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Hartz 4 und die Arge
#1
Moin,
meine Ex erzählte mir gestern ganz stolz, das sie keinen Unterhalt mehr von mir verlangt (was ich seit August eh nicht mehr tue Big Grin ). Sie beziehe jetzt Hartz 4 ! Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, das die Arge jetzt auf mich zu kommen kann und die der Ex gezahlten Leistungen zurückfordern kann. Weiss da einer genaueres ?

Gruß
Schwerter
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#2
Es wird einen Forderungsübergang geben. Das Recht der Ex, Unterhalt vor dir zu verlangen wird dann von der ARGE wahrgenommen. Sie werden sich bei dir melden und dich durch die übliche Auskunfts-Forderungs-Gerichtsmangel drehen.
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#3
Jepp, aber er braucht nur alle zwei Jahre Auskunft erteilen. Auch der ARGE gegenüber.

Wenn er also dem JA vor 6 Monaten beispielsweise schon einmal Auskunft über sein Einkommen gegeben hat, kann er bei erneuter Aufforderung seitens der ARGE auf das JA verweisen und braucht der "zweiten" Aufforderung nicht nachkommen.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#4
vollkommen richtig, sie muss über dich auskunft geben, (Bei Arge) und sie werden über dich auskunft einholen..
ansonsten kann der "bedarf" nicht berechnet werden..
für ihr hartz vier erfolg!
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#5
(19-11-2009, 16:29)Schwerter schrieb: Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, das die Arge jetzt auf mich zu kommen kann und die der Ex gezahlten Leistungen zurückfordern kann. Weiss da einer genaueres ?
Jo, ich weiß genaueres. Wink Meine "tüchtige" Ex hatte es mal geschafft, für ein paar Monate zu arbeiten. Wurde mir dann auch mitgeteilt und es wurde neu verhandelt. Nachdem sie dann die 19 Stunden pro Woche doch nicht durchgestanden hatte, wurde sie nach der Probezeit nicht übernommen. 19 Stunden pro Woche war ihr wohl zu viel, obwohl Kind ganztags sehr gut auswärtig betreut wird.

Die ARGE schreibt dann: "Leider" hat ihre Ex ihren Arbeitsplatz verloren.

Die schreiben Dich dann wieder an, um evtl. von Dir etwas mehr abzuholen.

Diese Abteilung bei der ARGE nennt sich Team UnterhaltsheranziehungExclamation

Ich möchte allerdings hier schreiben, dass man mit ARGE oder GERICHT menschlicher kommunizieren kann, als mit RechtsanwältInnen, die einer Gruppe sogenannter "MediatorInnen" angehörenExclamationExclamationExclamation

Das Problem an dieser Schose ist das Thema der sogenannten "Aktivlegitimation". Wenn diese bei der ARGE liegt, dann klagen die im Grunde eher seltener. Kurz nach einer Trennung von Eheleuten ist dieses noch nicht so richtig geklärt, wer die Aktivlegitimation hat.

"Meiner" ARGE möchte ich hier mal ein Danke sagen, weil sie erkannt hat, dass bei mir nix mehr zu holen ist.

Meine (Gegen)Rechtsanwältin, auch Mediatorin, hätte mich längst wieder vor den Kadi geschliffen!

Aus dem wahren Leben gegriffen...

Euer
blue
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#6
(19-11-2009, 17:55)gleichgesinnter schrieb: Jepp, aber er braucht nur alle zwei Jahre Auskunft erteilen. Auch der ARGE gegenüber.

Wenn er also dem JA vor 6 Monaten beispielsweise schon einmal Auskunft über sein Einkommen gegeben hat, kann er bei erneuter Aufforderung seitens der ARGE auf das JA verweisen und braucht der "zweiten" Aufforderung nicht nachkommen.

gleichgesinnter

Den Ausführungen ist insoweit zu widersprechen, als das das JA Auskunft wegen Unterhalt für die Kinder und nicht wegen der Mutter verlangt. Im geschilderten Fall geht es aber um Unterhalt fürdie Exfrau - also ein neuer Fall, der jetzt von der ARGE geprüft wird. Somit wird eine engagierte Mitarbeiterin der ARGE sich zurücklehnen und die Auskunft erneut komplett einfordern.

Und dann vorsicht:Ist der Fragesteller in einer neuen Beziehung mit eheähnlichen Verhältnissen... aber das geht jetzt an der Ursprungsfrage vorbei.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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