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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
(09-12-2009, 09:12)p schrieb: Prof. Müller hat übrigens schon vor Jahren eine ebenso gut formulierte und begründete BGB - Reform zu Vaterschaft und Sorgerecht vorgelegt, u.a. bei einer Anhörung der SPD-Fraktion. Liegt noch irgendwo auf dem vafk-Webserver. Wo diese Partei jetzt steht und was der EGMR mit dem deutschen §1626a BGB gemacht hat, wissen wir.

@P
Du meinst:
Schriftliche Stellungnahme zur Expertenanhörung der Arbeitsgruppe Rechtspolitik der SPD Bundestagsfraktion „Elterliche Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern“ am 26. Januar 2005, Berlin.

Hier ist sie

greetz
henning
"Leute, die auf Rosen gebettet sind, verraten sich dadurch, daß sie immerzu über die Dornen jammern." (Françoise Sagan)
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(08-12-2009, 15:16)p schrieb: Der Haufe Verlag spricht erregt früher nie gehörte Sätze mit vielen Ausrufezeichen

Und legt gleich nochmals nach:

Untersucht wird der Alltag in nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit gemeinsamen Kindern. Die Untersuchung werde aber erst Ende 2010 vorliegen. Solange wird der nächste nicht verheiratete Vater, der sich auf die Entscheidung beruft, wohl nicht warten.
Erwartet wird aber, dass der Gesetzgeber nun rasch aktiv wird und die Rechtslage wirklich mit Hochdruck ändern wird.


http://www.haufe.de/recht/newsDetails?ne...20Erbrecht
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(09-12-2009, 23:32)lordsofmidnight schrieb:
(08-12-2009, 15:16)p schrieb: Der Haufe Verlag spricht erregt früher nie gehörte Sätze mit vielen Ausrufezeichen

Und legt gleich nochmals nach:

Untersucht wird der Alltag in nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit gemeinsamen Kindern. Die Untersuchung werde aber erst Ende 2010 vorliegen. Solange wird der nächste nicht verheiratete Vater, der sich auf die Entscheidung beruft, wohl nicht warten.
Erwartet wird aber, dass der Gesetzgeber nun rasch aktiv wird und die Rechtslage wirklich mit Hochdruck ändern wird.


http://www.haufe.de/recht/newsDetails?ne...20Erbrecht
... an der Zahl der Rechtschreibfehler gemessen, müssen sie sehr in Aufregung sein!
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Streit ums Kind: Wenn Väter keine Rechte haben

Im Streit um das Sorgerecht für ihre Kinder hatten unverheiratete Väter bisher das Nachsehen. Sie waren allein dem Wohlwollen der Mütter ausgeliefert. Doch das soll sich nun ändern.
Mehr

Beitrag:
RTL 22:15 stern TV 09.12.2009 Streit ums Kind

Mir hat aber Helge Messner sowohl in seiner Eigenschaft als 2. Vorsitzender vom VAfK Landesverband B-W sehr gut gefallen, wie auch als „Betroffener“, wie „wir“ (leider) sagen müssen!

Gut gesprochen...lieber Helge.


Ebenfalls als Teilnehmerin mit vertreten:

Dipl. Psych. Ursula Kodjoe

ist Diplom-Psychologin, systemische Familientherapeutin und Verfahrenspflegerin, Mediatorin, Freie Mitarbeiterin im Arbeitsstab des Bundesjustizministeriums und des franz. Justizministeriums zur Beilegung intern. Konflikte in Kindschaftssachen, Freiburg, Deutschland.

Sie war Referentin auf dem Väterkongress in Karlsruhe im Jahr 2008, ihr Referat lautete:

„Erfahrungen mit vorgeschalteter Beratung“

und ist im Kontext des Trennungsprozesses zu verstehen.

Wer mal zusehen/reinhören möchte...:
http://www.vafk.de/veranstaltung/Vaeterk.../index.htm

unter Ergebnisse


Tschüss aus dem hohen Norden
Henning

P.s.
stern TV: Wann wird welche Sendung wiederholt?
Sie haben stern TV mit Günther Jauch verpasst? Oder die stern TV-Reportage? Keine Sorge....

Erstausstrahlung: Mittwoch, 22.15 Uhr, RTL
Wiederholung: Samstagmorgen, ungefähr um 3 Uhr, ebenfalls RTL
Den genauen Startzeitpunkt der Wiederholung können Sie in der Programmpresse nachlesen - oder benutzen Sie die RTL-Übersicht im Internet: www.rtl.de
"Leute, die auf Rosen gebettet sind, verraten sich dadurch, daß sie immerzu über die Dornen jammern." (Françoise Sagan)
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(06-12-2009, 13:06)p schrieb: So wird es übrigens im FDP-Forum diskutiert: http://anonym.to/?http://forum.fdp-bunde...sg-1233276
Hab zwar mit der FDP nix am Hut, doch liegen sie bei meiner Einstellung mit dem Betreuungsgeld auch auf einer Linie. Obwohl ich die niemals wählen würde! Deren Einstellung, die 150 Euro in Gutscheinen zu verteilen, kann ich auch vetreten. Obwohl ich grundsätzlich eher zu "indirekten" Zuwendungen tendiere. Keine Kindergartengebühren, kostenloses Frühstück, Mittagessen und Kleidung.

(06-12-2009, 13:06)p schrieb: ... bei der CSU blicke ich nicht durch,...
Erzkonservativ wie die sind, glauben die heute noch an der unbefleckten Empfängnis. Big Grin
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(10-12-2009, 17:50)Ralf G. schrieb: habe mal etwas zusammen gestellt hier: http://www.papa-lauf.de/57401.html
wer wichtige Ergänzungen hat, bitte mit link als PN

hier sind einige ergänzungen

gruss
henning
"Leute, die auf Rosen gebettet sind, verraten sich dadurch, daß sie immerzu über die Dornen jammern." (Françoise Sagan)
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(05-12-2009, 13:07)p schrieb: http://anonym.to/?http://www.dradio.de/d...r/1081400/ , geschrieben von einem Herrn Michael Rutz, Chefredakteur Rheinischer Merkur.

Den miesen Artikel gibt es jetzt mit Kommentarmöglichkeit:
http://anonym.to/?http://blog.merkur.de/...18680.html
und noch ein mieser, aus Österreich:
http://anonym.to/?http://derstandard.at/...eterrechte
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Dem Rutz werd ich noch was schreiben. Einstweilen hat Rixe selber was veröffentlicht:
http://anonym.to/?http://www.baltesundri...&Itemid=67

"Das Urteil wird nach drei Monaten rechtskräftig, wenn keine der Parteien die Große Kammer des Gerichtshofs anruft. Dann ist Deutschland verpflichtet, unverzüglich eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen, die die vom Gerichtshof beanstandete Diskriminierung beendet. Aus der Befolgungspflicht des Art. 46 EMRK ergibt sich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass der verurteilte Staat auch weitere Verletzungen der Konvention in Parallelfällen verhindern muss.

Angesichts des auch vom BVerfG anerkannten Rechts aller Kinder auf Pflege und Erziehung durch ihre Eltern sollte sich der Gesetzgeber aber nicht auf die im politischen Raum bisher diskutierte Minnimalregelung der gerichtlichen Ersetzung der Zustimmung der Mutter beschränken, sondern sich am herrschenden Standard in Europa orientieren, nach dem die gemeinsame Sorge für außerehelich geborene Kinder automatisch ab Feststehen der Vaterschaft eintritt. Ansonsten wird Deutschland weiterhin das Schlusslicht der europäischen Rechtsentwicklung bilden."
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Ich greife ein anderes Zitat von RA Rixe auf:
Zitat:Der Gerichtshof entschied, dass Väter außerehelich geborener Kinder beim Zugang zur gemeinsamen Sorge nicht gegenüber Vätern und Müttern ehelicher Kinder benachteiligt werden dürfen.
Ist das jetzt nur eine andere Interpretation als die der Mütterorganisationen oder wirklich Tenor des Urteils?
Über eine amtliche Übersetzung des Urteils würde ich mich freuen.
Vorausgesetzt, Rixe übersetzt korrekt:
Wenn wir uns an die Unterhaltsrechtsrefom aus 2008 erinnern, wird über die damalige in ihrer Form identische Argumentation deutlich, dass es hier und jetzt keine Alternativen zur gemeinsamen elterlichen Sorge ab Geburt mehr gibt.
Eine angestrebte Minimallösung, wie von vam(v?), djb und BMJ favorisiert, ist nicht vermittelbar, da diese die bestehende Benachteiligung nicht auflösen würde.
Ein Rückschritt zu ungnunsten verheirateter Väter - indem in jedem Einzelfall zu prüfen wäre ob jeder eheliche Vater das Sorgerecht ausüben dürfte/könnte - ist für mich undenkbar, weil bereits Artikel 3 (1)(2) GG, Artikel 6 (5) GG und §1626 BGB (auch: jeder vorherigen Fassung!) zuwiderlaufend.

Eine herbe Klatsche mit günstigstenfalls 24:3 wird D bestimmt nicht vor die große Kammer des EGMR treiben und entspräche im Ergebnis annähernd dem niederschmetterdem Verhältnis von 6:1.
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Auf die amtliche Übersetzung warte ich auch. Ich denke aber, Rixe kennt sich mit der Sprache der EGMR-Urteile aus und sagt nichts Unüberlegtes. Der gleichhohe Zugang zur gemeinsamen Sorge bedeutet, dass es kein Gerichtsverfahren zum Eintritt in die Sorge für Nichteheliche geben dürfte. Dafür genügt die Vatereigenschaft: Geburt des Kindes und Vorhandensein eines rechtlichen Vaters, im einen Fall Kraft des Trauscheins, im anderen Fall Kraft der Vaterschaftsanerkennung.

Vielleicht lässt sich durch die üblichen, absichtlich schwammigen Gesetze noch ein de facto unterschiedlicher Ausgang aus dem gemeinsamen Sorgerecht hintricksen, indem z.B. §1671 BGB dahingehend interpretiert wird, dass es dem Kindeswohl nicht dienlich sein, wenn die Eltern nicht zusammengewohnt haben oder sich vor der Geburt getrennt haben. Das müsste dann aber auch für Geschiedene gelten.

All diese Überlegungen haben drei Monate Zeit. Erst wenn das Urteil rechtskräftig ist, geht es weiter.
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Die SPD-Bundestagsfraktion gibt diesen Unsinn von sich:

Wir warnen jedoch vor einer Gleichstellung mit verheirateten Eltern, das heißt der gemeinsamen Sorge beider Eltern ohne jegliche Voraussetzung. Eine nicht zu unterschätzende Anzahl von Kindern stammt aus flüchtigen oder instabilen Beziehungen, in denen Väter keine oder keine nennenswerte Verantwortung für das Kind übernehmen. Diesen Vätern durch die gemeinsame Sorge die Möglichkeit zu geben, an wichtigen Entscheidungen teilzuhaben und die Mutter in ihren Handlungsmöglichkeiten einzuschränken, hieße, Konflikte in die Mutter-Vater-Kind-Konstellation hineinzutragen. Eine solche Regelung ist von den Straßburger Richtern jedoch auch nicht gefordert und würde dem Kindeswohl widersprechen.


http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/...16,00.html
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Die arme SPD,

gefangen in ihren Grundsätzen und mit ihrer ewig gestrig feministischen Personaldecke, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als jetzt mal endlich konsequent zu handeln.
Mit linkem Profil hat sie´s ihrerzeit nicht gepackt und eine dicke Wählerschaft verprellt, also wollen sie zumindest verhindern, dass noch die verbliebenen 2% BetonköpfInnen zu den Lila´nen abwandern.
Recht so!
Und wenn frau keine guten Gründe ins Feld schicken kann, dann bedient sie sich halt so sinnloser Sätze wie, den von @lom zitierten:
Zitat:Eine nicht zu unterschätzende Anzahl von Kindern stammt aus flüchtigen oder instabilen Beziehungen, in denen Väter keine oder keine nennenswerte Verantwortung für das Kind übernehmen.
Wie immer: keine Fakten, keine Zulassung von Fragen zu den Ursachen - einfach mal dumm dahergeschwätzt.
Die subjektive Einschätzung und Deutungshoheit, wieviel jeweils die Mutter zur Ausgrenzung des Vaters - sorry, Erzeugers - beiträgt, ob dieser überhaupt in den mütterlichen Kinderwunsch einbezogen war, ob die Mutti dem Rat einer Lisa Ortgies folgte und wieviel denn "nennenswert" sei, obliegt selbstverständlich dem uneingeschränkten Diktat des Feminats.

Richtig geil finde ich allerdings den Verbalmüll zur Studie:
Zitat:Um dies zu überprüfen hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) im September 2008 eine wissenschaftliche Untersuchung "Gemeinsames Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern" ausgeschrieben. Das Ergebnis soll nach Auskunft des BMJ nicht vor Ende 2010 vorliegen. Angsichts der Entscheidung des EGMR vom heutigen Tage halten wir es für geboten, die Auswertung der Studie zu beschleunigen.
Es handelt sich hierbei um Christine Lambrecht-Sprech!
Erst der Genossin Scheinzypresse nochmal kräftig auf die Schulter geklopft - für eine Studie, die dem Wortlaut nach noch nicht einmal von der beauftragt, weil nur ausgeschrieben wurde, derer Inhalt mir nicht bekannt ist und derer Ausführerin mir unzureichend kommuniziert wurde - und jetzt der aktuellen BMJ´lerin kräftig gegen das Schienbein treten, sie möge mit Bedacht aber mal zackig dafür sorgen dem parteiübergreifenden Feminat genüge zu tun.

Ist wer von euch an dieser Studie irgendwie beteiligt oder kennt irgendeiner von euch irgendeinen Vater oder einen der einen Vater kennt, der hieran beteiligt ist?
Dann bitte ich um Benachrichtigung! Sleepy
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(12-12-2009, 18:19)Bluter schrieb: Ist wer von euch an dieser Studie irgendwie beteiligt oder kennt irgendeiner von euch irgendeinen Vater oder einen der einen Vater kennt, der hieran beteiligt ist?
Dann bitte ich um Benachrichtigung! Sleepy
Es soll doch einen Väterverein geben, der an der Erforschung der bestehenden menschenrechtswidrigen Praxis beteiligt ist - und an der Erforschung weiter teilnehmen möchte - lies deine Blitze.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Es geht in meinem Beitrag um die vom BMJ ausgeschriebene Studie.
Mir ist nicht bekannt, dass der VafK auch nur in Teilen hier aufgefordert wurde einen Beitrag zu leisten.
Mir ist auch nicht bekannt in welchem Umfang der VafK überhaupt an einem gesetzgeberischen Verfahren aktuell beteiligt wird.
Mir ist lediglich bekannt was BM Schnarre hierzu an Michael Stiefel ausrichten ließ und das war alles andere als wohlwollend oder mindestens ein Gesprächsangebot.

Wenn der VafK seine eigenen Studien durchführt, so mag das in unseren Kreisen zur einen oder anderen Erkenntnis führen, aber diese Erkenntnisse gehen in keine offizielle Wertung ein - ist wie mit einem Vaterschaftstest: Die Regeln hierzu wurden allein vom Feminat aufgestellt.
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Die Studie ist vollkommen obsolet geworden und führt höchstens dazu, dass sich das Ministerium wieder einmal blamiert und Geld verschwendet.

Vom EGMR wurde unmissverständlich klargemacht, dass der Apfel für alle da zu sein hat. Eine bezahlte Studie, die der Frage nachgeht ob Frauen Gründe haben, dass der Apfel bisher nur ihnen serviert wird, ist unlogisch. Wenn schon Studie, dann mit der Frage, wieso in fast allen Staaten im Familienrecht das problemlos klappt, was in Deutschland immer noch für unmöglich erklärt wird. Da könnte man ausser dem Sorgerecht auch noch viele andere Punkte prüfen, vor allem im Unterhaltsrecht.

Titel: Wieso hat sich Deutschland im Familienrecht von der europäischen Entwicklung abgekoppelt, was hat dies für Folgen, wie ist das zu ändern?

PS: Rutz hat wohl was gegen meine Replik. Mein Kommentar ist immer noch nicht auf der Seite erschienen.
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(12-12-2009, 20:40)p schrieb: PS: Rutz hat wohl was gegen meine Replik. Mein Kommentar ist immer noch nicht auf der Seite erschienen.

Meine auch nicht...
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Die rührige Franzjörg Krieg hats wieder geschafft: http://www.baden-online.de/news/artikel....u&id=14121

Anfang: "Für Franzjörg Krieg, Vorsitzender des »Vereins für Väterrechte« in Karlsruhe, ist das Urteil »eine schallende Ohrfeige für den deutschen Rechtsstaat.« Bei rund 200 000 Scheidungen mit Kindern und rund 100 000 Trennungen nichtehelicher Eltern sei das Urteil für Krieg längst überfällig Krieg lebte mit der Mutter seiner beiden Töchter 17 Jahre lang nicht ehelich, aber »ehegleich« zusammen. Seine Erfahrung: »Nach der Trennung wurde ich wie nach einem One-Night-stand behandelt.«" (...)

Rutz hingegen ist eine herbe Enttäuschung. Meinen wirklich sehr sachlichen Kommentar hat er ohne Begründung nicht zugelassen. Offenbar passt es ihro Majestät Chefredakteur nicht, andere Meinungen hören zu müssen und offenbar habe ich wunde Punkte angesprochen. Immer wieder dasselbe: Argumentativ haben die Ewiggestrigen absolut nichts mehr, auf das sie sich stützen können.
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In allen europäischen Zeitungen wurde über die EGMR-Entscheidung berichtet. Mittlerweile macht man sich in manchen Ländern Gedanken, ob sie vielleicht auch Konsequenzen für die eigene Rechtslage habt. Hier was aus Irland, "Implications of judgment on fathers' rights may be far-reaching": http://www.irishtimes.com/newspaper/irel...53082.html

Erst wird die irische Rechtslage dargelegt: "Under Irish law, unmarried fathers do not have an automatic right to the day-to-day care of their children (known as “custody”) nor do they have an automatic right to a say in the upbringing of their children (known as “guardianship”). Nor do unmarried fathers have a right to joint custody. Rather, they have a statutory right to apply for guardianship, custody or joint custody, which will be determined according to the nature of the relationship between the child and the unmarried father.

Following the recent decision of the European Court of Human Rights in Zaunegger v Germany, the Irish law governing the attribution of guardianship, custody and joint custody should be reviewed to determine its compatibility with the European Convention on Human Rights."


Da zeigt sich ein alter grundlegender Unterschied: Sorgerecht (custody) bedeutet auch Betreuung um Alltag, daneben gibt es eine Pflegschaft (guardianship), sie schon viel mehr dem deutschen Sorgerecht ähnelt. Man sollte also immer aufpassen, ob bekannte Begriff nicht in anderen Rechtssystemen völlig anders interpretiert werden.

Zum Urteil: "The European Court of Human Rights held that “family life” existed between the applicant and his partner for the purposes of the convention on human rights. It reiterated the notion of family under the convention, stating that the convention makes no distinction between the family life of a marital and non-marital family. (...)

The court held that substantial grounds for justification will be required in instances of a gender bias or bias on the grounds of birth or other status. The justification argument will therefore fail if any differential treatment does not pursue a legitimate aim or if there is not a reasonable relationship of proportionality between the means used and aim sought.
"

Aha, der Haken für die Gleichbehandlungspflicht war der Begriff "familiy life" und jede Ungleichbehandlung müsste gut begründet werden. Die Iren überlegen nun, ob ihre Antragslösung noch ausreicht - etwas, das die Deutschen aufgrund des Urteils vermutlich erst einführen. Ich bin wirklich gespannt auf die offizielle Übersetzung des Urteils. Da ist noch Sprengstoff drin, vielleicht sind die Trickmöglichkeiten des Justizministeriums begrenzter wie es jetzt noch aussieht.
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Die Politik spielt weiter falsch. Die noch von Zypries angeleierte, und jahrelang verschleppte Wissenschaftliche Untersuchung zum Sorgerecht sei nun "dringend erforderlich".
Positiv hob der Ausschuss Maßnahmen des Justizministeriums hervor, die Aufschluss darüber geben sollen, ob die dem geltenden Regelungskonzept zugrunde liegenden Annahmen noch Bestand haben.

Der Ausschuss lobt das Juztizministerium dafür, daß es der Auflage des Verfassungsgericht nachkommt? Nach gut 6 Jahren Untätigkeit?

http://www.bundestag.de/presse/hib/2009_...07/01.html
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Pressemeldung Bundestag schrieb:Positiv hob der Ausschuss Maßnahmen des Justizministeriums hervor, die Aufschluss darüber geben sollen, ob die dem geltenden Regelungskonzept zugrunde liegenden Annahmen noch Bestand haben.

Halloooo! Aufwachen! Die zugrundeliegenden Annahmen hat der EGMR vor dreizehn Tagen in die Luft gesprengt!
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http://derstandard.at/1259281263188/Nach...esterreich

Zitat:Auf Politikerseite sprach sich am Freitag nur FPÖ-Vizeparteichef Norbert Hofer für "mehr Väterrechte" aus. Verfassungsexperte Heinz Mayer sagte, der EGMR-Spruch sei nur "mittelbar" in Österreich anwendbar.

Auf gut Deutsch: Ich glaube die "Verfassung" bzw. Praxis ist in Deutschland ähnlich wie in der Österreich. MIttelbare Anwendung heisst meines Wissens soviel wie "klagen", kein Recht das der Vater wirklich bekommt, sondern nur wenn er klagt.

http://www.norberthofer.at/index.php?mai...13&begin=0

Zitat:FPÖ-Vizeparteiobmann NAbg. Norbert Hofer macht Ministerin Heinisch-Hosek darauf aufmerksam, dass Menschenrechte nicht wie auf einem Bazar handelbar seien. Dies sei dringend festzustellen, nachdem Heinisch-Hosek ledigen Väter das Recht auf automatische Obsorge für ihre Kinder nur im Gegenzug mit mehr Rechten zur Absicherung der Mutter zugestehen wolle

Und auch die Schweiz weigert sich:

http://www.news.ch/Konkubinat+Vater+hat+...detail.htm

Und Deutschland ? Kein Wunder , daß sie den einzigen Politiker / Partei, die die gemeinsame Obsorge (zu Deutsch Sorgerecht) AUTOMATISCH will, einfach als rechtsextrem verunglimpfen.

http://www1.bpb.de/themen/GF8X10,0,Model...FP%D6.html

Oder hier:http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5jNAxblxpWWD5ai-5EP0ueSpGXeig
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Für Karl-Heinz Eckert aus Kiel ist das EGMR-Urteil nur ein Papiertiger.

Zitat:Für mich hat sich nichts geändert", sagt er. "Ich darf nicht zu meiner Tochter. Nicht einmal Weihnachtsgeschenke darf ich ihr überbringen. Alles, was ich bisher mit der Post geschickt habe, kam zurück. Die Mutter will keinen Kontakt.
http://www.shz.de/schleswig-holstein/pan...-kind.html
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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Der Haufe Verlag geht nochmals auf die Thematik ein und beschreibt auch die Situation in Dänemark und Italien:

Die Schwierigkeit wird darin bestehen, eine einheitliche Regelung für die vielschichtigen und vielgestaltigen Wechselfälle des Lebens zu finden.
Der Gesetzgeber muss dem verantwortungsvollen, treusorgenden und zuverlässigen Vater gerecht werden sowie auch dem anderen Typus von Vater, den mit der Mutter nur eine kurze Zufallsbekanntschaft verbindet, aus der ein Kind hervorgegangen ist, um das er sich nicht kümmert und auch nicht kümmern will. In einem Fall könnten tatsächlich die Kinder bei einer automatischen Zuerkennung des gemeinsamen Sorgerechts die Leidtragenden sein, weil hier noch mehr als in allen anderen Fällen von Trennung und Scheidung Streitigkeit über die Kinder auf deren Kosten vorprogrammiert sein können.

Denkbar wäre eine Lösung, wie sie auch in anderen europäischen Ländernpraktiziert wird. So erhalten z.B. in Dänemark beide Eltern automatisch das gemeinsame Sorgerecht, wenn die Vaterschaft feststeht und die Eltern bei der Geburt des Kindes oder in den 10 Monaten davor unter derselben Adresse gemeldet sind. Das italienische Recht nennt als Voraussetzung für ein gemeinsames Sorgerecht bei nicht verheirateten Eltern, dass die Eltern zusammenleben und beide Eltern das Kind anerkannt haben.
Die Europäische Menschenrechtskonvention gibt für die Umsetzung der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte getroffenen Entscheidung keine Regeln vor.

http://www.haufe.de/SID21.DYECVUsvlIw/re...tart:int=0
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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(21-12-2009, 17:45)borni schrieb: Der Gesetzgeber muss dem verantwortungsvollen, treusorgenden und zuverlässigen Vater gerecht werden sowie auch dem anderen Typus von Vater, den mit der Mutter nur eine kurze Zufallsbekanntschaft verbindet, aus der ein Kind hervorgegangen ist, um das er sich nicht kümmert und auch nicht kümmern will.

Die Vertreterinnen der Einzelfallbetrachtung, die Väter gerne in "gute" und "schlechte" Väter aufteilen, ignorieren grundsätzlich zwei Dinge:

- dass das Argument der guten und schlechten Väter ebenso für Mütter gilt. Wer Maßstäbe aufstellt, nach denen ein Vater mit dem gemeinsamen Sorgerecht "belohnt" wird, muss dieselben Maßstäbe auch auf Mütter anwenden. Das bedeutet, dass nichteheliche Eltern grundsätzlich erst einmal kein Sorgerecht haben dürfen, sondern erst nach einer Einzelfalluntersuchung.

- die Länder, in denen der Eintritt ins Sorgerecht mit der Vaterschaftsanerkennung passiert, kennen auch Ausgänge aus oder freiwillige Verzichte aufs Sorgerecht. Wer also nicht will, muss auch nicht und wer wirklich Mist baut, ist halt wieder draussen. Das bedeutet, dass alle behaupteten Vorteile einer Einzelfallbetrachtung auch bei den Verfahren mit automatischem Eintritt existieren.
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Die französische Lösung ist natürlich vorzuziehen. Aber auch in Dänemark und Italien ist beachtenswert, dass das Zusammenleben nur fürs automatische gemeinsame Sorgerecht Voraussetzung ist. Darüber hinaus kann es natürlich auch ohne Zusammenleben beantragt werden, der Gerichtsweg ist ebenso offen.

In Deutschland wird das blosse Zusammenleben bereits für eine Vielzahl von Rechtsfolgen durch den Staat genutzt, z.B. entsteht dadurch wie von Zauberhand eine "Bedarfsgemeinschaft". Der Gedankengang mit dem Wohnort ist den Deutschen also auch nicht fremd, sondern längst Standard.
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