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Der Gesetzesvorschlag stößt bei den im Schweizer Parlament mehrheitlich vertretenen bürgerlichen Parteien auf Zustimmung. Kritik gibt es von den Sozialdemokraten, den Grünen und den Frauenverbänden.
Die Sozialdemokraten und die Grünen wollen das gemeinsame Sorgerecht von einer " Einigung der Eltern in Bezug auf Betreuung, Unterhaltspflicht sowie Besuchsrecht und -pflicht abhängig" machen.
Die Frauenverbände scheinen auch dort sehr machtvoll zu sein, haben den Vorschlag erstmal in die Warteschlange zur Überarbeitung geschickt.
http://www.swissinfo.ch/ger/news/newstic...ositionT=1
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Was zum Henker ist die "Eidg. Kommission für Frauenfragen (EFK)."?
Einfach abweisen können die?
Die angeblichen Sachargumente haben wir bereits von unserer Scheinzypresse und dem anderen Feministischen Gesindel oft genug gelesen.
Die plädieren dann auch auf der einen Seite für die Möglichkeit bei Einvernehmen, und raten über die entsprechenden Anlaufstellen (hier: Jugendamt) im Bedarfsfall, sich gegen eine gemeinsame elterliche Sorge auszusprechen, wieder mit dem "Sachargument": "Bedenken Sie, gute Frau, wenn sie sich einmal in Bezug auf Ihr gemeinsames Kind nicht einig sind, dass dies dem Kindeswohl in keinem Fall dienlich wäre und somit langwierige Sreitigkeiten anstünden. Lehnen Sie aus diesem Grund besser das Ansinnen des Vaters ab. Überdenken Sie besser nochmal Ihre derzeitige Zustimmung zum gemeinsamen Sorgerecht."
Der Lebensgefährtin meines Freundes wurde genau dieses kinderfeindliche Geschwafel serviert.
Die haben einfach zu viel Zeit auf Fachtagungen miteinander verbracht und sich gegenseitig heiß gesabbelt.
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Zitat:Kanton St.Gallen: Gemeinsames Sorgerecht soll zur Regel werden
Von R.N. on Mai 6th, 2009
Die Regierung ist einverstanden mit der Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zur elterlichen Sorge und des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Dies schreibt sie in ihrer Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement.
Die elterliche Sorge wird nach geltendem Recht bei der Ehescheidung entweder der Mutter oder dem Vater übertragen. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, steht die elterliche Sorge der Mutter zu. Das gemeinsame Sorgerecht können Mutter und Vater nur auf gemeinsamen Antrag erhalten. Mit einer Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches soll dies nun geändert werden. Inskünftig soll der Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge gelten. Dies sowohl bei geschiedenen als auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern.
Zudem soll mit einer Änderung im Strafgesetzbuch auch jener mit Strafe bedroht werden, der sich weigert, ein Kind dem besuchsberechtigten Elternteil zu übergeben. Quelle
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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In der Schweiz gibt´s jetzt mehr Geld für Eltern. 8800 Franken können bei Eigenbetreuung von der Steuer abgezogen werden, bis zu 12.000 Fränklis bei Fremdbetreuung.
http://www.blick.ch/news/schweiz/familie...ern-119040
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In der Schweiz bleibt das gemeinsame Sorgerecht Thema.
Nach der Zeit des totalen Stellungskrieges keimt so etwas wie ein (konstruktiver?) Dialog.
Oliver Hunziker macht das sehr geschickt: Nimmt charmant einen Vorschlag an und fragt höflich nach ...
Berner Zeitung
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Mal zwei Anmerkungen von mir zum Thema Österreich und Schweiz:
(1) In der Schweiz (wenn Kinder im Spiel sind)
- beträgt das Trennungsjahr zwei Jahre, während derer die Ehefrau voll abkassiert
- wird für die Ehefrau 10 Jahe voller EU gezahlt und weitere 6 Jahre die Hälfte. Manchmal ist der Trennungsunterhalt höher als der Ehegattenunterhalt
- berechnet man den Unterhalt so hoch, dass die getrennt lebende Ehegattin nicht unzufrieden wird und das womöglich an den Kindern auslässt
- sind Prozessmanipulation und Rechtsbeugung in Familienverfahren üblich
- bestimmt in der Regel alleine die Mutter, ob der Vater seine Kinder sehen darf oder nicht
- werden falsche Missbrauchsvorwürfe durch die Mutter ungeahndet von den Behörden gedeckt, um bei der Scheidung ggf. dazu verwendet dem Mann das Sorge- UND Umgangsrecht zu entziehen
(2) In Österreich
- darf ein Unterhaltspflichtiger unter das Existenzminimum gepfändet werden. Dass der danach seine Wohnung und seinen Job verliert, und somit die UHN auch kein Geld mehr bekommt, spielt keine Rolle
Und über die Tatsache, dass in DLand, SSchweiz und Österreich ein Kind fast immer der Mutter zugesprochen wird, egal wieviel vom Leben des Kindes damit versaut wird, sollte man sich nicht in die Tasche Lügen.
Ungeschlagen sind natürlich die Deutschen Kinderklaubehörden, wenn es darum geht einem Ausländer seine Kinder komplett zu entziehen.
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So ganz rund scheint es in der Schweiz noch nicht zu laufen. Trotz Sorgerecht können Väter keinen Personalausweis für´s Kind beantragen. Ohne mütterliche Vollmacht läuft nichts.
Die Leserkommentare sind ensprechend.
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/regi...y/27736333
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Interessant - aber verlogenes Geschwätz seitens der Schlaumeier aus der Verwaltung. Tatsächlich ist das gemeinsame Sorgerecht solange der Fall, bis es einem der Elternteile entzogen wird. Und das wird dann sehr wohl im Computer des Zivilstandsamtes vermerkt.
Das beste, was ich erlebt hatte, war ein Kommentar der Beiständin meiner Tochter zum Umgangsrecht. Sie könne das Umgangsrecht ja nicht mit der Polizei erzwingen, dass würde dem Kind mehr schaden, als nützen. Anders verhielte es sich, wenn ich die Mutter wäre, denn dann könne man aus Gründen des Kindeswohls den Umgang schon mit der Polizei durchsetzen
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Und schon der herbe Rückschlag: http://www.nzz.ch/nachrichten/kultur/lit...17608.html
" Keine Mehrheit fand in der Vernehmlassung der Vorschlag des Bundesrates, wonach im Falle einer Anerkennung des Kindes durch den Vater das Sorgerecht ebenfalls automatisch beiden Elternteilen zustehen soll. Der Vorentwurf soll vom EJPD deshalb in dem Sinne überarbeitet werden, dass das Sorgerecht bei ledigen Eltern wie bisher vorerst einzig der Mutter zusteht. Zum gemeinsamen Sorgerecht kommt es nur, wenn sich die Mutter mit dem Sorgerecht des Vaters einverstanden erklärt oder wenn das Gericht auf Klage des Vaters hin so entscheidet."
Das ist genau dieselbe miese Minimalversion, die gerade in Deutschland propagiert wird. Am Positivem übrig geblieben ist der Straftatbestand der Kindesentziehung bei Umgangsverweigerung:
" Festhalten will der Bundesrat an der vorgeschlagenen Ergänzung des Strafgesetzbuches, wonach künftig ein Elternteil bestraft wird, wenn er die Ausübung des Besuchsrechts behindert. Er soll gleich bestraft werden wie jener Elternteil, der ein Kind nach einem Besuch nicht mehr zurückbringt."
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Das Beharrungsvermögen der Schweizer Allparteienkoalition scheint doch noch mit den deutschen Betonköpfen mithalten zu können.
Ich bin aber immer wieder fasziniert, wie du und Andere, sowas immer wieder ausbuddeln.
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Was soll man dazu noch sagen. Einerseits propagieren die Eidgenossen Menschenrechte und berufen sich darauf, wenns dann gerade mal passt. Andererseits diskrimieren sie völlig schamlos Männer gegenüber Frauen. Die spinnen die Schweizer. Ich bin inzwischen Gaddafis Meinung, dass es das beste wäre die Schweiz zwischen Italien, Deutschland und Frankreich aufzuteilen. Das entspricht auch den Landessprachen und der Kultur.
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Auch in Liechtenstein wird jetzt über das väterliche Sorgerecht diskutiert. Bis 2011 soll es dort Änderungen geben.
http://www.volksblatt.li/Default.aspx?ne...®ion=li
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In der Schweiz scheint es ja auch richtig lustig zur Sache zu gehen, wie man diesem Artikel entnehmen kann.
Es sind dann immer auch jene Gutmenschen, die mit erhobenem Finger deuten, dass man bereits am Boden Liegenden nicht noch gegen den Kopf tritt und es selber gerne mal ausprobieren wie das wohl ist, wenn man es doch einfach macht.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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@bluter
alter vatter, das ist ja mal ein knebelvertrag! das ist mittelalter pur, einmal einen fehler gemacht und nun den rest seines lebens im schuldturm sitzen. wobei der knabe ja an sich wirklich ausreichend geld hätte seinen verpflichtungen nachzukommen. nur sieht er davon leider nichts, weil alles an seine frau geht
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(31-08-2010, 18:00)Bluter schrieb: In der Schweiz scheint es ja auch richtig lustig zur Sache zu gehen, wie man diesem Artikel entnehmen kann. Ein sehr schönes Beispiel, was in der Schweiz leider eher Regel als Ausnahme darstellt - meiner Meinung nach sind das hier Spinner.
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Die Neuregelung zum gemeinsamen Sorgerecht in der Schweiz verzögert sich, da nun auch gleichzeitig das Unterhaltsrecht geändert werden soll:
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/stan...y/23475247
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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Aha, mal eben alles um zwei Jahre bis Ende 2012 verschoben. Wie in Deutschland, Kinder haben ja uneeeeendlich Zeit. Hat die Frau mit ihrer Sozialdemokratischen Partei Ende 2012 überhaupt noch was zu sagen?
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(12-01-2011, 20:07)borni schrieb: Die Neuregelung zum gemeinsamen Sorgerecht in der Schweiz verzögert sich, da nun auch gleichzeitig das Unterhaltsrecht geändert werden soll:
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/stan...y/23475247
Na so ein "Zufall" aber auch. Wenn Papa schon mehr Rechte bekommen soll, dann hat er auch dafür zu bezahlen.
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Ich dachte immer, dass die Unterhaltssätze in der Schweiz schon hoch sind. Aber es geht ja immer noch mehr:
http://anynym.to/?http://www.20min.ch/ne...n-12702741
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Die deutschsprachige Variante von der lustigen Reise nach Jerusalem:
Vier Teilnehmerinnen (FL,A,CH,D) und vier Stühle.
Musik! ...
Verloren hat, wer zuerst reformiert.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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Gegen die Richterin Simone N. vom Bezirksgericht Zürich habe ich einst Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Prozessmanipulation gestellt, in DLand direkt strafbar und in der Schweiz wird das als Amtsmissbrauch verfolgt - man braucht zum Nachweis einfach nur das Plädoyer meines Anwalts, das Prozessprotokoll und den Beschluss (Urteil) des Bezirksgerichts nebeneinander legen. Diese erste Eingabe bei de Deutschen STA wurde mit dem Hinweis darauf, dass ausländische Richter im Sinn des STGB(DE) §11 Abs.1 Pt.3 nicht nach deutschem Recht Berufsrichter oder ehrenamtlicher Richter sind; zweite Eingabe an das EJPD blieb unbeantwortet - man hat behauptet das Schreiben nie erhalten zu haben; dritte Eingabe an das EJPD, eingeschrieben mit Referenz auf die Gesetzeslage, wurde ans Obergericht Zürich weitergeleitet, darüber gabs eine Bestätigung, und ist seitdem unbearbeitet und beantwortet.
Wie geht die Schweiz damit um, wenn ihnen ans Bein gepinkelt wird ? Das ist ganz einfach: Steuersünder-CD - Schweiz will NRW-Beamte verhaften - schnellstens wird man zum "Rechtsstaat", um die eigenen Interessen zu wahren. Natürlich gehts hier ums Geld - und das ist bei so einem Schweizer, der an nichts anderes glaubt, natürlich der wundeste Punkt. Von einem höheren Standpunkt aus könnte man sagen, dass die Schweiz zuerst Kriminellen Ausländern geholfen hat, schwere Steuerstraftaten zu begehen. Als die Sache aufgeflogen ist, hat man sich mit der Aufarbeitung sehr schwer getan, bzw. versucht die Aufarbeitung zu verhindern. Und dann kommt die Rache in Form von Strafverfahren gegen die, die die Steuerstraftaten verfolgen. Jetzt ist noch spannend zu sehen, ob die Schweiz mit US-Steuerfahndern auch so umgeht ...
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Die Polemisierung geht weiter ( 20min: Haftbefehl war unfreundlicher Akt):
Zitat:Lob bekommt diese dagegen von bürgerlichen Schweizer Politikern. «Super», kommentiert Nationalrat Luzi Stamm (SVP/AG): «Deutschland trat mit seiner Aktion jegliche Prinzipien des Rechtsstaats.» Doris Fiala (FDP/ZH) spricht von einem «feindlichen Akt» der deutschen Behörden und begrüsst das Vorgehen der Bundesanwaltschaft. Thomas Müller (SVP/SG) hält die Spionage für skandalös – «Deutschland hat offenbar die Rechtskultur einer Bananenrepublik».
Soweit einige Kommentare von Schweizer Politikern - dabei muss man noch wissen, dass die SVP ungefähr soweit rechts ist, wie die NPD in Deutschland, aber innerhalb der Schweiz als bürgerliche rechtsaussen-Partei wahrgenommen wird.
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Interview mit Oliver Hunziker, Vorstand beim schweizer VeV, verantwortungsvoll erziehende Väter: http://cuncti.net/machbar/140-oliver-hun...ser-themaq
Interessant, was er über die Organisation der Aktion mit den Pflastersteinen schreibt, die der Bundesrätin geschickt wurde, die wieder einmal die Gesetzgebung zum gemeinsamen Sorgerecht bremsen wollte.
Über aktiv gewordene Männer: "Die einzigen Männer, die sich aktiv engagieren, sind die geschiedenen Väter, weil denen der [Unterschreitung des Mindestniveaus] brennt."
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26-09-2012, 14:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-09-2012, 14:31 von Bluter.)
Nun haben wir also einen Verlier im FLACHDach-Rennen zu verkünden.
Unschwer zu erraten, wenn dieser Thread plötzlich wieder oben aufploppt, dass es sich um die Schweiz handelt.
Nach einigem Gezappel der progressiven Linken, haben sich doch letztlich rechte Männerrechtler erfolgreich durgesetzt und das auf ziemlich breiter Linie. Nun kann ich´s ja schreiben: Nicht nur Oliver Hunziker ist zufrieden, wie er mir am Rand des Männerkongresses "für den Fall dass..." schon ankündigte. Allerdings lagen ihm die letzten neu errichteten Hürden aus der SP doch auf dem Magen und verunsichert war er schon.
Unterm Strich aber fein und begrüßenswert, dass der Nationalrat mit breiter Mehrheit die Gesetzesänderungen befürwortete.
Und noch etwas ging gegen einen eher geringen Widerstand durch: Die Anträge können unbeschränkt rückwirkend gestellt werden und nicht, wie von einigen aus SP und BDP, auf fünf Jahre begrenzt.
Dabei war doch deren Motiv außerordentlich edel:
Zitat:Für die SP und die BDP wäre eine Fünf-Jahres-Frist das kleinere Übel gewesen. «Konflikte, die älter als fünf Jahre sind, sollen nicht wieder aufgebrochen werden», sagte Bernhard Guhl (BDP/AG). Und Margret Kiener Nellen (SP/BE) gab zu bedenken, dass rückwirkende Gesetzesänderungen bei so sensiblen Rechtsgütern wie dem Wohl des Kindes generell heikel seien. «Kinder haben ein Recht auf stabile Verhältnisse.»
Kennen wir doch: Ruhe muss einkehren, damit das Kind den anderen ET auch wirklich wirklich doof findet.
Zürcher Oberländer: Gemeinsames Sorgerecht soll auch für bereits Geschiedene gelten
Liebe Schweizer Kinder: Wundert euch nicht, wenn demnächst so´n fremder Kerl bei euch auf der Matte steht, er könnte behaupten euer Vater zu sein und damit recht haben.
Liebe Schweizer VeV- und GeCoBi-Mitstreiterinnen und -Mitstreiter,
ihr seid einfach klasse, mit Vorbildfunktion!
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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Brandaktuell aus der CH betr. Elterliche Sorge: (Quelle: parlament.ch)
Wie bereits der Nationalrat spricht sich auch die Kommission des Ständerates dafür aus, dass der Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge von Mutter und Vater unabhängig von ihrem Zivilstand im Zivilgesetzbuch verankert wird. Sie beantragt allerdings Korrekturen an der vom Nationalrat beschlossenen Vorlage.
Einstimmig hat die Kommission den Entwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB; 11.070) angenommen. Sie stimmt in diversen Fragen dem Beschluss des Nationalrates zu. Insbesondere in folgenden Punkten beantragt sie allerdings Änderungen:
Was das Recht zur Bestimmung des Aufenthaltsortes bei gemeinsamer elterlicher Sorge (Art. 301a des Entwurfes) betrifft, empfiehlt die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen, das vom Bundesrat beantragte Erfordernis der Zustimmung des anderen Elternteils auf den Wechsel des Aufenthaltsortes des Kindes zu beschränken. Gemäss Beschluss des Nationalrates ist die Zustimmung auch beim Wechsel des Aufenthaltsortes eines Elternteils notwendig. In diesem Fall will die Kommission eine Informationspflicht genügen lassen. Eine solche empfiehlt sie auch bei einem Wechsel des Aufenthaltsortes des Kindes bei alleiniger elterlicher Sorge. Eine Minderheit der Kommission beantragt, dass sich die Eltern bei einem Wechsel des Aufenthaltsortes in jedem Fall über den persönlichen Verkehr und die direkten Kontakte des Kindes mit den beiden Elternteilen und über die Auswirkungen auf die Ausübung der elterlichen Sorge durch den andern Elternteil einigen müssen. Können sie sich trotz Mediation nicht einigen, soll das Gericht bzw. die Kindesschutzbehörde beigezogen werden können.
Die Kommission beantragt einstimmig, der bei nicht miteinander verheirateten Eltern vom Nationalrat beschlossenen Ungleichbehandlung von nicht in Hausgemeinschaft lebenden Eltern nicht zuzustimmen (Art. 298a). Der Nationalrat verlangte von diesen zusätzlich zur Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge einen Unterhaltsvertrag.
Im Bereich des Namensrechts beim Kind unverheirateter Eltern (Art. 270a) empfiehlt die Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung, möglichst nahe beim eben erst in Kraft gesetzten revidierten Recht zu bleiben. Steht die elterliche Sorge einem Elternteil zu, erhält das Kind dessen Ledignamen. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge bestimmen die Eltern, welchen ihrer Ledignamen ihre Kinder tragen. Wird die gemeinsame elterliche Sorge nach der Geburt des ersten Kindes begründet, kann innert Jahresfrist erklärt werden, dass das Kind den Ledignamen des anderen Elternteils trägt. Ziel ist jeweils, dass alle gemeinsamen Kinder den gleichen Nachnamen tragen.
Mit 10 zu 1 Stimme spricht sich die Kommission zudem dafür aus, dass nur dann auf die Regelung der elterlichen Sorge, die im Rahmen einer Scheidung getroffen worden ist, zurückgekommen werden kann, wenn die Scheidung bei Inkrafttreten des neuen Rechts weniger als fünf Jahre zurückliegt (Art. 12 Abs. 5 des Schlusstitels). Die Kommission folgt damit dem Bundesrat.
Der Ständerat wird die Vorlage in der Frühjahrssession 2013 behandeln.
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