(19-11-2009, 16:29)Schwerter schrieb: Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, das die Arge jetzt auf mich zu kommen kann und die der Ex gezahlten Leistungen zurückfordern kann. Weiss da einer genaueres ?
Jo, ich weiß genaueres.
Meine "tüchtige" Ex hatte es mal geschafft, für ein paar Monate zu arbeiten. Wurde mir dann auch mitgeteilt und es wurde neu verhandelt. Nachdem sie dann die 19 Stunden pro Woche doch nicht durchgestanden hatte, wurde sie nach der Probezeit nicht übernommen. 19 Stunden pro Woche war ihr wohl zu viel, obwohl Kind ganztags sehr gut auswärtig betreut wird.
Die ARGE schreibt dann: "Leider" hat ihre Ex ihren Arbeitsplatz verloren.
Die schreiben Dich dann wieder an, um evtl. von Dir etwas mehr abzuholen.
Diese Abteilung bei der ARGE nennt sich
Team Unterhaltsheranziehung
Ich möchte allerdings hier schreiben, dass man mit ARGE oder GERICHT menschlicher kommunizieren kann, als mit RechtsanwältInnen, die einer Gruppe sogenannter "MediatorInnen" angehören
Das Problem an dieser Schose ist das Thema der sogenannten "Aktivlegitimation". Wenn diese bei der ARGE liegt, dann klagen die im Grunde eher seltener. Kurz nach einer Trennung von Eheleuten ist dieses noch nicht so richtig geklärt, wer die Aktivlegitimation hat.
"Meiner" ARGE möchte ich hier mal ein Danke sagen, weil sie erkannt hat, dass bei mir nix mehr zu holen ist.
Meine (Gegen)Rechtsanwältin, auch Mediatorin, hätte mich längst wieder vor den Kadi geschliffen!
Aus dem wahren Leben gegriffen...
Euer
blue