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bis jetzt habe ich das alleinige sorgerecht für unseren sohn, da wir noch nicht verheiratet sind.
wenn wir heiraten, bekommt mein zukünftiger mann dann automatisch auch das sorgerecht oder müsste er das beantragen?
er soll es ja bekommen wenn er das möchte, finde das steht ihm als vater zu. meinem freund war das bis jetzt egal, da er bei seiner tochter (kind von exe und ihm) auch das gemeinsame sorgerecht hat, allerdings bringt es ihm gar nichts.
mich würde es einfach nur interessieren wie das dann nach der hochzeit abläuft oder ob alles gleich bleibt bis man es selbst beantragt?
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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Ja, gemeinsame Sorge: §1626a Abs. 1 Punkt 2. Es ist trotzdem besser, schon so früh wie möglich, möglichst vor der Geburt zu beurkunden. Wegen der Geburtsurkunde und möglichen Komplikationen bis zur Heirat.
Zum Beispiel werde ich jetzt bald mit meiner LG zum JA rennen und das gemeinsame Sorgerecht beurkunden. Ich weiß zwar dass es nicht das Papier wert ist auf dem es gedruckt ist, aber falls meiner LG was passieren soll, kommt das Kind wenigstens ohne Probleme zu mir.
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(21-10-2009, 15:15)Donkey schrieb: Zum Beispiel werde ich jetzt bald mit meiner LG zum JA rennen und das gemeinsame Sorgerecht beurkunden. Ich weiß zwar dass es nicht das Papier wert ist auf dem es gedruckt ist, aber falls meiner LG was passieren soll, kommt das Kind wenigstens ohne Probleme zu mir.
@donkey
wo hast denn den müll gelesen? wenn das kind bei der mutter lebt kommt erstmal das JA falls die mutter stirbt und entscheidet dann wo das kind leben soll.
deshalb sollte die mutter auf jeden fall ein testament machen, in dem steht, dass das kind im falle ihres todes zum vater soll. dann kommt zwar auch das JA, aber es überprüft dann nur noch ob das kind dort auch leben kann.
hab ich neulich erst im fernsehen gesehen. wenn es dumm läuft und mutter hat kein testament in dem das verfügt ist, dann könnte das JA auf die idee kommen das kind in ein heim zu stecken.
werden unser testament demnächst entsprechend verfügen.
@p
danke für die antwort.
wir heiraten voraussichtlich sowieso noch dieses jahr, von daher lohnt es sich jetzt auch nicht mehr zum JA zu gehen, zumal mein freund dazu sowieso keine zeit hätte.
finde ich für einen mann auch total erniedrigend. wenn man es genau nimmt benötigt der mann die "freigabe" des kindes durch die frau.
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Also wenn meine LG bei der Geburt stirbt und Monate vorher das gemeinsame Sorgerecht bereits beurkundet wurde, kommt mein Kind direkt nach der Geburt ins Heim oder in eine Pflegefamilie anstatt zu mir, obwohl ich dann die einzigste verbleibende Person mit Sorgerecht bin? Oder, sollte das Kind sagen wir mal 7 Jahre alt sein und meine LG stirbt bei einem Unfall, kommt das Kind ins Heim oder zur Pflegefamilie, obwohl ich das Sorgerecht habe und es bei mir aufgewachsen ist? Das hört sich doch sehr pervers und abartig an. Meine LG muss ein Testament machen und das Kind wie eine Ware darin erwähnen. Was soll das denn, für was ist das Sorgerecht dann überhaupt gut? Klingt irgendwie unglaublich und absurd.
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(21-10-2009, 16:28)stafford schrieb: @donkey
wo hast denn den müll gelesen? wenn das kind bei der mutter lebt kommt erstmal das JA falls die mutter stirbt und entscheidet dann wo das kind leben soll.
deshalb sollte die mutter auf jeden fall ein testament machen, in dem steht, dass das kind im falle ihres todes zum vater soll. dann kommt zwar auch das JA, aber es überprüft dann nur noch ob das kind dort auch leben kann.
hab ich neulich erst im fernsehen gesehen. wenn es dumm läuft und mutter hat kein testament in dem das verfügt ist, dann könnte das JA auf die idee kommen das kind in ein heim zu stecken.
werden unser testament demnächst entsprechend verfügen.
Nein, das ist Unsinn.
Mit GSR hat der überlebende automatisch das alleinige Sorgerecht.
Und auch mit ASR kann man das Sorgerecht nicht testamentarisch vererben.
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nein, soll nicht heissen, dass das IMMER passiert. es wurde im fernsehen gesagt, dass es IN SELTENEN FÄLLEN passiert. aber man will ja nicht zu den seltenen fällen gehören.
wie gesagt, das sorgerecht kann man natürlich nicht vererben, aber man kann im testament eine person als vertrauensvoll einstufen. das wird dann evtl. vom JA überprüft ob diese person auch tatsächlich die sorge tragen kann und dann ist das erledigt.
NORMALERWEISE geht die sorge schon an den anderen sorgeberechtigten über.
aber kann ja sein beide haben gemeinsames sorgerecht. exe stirbt. exe war aber vorher ständig beim JA um den vater schlecht zu machen. dann könnte es schon sein, dass das JA dem vater das kind nicht geben möchte.
und bei dem was exen so alles beim JA von sich geben wenn sie denn erstmal getrennt sind... prost mahlzeit!
ich werde das auf jeden fall eintragen lassen, genauso wie ich eintragen lassen werde zu wem das kind kommen soll falls wir gleichzeitig sterben sollten, damit sicher ist, dass unser sohn nicht komplett aus der familie entrissen wird.
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(21-10-2009, 17:52)stafford schrieb: NORMALERWEISE geht die sorge schon an den anderen sorgeberechtigten über.
Braucht ja gar nicht, der andere hat ja schon die Elterliche Sorge. Wenn jemand das anders will, liefe das auf einen Sorgerechtsentzug hinaus. Den gibt es (eigentlich) nur unter sehr engen Voraussetzungen .
Das mit der Versorgung der Kinder, wenn die Eltern mal gar nicht mehr da sind, war immer die klassische Aufgabe der Paten.
Sollte das Kind getauft werden, fällt die Wahl ja auf Leute, die sich dafür eignen. Sollte sich das mit Eurer Weltanschauung vertragen, wäre auch dieser Fall erledigt. Mit Vorlage des Patenbriefs und Belegen über eine entsprechende Beziehung sind die Chancen größer als bei einer Nennung im Testament.
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ist schon pervers, das man selbstverständliche Sachen beurkunden muss
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Beim Tod eines Elternteils gibt es genaue Abstufungen, wie weiter verfahren wird, von Gleichbehandlung aller Eltern keine Spur:
- bei gemeinsamer Sorge behält der Überlebende das Sorgerecht.
- hatte der Überlebende mal die Sorge, wurde sie ihm aber entzogen weil der andere das gerichtlich beantragt hat, dann kriegt er das Sorgerecht, "wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht".
- war der Überlebende unverheiratet und hatte deswegen kein Sorgerecht, dann kriegt er das Sorgerecht, "wenn dies dem Wohl des Kindes dient".
- Leibliche, aber nicht rechtliche Väter ohne Sorgerecht bleiben draussen vor der Tür.
Du siehst, es gibt vier verschiedene Fälle. Ich hoffe, ihr habt wenigstens die Vaterschaftsanerkennung erledigt, so dass er nicht in Kategorie 4 fällt.
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@Stafford, wo hast du das denn gesehen?
Kann man das vielleicht auf deren Webseite noch finden?
Wäre auch mal ein schöner Anlass für ein Schreiben an die.
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22-10-2009, 13:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-10-2009, 13:47 von stafford.)
@karlma
nein, unser sohn wird nicht getauft. deshalb möchte ich das ja ins testament aufnehmen.
@p
ja, er hat die vaterschaftsanerkennung unterschrieben. voraussichtlich wird noch dieses jahr geheiratet, dann hat er sowieso auch das sorgerecht.
@beppo
tut mir leid, hab keine ahnung auf welchem sender das kam. aber das hatte mich dann so aufgeregt, dass ich gleich umgeschalten habe.
naja, das gemeinsame sorgerecht zu beantragen war bei uns mehr ein zeitliches problem. schriftlich wollte das JA das nicht machen. wenn mein freund von der arbeit kommt (falls er überhaupt mal zuhause ist) ist das JA schon lange geschlossen. wenn er länger urlaub hatte waren wir nicht zuhause und wenn spontanurlaub (1-2 tage) angesagt war, dann ging das beim JA nicht weil die wollten, dass wir vorher einen termin vereinbaren....
komisch... als es darum ging, dass ich unterhalt von meinem freund abzocken sollte, da haben die mich mit briefen und anrufen terrorisiert bis ich gesagt habe sie sollten das lassen weil ich mit ihm zusammen bin und nicht vor habe irgendwelches geld von ihm zu erpressen.
das war vom JA auch echt schon unverschämt!
da hatten die zeit ohne ende...
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(22-10-2009, 13:46)stafford schrieb: ja, er hat die vaterschaftsanerkennung unterschrieben. voraussichtlich wird noch dieses jahr geheiratet, dann hat er sowieso auch das sorgerecht.
Wenn er das getan hat, wäre das gemeinsame Sorgerecht nur eine einzige Unterschrift mehr gewesen. Kein Extratermin, einfach nur das zweite Formular unterschreiben. Weg und erledigt...
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gibt es das auch beim standesamt??? dachte das geht nur beim JA?? vaterschaftsanerkennung haben wir beim standesamt gemacht, danach ist er gleich zur arbeit...
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Es geht bei allen Stellen, die beurkunden dürfen - zum Beispiel auch beim Notar. Es muss ein "Urkundsbeamter" vorhanden sein.
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danke, wusste ich nicht, sonst hätten wir das gleich gemacht.
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