgendwann zu einem Haftbefehl, weil du nicht bezahlt hast - Erzwingunghaft.
#7
ok, also die jungs vom "SEK" - so sahen sie angeblich aus, habe ich telefonisch kontaktiert, der typ meinte ich hätte probleme bzgl unterhalt und das wäre mir wohl auch bekannt - somit kann es sich nur darum handeln, details wollten sie nicht rauslassen, habe nen aktenzeichen bekommen, somit ist der grund schon mal klar ...

internationaler HB kann es wegen unterhalt, meines wissens zumindest nicht geben, da es sich hier wenn um eine zivilsache handelt, natürlich ein verfahren anch StGB aber dennoch, ohne zustellungsfähige adresse sollte das abgewiesen werden und an das zivilgericht verwiesen werden, soweit zumindest meine informationen - wer was gegenteiliges weiss, sofort raus damit bitte ...

auch interessant finde ich, dass sie an meiner letzten adresse gesucht haben, an der ich angeblich noch gemeldet sei, obwohl ich mich eigtl ordnungsgemäß abgemeldet habe ...

gibt es sonst jemaden hier, dem schon nen HB ins haus geflattert oder angedroht wurde, der details aus seinem fall dazu postne kann??

gruß
malko aka der Rastlose
gruß
malko 
#8
Sofort die Akte über einen Online Anwalt anfordern. Kostet etwa 75 Europas. In zehn Tagen hast du sie per Mail im PdF Format.
Angst und Geld hatte ich noch nie.
#9
(12-10-2009, 21:14)Leben schrieb: Ich möchte nicht von Thema abweichen,
Es ist deren Masche dich damit verrückt zu machen dass du angeblich nicht abgemeldet warst!
Bei mir haben die vor 9 Jahren meine Bude verwanzt!! kein witz!
obwohl es zu der zeit nicht erlaubt war.. Heraus kam es durch zufall eines Bekannten der Amateurfunker ist..

Für Dienstaufsichtsbeschwerden:
Wie Du siehst, die nehmen sich einfach die Rechte, und das die es behauptet haben (Am Tel.) das muss du denen erst einmal beweisen -Natürlich nicht möglich!
Exclamation

aber natürlich - ich schneide jedes online-telefonat natürlich mit - namen und aktenzeichen sind mitgeschnitten, wer sonst, ausser der ermittelnde beamte sollte hier zu der zeit zugriff gehabt haben - bin doch nicht auf den kopf gefallen, ich nutze natürlich die gleichen möglichkeiten ;-)
gruß
malko 
#10
(12-10-2009, 21:07)malko schrieb: gibt es sonst jemaden hier, dem schon nen HB ins haus geflattert oder angedroht wurde, der details aus seinem fall dazu postne kann??
Ich hatte mir schon gedacht, dass es wegen KU geht. Meiner Erfahrung nach gibt es da keinen internationalen HB. Ein Freund von mir hatte einen internationalen an der Backe wegen 235. Das war kein Zuckerschlecken.

Jedoch ist es ja so, dass vor kurzer Zeit erst das Eintreiben von Schulden EU-weit abgesegnet wurde. Erfahrungen dazu liegen zumindest mir noch nicht vor.
#11
(12-10-2009, 21:32)blue schrieb:
(12-10-2009, 21:07)malko schrieb: gibt es sonst jemaden hier, dem schon nen HB ins haus geflattert oder angedroht wurde, der details aus seinem fall dazu postne kann??
Ich hatte mir schon gedacht, dass es wegen KU geht. Meiner Erfahrung nach gibt es da keinen internationalen HB. Ein Freund von mir hatte einen internationalen an der Backe wegen 235. Das war kein Zuckerschlecken.

Jedoch ist es ja so, dass vor kurzer Zeit erst das Eintreiben von Schulden EU-weit abgesegnet wurde. Erfahrungen dazu liegen zumindest mir noch nicht vor.

klar, dazu müsste ich aber in der EU sein, bin ich aber nicht - die frage die sich allerdings dennoch stellt, wie dieser HB gehandelt wird - denke mir wird nichts anderes übrig bleiben als mir per akteneinsicht ein bild zu machen, wer da was von mir will - auch wenn die kampfanzug jungs meinten, ich könne mich in ner woche noch mal bei denen melden ...

nichts desto trotz interessiert mich natürlich was andere für erfahrungen bisher gemacht haben, da dies jetzt natürlich wieder was neues für mich ist ...
gruß
malko 
#12
Malko,

bei deiner Abmeldung hast du sicher eine Abmeldebescheinigung bekommen (hatte ich auch bekommen und habe sie immer noch, das war 1997). Die gilt als Beweis das du dich abgemeldet hast. das "die" es trotzdem an der alten Adresse probieren kann man denen natürlich nicht vorwerfen.

Wenn du es damals wie Detlef gemacht hast, also die "Abmeldung" am Flughafen zum Einwohnermeldeamt abgeschickt hast, hast du faktisch keinen Beweis, das du auch abgemeldet wurdest. Die Abmeldung könnte einfach "abgelehnt" worden sein, was du natürlich dann nicht mehr mitbekommen hättest.

Wenn du wegen Unterhalt einen Haftbefehl bekommen haben solltest, ist es mit Sicherheit kein internationaler und auch keiner, der im SIS steht. Es sind einfach Bagatellverfahren die dort nicht hineinkommen.

Ein Bekannter von mir fliegt andauernd nach Italien und Österreich und weiss, das er ebenfalls einen Haftbefehl gegen sich in Deutschland hat wegen des Vorwurfes der Unterhaltspflichtverletzung. Mit deutschem Personalausweis reist er dort seit 3 Jahren unbehelligt ein und aus. Nach Deutschland geht er natürlich nicht. Auf den Kanaren hat er schon mehrere Briefe bekommen wegen dieser Sache, er lässt sich aber auf das Verfahren nicht ein und verweigert die Aussage oder Stellungnahme hierzu. Selbst von der Staatsanwaltschaft hat er schon zwei Briefe über das Konsulat bekommen, das er notfalls auf den Kanaren per internationalen Haftbefehl festgenommen werden könnte, aber er weiss aus sicherer Quelle, dass das nur Drohgebährden sind und die spanischen Behörden dort nicht mitmachen würden.

Die Verjährung beträgt NACH VERURTEILUNG 5 Jahre, die Anschuldigung oder der Haftbefehl muss immer wieder "überprüft" werden, hier sind mir die Fristen allerdings nicht bekannt.

Meinem bekannten juckt das schon alles längst nicht mehr und nach zwei beantworteten Briefen (an die Staatsanwaltschaft und einen an die deutsche Polizeidienststelle sowie einem Telefongespräch mir dem Konsulat) schmeisst der den Kram fast ungelesen in den Müll. Er weiss genau, man kann ihm nichts und er kann, wenn er Deutschland nicht anfliegt oder durchfährt ganz unbehelligt in der EU reisen. Selbst bei mittlerweile 14 Besuchen in Italien und Österreich wurde er inzwischen dreimal kontrolliert und es war absolut nichts. Man wünschte ihm immer eine angenehme Weiterreise.

Also, keine Angst, auch wenn du aus einem NICHT EUstaat nach Schweden reisen solltest, wird dir solange nichts passieren bis du an die deutsche Grenze kommen solltest und ausgerechnet noch der Einzige bist, den die auspicken und kontrollieren sollten. Ab da würde ich mir dann Gedanken machen, aber vorher... vergebliche Haftangst.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
#13
Korrekt dargestellt - eine internationalen Haftbefehl wegen Unterhaltspflichtverletzung gibt es nicht. Die Länder dieser Welt würden sich bedanken, wenn sie wegen jeder Bagatelle zum Vollstrecker deutscher Befindlichkeiten sein sollen.
#14
danke gleichgesinnter - könnte natürlich sein, dass man meine abmeldung abgelehnt hat - weiss ich nicht, bin hier noch mal umgezogen, sprich die adresse ist nicht mehr aktuell gewesen nach 3 monaten - nachsendeauftrag brauchte ich nicht, da es nix gab was man mir nachsenden musste ...

wer wills ihnen verdenken, das ist natürlich richtig, der kri-po beamte sagte er meldet mich jetzt ab, wahrscheinlich "unauffindbar" thema erledigt, man konnte auch sehr schnell hören als ich versuchte nachzubohren, dass er versuchte zu mauern - verständlich - wenn er weiss, dass er nichts machen kann - hätte ich wahrscheinlich genau so gemacht ...

angst habe ich keine, nur vorsicht ist die mutter der porzelankiste und man sollte natürlich auf alles vorbereitet sein und vor allem auch alles wissen ...

gruß
malko aka der Rastlose
gruß
malko 
#15
(12-10-2009, 21:38)malko schrieb: klar, dazu müsste ich aber in der EU sein, bin ich aber nicht ...
Dann lehn Dich erstmal zurück und vermeide für die nächsten paar Jahre die deutsche Grenze.
#16
(12-10-2009, 22:05)blue schrieb:
(12-10-2009, 21:38)malko schrieb: klar, dazu müsste ich aber in der EU sein, bin ich aber nicht ...
Dann lehn Dich erstmal zurück und vermeide für die nächsten paar Jahre die deutsche Grenze.

ja mache ich auch, bzw versuche es einfach - also zurück lehnen - habe grad schon logs durchsucht, aber die haben noch nicht mal meinen blog gefunden - bin quasi enttäuscht über so viel einfallsreichtum ...
gruß
malko 
#17
LOL,

wegen sowas suchen die sicher nicht im Internet nach dir. Das würde dann schon das Verfahren selbst sprengen und Kosten verursachen, die des Vorwurfes nicht würdig wären. Nee, also das geht zu weit.
Das die es an deiner alten Adresse versuchen, ist normal, ist auch ein üblicher Vorgang. Aber wenn die dort nur ein "der wohnt hier nicht mehr seit..." hören, war es das schon, Aktenvermerk: unbekannt verzogen. Danach geht wieder zu Staatanwaltschaft, der muss entscheiden, was weiter passiert. Meist wird dann das genze "ruhend" gestellt, Haftbefehl ist ja raus. Er muss es halt immer wieder gerichtlich begründen, warum der Haftbefehl weiter aufrecht erhalten werden soll. Wie gesagt, hier sind mir die Fristen leider nicht bekannt, vielleicht weiss ein anderer mehr darüber.

Mach dir keinen Kopp und viel Spass beim Besuch in Schweden (wo es mir persönlich im Januar zu kalt wäre). Chance dort verhaftet zu werden: 0%.
Was glaubst du, wie viele deutsche "Kriminelle" hier auf den Kanaren leben? Der Antwort zu der Fage war mal: hier laufen 1.000 Jahre Knast herum (auf den Kanaren). Es sind alles Kleinkriminelle (auch Unterhaltsschuldner mit deutschem Haftbefehl) und auch grössere Fische, die aber seit Jahren hier unbehelligt leben.

Selbst innerhalb der EU ist es immer noch schwierig jemanden zu finden, wenn er mit einem europäischen Haftbefehl gesucht wird. Das passiert meistens nur durch Zufall bei einer Kontrolle.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
#18
naja ich meine ja nur - er fragte ob ich übers internet anrufen würde, habs natürlich verneint, da er dann bestimmt aufgelegt hätte, da er damit rechnen musste, dass ich mitschneide ;-) Schweden kann durchaus seine schönen Seiten zu der Zeit haben!

ich lass jetzt erstmal jemanden in die akte schauen oder lasse sie mir kommen um zu prüfen was da eigentlich genau los ist, ist ja alles ein wenig "wage" was ich bisher weiss, ausser dass die jungs im kampfanzug die wohnung geprüft haben und nach mir gefragt haben, weiss ich ja leider nix, da die am telefon nicht damit raus wollten ...
gruß
malko 
#19
Malko, hier nur für dich und zu deiner Beruhigung:

Zitat:Ein Europäischer Haftbefehl kann bei Handlungen erlassen werden, die nach den Rechtsvorschriften des Ausstellungsmitgliedstaats mit einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung im Höchstmaß von mindestens zwölf Monaten bedroht sind, oder im Falle einer Verurteilung zu einer Strafe oder der Anordnung einer Maßregel der Sicherung, deren Maß mindestens vier Monate beträgt.

Der Europäische Haftbefehl tritt an die Stelle aller europäischen Auslieferungsabkommen. Ein in einem Mitgliedsstaat ausgestellter Haftbefehl kann in jedem anderen Mitgliedsstaat vollstreckt werden.

Straftatenkatalog

Die EU-Staaten haben sich auf einen Straftatenkatalog geeinigt, auf die die Bestimmungen des europäischen Haftbefehls angewandt werden, d.h. die Begehung bzw. der Verdacht der Begehung eines der folgenden Delikte kann den Erlass eines Europäischen Haftbefehls auslösen. Für alle übrigen Straftaten gelten die bisherigen Verfahrensweisen.

Eine Übergabe auf Grund eines Europäischen Haftbefehls erfolgt bei folgenden Straftaten:

-Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung

-Terrorismus

-Menschenhandel

-sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie

-illegaler Drogenhandel

-illegaler Waffenhandel

-Geldwäsche

-Geldfälschung

-Cyberkriminalität

-Umweltkriminalität

-Beihilfe zu illegaler Einreise und illegalem Aufenthalt

-Mord

-schwere Körperverletzung

-illegaler Organ- und Gewebehandel

-Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme

-Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

-Diebstahl in organisierter Form und schwerer Raub

-illegaler Handel mit Kulturgütern

-Betrugsdelikte

-Erpressung und Schutzgelderpressung

-Produktpiraterie und Nachahmung

-Fälschung von und Handel mit amtlichen Dokumenten

-Fälschung von Zahlungsmitteln

-illegaler Handel mit Hormonen und Wachstumsförderern

-illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen

-Kraftfahrzeugkriminalität

-Vergewaltigung

-Brandstiftung

-Verbrechen, die in die Zuständigkeit des internationalen Strafgerichtshofs fallen

-Flugzeug- und Schiffsentführung

Also nix mit Unterhaltpflichtverletzung!

Umsetzung in Deutschland
Allgemein

Die Internationale Strafhilfe ist in Deutschland in dem Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) geregelt. Die Grundsätze des Europäischen Haftbefehls sind im achten und neunten Teil des IRG eingearbeitet.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in dem Urteil BVerfG 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04 die gesetzlichen Grundlagen des Europäischen Haftbefehls in Deutschland für nichtig erklärt. Begründet wurde die Entscheidung damit, der Gesetzgeber habe den in dem Rahmenbeschluss des Rates über den Europäischen Haftbefehl ermöglichten Gestaltungsspielraum für die grundrechtsschonende Umsetzung nicht ausgeschöpft. Insbesondere fehle die Möglichkeit, die Auslieferungsbewilligung durch eine richterliche Entscheidung überprüfen zu lassen. Dadurch sei insbesondere das in Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG normierte Grundrecht auf Auslieferungsfreiheit verletzt.

Die entsprechenden Vorschriften des IRG wurde daraufhin geändert und sind im August 2006 in Kraft getreten. Es gilt daher folgende Rechtslage:
Rechtmäßigkeit der Auslieferung



Quelle: http://www.juraforum.de/lexikon/Europ%C3...Haftbefehl

Also Brauner, ruhig Blut. Du bist nicht mal im SIS (so ein Ärger aber auch, da wird man schon mal so richtig verdächtigt und soll festgenommen werden, aber wird nicht in der EU gewürdigt...LOL (Scherz).

Schick mal ne Karte aus Schweden wie du dir die DINGDONGs abfrierst.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
#20
guck Dir meine Geschichte an. Erst haben sie mich September 2007 bei der Einreise aus Russland festgehalten wegen Aufenthaltsermittlung ... auch wg. §170
und dann haben sie mich im Mai 2009 verhaftet und in U-Haft gesperrt
Die Verhandlung war dann recht schnell und das Verfahren wurde eingestellt gg 150 Sozialstunden

Möglicherweise hat die Staatsanwaltschaft den HB ausstellen lassen, weil sie Dich nicht finden konnten, um Dich in U-Haft zu stecken

vielleicht ist es aber auch ein HB eines Gerichtsvollziehers

Mehr weißt Du aber auch erst, wenn Du mit dem Aktenzeichen bei der Geschäftsstelle vom Gericht anrufst, fragst, worum es überhaupt geht und wenn Du geschickt fragst, erfährst Du es auch
#21
@gleichgesinnter, hast recht - nicht mal ins SIS schafft man es damit wenn es denn stimmt, was soll denn der quatsch dann, dass ist wie als wenn ich jemandem in USA drohe, dass ich ihm einen auf die nuss gebe wenn er mal vor mir steht, ich aber nie in die USA reise noch er wo ich lebe ... hm .. naja zumindest hat mein blog nen "cooles" bild mehr - hab grad mal nachgesehen, stehe nicht mal in der öffentlichen fahndungsliste der polizei die online einzusehen ist in jeder stadt ...

also wohl eher nix "besonderes"

(12-10-2009, 23:09)Ralf G. schrieb: guck Dir meine Geschichte an. Erst haben sie mich September 2007 bei der Einreise aus Russland festgehalten wegen Aufenthaltsermittlung ... auch wg. §170
und dann haben sie mich im Mai 2009 verhaftet und in U-Haft gesperrt
Die Verhandlung war dann recht schnell und das Verfahren wurde eingestellt gg 150 Sozialstunden

Möglicherweise hat die Staatsanwaltschaft den HB ausstellen lassen, weil sie Dich nicht finden konnten, um Dich in U-Haft zu stecken

vielleicht ist es aber auch ein HB eines Gerichtsvollziehers

Mehr weißt Du aber auch erst, wenn Du mit dem Aktenzeichen bei der Geschäftsstelle vom Gericht anrufst, fragst, worum es überhaupt geht und wenn Du geschickt fragst, erfährst Du es auch


also es ist defintiv wegen unterhalt so wie der beamte am telefon sagte mehr seh ich dann, hatte ja ne email vom jugendamt wo man mir androhte nen verfahren einzuleiten - sämtliche post muss ja zurück gegangen sein, somit kann da höchstens nen urteil in abwesenheit ergangen sein - so könnte ich mir das nur erklären ...


gruß
malko aka der rastlose
gruß
malko 
#22
Ich hab den Strafbefehl an der Backe und verletze staendig die Bewaehrungsauflagen, wie zum Beispiel, bin ich abgehauen ohne zu fragen, ob ich darf, hab den Unterhalt sinnvoll reduziert.
Und hab natuerlich Unterhaltsschulden bis unter die Decke und ausserdem Schulden an gegenerische Anwaelte und wegen Gerichtskosten.
Und mit Sicherheit moechte man in Bananistan den schaebigen Lump vor Gericht ausmeckern.
Danach bin ich dann schon wieder ein paar mal ueber Amsterdam nach Polen.
Von Polen dann auch schon mal nach Berlin mit dem Zug. Aus Neugier und wegen Currywurst.

Bisher nie aufgehalten worden.

Jedoch auch hier vorsicht !!

Ich weiss, dass der Verdruss doch sehr gross ist. Denn die nicht einbringbaren, aber heiss ersehnten Forderungen verursachen allerlei Kraetivitaet.

Ich weiss von meinen Kindern, dass man gerade emsig dabei ist, sich irgendwas zu schnitzen. Was genau, ich kann es mir nicht denken!!

Hab allerlei zuruecklassen muessen und mit diesen Leftovers versucht man nun etwas zu finden, meine Ex ist es hauptsaechlich, die Oma im Wohnklo.
Vielleicht kommt da auch nichts ausser Woodoo heraus.

Dennoch, ich glaube nicht, dass meine von mir selbst eingescannten Buecher auf CD als Urheberrechtsverletzung oder Produktpiraterie gewertet werden koennen, was dann gemaess Katalog einen internationalen HB rechtfertigen koennte.

Ich mach es so: Ich hab mich damit abgefunden, dass es irgendwann in den Knast geht. Ist mir fast egal solange sie keine Kohle finden.
Und um das zu organisieren hatte ich ja nun genug Zeit und Musse.
Ich weiss, dass ich kein Verbrecher bin und das ist mir das Wichtigste.

Al Bundy, noch 5 Jahre Reisepass. Danach such ich mir jemand, der so aehnlich aussieht, wie ich.

Kannst ja mal einen Link reinstellen fuer die Online Fahndungsliste bitte
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
#23
ein Urteil in Abwesenheit gibt es nicht!

Warum hast du nicht gelesen, was ich geschrieben habe???

"es ist defintiv wegen unterhalt" - na was denn nun??? Von der taatsanwaltschaft, weil sie Dich vorladen wollen oder vom Gerichtsvollzieher, der Amtshilfe geholt hat

Was flatterst Du nervös herum? Frag dort an und Du weißt, was los ist
#24
Erschwerend fuer meine Oma im Wohnklo kommt natuerlich hinzu, dass meine Kinder nun allesamt aelter als 18 Jahre alt sind.
Dadurch wird die Initiative zumindest gebremst...
Bei minderjaehrigen Kindern und den Mitarbeitern des Reichsjugendamtes ist das eine ganz andere Geschichte!!

Zu der Zeit, als meine Kinder noch minderjaehrig waren, bin ich zeitweise total abgetaucht.
Wusste natuerlich, dass es einen Internationalen HB nicht gibt, aber wusste auch, dass das Wissen um meinen Aufenthaltsort unnoetige Schwierigkeiten bringen kann:
Zum Beispiel kann die Botschaft den deutschen Behoerden assistieren, dem Delinquenten das Leben im Aufenthaltsland sehr schwer zu machen: Blacklist oder Immigration gibt kein Visum, Gefaelligkeiten eben, die dazu fuehren, dass derselbe Effekt eintreten koennte, wie ein HB...
Da hab ich schon eine Menge gehoert...
Ich verweise auch auf den Thread mit 'Petersohn' der auch sehr interessant war.

Tja Malko, willkommen in der harten Realitaet. Du hast gewaehlt, hast A gesagt, jetzt kommt B.
Ich bin schon bei E.

Ich hab jedoch die Erfahrung gemacht, dass die Sicherheitsstufe fuer mich am hoechsten war, wenn ich fuer die Bombenleger gearbeitet habe.
So wie jetzt wieder.

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
#25
(12-10-2009, 23:37)Al Bundy schrieb: Ich hab den Strafbefehl an der Backe und verletze staendig die Bewaehrungsauflagen, wie zum Beispiel, bin ich abgehauen ohne zu fragen, ob ich darf, hab den Unterhalt sinnvoll reduziert.
Und hab natuerlich Unterhaltsschulden bis unter die Decke und ausserdem Schulden an gegenerische Anwaelte und wegen Gerichtskosten.
Und mit Sicherheit moechte man in Bananistan den schaebigen Lump vor Gericht ausmeckern.
Danach bin ich dann schon wieder ein paar mal ueber Amsterdam nach Polen.
Von Polen dann auch schon mal nach Berlin mit dem Zug. Aus Neugier und wegen Currywurst.

Bisher nie aufgehalten worden.

Jedoch auch hier vorsicht !!

Ich weiss, dass der Verdruss doch sehr gross ist. Denn die nicht einbringbaren, aber heiss ersehnten Forderungen verursachen allerlei Kraetivitaet.

Ich weiss von meinen Kindern, dass man gerade emsig dabei ist, sich irgendwas zu schnitzen. Was genau, ich kann es mir nicht denken!!

Hab allerlei zuruecklassen muessen und mit diesen Leftovers versucht man nun etwas zu finden, meine Ex ist es hauptsaechlich, die Oma im Wohnklo.
Vielleicht kommt da auch nichts ausser Woodoo heraus.

Dennoch, ich glaube nicht, dass meine von mir selbst eingescannten Buecher auf CD als Urheberrechtsverletzung oder Produktpiraterie gewertet werden koennen, was dann gemaess Katalog einen internationalen HB rechtfertigen koennte.

Ich mach es so: Ich hab mich damit abgefunden, dass es irgendwann in den Knast geht. Ist mir fast egal solange sie keine Kohle finden.
Und um das zu organisieren hatte ich ja nun genug Zeit und Musse.
Ich weiss, dass ich kein Verbrecher bin und das ist mir das Wichtigste.

Al Bundy, noch 5 Jahre Reisepass. Danach such ich mir jemand, der so aehnlich aussieht, wie ich.

Kannst ja mal einen Link reinstellen fuer die Online Fahndungsliste bitte

ich hab nix zurück gelassen, alles verkauft und den rest meines besitze führe ich mit mir ...

also in münchen sieht das so aus http://www.polizei.bayern.de/muenchen/fa...index.html

sollte es für jede stadt geben ...

(12-10-2009, 23:37)Ralf G. schrieb: ein Urteil in Abwesenheit gibt es nicht!

Warum hast du nicht gelesen, was ich geschrieben habe???

"es ist defintiv wegen unterhalt" - na was denn nun??? Von der taatsanwaltschaft, weil sie Dich vorladen wollen oder vom Gerichtsvollzieher, der Amtshilfe geholt hat

Was flatterst Du nervös herum? Frag dort an und Du weißt, was los ist

werd ich wohl müssen, wie gesagt einen genauen grund wollte der beamte dann nicht mehr nennen, sagte nur ich habe probleme mit unterhalt, das wüsste ich ja aber weitere details: habe gefragt ob nen urteil ergangen ist, obs um ne vorladung geht, irgendwelche forderungen die eingetrieben werden sollen - da war er dann nicht mehr so auskunftswillig, da ich ja in der ferne bin ...

na dennsen - abwarten und grünen tee trinken ...

(12-10-2009, 23:53)Al Bundy schrieb: Tja Malko, willkommen in der harten Realitaet. Du hast gewaehlt, hast A gesagt, jetzt kommt B.
Ich bin schon bei E.

Ich hab jedoch die Erfahrung gemacht, dass die Sicherheitsstufe fuer mich am hoechsten war, wenn ich fuer die Bombenleger gearbeitet habe.
So wie jetzt wieder.

Al Bundy

das ist klar - ich bin sogar froh A gesagt zu haben und mich nicht einfach zu ergeben! was gefällgikeiten angeht, ich habe zum glück mehrere pässe, damit kann man mir das genick nicht brechen, ganz im gegenteil sogar, ich habe meinen deutschen nicht verlängert, der läuft 2011 aus - dann habe ich noch 2 weitere die ich nutzen kann, keine deutschen, aber einen aus der EU - somit sollte das kein problem für mich werden ...

es ist halt nur was anderes, alles aus der ferne zu sehen und zu hören, da interessiert es einen natürlich doch irgendwie - was stand der dinge sein könnte ...

danke für all die infos und an P und Ralf, nicht gleich ausflippen nur weil ich ein wenig fasziniert bin, dass das eingetroffen ist, was ich eigentlich schon wusste ...

gruß
malko aka der Rastlose
gruß
malko 


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Besteht Anspruch auf KU nach Ausbildung Klaus84 11 1.496 10-09-2024, 09:58
Letzter Beitrag: p__
  Vermögensauskunf Haftbefehl Kosten Arminius 19 13.844 09-11-2018, 14:10
Letzter Beitrag: Arminius
  Haftbefehl italia 37 43.025 27-03-2009, 07:40
Letzter Beitrag: goodie

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste