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Um auch schlechte Artikel zu zitieren:
"(...) Geht die Beziehung dann schief und bietet sich woanders etwas Besseres, sind die Partner rasch flüchtig. Und das Leid tragen die Kinder, die nicht verstehen, warum die Mutter oder - meistens - der Vater verschwunden ist. Diese Kinder sind die wahren Opfer eines solchen lustbetonten Beziehungs-Egoismus.
Viele Väter verschwinden grußlos. Sie haben an ihren Nachkommen oft kein Interesse, erweisen sich als säumige Unterhaltszahler und lassen die Mutter mit der Sorge ums Kind allein.
(...) Bayerns Justizministerin Beate Merk hat daher Recht, wenn sie sagt, auch die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeordnete deutsche Neuregelung dürfe nicht auf Kosten der Kinder gehen. Deren Rechte und deren seelisches Wohlergehen müssen auch künftig Vorrang haben vor den Interessen der Erwachsenen. Auch Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger scheint sich der Gesetzesreform eher mit solcher Vorsicht zu nähern. Sie tut gut daran, in dieser Neuregelung eine gründliche Einzelfallprüfung vorzusehen, die zuerst das Kindeswohl im Auge hat. Denn was für den Einzelfall galt, der da in Straßburg entschieden worden ist, muss noch lange nicht auf alle anderen Fälle anwendbar sein, bei denen ledige Väter das Sorgerecht begehren. Und ein Staat muss immer noch selbst einen Ermessensspielraum darüber haben, wie er die mentalitätsprägenden Strukturen seiner Gesetzgebung regelt."
http://anonym.to/?http://www.dradio.de/d...r/1081400/ , geschrieben von einem Herrn Michael Rutz, Chefredakteur Rheinischer Merkur. Hervorhebungen von mir.
Das ist die Standardargumentation, die in allen negativen Artikeln ausgebreitet wird. Sie stellt eine exakte Wiederholung der Diskussion dar, wie sie 1997 schon geführt wurde, als das gemeinsame Sorgerecht nach Scheidungen zum (ausnahmendurchsetzten) Standard wurde. Dieselben Argumente. Abgesehen davon, dass diese Argumente durch die Praxis schon vor Jahren gründlich widerlegt wurden (Proksch-Studie!) und fast niemand mehr die Rückkehr zur Alleinsorge mit Einzelfallprüfung zugunsten gemeinsamer Sorge fordert, rührt diese alte Diskussion an den grundsätzlichen Unterschieden des deutschen Sonderweges und dem grossen Rest von Europa.
Nirgendwo in Europa wurde das gemeinsame Sorgerecht für Eltern wieder zurückgenommen, nirgendwo wurden schlechte Erfahrungen gemacht. Alle Ängste von Frauenorgansiationen und Politikerinnen wurden durch die Realität als völlig unbegründet entwertet.
So wird es aus der deutschen Auffassung heraus, was das Kindeswohl sei begründet, am in § 1626 a BGB verankerten Mutterprimat bei nichtehelichen Kindern festzuhalten. Mit Hilfe von verallgemeinernden Typisierungen wird die Interessenlage der Mutter unter dem Vorwand der Streitvermeidung als oberstem Gebot des Kindeswohls zum zentralen Gestaltungsprinzip gemacht.
Das in der deutschen Rechtsprechung immer noch dominierende Prinzip der Streitvermeidung, wie es vor allem in den Urteilen des BGH, aber auch in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wieder Anerkennung gefunden hat, geht jedoch an den Erkenntnissen der Wissenschaft vorbei. Es unterstellt, dass es für die betroffenen Kinder nach Trennung ihrer Eltern das aller wichtigste sei, zu klaren Verhältnissen bzw. das Kind zur Ruhe kommen zu lassen.
In Frankreich (und den meisten anderen Ländern) hat sich ein ganz anderes Prinzip durchgesetzt. Im Konfliktfall kann der Richter Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Eltern-Kind-Beziehungen ergreifen. Aufgabe des Rechtes ist es, die Bindung des Kindes zu beiden Eltern aufrecht zu erhalten. Beziehungserhalt und -effizienz sind ein wesentliches Merkmal des französischen Kindschaftsrechts.
Auf Eltern kann Druck, ja sogar Zwang ausgeübt werden, um Konsens bzw. Versöhnung im Hinblick auf ihre Verantwortung gegenüber den gemeinsamen Kindern herzustellen. So ist es möglich, Eltern zu Beratung, Mediation oder Familientherapie zu zwingen. Von französischen Teilnehmern gemeinsamer Treffen wird berichtet, dass die meisten Eltern im Laufe der Arbeit die unterschiedlichen Formen der Problembewältigung dankbar angenommen haben, auch dann, wenn ihre Mitwirkung zunächst unter Druck zustande kam.
Die Gerichte arbeiten nicht mit speziellen Jugendbehörden, die dem deutschen Jugendamt vergleichbar sind, zusammen. Man äusserst Verwunderung über diese deutsche Praxis, die aus Erfahrungen französischer Elternteile mit deutschen Jugendämtern für hinterfragungswürdig gehalten wird.
Sie haben wirkungsvollere Mittel, ihre Entscheidungen durchzusetzen, nicht zuletzt deswegen, weil die Vorenthaltung eines Kindes bzw. die Verhinderung des Umganges mit dem anderen Elternteil gem. § 227 III des französischen Strafgesetzbuches mit Freiheitsentzug bestraft werden kann. Diese Strafvorschrift hat wesentlich dazu beigetragen, dass sich in Frankreich ein Rechtsbewusstsein durchgesetzt hat, das es als sittliches Unrecht wertet, den Umgang eines Kindes mit einem Elternteil zu verhindern. Dieser Umstand trägt wesentlich zur Durchsetzbarkeit von Umgangsrechten bei.
(Falls jemand Textstücke daraus für Kommentare zu Medienbeiträgen verwenden kann: Nur zu)
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05-12-2009, 14:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-12-2009, 14:33 von lordsofmidnight.)
(05-12-2009, 10:54)p schrieb: Unabwendbar nicht, die Berufungsfrist zur grossen Kammer ist ja noch offen. Drei Monate.
Die Bundesregierung wird sich eine weitere Blamage sicher gerne ersparen. :-)
(05-12-2009, 10:54)p schrieb: Aber was ist ab der endgültigen Rechtsgültigkeit ab dem 3.2.2010?
Das ist die entscheidende Frage. Der ein oder andere Vater wird dann sicher vor einem deutschen Gericht auf SR klagen. Vielleicht bekommt ja schon der ein oder andere Vater das SR, bevor die Schnarre ihre üblen Bedingungen dafür in Gesetzesform gegossen hat? Oder man wartet ab, was Rixe und sein Mandant jetzt machen.
Der Rheinische Merkur scheint sich den Preis der letzten Mohikaners verdienen zu wollen, in Konkurrenz mit dem djb.
Hier noch eine Presseschau:
http://weser-ems.business-on.de/strassbu...d7110.html
Ein lesenswerter Kommentar von Claudia Voigt.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsch...91,00.html
Es mag paradox klingen - aber das europäische Urteil zum Väter-Sorgerecht ist auch ein Urteil im Sinne der Frauen. Es schafft Gleichberechtigung. Denn es bricht endlich mit dem merkwürdigen Ideal der deutschen Gesellschaft von einer Mutter, die für das Kindeswohl wichtiger sein soll als jeder andere.
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(05-12-2009, 19:05)blue schrieb: Ein lesenswerter Kommentar von Claudia Voigt.
So toll ist der nicht. Der SPIEGEL-Stil ist nie ganz sauber. Da wird alles zusammengeworfen: Die Mütter, die immer an allem schuld seien (in Wirklichkeit sinds die Väter, denen man das immer vorwirft!), Ganztagesschulen, aus der Luft gegriffene Fantasien von Schultorbegegnungen, wieder mal die Leier von "Vor allem die Rolle des Mannes muss sich verändern" und dann die dickste aller Lüge: Die Unterhaltslüge. Geflissentlich blendet sie aus, dass Unterhaltspflichten nicht weniger, sondern sogar vielfach höher geworden sind, gerade für die Gruppe der nichtehelichen Väter". Dann die Zuckerle zum Müttermythos, die aber so auch nicht stimmen. Versimpelt fast bis auf BILD-Niveau.
Mir schmeckt dieses Verwurste von Schlagworten im typischen SPIEGEL-Eintopf nicht. Das sind Auftragsartikel, die alle Lesergrüppchen anspechen sollen, hinkonfektioniert, gewerblich, Klicks produzieren wollend.
Der Rattenschwanz an Foreneinträgen, wo keiner mehr zuhört, sondern alles nur noch brüllt, ist auch nicht besser. Liest das noch jemand ausser den Massenschreibern selber? Das einzige, was daraus abzulesen ist, dass es eine ganze Menge Forenposterinnen mit schweren Internetsuchtproblemen gibt.
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So wird es übrigens im FDP-Forum diskutiert: http://anonym.to/?http://forum.fdp-bunde...sg-1233276
Und hier DIE GRÜNEN: http://anonym.to/?http://mail.gruene-mai...?14,163423
CDU und SPD haben keine offenen Foren, bei der CSU blicke ich nicht durch, DIE LINKE hat nix.
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Die Krone für den schlechtesten Artikel kann an die Berliner Morgenpost weitergereicht werden: http://www.morgenpost.de/printarchiv/biz...macht.html
Zitate daraus erspare ich mir... DIE WELT druckt ihn auch ab: http://www.welt.de/die-welt/vermischtes/...-Frau.html
FAZ-Kommentar von heute: http://www.faz.net/s/Rub7FC5BF30C45B402F...googlenews
Guter Artikel, aber die Betonung der veränderten Lebenswirklichkeiten geht mir auf den Geist. Diese Wirklichkeiten haben sich 1945 schon sehr verändert. Damals kam es bereits zu einem starken Anstieg nichtehelicher Kinder. Die Kriegswitwen hatten nämlich auch ganz gerne einen neuen Mann im Bett und gleichzeitig die Witwenrente auf dem Konto. Bei einer Heirat fiel die nämlich weg und so hat man die Hochzeitsglocken gerne vermieden.
Meine Ur-Ur-Grossmutter lebte Ende der 19. Jahrhunderts mit einem Mann zusammen, ohne zu heiraten. Die beiden gemeinsamen Kinder konnten sogar studieren und waren recht erfolgreich im Leben.
In den ärmeren Schichten der schnell wachsenden Städte bildeten im ganzen mittleren 19. Jahrhundert nichteheliche Geburten die Mehrheit. Die Kosten für eine Heirat waren zu hoch. Auch damals haben sich Männer und Frauen geliebt und ihre Kinder gemeinsam aufgezogen. Seit die Menschheit die Bäume verlassen hatte, gibt es zu keiner Zeit einen Grund, Eltern in ein wertvolles und in ein unwichtiges Geschlecht zu unterteilen.
In den Artikeln und Kommentaren hält sich die Vorstellung, ein Szenario wie "Soldat auf Heimaturlaub schwängert Dienstmädchen" wäre bis vor wenigen Jahren in Deutschland die Regel gewesen. Erst jüngst habe sich ein bisschen was geändert. Der Vater schwängert, verursacht Schaden, ist von zweifelhaftem Wesen, haut nach der Zeugung ab und die gesamten Verhältnisse sind chaotisch, bedürfen dringend einer Ordnung durch die hohen Gerichte und strengen Gesetze damit nicht alles entartet.
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(04-12-2009, 10:09)p schrieb: die djb-Pressemeldung überrascht mich Null. Die hätte man schon vor Jahren wortwörtlich vorformulieren können :-)
Ganz anders gibt djb-Chefin Jutta Wagner sich im Interview. Da sagt sie, das Familienrecht wäre "retro" (hört, hört!), sagt die Auffassung daß unverheiratete Väter keine Verantwortung übernehmen wollen sei "überkommen".
Die absolute Krönung ist, daß sie sich sogar selbst als Kämpferin gegen den 1626a BGB hinstellt:
Also, ich bin als ganz junge Rechtsanwältin gemeinsam mit einem unverheirateten Paar und dessen Sohn vor das Bundesverfassungsgericht gezogen und wollte damals schon erreichen, dass unverheiratete Väter mit am Sorgerecht beteiligt werden dürfen. Da haben wir leider damals verloren, weil eben damals dieses alte Denken noch die Mehrheit hatte, also, dass man bestraft werden sollte für eine Elternschaft oder Beziehung minderer Güte.
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1081108/
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In der Urteilsbegründung des BVerfG von 2003 liest sich das so:
"Der Deutsche Juristinnenbund sieht das Elternrecht des nicht mit der Mutter verheirateten Vaters aus Art. 6 Abs. 2 GG nicht schon dadurch verletzt, dass der Gesetzgeber diesem nicht mit der Geburt des Kindes die Möglichkeit eingeräumt hat, an Stelle oder neben der Mutter die elterliche Sorge zu erhalten. Es sei sachgerecht und liege im Interesse des nichtehelichen Kindes, wenn die elterliche Sorge zunächst der Mutter zugeordnet sei."
Und so weiter. Alles sei okay und verfassungsgemäss, aber man sei gnädigerweise dafür, später mal Einzelfälle zuzulassen.
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Der Kinderschutzbund jubelt, hier seine Pressemitteilung:
"Deutscher Kinderschutzbund begrüßt neues Sorgerechtsurteil
7. Dezember 2009
“Das Urteil ist zukunftsweisend”, sagt Paula Honkanen-Schoberth, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes. “Damit wird die rechtliche Möglichkeit, die Eltern ehelicher und nichtehelicher Kinder auch beim Sorgerecht gleichzustellen, geschaffen. Hoffentlich stärkt es das Bewusstsein der Eltern, Streit und Verletzungen auf der Paarebene von der gemeinsamen Verantwortung auf der Elternebene zu trennen.”
“Das Urteil stellt das Kindeswohl in den Mittelpunkt”, begrüßt Hubertus Lauer, Vize-Präsident des Deutschen Kinderschutzbunds, die Entscheidung. “Für Kinder sind Mutter und Vater die wichtigsten Menschen. Es ist entscheidend, dass Kinder wissen, dass diese beiden Menschen die gleichen Rechte, aber auch die gleichen Pflichten haben”, so Lauer weiter. Der Deutsche Kinderschutzbund verfügt vor Ort über ein breites Angebot von Hilfen in Trennungs- und Sorgerechtskonflikten für Eltern und Kinder. “Ich appelliere an alle Eltern, sich im Interesse des Kindes bei Auseinandersetzungen Hilfe und Unterstützung zu holen”, sagt Honkanen-Schoberth. “So können Probleme zwischen Eltern bewältigt werden. Ein Gesetz allein kann das nicht leisten.”"
Aussergewöhnlich gut und sachlich korrekt formuliert.
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Skeptische Stimmen im SPIEGEL im Interview mit Christian Gampert, der auch schon wegen Sorgerecht bis zum BVerfG ging: http://www.spiegel.de/panorama/gesellsch...85,00.html
"Das Straßburger Urteil wird den von der Frauenlobby dominierten deutschen Gesetzgeber wieder zu rechtlichen Lösungen ermutigen, die die Väter krass benachteiligen. (...)
Die Mutter hat ihr Sorgerecht, weil sie gebiert. Der Vater dagegen muss auf den Knien rutschen und vor Gericht gehen. Es würde mich freuen, wenn es anders käme, aber ich glaube es nicht. Erst wenn auf die Familiengerichte aufgrund des neuen Antragsrechts eine Welle von Verfahren zurollt, in denen Väter ihr Sorgerecht einklagen, dann kippt das. (...)
Aber ich glaube, dass im deutschen Bundestag handfeste Interessenvertretung betrieben wird. Und die Frauenlobby ist eine der stärksten Lobbys überhaupt."
Lesenswert auch die Geschichte, wie sein eigener Fall lief.
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(07-12-2009, 16:28)Ralf G. schrieb: kennt jemand einen engagierten Anwalt, der das durchziehen würde? Auf PKH?
Beantrage Verfahrenskosten- und Beratungshilfe, das geht ohne Anwalt. Dann findet eine juristische Vorprüfung des Sachverhalts statt, denn Verfahrenshilfe gibts nur bei hinreichenden Erfolgsaussichten. Wirst du auf dieser Stufe schon abgelehnt, brauchst du auch keinen Anwalt mehr zu suchen.
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gibt dazu einen Vordruck/Muster? Oder ist das der PKH-Antrag?
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http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/...06_L20.pdf
Aber lass das mal stecken. Erst, wenn es wirklich möglich wird. Wann das sein wird, ist im Moment noch ungeklärt. Wenn es soweit ist, sollten möglichst viele Väter gleichzeitig identische Anträge losschicken.
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Die TAZ möchte gerne das Fass gleich wieder zumachen und verkündet schon einmal vorsorglich, dass viele Väter gleich mal vergessen sollen, in das gemeinsame Sorgerecht einbezogen zu werden:
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/...er-vaeter/
"Auch wenn das Straßburger Urteil erst noch in Deutschland umgesetzt werden muss, scheint schon jetzt klar zu sein, dass Väter, die zwar auf ihre Rechte pochen, aber ihre Pflichten nicht erfüllen, das gemeinsame Sorgerecht höchstwahrscheinlich nicht zugesprochen bekommen.
Auf wenn sie versuchen, die gemeinsame Sorge vor Gericht einzuklagen. Zu diesem Schluss kommen Familienverbände und Familienrechtsexperten. "Es wird vermutlich zu zahlreichen Einzelfallentscheidungen der Gerichte kommen", sagt Christoph Kneif, Anwalt für Familienrecht in Berlin. "Viele Richter werden sehr genau abwägen, welchem Vater sie das gemeinsame Sorgerecht zusprechen oder nicht", sagt Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter."
Autorin Simone Schmollack bemüht die "Pflichten" eines Vaters, bleibt aber die Erklärung schuldig, was sie damit überhaupt meint. Was sind denn die Pflichten eines nichtsorgeberechtigten Elternteils? Im BGB stehen nur zwei Pflichten: Umgang und Unterhalt. War es also väterliche Pflichtverletzung, die Mutter nicht vor Gericht gebracht zu haben, wenn sie den Umgang abwürgt? Sind arme Väter, die zum Beispiel arbeitslos geworden nun Pflichtverletzer, weil sie nicht mehr die phantastisch hohen deutschen Unterhaltssätze ausspucken?
Ergänzend könnte man fordern, mal die "Pflichten" der Mütter unter die Lupe zu nehmen und auch Müttern nur das Sorgerecht nach gerichtlicher Prüfung zu geben. Nach einer Bewährung. Ist sie bindungstolerant? Sorgt sie selbst oder hängt sie in ALG 2? Für sie müssen dieselben Kriterien wie für Väter gelten und kein göttinnengegebener Vorrang!
(07-12-2009, 13:05)p schrieb: Der Kinderschutzbund jubelt, hier seine Pressemitteilung:
...
Aussergewöhnlich gut und sachlich korrekt formuliert. Ja, gerade den DKSB hatte ich in der Vergangenheit in meinem Fall ordentlich bearbeitet. Ich gebe zu und muß anerkennen, dass diese meine Anschreiben gelesen und beachtet hatten! Sehr häufig hatte ich Rückmeldung von ganz oben bekommen.
Im Gegensatz zu "meinem" Landrat, bei dem ich mich häufiger beschwert hatte, und dieser mir auch diese Gefährderansprache "vermittelt" hatte, ist der DKSB zumindest sachlich mit dem Thema Mißbrauch mit dem Mißbrauch umgegangen!
Dazu möchte ich mich an dieser Stelle beim DKSB bedanken! Aber auch dort gibt es MitarbeiterInnen, die ich mein Leben lang nicht vergessen werde.
Nicht wahr, Frau P.S. aus NRW?
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Für diese positive und fachkundige Formulierung des DKSB am Besten direkt bei Paula Honkanen-Schoberth und Hubertus Lauer bedanken. Immerhin die einzige Organisation, die gemerkt hat und das auch kommuniziert, dass jedes Kind zwei gleichberechtigte und -verpflichtete Eltern braucht. Die Sicht und das Recht des Kindes sollte immer zentral sein.
http://www.dksb.de/content/KONTAKT_FORMULAR.ASPX
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am 9.12. 22:15 Uhr in SternTV (Günter Jauch) in RTL:
"Wenn Väter entrechtet sind"
http://www.stern.de/tv/sterntv/streit-um...27530.html
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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Das Thema verlagert sich jetzt aus Zeitungen zu den Anwaltsseiten und den Medien in der zweiten Reihe.
Kreativ ein Anwalt, der ein weiteres Pöstchen neben Umgangspfleger, Verfahrenspfleger, Jugendamt, Anwalt etc. schaffen will: http://www.lippische-wochenschau.de/Euro...83132.html
Wie wärs mit einem "Sorgerechtspfleger"? Der Begriff ist noch frei und den Kreis der Trennungskriegsgewinnler ins Unendliche anwachsen zu lassen, ist eine deutsche Spezialität.
Der Haufe Verlag spricht erregt früher nie gehörte Sätze mit vielen Ausrufezeichen, http://www.haufe.de/recht/newsDetails?ne...20Erbrecht :
" Anfang Dezember musste sich die deutsche Justiz vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof den Kopf waschen lassen:
• Wir, als Wahlbeobachter gern in fernen Ländern unterwegs, bzw. unser Rechtssystem, diskriminieren Millionen von Vätern
• und begehen Menschenrechtsverletzungen, weil sie in Sache elterliches Sorgerecht und damit mittelbar auch im Umgang mit ihrem Nachwuchs, gegenüber Müttern und verheiratet (gewesenen) Vätern massiv benachteiligt werden.
... was das BVerfG schon 2003 gewittert hatte.
Damit gehören wir europarechtlich zu den Schlusslichtern (zusammen mit Österrich, Liechtenstein und der Schweiz!!!) und auf das Urteil kann sich nun jeder nicht verheiratete und sorge- oder umgangsrechtswillige Vater berufen:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat unverheirateten Vätern in Deutschland den Rücken gestärkt. Er bestätigte die Diskriminierung dieser Väter. In einem wegweisenden Urteil gab er einem ledigen Vater im Streit um die Sorgeberechtigung für seine 14-jährige Tochter Recht."
Wenn keine Kommentare in den Zeitungen zugelassen sind, so sind trotzdem Leserbriefe immer möglich, in der sächsischen Zeitung kommt einer: http://www.sz-online.de/nachrichten/arti...id=2333709
Das ist deswegen interessant, weil Leswerbriefe von Suchmaschinen gefunden werden und in den Sucherergebnislisten erscheinen. Das -zig Seiten lange Geplapper eines SPIEGEL-Forums verschwindet dagegen im Nichts.
Wo sind sie eigentlich alle plötzlich hin, die vielen tapferen Soldatinnen der seit 32 Jahren unkackbaren Front einer einzigartigen Entrechtung von Vätern ohne Trauschein? Alles von Höhe 19 auf Höhe 20 zurückgewichen und jetzt im Bunker "Einzelfallbetrachtung nach Gerichtsantrag"?
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Aus dem Link des Haufe-Verlages:
Zitat:Die wichtigste Entwicklung in Sachen Umgang, ist sicher die Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, über die rechtswidrige Behandlung nicht verheirateter deutscher Väter. Doch auch sonst ist in Sachen Umgangsrecht viel in Bewegung,
Es ging nicht ums Umgangsrecht. Die Rechtsexperten beim Haufe-Verlag können wohl Umgangs- und Sorgerecht nicht unterscheiden.
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Nachdem ich mir zuerst die Peggy reinpfiff und dann noch die Edith wurde mir mal wieder reichlich komisch in der Magengegend.
Mann könnte ständig meinen seiner eigenen unfähigen Ex andauernd über den Weg zu laufen.
Was Peggy und Edith wieder und wieder unterlassen ist ihre gefühlten Größenordnungen, von denen sie ständig faseln, auch mal in Zahlen zu gießen.
Zitat:Berlin, 3. Dezember 2009
...
ein großer Teil der Väter nach der Trennung nicht mehr für ihre Kinder interessiert.
...
Selbst ihr Recht, den Vater regelmäßig zu treffen, können viele Kinder
...
Auch bei bestehenden Umgangsregelungen werden Kinder oft enttäuscht:
Nix! Nicht eine Zahl, nicht ein Verhältnis, nicht einmal annähernd und erst recht kein Hinweis auf die Ursachen.
Ursachen müsste man mit Studien beikommen, die es nicht gibt, weil die Femokratie diese nicht beauftragt.
Mich würde zunächst interessieren, wieviele Mütter die gemeinsamen Kinder deportieren und wie weit von den Vätern entfernt? Das müsste zahlenmäßig leicht, schnell und sauber per Umfrage erfasst werden können.
Dies wären zugleich die Fälle die man Edith um die Ohren hauen könnte, um das von ihr unterstellte Desinteresse vonseiten der Väter zu widerlegen.
Hinzu kämen die angegebenen Gründe für die Fortzüge sowie die Entwicklung zu den Gründen (Beispiel: Job!).
Wer hatte die Beziehung beendet, mit welcher Begründung, zu welcher Zeit (Beispiel: während der Schwangerschaft, Alter des Kindes!)?
Edith beschreibt exakt das, was anklagende Väter mit den drei Buchstaben PAS benennen, nur dass sie hieraus eine väterliche Ablehnung kredenzt.
Das ist krass!
Ein Blick auf unsere Scheidungskultur zeigt, dass sich die Gerichte in D. immer seltener dazu hinreißen lassen, Sorgerechtsstreitigkeiten per Übertragung auf nur einen Elternteil zu lösen, was übertragen auf die Rechtstellung der unverheirateten Väter zu dem Schluss führen muss, dass diese einen generellen Anspruch auf die elterliche Sorge erhalten und nur der Ausschluss dessen und ausreichend begründet zu verhandeln ist.
Mangels Masse, hier die übertragbare Entwicklung in Bezug auf Ehescheidungen:
Eheverfahren, in denen die elterliche Sorge nach Auflösung der Ehe vom Gericht übertragen worden ist oder mangels eines Antrages nach § 1671 Abs.1 BGB beiden Ehegatten gemeinsam zusteht:
--2002----2003----2004----2005---2006----2007----2008
93.556--99.029--98.804--91.596--77.342--70.232--69.439
Davon auf die Mutter:
13.168--11.732---10.298---8594----6879----5884----5263
Das bedeutet nicht weniger, als dass die Quote, binnen sieben Jahren, kontinuierlich von 14,1% auf 7,6% hernieder gegangen ist, was den Regelfall "gemeinsames Sorgerecht" bestätigt.
Den nichtehelichen Vätern einen Zugang zum Sorgerecht per Einzelfallentscheidung ermöglichen zu beabsichtigen ist geradezu lächerlich, zumal es sich auch beim gemeinsamen Sorgerecht solange nur um eine sinnfreie Aneinanderreihung von Worten handelt, solange dieses per Helferinstitutionen in der täglichen Vermeidungspraxis ausgehebelt wird. Aber diese Baustelle wird eingerichtet, wenn die bestehende wieder aufgehoben wird.
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Ich gebe mir gerade nebenbei und zum heutigen krönenden Abschluss das Kasperletheater von Strunz, Carrière und Schwab - einfach köstlich.
Ein Totlaberer (pro Papa), eine leibhaftige Opferin (anti Papa) und ein Zahnstocher (ahnungslos).
Sorry, aber was die drei größten NarrInnen hier abliefern, ist der Brüller (im wahrsten Sinne des Wortes).
Hier lang, zum ertragen!
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Ich habe fertig!
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Prof. Müller vom vafk schreibt in der WELT: http://debatte.welt.de/kommentare/176688...er+muetter
Wie immer bei ihm eingängig formuliert.
"(...) die automatische gemeinsame Sorge ab Geburt stiftet mehr Frieden als die mütterliche Alleinsorge mit väterlichem Klagerecht. Macht? Ja, die Frauen werden Macht abgeben müssen. Nicht nur in Staat und Gesellschaft, auch in den Familien muss es heißen: gleiche Rechte, gleiche Pflichten."
Prof. Müller hat übrigens schon vor Jahren eine ebenso gut formulierte und begründete BGB - Reform zu Vaterschaft und Sorgerecht vorgelegt, u.a. bei einer Anhörung der SPD-Fraktion. Liegt noch irgendwo auf dem vafk-Webserver. Wo diese Partei jetzt steht und was der EGMR mit dem deutschen §1626a BGB gemacht hat, wissen wir.
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"Wenn Kinder zum Faustpfand werden", ausführlicher Artikel mit allgemeinen Betroffenenbeispielen zur Väterdiskriminierung: http://www.svz.de/lokales/schwerin/artik...erden.html
Noch eine Presseschau: http://archiv.c6-magazin.de/06/news/?neuigkeit=3135
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mein Leserbrief an die SVZ:
Diese Streitigkeiten um unsere Kinder haben nicht nur viele Väter zerstört. Mit Sicherheit noch mehr Kinderseelen.
Alle Muttis, die aus egoistischen Gründen heraus "ihre" Kinder um schöne Erlebnisse mit ihren Papis gebracht haben, sollten sich schämen.
Ralf-G.
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09-12-2009, 13:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-12-2009, 13:53 von malko.)
der Spiegel äussert sich auch dazu, den Artikel aus dem Spiegel Nr.50 "Der besorgte Vater" steht in meinem Blog als Download, für interessierte bereit.
direkter Link zum Blogpost mit Artikel
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